Beiträge von Carcano

    Wie ich in der RSB-Website lese ( http://www.rsb2020.de/index.php?id=302&tx_ttnews[tt_news]=2668&cHash=2a16c6650ef62126c2b2f98f46973979 ), ist der Referent für Recht und Organisation Kai Bolten aus dem RSB-Vorstand ausgeschieden, und zwar aus familiären Gründen. Er wird dann also wohl mehr Zeit für seine Postings hier im Meisterschützen-Forum haben. Sein Nachfolger ist Robert van Eisern.

    Die Beteiligung bei der Delegiertenversammlung war übrigens nicht hoch: 115 von 947 Vereinen, und nur 24 von 44 Kreisvorsitzenden.

    Carcano

    Kurze Sachstandsmitteilung: meine Anregung bzgl. anderer Formulierung in der Sportordnung fiel erst einmal auf ein offenes Ohr beim Präsidenten der DSU. Schauen wir mal... es wird sicherlich noch etwas dauern.


    "Von der DSU gibt es leider keine neuen Antworten. Auch mein konkreter Hinweis auf Disziplin KZiSt-1-oV hat nichts gebracht. Die einzige Antwort war: für 4 mm Revolver bieten wir keine Disziplinen an. Merkwürdig!"

    Sporthandbuch Kapitel 6, Seite 24. Das Problem für die Geschäftsstelle war in Deinem nicht mehr jugendlichen Alter begründet. Ich schaue mal, ob wir das in der nächsten Änderung des Sporthandbuchs korrigiert bekommen. An und für sich war es _auch_ ein Anliegen, für 4mm-Waffen allgemein eine sportliche Disziplin zu schaffen, auch die Erwachsene. Ggf. ändern wir die Überschrift, sowie die Altersklasseneinteilung auf S. 2 in dem Kapitel 6.; aber das entscheide nicht ich allein.

    Carcano

    Äh... nein.

    Wenn der Schießstand zuerst da ist, dann kann man natürlich gegen spätere Wohnbebauung recht erfolgreich vorgehen, bzw. absichernde Lärmdienstbarkeiten eintragen lassen.
    Wenn - wie üblich - der Verein in der Pendeluhr schläft und nichts checkt, dann ist es freilich schnell zu spät.

    Carcano

    Ein offener 50-m-KK-Gewehrstand (natürlich auch für Freie Pistole) ist in der Praxis fast völlig unproblematisch. Ein 25-m-Pistolenstand kann dagegen eine deutlich stärkere Lärmbelastung zur Folge haben.


    Einbunkerung oder Untertageverlagerung ist zwar heute beliebt, zeitigt aber meist eine unangenehme Atmosphäre. Wenn man aus Lärmgründen diesen Weg bei Großkaliberständen wählen will, gibt es ENORME Kosten für die Entlüftung, angesichts der heutigen Anforderungen.

    Carcano

    HoDi, man sollte nicht jedes Gerücht (zumal eines, das von interessierter Seite lanciert worden sein könnte), einfach voreilig so weiterverbreiten, nur weil es saftig klingt. Außer Du hättest selbst den Eintragungsantrag beim Registergericht gestellt. :D

    Tatsächich werden sowohl der PSSB als auch der RSB von sportrechtlich ausgewiesenen und kompetenten Anwälten verteten. Die werden ihre Mandanten entsprechend beraten haben.

    Der PSSB kann sich jetzt entscheiden, ob er gegen die einstweilige Verfügung separat vorgeht, oder sie vorläufig respektiert und das Hauptsacheverfahren vor dem Verbandsgericht weiter verfolgt.

    Außerdem werden sicherlich beide Verbände zur Zeit schon ihre Unterstützer und Alliierten im DSB-Gesamtvorstand suchen. Dem DSB insgesamt (als Bundesverband) kann überhaupt NICHTS an einer Eskalation des vom RSB angefangenen Rechtsstreits gelegen sein; warum, sollte hier klar sein.

    Es wird also sicherlich einen Druck im DSB zu einer Art gütlicher Einigung oder Kompromiss geben, ungeachtet, was da ein einzelner Amtsrichter als DSB-Verbandsrichter 1. Instanz richtig oder falsch gemeint haben mag oder nicht.

    Carcano

    Na ja, das sind Waffen, die so für 10 bis 20 Euro weggehen. Disziplinen dafür gibt es bei der DSU.
    Rein nominell sind aber Luftdruckstände meist nicht dafür zugelassen, und Zimmerstutzenstände gibt es nur in manchen Regionen.

    Was soll der Quatsch ? Dir sollte doch wohl bekannt sein, was der Unterschied zwischen nationalen DACHverbänden und LV IN einem Dachverband ist

    Richtig. Genau dort liegt die Unschlüssigkeit:
    - Den (für den DSB insgesamt) gravierenden oder nachteiligeren Schritt kann ein Verein - auch nach Deiner Auffassung - ohne weiteres tun, nämlich den DSB insgesamt mit allen Mitgliedern verlassen, gleich ob in Richtung "DVC" oder in Richtung "Glaube - Sitte - Heimat".
    - Den milderen und für den DSB viel verträglicheren Schritt, nämlich den Wechsel nur in einen anderen DSB-Landesverband, soll der Verein nicht tun dürfen, bzw. nur mit ausdrücklicher Zustimmung beider betroffener Verbände. Ist nicht so ganz stimmig, nöch?

