Beiträge von Califax

    Manchmal kann kann auf der DM in München echte Schnäppchen machen.

    Ansonsten ist das Angebot eben ganz viele Spielzeugläden nebeneinander, wie man es "in freier Wildbahn" nicht hat.
    Anschauen, anfassen, kaufen oder lassen. Gummibärchen naschen. Gespräche führen, die online nicht möglich wären.

    Geht mal davon aus, dass auch die Händler für ihren Standplatz eine Miete abdrücken mussten. Die muss durch die Verkäufe als Deckungsbeitrag (besser: Gewinn) wieder reinkommen. Zuzüglich der Personalkosten. Ist doch kein Kindergeburtstag!

    Darum schrieb ich "rechtlich kompliziert" und NICHT "verboten"

    Reicht da nicht ein Blick ins Gesetz?

    You made my day!

    Auf der DM Licht wurde u.a. extra wg. dieser Sache die für alle verbindliche "Waffen"kontrolle durchgeführt, um nämlich genau diese Umbauten aus F-Waffen herauszufiltern (weiß ich aus einer Antwort von Stefan Rinke).

    Nur zum Verständnis, die bei RB benannte AP20 Hybrid hat auch als "Laserwaffe" schon das F im Fünfeck eingraviert.

    Nein, wir haben davon einige im Bestand.

    Das Lustige ist ja, wenn man den Gesetzestext versucht zu analysieren, hier wirklich ein Wirrwarr rauskommt:

    Mit F im Fünfeck ist die Pistole eine Waffe.
    "Rückbau" auf Vor-F-Zustand ist im WaffG nicht geregelt, aber es gibt dort ein paar ähnliche geregelte Fälle, in denen zwischen "geborenen" und "gekorenen" Waffen unterschieden wurde, z.B. bleibt ein ehemaliger Vollautomat immer eine Kriegswaffe, auch wenn er auf den Stand des entspr. Zivilgewehres rückgebaut wurde und die 4mm M20-Waffen sind auch nur "frei", wenn sie als solche bereits gebaut wurden.
    Hier also IMHO einfach Unklarheit, ein Rechtsanwalt sieht da vielleicht klarer.

    WENN es eine "Waffe" ist, dann ist für U18 nur das SCHIESSEN auf ZUGELASSENEN Schießstätten erlaubnisfrei, wenn Federdruck, kalte Gase ... bla-bla. Die Kiddies SCHIESSEN aber gar nicht mit den simulatoren, und das meist "irgendwo" (ok, in FFM zugelassener Schießstand).

    Der UMGANG ohne schießen ist somit auch nicht zweifelsfrei erlaubnisfrei U18.

    Das meinte ich mit "rechtlich kompliziert" und ich würde dieses heiße Eisen nicht anfassen ohne entsprechende offizielle Stellungnahme, die mir Rechtssicherheit geben würde.

    Wenn jemand zu einem anderen schlüssigen Ergebnis kommt, wäre ich der Letzte, das zu leugnen.

    Die besten Ergebnisse sämtlicher Wertungsklassen sind durchaus München-würdig. Aber 200 von 200 möglichen Ringen Emilia Führhöfer mit dem Lichtgewehr - Hut ab! Herzlichen Glückwuns ihr, den Trainern und den Eltern!

    (Ich hoffe, das Mädchen zerbricht nicht an dieser nicht mehr zu toppenden Bestleistung)

    Man kann dort seine eigene Waffe bei jeweiligen Hersteller auch zur Durchsicht/Service vorbeibringen, kostet nix oder füttert das Sparschweindl.

    Das war mal früher. Zumindest bei Steyr.

    ob bei der DM in München auch Lupis verkauft werden und wie es preissichtlich

    Pardini verkauft LPs direkt mit z.T. sattem Rabatt. Auch andere Hersteller und Händler machen auf der DM gute Sonderpreise. Ggf. lohnt sich verhandeln.

    Außer Pardini verkauft glaube ich keiner an Endkunden bei der DM.

