Beiträge von Carcano

    wobei die Tatsache, dass die Waffe beidhändig geführt wird dem Schützen deutliche Reserven bei der Muskelermüdung gibt.

    Wobei ich noch einen Aspekt ergänzen oder ansprechen möchte, den du vielleicht aber schon mit im Auge gehabt hast oder mit Deiner Formulierung als erfasst angesehen haben magst, das weiß ich nicht.

    Sowohl in den Großkaliber-Kurzwaffendisziplinen des DSB (2.53-2.59), wie auch in den Duellteilen von Kurzwaffenübungen bei den anderen (Großkaliber-)Verbänden (sowohl beim BDS wie auch bei der DSU, dort etwa die K 27, wo die meisten einbrechen) hat die beidhändige Führung den erheblichen Vorteil, dass die Waffe zum einen sicherer und mit weniger Seitenabweichungen in den Auslöseraum gebracht werden kann, als beim nur eigenhändigen Heben (klassische Disziplinen 2.30 und 2.40 und 2.45 beim DSB) und dass insbesondere auch die in den Duellteilen bei Großkaliber - jedenfalls bei weniger geübten Schützen - erheblich in Gewicht fallenden stark verzogenen Schüsse (schnell bei 2,95 Sekunden durchgerissener Abzug, Musken bei Rückstoßempfindlichkeit) durch den doppelhändigen Halt deutlich eingegrenzt werden.

    Für das Duellteile im Allgemeinen, insbesondere mit Großkaliber, ist ein ordentlich-fester Waffenhalt zunächst wichtig, und insbesondere auch die zügige, aber nicht ruckhafte oder kraftvoll verrissene Abzugsbetätigung beim Erreichen des Auslöseraums (vom Halteraum will ich nicht sprechen, das würde ich bei Duell sogar fast als Fehler ansehen, nämlich den "überrissenen oder rausgewürgten Präzisionsschuss", den man oft beobachten kann).

    Carcano

    Die beiden vergangenen Olympia-Boykotte, nämlich der große von 1980 und der erhebliche kleinere Gegenboykott 1984, sind ja Lehren. Heute werden sie von Sportlern wie Sporthistorikern eher negativ bewertet.
    Freilich, während der beiden Weltkriege gab es auch keine olympischen Spiele...

    Aktuell muss dagegen die ISSF überlegen, ob sie nicht die jetzt kommenden Weltmeisterschaften absagt. Beziehungsweise zu "außerordentlichen Kontinentalmeisterschaften" herunterstuft. Letzteres wäre noch eleganter.
    Grund dafür ist der Staat Ägypten. So etwas geht gar nicht - Sportlern die Einreise und Teilnahe verweigern zu wollen, weil sie ja "verbotene Waffen" dabei hätten. Nämlich für Laufende Scheibe 10m und 50m (!!).

    Vollspacken. Wladimir Lisin hätte sich das nicht gefallen lassen.

    Ich äußere mich nur kurz – und im Rahmen der Begrenzung auf die jetzt laufende Evaluierung Waffenrecht – zu dem nun schon in einer längeren Unterdiskussion aufgeworfenen Thema „Nutzung oder Mitbenutzung von Behördenständen". Für noch in aktiver Nutzung befindlichen Behördenstände (Bundeswehr, Bundespolizei, eventuell Landespolizeien und/oder Zoll) wären die Hauptnutzer zuständig, für aufgegebene oder inaktive Stände der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Stationierungsstreitkräfte, dann die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Unter Sportschützen kommt immer wieder die Frage nach der nach Nachnutzung derartiger Stände auf. Die Mitnutzung dagegen steht im freien Ermessen der Träger und Betreiber, und wenn die - aus welchen Gründen auch immer - niemanden außer sich selbst auf den Ständen wollen, so kann dieses Problem höchstens innerbehördlich bzw. politisch angegangen werden, nicht aber durch eine Änderung des Waffenrechts. Selbst für Reservisten-RAGs ist es ja außerhalb förmlicher dienstlicher Veranstaltungen zunehmend schwieriger geworden, wie bekannt sein dürfte.