    Zitat

    Zumindest die Leistungssportförderung dürfte bei den anderen Verbänden in dieser Form wohl eher nicht zum Tragen kommen, da nicht olympisch.

    Die ist 95 % aller Vereine völlig schnurzpiepe. Was für die Vereine zählt, ist die Schießstättenförderung (über den Landessportbund) und u.U. der Sportgerätezuschuss. Beides ist breitensportlich, und an die Mitgliedschaft im jeweiligen LSB gebunden.

    Carcano

    Bei der Satzungsänderung des RPSSB geht es in erster Linie darum, Anforderungen der Politik und des LSB zum vollständigen Erhält der Fördermittel für die (noch) Schwerpunktsportart Sportschiessen in RLP zu nachzukommen

    Genau so ist es.

    Ob nun Vereine, die zur Zeit noch dem RSB angehöen, zukünftig in den (R)PSSB wechseln wollen oder gar werden, ist eine Frage der Zukunft. Das ist dann auch ein Punkt, über den man vielleicht zukünftig (!) streiten könnte, weil ich es begrenzt nachvollziehen kann, wenn der RSB Mitglieder ungern an einen anderen DSB-Landesverband verlieren würde, Ist ja auch furchtbar, wenn die Konkurrenz mehr und besseres bietet als man selbst, das kann doch nicht erlaubt sein, ist gewissermaßen a priori unlauter... :)

    Gegen ein Überwechseln mögen sie rechtlich vorgehen, während ein völliges Ausscheiden und der Beitritt zu einem anderen nationalen Dachverband (BDS, BDMP, DSU etc.) jedem Verein natürlich rechtlich völlig freigestellt und unanfechtbar ist. Eigentlich auch nicht ganz ganz schlüssig.

    Carcano

    Wie man eine Ausschreibung erstellt, dass lernt man eigentlich in den Schießsportleiter-Lehrgängen des Verbandes, die dienen ja genau solchen "Formalien". Es ist also kein Hexenwerk, zumal man die Details aus den Ausschreibungen der tatsächlich im DSB geschossenen GK-Disziplinen weitgehend kopieren kann.

    Für den Probelauf würde man Pistole und Revolver zusammen in einer Kaliberklasse ausschreiben. Im Falle .30/32 (wir haben das ja schon bei der DSU) wären das beispielsweise 7,65 Para, 7.65 Browning Long, 7,62 Tokarev, 7,63 Mauser, 8mm Nambu, 8mm Roth-Steyr; .30 Carbine; sowie 7,5mm Nagant, 7,5mm Swiss, 7,62m Nagant, .32-20, 8mm Lebel, .32 H&R Magnum, .327 Federal Magnum... die Liste ist natürlich nicht vollständig.

    Das Einzige, was man dann noch braucht, ist ein Vorstand, der einverstanden ist, den betreffenden Stand bzw. Standteil zu einem Termin zu reservieren, sowie einige Freiwilige, die als Schießleiter und verantwortliche Aufsichtspersonen bereit zu stehen gewillt sind. Außerdem empfehle ich dringend ein paar Leihwaffen samt Munition, weil viele das gerne auf Probe mal mitschießen würden, die keine eigene Waffe haben.

    Carcano

    Wenn man diese "Platzhalter-Disziplinen" innerhalb der Liste A beleben will, dann muss man halt (auf Landeebene, Bezirksebene, Kreis-/Gauebene) einen Wettkampf für sie ausschreiben. Genau deshalb stehen sie ja (historisch gesehen) in der Bundes-Sportordnung, damit die LVs diese Möglichkeit ggf. nutzen und mit Leben füllen können. Die eigenen "Listen B" der Landesverbände kamen historisch erst deutlich später und vieles in ihnen bleibt auch auf demPapier und ungelebt.

    Carcano

    Eben.
    Gebietsüberschneidungen *als solche* sind noch keine "Rechtsverletzungen" zu Lasten des einen oder anderen Verbandes. Das verkennt der DSB-Einzelrichter 1. Instanz.

    Das spätere Überwecheln von Vereinen aus dem einen in den anderen Verband, das *kann* u.U. als Eingriff in den Rechtsbestand eines Verbandes angesehen werden. Aber eben auch erst das. Und auch nur möglicherweise.

    Carcano

    *Lächel*

    In der Tat sieht die DSB-Satzung kaum irgendwelche Sanktionen vor. Der Ausschluß oder die Suspendierung eines Landesverbandes wäre zwar theoretisch möglich, aber praktisch...
    Und ein prozessuales Ordnungsgeld, das zumindest in der Wirkung einer erheblichen disziplinarischen Sanktion (Vereinsstrafe) gleichkäme, so einfach anzudrohen, wo sogar das fragliche Verhalten selbst nicht ausdrücklich sanktioniert ist... also ich weiß nicht.

    Carcano