    Die Händler schon - die Hersteller meist über Händler. Wenn man jedoch ein Edelmetall vorweisen kann ... da habe ich vor vielen, vielen Jahren bei Walther mal eine SSP-E zum Sonderkaderpreis bekommen, das waren gut 40% Rabatt und ging damals direkt.

    Auch wenn alles inzwischen sehr schnell viel teurer wird - auf der DM kann man insgesamt doch ein paar Schnäppchen mitnehmen - so zumindest meine Erfahrungen der letzten ca. 15 Jahre.

    ich würde mir das gut überlegen. Führt zu diversen Diskusionen

    Dann muss man das parat haben.

    Auch Kampfrichter sind Menschen, die nicht alles verstehen, was da steht.

    Erst an diesem WE ein Pärchen gesehen, die mühten sich mit dem Laden einer Perkussionspistole ab: Freihändig gehalten versuchte die Frau, die Kugel mit dem Starter in den Lauf zu treiben - und wenn der Lauf nicht härter als der Starter wäre, hätte sie jetzt viele unschöne Macken an der Mündung.

    Ich fragte sie, warum sie denn keinen Ladeständer benutzen würden. Antwort: Ladeständer sind verboten. Sie wären bei der LM vom Stand geflogen, wenn sie ihre Ladeständer nicht weggestellt hätten.

    Die Antwort (die ich ihnen auch gab) steht in 7.3. - Sätze 4 und 5.

    Ja, solange nicht selbstleuchtend oder lichtverstärkend (Glasfasereinlagen und selbstleuchtende Farben sind IMHO verboten, stand mal in: "Der Kampfrichter weiß das" - Ausgabe keine Ahnung mehr).

    Wobei diese Auslegungen der SpO eigenlich mit dem Tod des seligen Herrn Furnier eigentlich auch begraben werden müßten, soweit sie es nicht in angemessener Zeit in die SpO geschafft haben.

    Ich habe im Verein eine Pardini, da ist das Korn signalorange gefärbt, das ist bisher nicht - auch auf der DM nicht - beanstandet worden.

    Es steht offensichtlich so gut wie niemanden zu - außer den Schülern - verhandeln kann man aber mit den Vorgesetzten.

    Wer in der Schule ist - haben wir immer Freistellung bekommen.

    Bei Behörden - sagte mr ein Mitglied und "Filzstift" von Beruf "erst ab EM" (was ich bescheuert finde, aber offenbar so gehandhabt wird)

    Bei Privaten (leider auch Lehrlingen) - je nach Tarifvertrag oder individuellem Verhandlungsgeschick.
    (da könnte ich Geschichten erzählen, aber aus Datenschutzgründen tue ich das nicht.)

    Ob mir der Hinweis auf den akademische Programmierer sagen soll dass ich zu doof und nur deswegen lese was im Gesetz steht anstatt es laufend herumzudrehen?

    Fühl dich bitte nicht beleidigt, du hast angefangen mit "bin nur Hauptschüler".

    (und ja, ich finde Deine Interpretation auch natuerlicher, aber so ist's halt nicht gemeint).

    Das weiß ich. Es ist genau so GEMEINT, wie es die "Klarstellung" des BMI vorgibt. Aber das Gegenteil von "gut" ist nun mal nicht "schlecht", sondern "GUT GEMEINT".

    Anderes Beispiel aus dem WaffG: Man darf auf seinem Befriedeten Grundstück mit F-Waffen schießen, solange kein Geschoss das Grundstück verlassen kann.

    Gesetzestext:

    Zitat

    (4) 1Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. 2Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

    1.durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
    a)mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,
    b)mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,

    Früher wurde das so interpretiert, dass z.B. ein 1x1 Meter großer Geschoßfang ausreichend war. HEUTE wird interpretiert, dass unter gar keinen Umständen das Geschoss das Grundstück nicht verlassen kann, also entweder riesengroß oder Garage oder Keller - aber ohne Fenster.

