Ist ja eigentlich nur ein "Tausch"
Wie schon Karl und Strindberg ausführten:
Es besteht kein Rechtsanspruch auf "Waffentausch" und "Ersatzbeschaffung". Auch keiner auf Befreiung vom Erwerbsstreckungsgebot.
Wenn dir dein SB irgendwas "so" gewährt, freue dich.
Der normale Weg ist: Bedürfnis vom (Landes-)Verband (gemäß dessen Befürwortungsrichtlinie), Voreintrag in Grüner WBK, Kauf, Stempel vom Amt.
Auch noch abhängig, ob innerhalb oder außerhalb des "normalen" Sprtschützenkontingentes.