Es stimmt die EU-dsgvo betrifft nicht nur EDV Systeme sondern ist ein generelles Thema welches jeden betrifft. Firmen beschäftigen sich damit schon länger intensiver. Die EU-DSGVO tritt im Mai 2018 in Kraft und die Strafen die dazu verhängt werden, tun richtig weh.
Die DSGVO ist ja ein sehr breites Feld. Angefangen von der Datenerhebung wie z.B. ein Mitgliedsantrag, Website etc. ersträgt sich dies über Berechtigungen, Auskunftspflicht, Weitergabe, Löschung, Aufbewahrung und Sicherheit von Daten vor Diebstahl, Brannt, Verlust etc. bis hin zur Meldepflicht.
Hier mal ein paar grundlegende Themen aus meiner Sicht dazu:
- Mitgliedsantrag/Vereinssatzung sollte geprüft werden.
- Datenschutzvereinbarung mit den Funktionären.
- Mit dem Verband müsste man eingentlich einen Vertrag über Auftragsverarbeitung personen bezogener Daten kurz "AV-Vertrag" schließen.
Hier mal noch ein paar Beispiele die aus sicht dsgvo vielleicht der Verein prüfen sollte:
- Dateneerhebungen Website, Facebook, WhatsApp etc.
- Daten die auf den Geräten der Funktionäre gespeichert sind. Die Geräte sind oft privat.
- Datensicherheit, Backups, Verschlüsselung, Berechtigungen
- elektronische Verarbeitung von Daten mit Dritten, Stichwort Cloud.
Im Grunde ist es ein sehr großer Bürokratischer Aufwand da die Prozesse alle dokumentiert werden müssen. Was auch erkennbar ist, dass dieses Thema in Deutschland heißer gekocht wird als in den EU Nachbarstaaten. Deshalb wollte ich mal nachfragen, wie der Stand in den Schützenvereinen ist.