Ich fragte aber nach den Ausnahmen für Jäger.
Par. 27 Abs. 5 WaffG.
Ich fragte aber nach den Ausnahmen für Jäger.
Par. 27 Abs. 5 WaffG.
Bekannterweise wird das Bedürfnis, wenn es von der Waffenbehörde abgefragt wird, mit den Einträgen im persönlichen Schiessbuch nachgewiesen.
Normalerweise wird sowohl das (scil. erstmalige) Bestehen wie auch das Fortbestehen des schießsportlichen Bedürfnisses gegenüber der Waffenbehörde durch Vorlage einer Bescheinigung des anerkannten schießsportlichen Dachverbandes glaubhaft gemacht.
Carcano
Wenn du - wie meistens - keine Ahnung hast und nur als Rächer der Enterbten herumtrollst, dann wäre die Alternative, einfach mal wieder den Schnabel zu halten; und einen Überdruck an heißer Luft über das Bodenablassventil entweichen zu lassen. 😙
Die Auktion mag für den einen oder anderen hier recht instruktiv gewesen sein.
Sie zeigt nämlich, wie für eine ganz normale und häufige Waffe, die dauernd und immer wieder so angeboten wird, Leute sich in der Unvernunft einer "bidding frenzy" zu absurden Höhen emporsteigern. Am Ende wurden es dann stolze 401,- €. 🤪🤑
Na ja, selber schuld. *achselzuck*
Carcano
Im Augenblick steht die eGun-Auktion nun bei einem EVP von 151,- €, also durchaus in einem Bereich, in dem man in der südwestdeutschen Region einen K31 schon bei einen kleineren Händler finden kann.
Und *weit* über dem zumeist niedrigen schweizerischen Preis beim Kauf von privat.
Carcano
Vielleicht zur Klatstellung: Es soll nicht das ganze Korn weiß sein, lediglich die oberste Kante, der Rest ist/bleibt schwarz.
Hmm. Lass' mich raten:
Du hältst "Fleck" an?
Gruß, Carcano
Das Erlebnis von MiGoe ist in der Kampfrichterinformationen-Serie der "Auslegungen" (sogenannte authentische Interpretationen) behandelt worden, unter der Nr. 06/2018.
Ergebnis: ist zulässig (also genau wie Califax sich erinnert hat).
Carcano
Mein Metzger hat mir gesagt, dass es ein +/- von 2 gr. bei seinen geeichten Waagen gibt.
Auf dem Bild hat mein Metzger gewogen 😊
Die Verkehrsfehlergrenze für nichtselbsttätige Handelswaagen der Genauigkeitsklasse III (wie im Einzelhandel generell üblich) dürfte bei dem hier einschlägigen Wägebereich (bis 10.000 Gramm oder bis 20.000 Gramm) *deutlich* höher liegen.
Dummheit gehört bestraft. Der Satz trifft auf Max überdeutlich zu.
Es klingt indessen eher so, als ob es nicht am Schlagbolzen liegt. Also stell' einen Schlagbolzenaustausch erst einmal zurück.
Dein (bisher noch selten aufgetretenes) Problembild deutet typischerweise auf einen nicht vollständig vorgefahrenen Verschluss im Moment der (versuchten) Schussabgabe. Dafür kann es wiederum mehrere Ursachen geben. Waffenseitig und munitionsseitig.
Carcano
Wie schon an anderer Stelle erwähnt waren es an meiner Waffe 15 Gramm inkl. 5 Gramm Sicherheitsschnur. Ich wurde von dem Offiziellen in der untersten Schiene abgekanzelt.
Der hat offenbar ganz richtig empfunden, mit wem er es zu tun hatte.
Gut so. 👍
Carcano
Ja, bei deiner Waage vielleicht. 15 gr. unter dem Maximum ist viel zu knapp.
Um es einmal im Stile von Hansaxel zu sagen:
"Es sind halt Schützen. Nachdenken und Selbstkritik sind da nicht zu erwarten."
Ich hatte mal beim KK500 von meinem Sohn, besser gesagt er hatte das Problem, das wiederholt nicht ausgeworfen wurde. Ich habe dann präventiv die Auszieherkralle samt Bolzen und Federn bestellt und getauscht.
Das eine hat mit dem anderen doch nichts (oder, ganz pedantisch: wenig) zu tun !