    Die Übernahme ehemaliger Behörden stände wird sehr oft gewünscht oder erträumt, gestaltet sich aber in der Praxis regelmäßig sehr schwierig und extrem teuer. So gut wie alle Übernehmer (es gibt schon einige Fälle) haben feststellen müssen, dass der Betrieb, die notwendigen Umbauten und die Aufwältigung der alten Stände um ein Vielfaches teuer waren, als ursprünglich veranschlagt. Das betrifft natürlich vor allem die Großkaliber-Sportschützenverbänden (zu den vom BDMP übernommenen und betriebenen Ständen könnte Grumpy sicherlich Näheres und vor allem Detaillierteres sagen als ich), und es betrifft zu einem geringeren Teil auch die Landesjagdverbände und etwaige private Betreiber (nur wenige beispiele, etwa Celle-Scheuen). Hier sind die Hauptprobleme tatsächlich rechtlicher Natur, aber nicht eigentlich wirklich im Waffenrecht verankert. Das eine Hauptproblem ist die Übernahme von Altlasten, was zu enormen Folgekosten führen kann. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben pflegt regelmäßig von Nachnutzern (jedenfalls bei käuflichen Erwerb) eine Übernahme derartiger etwaiger Umweltverpflichtungen zu verlangen. Das erfordert zunächst umfangreiche Erprobungen und Grundwasseruntersuchungen. Allein die Erneuerung der Kugelfänge und die Entsorgung des Materials sind sehr teuer. Sollten stärkere Belastungen über die Kugelfänge hinaus festgestellt werden, kann man das finanziell dann gleich vergessen.

    Ein weiteres Hauptproblem ist die Auslegung der Blenden. Die typische Auslegung der Bundeswehr-300m-Stände mit Hochblenden ist für den zivilen Schießbetrieb nicht zugelassen. Gleiches gilt für die sog. Kleinschießstände in Kasernenbereichen Die Erstellung neuer Hochblenden für 300m ist sehr aufwendig und sehr teuer, angesichts der meist erheblichen Spannweiten dieser Hochblenden. Und die denkbare Anlage von Tiefblenden (Bodenblenden) ist wegen des verwendeten Materials ebenfalls teuer (weniger Beton, mehr Hartstahl) und erschwert die Bewirtschaftung (Mähen der Schießstandsohle) ungemein. Ebenso ist das Instandhalten der Wälle (regelmäßiges Mähen, Befreiung von Bewuchs, Nachschütten oben etwa jedes Jahrzehnt) extrem teuer. Das haben private Betreiber schmerzhaft feststellen müssen.

    Die Änderung der Schießstandrichtlinien allerdings ist primär keine Sache des Waffengesetzes, sondern würde eine Einflussnahme der Verbände auf den entsprechenden Ausschuss beim BMI verlangen. Die Hauptautoren waren und sind durchaus offen für begründete Vorschläge, und insbesondere auch für förmliche Anträge zur Änderung, aber genau daran hat es seit dem Jahr 2012 gefehlt. Der Ball läge insofern bei den Verbänden, und nicht bei einer Waffengesetzänderung durch das Parlament.

    Carcano

    PS: Hatte Grumpys Postings noch nicht gesehen, als ich mit dem Schreiben begann.

    Waffenrecht ist Bundesrecht. Eigentlich seit 1928. Das ist auch nicht verkehrt so. Und genau das sollte m.E. (und das haben auch andere so gefordert, in eben diesem Thread) nicht durch unterschiedlichen Verwaltungsvollzug torpediert werden, Beispiele z.B. die Anforderungen an den Bedürfnisfortbestand bei Überkontingent odrr die Schlüsselaufbewahrung für Waffenschränke.

    Und dasselbe muss für die Anforderungen für Schießstandsachverständige gelten. Keine Sonderbestimmungen für die Fürstentümer Waldeck-Pyrmont und Lippe-Biesterfeld, was soll der Quatsch? Das war im letzter Minute am parlamentarischen Prozess vorbei in die vorletzte oder vorvorletzte WaffG-Verschlimmbesserung hineingequetscht worden, ein widriger Systembruch.

    Woran gedacht werden kann, wäre zum Beispiel die Einführung eines "SSV Light" für Vereine nur mit Druckluftwaffen- und Zimmerstutzenständen. Wenn man das denn wollte. Darum müssten sich ggf. die Landesschützenverbände kümmern.

    Grundsätzlich aber ist die neue Regelung der SSV-Bestellung eine erhebliche Qualitätsverbesserung gewesen. Und sämtliche mit aufgeblasenen Backen angekündigten schlimmen Nachteile blieben aus - im Gegenteil.

    Carcano

    Schießstandabnahmen und die damit verbundenen Fragen sind ein eigenes Thema. Hier geht es aber um die Forderungen zur Evaluierung des WaffG.

    Stimmt. Und insofern zeigt die Evaluierung des WaffG auch einen gravierenden Fehler in der letzten Gesetzgebung auf.

    Gerade den hat Califax aber nicht erkannt. Er will ihn sogar verschlimmern.

