Befindet sich die Waffe beim Transport „nicht zugriffsbereit“ und „nicht schussbereit“ in einemverschlossenen Behältnis, so gibt es hinsichtlich des Transports von Munition in kleineren Mengen, wie sienormalerweise Verwendung findet, keine besonderen Vorschriften. Sie kann ohne weiteres zusammen mitder Waffe in einem Behältnis transportiert werden. Hier ist nur dafür zu sorgen, dass die Munition von derSchusswaffe getrennt ist (Zugriffsverhinderung). Das kann ein Beutel oder Tasche sein, auch dieVerpackung der Munition reicht aus.
Diabolos sind keine Munition und können ohne weiteres zusammen mitder Luftdruckwaffe transportiert werden.
Da der Transport keine Aufbewahrung im waffenrechtlichen Sinne ist, finden die Vorschriften hinsichtlichder getrennten Aufbewahrung von Waffen und Munition nach § 36 Waffengesetz (WaffG) keineAnwendung. Trotzdem sind immer die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um zu verhindern,dass Dritte Zugriff auf Munition oder Waffe nehmen können. Empfehlenswert ist es deshalb, die Munitionseparat mitzunehmen.
Für den privaten Gebrauch können nun folgende Gesamtmengen, ohne die Voraussetzungen einesGefahrguttransportes zu erfüllen, im PKW (nicht pro Person) transportiert werden:• 3 kg Schwarzpulver• 50 kg Munition (Bruttomasse)Der Transport hat in "handelsüblicher" Verpackung zu erfolgen.