Ich äußere mich nur kurz – und im Rahmen der Begrenzung auf die jetzt laufende Evaluierung Waffenrecht – zu dem nun schon in einer längeren Unterdiskussion aufgeworfenen Thema „Nutzung oder Mitbenutzung von Behördenständen". Für noch in aktiver Nutzung befindlichen Behördenstände (Bundeswehr, Bundespolizei, eventuell Landespolizeien und/oder Zoll) wären die Hauptnutzer zuständig, für aufgegebene oder inaktive Stände der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Stationierungsstreitkräfte, dann die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Unter Sportschützen kommt immer wieder die Frage nach der nach Nachnutzung derartiger Stände auf. Die Mitnutzung dagegen steht im freien Ermessen der Träger und Betreiber, und wenn die - aus welchen Gründen auch immer - niemanden außer sich selbst auf den Ständen wollen, so kann dieses Problem höchstens innerbehördlich bzw. politisch angegangen werden, nicht aber durch eine Änderung des Waffenrechts. Selbst für Reservisten-RAGs ist es ja außerhalb förmlicher dienstlicher Veranstaltungen zunehmend schwieriger geworden, wie bekannt sein dürfte.
Die Übernahme ehemaliger Behörden stände wird sehr oft gewünscht oder erträumt, gestaltet sich aber in der Praxis regelmäßig sehr schwierig und extrem teuer. So gut wie alle Übernehmer (es gibt schon einige Fälle) haben feststellen müssen, dass der Betrieb, die notwendigen Umbauten und die Aufwältigung der alten Stände um ein Vielfaches teuer waren, als ursprünglich veranschlagt. Das betrifft natürlich vor allem die Großkaliber-Sportschützenverbänden (zu den vom BDMP übernommenen und betriebenen Ständen könnte Grumpy sicherlich Näheres und vor allem Detaillierteres sagen als ich), und es betrifft zu einem geringeren Teil auch die Landesjagdverbände und etwaige private Betreiber (nur wenige beispiele, etwa Celle-Scheuen). Hier sind die Hauptprobleme tatsächlich rechtlicher Natur, aber nicht eigentlich wirklich im Waffenrecht verankert. Das eine Hauptproblem ist die Übernahme von Altlasten, was zu enormen Folgekosten führen kann. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben pflegt regelmäßig von Nachnutzern (jedenfalls bei käuflichen Erwerb) eine Übernahme derartiger etwaiger Umweltverpflichtungen zu verlangen. Das erfordert zunächst umfangreiche Erprobungen und Grundwasseruntersuchungen. Allein die Erneuerung der Kugelfänge und die Entsorgung des Materials sind sehr teuer. Sollten stärkere Belastungen über die Kugelfänge hinaus festgestellt werden, kann man das finanziell dann gleich vergessen.
Ein weiteres Hauptproblem ist die Auslegung der Blenden. Die typische Auslegung der Bundeswehr-300m-Stände mit Hochblenden ist für den zivilen Schießbetrieb nicht zugelassen. Gleiches gilt für die sog. Kleinschießstände in Kasernenbereichen Die Erstellung neuer Hochblenden für 300m ist sehr aufwendig und sehr teuer, angesichts der meist erheblichen Spannweiten dieser Hochblenden. Und die denkbare Anlage von Tiefblenden (Bodenblenden) ist wegen des verwendeten Materials ebenfalls teuer (weniger Beton, mehr Hartstahl) und erschwert die Bewirtschaftung (Mähen der Schießstandsohle) ungemein. Ebenso ist das Instandhalten der Wälle (regelmäßiges Mähen, Befreiung von Bewuchs, Nachschütten oben etwa jedes Jahrzehnt) extrem teuer. Das haben private Betreiber schmerzhaft feststellen müssen.
Die Änderung der Schießstandrichtlinien allerdings ist primär keine Sache des Waffengesetzes, sondern würde eine Einflussnahme der Verbände auf den entsprechenden Ausschuss beim BMI verlangen. Die Hauptautoren waren und sind durchaus offen für begründete Vorschläge, und insbesondere auch für förmliche Anträge zur Änderung, aber genau daran hat es seit dem Jahr 2012 gefehlt. Der Ball läge insofern bei den Verbänden, und nicht bei einer Waffengesetzänderung durch das Parlament.
Carcano
PS: Hatte Grumpys Postings noch nicht gesehen, als ich mit dem Schreiben begann.