[betreffend einen schweizerischen K31]
hiermit könnte ich direkt auf einer KM starten bzw. würde für 100m passen?
Wie ich sehe, hast Du jetzt schon einmal ein Gebot abgegeben. Dann werden wir mal sehen, wohin der Preis innerhalb der noch verbleibenden 19 Tage geht.
Auf deine Frage würde ich aber gerne dennoch noch inhaltlich antworten, weil sie auch für andere Schützen und Schützinnen interessant sein kann, die selbst überlegen, vielleicht einmal ins Ordonnanzgewehr einzusteigen.
1. Diese konkret angebotene gebrauchte Waffe hat etwas, was bei schweizerischen Gewehren, zumal im deutschen Südwesten, keineswegs selbstverständlich ist, nämlich einen deutschen Beschuss.
Hierbei uns im Südwesten gibt es viele dieser Waffen, und viele sind irgendwann einmal in der Vergangenheit aus der Schweiz mitgebracht worden, aber für das deutsche sportliche Schießen (für die Jagd ebenso) wären sie nur mit einem CIP-anerkannten Beschuss zugelassen. Die Schweiz hat bekanntlich keinen staatlichen Beschuss, und die interne Beschussprobe der Fabriken wird von der CIP nicht anerkannt.
Es ist auch kein großer Aufwand und kein Hexenwerk, eine Waffe beschießen zu lassen, aber das kostet eben dann noch einmal einen oberen zweistelligen oder niedrigen dreistelligen Betrag (im einzelnen abhängig davon, wie hoch die Versandkosten zu Buche schlagen).
In Ulm etwa kostet die Beschussgebühr für eine Zentralfeuerbüchse ggw. 50,- €, aber das ist stark degressiv, wenn mehrere Waffen gleichzeitig beschossen werden. Daher kann es sich sehr lohnen, sich mit ein Büchsenmacher zusammenzutun, der mehrere Waffen anliefert.
Wenn es natürlich möglich ist, dies mit einer netten Reise zu kombinieren und mit einem Beschussamt einen ganz bestimmten Termin abzustimmen (die Beschussämter sind keineswegs verpflichtet dazu, auf einen solchen Sonderwunsch einzugehen), dann spart man sich wenigstens den Versandkostenanteil, der höher sein kann als die eigentlichen Beschusskosten.
2. Soweit es den DSB betrifft, musst du auf das Abzugsgewicht aufpassen. Die schweizerischen Waffen liegen oft unter dem Mindestgewicht von 1,5 kp, welches der DSB für die Disziplin 1.58 - versteckt in der Gewehrtabelle auf S. 18 ! - vorschreibt (und je nach der Bestimmung der Liste B kann dieses Gewicht auch für die jeweiligen Disziplinen des Landesverbandes gelten). Aus diesem Grund gibt es bei anderen Verbänden ausdrücklich Sondervorschriften der Sportordnung, wonach bei schweizerischen Waffen 1,3 kp ausreichen. Aber selbst diese werden öfters nicht gehalten. Ein eigenes Herummurkeln und Umarbeitungsversuche an den Abzügen ist aus meiner Sicht eher nicht sinnvoll.
3. Das beim K 31 bereits vorhandene 100-Meter-Dienstkorn ist natürlich vorteilhaft, gegenüber dem G 11 und dem K 11 (beginnt bei 300 m).
4. Wie ich oben schon schrieb, sind die Präzisionsvorteile auf 100 m marginal. Das G 11 hat einen etwas geringeren Rückschluss als der K 31, was einleuchtet. Andererseits wirst du vermutlich ohnehin eine Schießjacke tragen, und dann fällt es nicht mehr nennenswert ins Gewicht. Die Länge des Gewehrs kann im stehenden Anschlag aber manchem etwas schwer fallen, das musst du bedenken, zumal dann zu den 40 Schuss noch der Endkampf hinzukommt, der ebenfalls im stehenden Anschlag geschossen wird.
5. Dass die schweizerischen Visieraufsätze (Feinvisiere) für das außerdienstliche Gewehrschießen dort erlaubt, aber in Deutschland nicht zugelassen sind, weißt Du ja. Insoweit liegt eine sachwidrige und sinnwidrige Ungleichbehandlung gegenüber den Schweden-Mausern vor. Ob dieser alte Zopf jetzt irgendwann einmal in der nach-Furnier-Ära abgeschnitten wird, weiß ich nicht, ich würde es aber stark hoffen.