    Was heute gemeint ist, kann morgen schon Makulatur sein: "Was du schwarz auf weiß besitzt, kannst du getrost nach Hause tragen!"


    Und selbst, wenn man das WaffG anders auslegen kann als meine "falsche Auslegung in Tabellenform" - dann ist es unklar und verstößt gegen die Normenklarheit. Wie gesagt, der Zoll hat sogar eine eigene vom BMI abweichende Interpretation. Und das kann nicht sein!

    Ich weiß, was die Idioten schreiben WOLLTEN - aber es steht nun mal das Gegenteil davon im Gesetz. Tut mir leid, ich bin Akademiker und habe auch Programmieren gelernt (wenn auch nur auf niedrigem Niveau). Das funktioniert nur mit strenger Logik.

    Im übrigen bietet auch der ganz normale Deutschunterricht das Verstehen von Verneinungen; ich wills mal mit einem Witz erklären:

    Herr Meyer fühlte sich von Herrn Lehmann beleidigt.
    Herr Lehmann sagte nämlich vor versammelter Mannschaft: "Herr Meyer, sie sind es wert, angespuckt zu werden!"
    Der Richter verlangte von Herrn Lehmann eine Entschuldigung:
    "OK, Herr Meyer - sie sind nicht wert, dass man sie anspuckt!"

    Der Punkt ist, das Verneinungen eben Verneinungen sind, doppelte Verneinungen in der Regel aber Bejahungen sind:

    "Sie sind ein Idiot!" --> Sie sind kein Idiot!" --> "Ich verneine, dass sie kein Idiot sind!"

    und die offensichtlich gewollte Interpretation

    Wenn du besoffen zum Standesamt gehst und die falsche Frau heiratest, hast du die falsche Frau geheiratet - da nutzt dir auch eine "Klarstellung" nichts. Dann musst du dich eben wieder scheiden lassen - aber so weiterleben, ist nicht ratsam.

    Ich habe oben den Text nach Boolscher Algebra zerpflückt und wieder zusammengesetzt. Etwas anderes macht der Richter auch nicht, wenn er ein Gesetz liest. Ein UND ist ein UND - und dann müssen beide Teile WAHR sein, sonst ist das Ergebnis FALSCH. Bei Alternativen gibt es das ODER.

    Allein durch die Formatierung und das Wörtchen "sofern" und die Verknüpfung von a) und b) durch ein UND ist hier eine Einheit geschaffen. Es müssen a) UND b) WAHR sein, damit das Ergebnis A+B= WAHR ist.

    Das ist aber durch die Formulierung

    Zitat

    die Bestätigung zum Aufbringen des Kennzeichens nach § 11 Absatz 6 Satz 4 der Beschussverordnung oder das Aufbringen des Kennzeichens nach § 11 Absatz 6 Satz 5 der Beschussverordnung nicht vor dem 24. Juli 2025 erfolgt ist;

    FALSCH

    Denn bei jeder bestehenden F-Waffe ist der Bescheid vor dem 24. Juli 2025 erteilt worden - durch die Verneinung "nicht" wird aus diesem Passus FALSCH.

    FALSCH UND WAHR = FALSCH.

    Falsch = WBK-Pflicht.

    Mathematik 8. Klasse.


    Abgesehen davon "erdreistet" sich der Gesetzgeber, die Arbeitsergebnisse einer Behörde entweder vor ODER nach einem Stichtag komplett zu annullieren, je nachdem, ob man den Text oder die Klarstellung nimmt. Wäre ich die PTB, wäre ich stinksauer. nur mal so am Rande. Der Punkt b) ist sowieso komplett unnötig, um den Sixneedler zu verbieten. Punkt a) reicht vollkommen für Rechtssicherheit. Bzw. man hätte schreiben können: "Bisherige Bescheide der PTB bleiben unberücksichtigt" - Aber der Schreiberling hat ein "nicht" zu viel eingebaut.