Eine Aufschlüsselung wäre noch interessant, wie viele von den 126 Fällen mit legalen Waffen verübt wurden und wie viele der Täter noch aktive Sportschützen waren (wenn nicht mehr aktiv, dann hat ja wohl das Landratsamt mitversagt, denn dann fehlt ja auch das Bedürfnis).
Hallo Dingo,
ich persönlich finde es nicht gut, wenn Legalwaffenbesitzer die Verschärfungen, die 2002 von Herrn Schily und Brennecke gegen den Kompromiss am Runden Tisch durchgesetzt wurden, dazu benutzen, bei einem Mord mit einer legal besessenen Waffe auf die Fehler einer Behörde hinzuweisen. (Ausser die Voreinträge des Erfurter Amokschützens, die dieser mit gefälschten Nachweisen erschlichen hatte).
Zu dieser Erkenntnis bin ich aber auch erst gekommen, nachdem ich mir die Entstehung des WaffG 2002 angeschaut habe, die Kritiken gelesen habe und die weiteren Verschärfungen beobachtet habe. Diese Erkenntnis fiel also nicht aus dem Himmel, sondern war das Ergebnis von 3 Monaten intensivster Researcharbeit bzgl. Waffenrecht, die ich für den Wikipedia Artikel Waffengesetz Deutschland erbringen musste.
Von daher soll dieser Beitrag keinen Angriff auf Deine Meinung darstellen, sondern aufzeigen, was die Verbände eigentlich wissen, aber nicht veröffentlichen und somit auch dem interessierten, an JHV teilnehmenden Sportschützen nicht unbedingt mitteilen.
Als 2001 die verschärfte Zulassung und das verschärfte Bedürfnis am Runden Tisch besprochen wurde, wollten die Verbände, die Polizei und die Politiker folgendes erreichen:
Strengere Anforderungen bei der Prüfung der Zuverlässigkeit :
Die Annahme der Unzuverlässigkeit wurde auf die Fälle erweitert, in denen Personen wegen eines Verbrechens oder einer sonstigen vorsätzlichen Straftat zu einer mindestens einjährigen Haftstrafe verurteilt wurden. Zugleich orientiert sich die Annahme der Unzuverlässigkeit nicht mehr primär an der Art der begangenen Straftat, sondern an der Strafhöhe. Auch die erwiesene Gewalttätigkeit beziehungsweise gewaltbereite extremistische Betätigung soll die Annahme der Unzuverlässigkeit begründen. Regelüberprüfungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit sollen künftig alle drei statt bisher alle fünf Jahre stattfinden.
Hiermit wollte man den Waffenbesitz für gewaltbereite (60 Tagessätze) und rechtsuntreue (1 Jahr Haft) Bürger ausschließen.
Erhöhung der Anforderung für das Bedürfnis eines Sportschützens:
Anerkennungsverfahren für Schießsportverbände
Mindestens einjährige Teilnahme am Schießsport
Mit beiden Anforderungen wollte man den schnellen Waffenerwerb über einen "Schein"-Verein ausschließen, jedoch nicht den Besitz als solches erschweren.
Die Regel-Kontingente solten damals erhöht werden:
a) fünf Lang- und zwei Kurzwaffen oder alternativ drei halbautomatischen Langwaffen und zwei Kurzwaffen,
b) sowie Einzellader-Langwaffen ohne Begrenzung
Erst das rot-grüne WaffG 2002 hat das Bedürfnis zu einem temporären Besitz umgewandelt.
Aussage der GDP zum Gesetzentwurf 2002:
Die GdP begrüßte die erhöhten Anforderungen an die Zuverlässigkeit.
Sie teilte jedoch das Unverständnis, den temporären Waffenbesitz durch die erhöhten Anforderungen des Bedürfnisses einzuführen: „Der Jäger, der im hohen Alter die tatsächliche Jagdausübung aufgibt, wird nicht zu einem Sicherheitsrisiko, weil er weiterhin seine Jagdwaffen besitzt, obwohl das Bedürfnis weggefallen ist. Gleiches gilt für Sportschützen; die allermeisten veräußern ohnehin die Mehrzahl ihrer Sportwaffen bei Aufgabe ihres Hobbys.“
Auch Lörrach ändert an dieser Aussage nichts, da singuläre Ereignisse nicht Millionen rechtstreuer Bürger einschränken dürfen.
Brigitte Homburg (FDP) sagte nach Lörrach: "Es bleibt immer der Risikofaktor Mensch." Keine Kontrolle kann 100% Sicherheit geben. Dies sieht man aktuell an dem Bundestags-Polizist, der mit Waffengewalt die Postfiliale im Bundestag ausgeraubt hatte.
Interessierte können sich die Kritik aller Verbände 2001 in Kurzform unter obigen Link oder in Langform in der damaligen VISIER-Sonderbeilagedurchlesen.