6. Nach dem Wortlaut der DSB-Sportordnung wären inzwischen ausgesprochene schwache Ladungen nicht mehr zugelassen. Die Norm ist aber so unbestimmt formuliert, dass bei Ladungen, die einigermaßen normal aussehen und normal klingen, ein Kampfrichter kaum eine Munitionsüberprüfung vornehmen würde. Ob das aber auch bei den Deutschen Meisterschaften gilt, weiß ich nicht.
Gut Schuss,
Carcano
Eher nein. ![]()
Mein Hauptaugenmerk soll beim KK/GK Liegend bleiben.
Die Liste B (pedantisch würde man sagen: die Listen B) der 20 Landesschützenverbände im DSB weisen fast durchweg Disziplinen für Ordonnanzgewehr 100 m liegend freihändig auf (z.B. BSB in Nordbaden auch jede Menge anderer Unterdisziplinen, von denen aber außer 100 m liegend freihändig kaum etwas geschossen wird), wenige auch für Ordonnanzgewehr 300 m oder gar Dreistellungskampf.
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Dow…icationFile&v=3
Dafür ist der K31 eine durchaus geeignete Waffe. Schweizerische Militärmunition ist i.d.R. die richtige und beste Wahl. Den Rückstoß spürt man ebenso wie beim Mosin-Nagant, aber Schießjacke darf ja getragen werden.
Carcano
1. Für die Auswahl eines "Ordonnanzgewehrs" zu schießsportlichen Zwecken sind eine ganze Reihe von Faktoren maßgeblich. Daher können Hinweise und Empfehlungen eigentlich nur im Hinblick auf konkrete Disziplinen in konkreten Verbänden gegeben werden.
Für Disziplinen, die lediglich die Abgabe von 20 Schuss verlangen, gilt anderes, als für Disziplinen, bei denen 40 Schuss geschossen würden, wie etwa beim DSB-Wettkampf 1.58 in seinen beiden Varianten "offene Visierung" und "geschlossene Visierung" (man kann natürlich mit unterschiedlichen Waffen in beiden Disziplinen antreten), und auch bei der "g"-Disziplin sind Wettkampfdiopter und entsprechende Wettkampf-Lochkimmeneinsätze (z.B. Parker-Hale für die Enfield No. 4) oft nicht zulässig. Wenn einem das erst auf der Landesmeisterschaft gesagt wird, ist es schlecht...
2. Denn auch die Temperaturstabilität aller Waffen, insbesondere hitzebedingte Treffpunktverlagerungen der Schußgruppe oder das Aufsteigen heißer Luft in der Visierlinie (Mirage) ist bei den jeweiligen Waffen durchaus verschieden, und gerade die schwedischen m/96- (und m/38)-Gewehre werfen für die Schützen im Stehend-Teil des Wettkampf nicht selten deutliche Probleme auf, welche bei Waffen mit einem langen Handschutz, (beispielsweise das schweizerische G 11 und der schweizerische K 31), aber auch bei den langen Mosin-Nagants nicht in gleicher Weise so auftreten.
3. Bei vielen Ordonnanzwaffen beginnt die Visierung erst bei 300 m. Das ist ein bekanntes Problem, typisch auch für das an sich vorzuziehende und zudem minimal präzisere schweizerische Gewehr G 11 (zu der Schussgruppengröße der beiden Waffen auf weite Entfernungen, von 300m Meter aufwärts, hat es sehr umfangreiche Untersuchungsreihen der schweizerischen Schießschule Walensee gegeben). Deshalb lassen in solchen Fällen die Sporthandbücher der Verbände oft die Verwendung eines höheren Austausch-Korns für das Schießen auf 100 m zu. Die Form des Korns muss aber dann imer noch der ordonnanzmäßigen Ausführung entsprechen. Das wird öfters missachtet, gute Kampfrichter wissen das aber und achten unter Umständen darauf.