    Oberflächlich wie immer in der Pirsch. Immerhin konnte ich hier in BW jetzt in der Hinsicht etwas erreichen und die Spitzen kappen. Natürlich nicht über die CDU, sondern (wer hätte das gedacht? nun, jeder der die *hiesigen* politischen Verhältnisse kennt) über die Grünen. 🤗🫡

    Das geltende Waffenrecht ist schlecht, keine Frage. In vielerlei Hinsicht schlecht, formal und handhabungsmäßig sowieso, inhaltlich auch. Es ist dennoch erheblich besser als die Vorgänger, das WaffG 1972 (das WaffG 1968 betraf nur den gewerblichen Bereich, nicht den privaten Waffenbesitz) und das WaffG 1976.

    Einige bereits vom damaligenFWR ausgehandelte, politisch konsentierte und fest zugesagte Verbesserungen waren wegen politischer Ereignisse ab 2002 in allerletzter Minute gekippt worden. Das betraf z.B. den (ursprünglich noch einmal weiter gewesenen !) Erfassungsbereich des Erwerbsumfangs der gelben Sportschützen-WBK, ebenso auch das Mindestalter für den Einstieg in den Schießsport, und zuletzt - daran war vorrangig Marc Henrichmann (CDU) schuld - die zahlenmäßige Limitierung der gelben WBK, dies freilich anschließend an vorangegangene Gerichtsentscheidungen.

    Carcano

    Weil hier die Annahme ventiliert wurde, bei normalen Service-, Wartungs- und Reparaturarbeiten handele es sich durchweg um mystische Kenntnisse, die nur dem fortgeschrittenen Adepten nach Einweihung in einer Vollmondnacht zugeflossen wären und unter Zuhilfenahme eines Zaubertranks (und eventuell einer goldenen Sichel zum Ernten der Misteln) allein im Werk (verborgen hinter einem ewigen flammenden Feuerwall, also der Wagnerschen "Waberlohe") durchgeführt werden könnten,

    weise ich dezent darauf hin, dass zwar gewisse Fachkenntnisse und Erfahrungen hilfreich ist, gerade bei schlecht designten und schlecht montierten Waffen (berüchtigtestes Beispiel in diesem Forum sind sicherlich die MG-Pistolen, was mittlerweile auch ihr langjähriger Champion eingesehen hat), dass aber gerade dann auch die Sendung zurück nach Italien wiederholt nicht oder nicht dauerhaft geholfen hatte.

    Im übrigen entspricht es der - den meisten hier ohnehin ganz unbekannten – deutschen Rechtsordnung, dass der Anspruchsteller sich so oder so an seinen Vertragspartner, und das ist typischerweise ein Händler (schon weil die Mehrzahl der Hersteller keinen Direktverkauf anbieten), zu wenden hat, und dass dieser Händler so oder so für die Weiterleitung (wenn er denn nicht selbst reparieren würde oder könnte) Sorge zu tragen hat.

    Carcano

    Richtig und für die hat sich der DSB und seine Mitglieder mit Vorrang einzusetzen?

    In der Ära Ambacher gab es eine erheblicher Solidarität des großen DSB ggü. den kleineren GK-Verbänden. Eine wichtigen Anteil daran hatte der seit 2001 amtierende Vizepräsident Jürgen Kohlheim (Vors. Richter am VG Köln). Mit ihm ließ sich stets fachlich und menschlich ausgezeichnet zusamenarbeiten, man zog immer am gleichen Seil.

    v. Schönfels ist nun kein Ambacher.

    Carcano

    An der Gefährlichkeit der Waffe und der Gefahr für die öffentliche Sicherheit ändert das ja nix und das hat der Gesetzgeber verstanden und umgesetzt.

    Falsch; natürlich falsch, ist bei zwei Teilnehmern hier ja eigentlich regelmäßig erwartbar.

    Tatsächlich wurde der Anscheinsparagraph umgehend durch die Hintertür wieder eingeführt, und zwar wegen massiver Beitlerei (selber schuld, sagten wir damals und schimpften zu Recht auf "Caliber"). Nur führte er halt jetzt nicht mehr zu einem strafbewehrten Totalverbot, sondern zum Ausschluss vom Schießsport und mithin zur Nicht-Erwerbbarkeit mangels Bedürfnisses.

    Jäger können sie erwerben, tun das auch mal ganz gerne, und stellen sie dann in den Waffenscharnk, um sie zu streicheln. Jagen tun sie damit nicht. Eine Ausnahme mit gewisser zahlenmäßiger Bedeutung wäre die auch jagdlich - zu Recht - sehr beliebte MR-Reihe von HK.
    Um deren Verfügbarkeit ich mich verdient gemacht habe.

    Carcano