4. Die Zulässigkeit wiedergeladener Munition, insbesondere die etwaige Zulässigkeit von Schwachladungen und Bleigeschossen, kann ebenfalls je nach Verband und Disziplin sehr unterschiedlich ausgestaltet sein. Einer der Gründe für die Beliebtheit der Schweden-Mauser (neben dem etwas geringeren Rückstoß schon an sich) waren derartige handgearbeitete Schwachladungen mit verkupferten oder sonst beschichteten Bleigeschossen und einer geringen Ladung schnellen Pulvers. Das hat zu wiederholten Unfällen (Waffensprengungen ) und auch zu Todesfällen geführt. Seit sich das herumgesprochen hat, ist die einseitige Dominanz der Schweden-Mausergewehre im DSB deutlich zurückgegangen.
5. Für das Trainingsschießen oder für das Spaßschießen kann die Verfügbarkeit preisgünstiger ehemals militärischer Munition von Bedeutung sein. Die alten Vorräte von schwedischen m/41-Patronen 6,5 x 55 sind inzwischen praktisch alle aufgebraucht und abverkauft. Und das, obwohl der m/94-Karabiner immer noch (und zwar mit scharfer Munition) von der berittenen schwedischen Leibgarde geführt wird. Vorräte von schweizerischer Munition 7,5 × 55 sind dagegen immer noch gut erhältlich, und das wird vielleicht noch ein paar Jahre so dauern, im Hinblick auf vorhandene Maschinengewehre. Im Kaliber 7,62 x 54 R stammte der letzte Posten sehr guter (!) und auch absolut wettkampffähiger Militärmunition des russischen Herstellers 188 aus den 1980er Jahren, und es wird mehrheitlich angenommen, dass es sich dabei um echte russische Scharfschützen-Munition 7N1 handelte. Diese Munition ist aktuell aber auch nicht oder nicht mehr auf dem Markt verfügbar.
Carcano
Mannomann. 👎
Dann sucht euch einen besseren Sachverständigen.
Auf die Anregung oder den Vorschlag von Califax, welchen ja auch Tharkadaufgenommen hatte, möchte ich aber gern noch einmal gesondert eingehen. Califax hat zwei Aspekte betont, und die stehen nicht zueinander im Widerspruch, sondern können sich durchaus ergänzen.
Zum einen kann natürlich ein wirklich interessierter und verbesserungswürdige Schütze/Schützin auch selbst lesen, es gibt ziemlich gute Bücher. Sogar auf Deutsch. Vermutlich gibt es auch entsprechende YouTube-Clips, aber da ich nicht hauptberuflich Analphabet bin, lese ich lieber.
Dann hat man immer noch die theoretische Möglichkeit, bei größeren Vereinen oder Leistungszentren zu antichambrieren oder darum zu bitten, doch gnadenhalber und demütig eventuell am Kadertraining teilnehmen zu dürfen, man kann auch versuchen, mit einem Trainer privat eine entsprechende (natürlich honorierte, und zwar angemessen honorierte) Fortbildung zu vereinbaren. Das ist aber alles selbstverständlich einiger Mehraufwand und mehr Mühe an Beziehungspflege, als die schlichte Teilnahme an einem von vornherein öffentlich ausgeschriebenen Kurs oder Lehrgang.
Wenn ich das erste Posting von Califax richtig verstanden habe, meinte er, dass im Rahmen der sicher zu erwartenden, weil obligatorischen Trainerfortbildung es auch entsprechende zusätzliche Module oder Kurzkurse (etwa einen Tag oder ein Wochenende) geben sollte, anstatt das alles auf eine höhere Qualifikationsebene im Vollpaket (C-Leistung, B, Großmeister von Stuhle des Großen Orient) verlagern zu wollen. Das wäre sehr sinnvoll, und gerade Schnellfeuerpistole wäre dafür z.B. ein gutes Ergänzungsbeispiel. Und dann wäre es natürlich auch richtig und gut, wenn das nicht nur als Trainerfortbildung für bereits qualifizierte Scheininhaber angeboten würde, sondern als freies Fortbildungsangebot, an dem auch andere interessierte Schützen teilnehmen können (und sollen !).
Das hängt eben alles davon ab, wie engagiert ein Landesverband in dem Bereich ist (der einzige, der sich so wirklich Mühe zu geben scheint, scheint mir der BSSB zu sein ?) und es hängt schließlich entscheidend davon ab, dass es auch genügend Freiwillige gäbe, die solche Lehrinhalte vermitteln können und freiwillig vermitteln wollen. Vielleicht hapert es daran noch am meisten?
Carcano