Beiträge von Carcano


    Gibt es da nicht eine Regel, wonach man ein Muster oder Absicht ausschließen kann, wenn auch Dummheit als Erklärung ausreicht? ;)

    Ja. Diese in Sprichwortform gefasste Regel wird auch "Hanlon's Razor" genannt. Der gewollte Parallelismus zu Occam's Razor ist offensichtlich.
    Ich hatte sie ursprünglich für eine der ältesten Usenet-Regeln gehalten, noch aus der Zeit der legendären "Cabal". Tatsächlich scheint sie ihr aber deutlich vorangegangen zu sein.

    Sie war schon immer falsch und sie ist weiterhin falsch.

    Carcano

    Ich habe mir von kompetenter Stelle sagen lassen, dass man von CCI/Federal und andere amerikanische Sorten aufgrund des nicht sauber abbrennenden Pulvers Abstand nehmen sollte. Empfohlen wird RWS/Geco und SK/Lapua. Eley seitens eines weit verbreiteten Herstellers für sein Produkt nicht.

    Noch dümmer und munitionstechnisch kenntnisloser geht selbst mit VIEL Anlauf nicht.

    Kommt auf die Sportordnung an, wie eine doppelnde Waffe zu behandeln ist.

    (...)

    Es mag andere Bewerbe in anderen Ländern mit anderen Regelungen geben.

    Nach der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes ist für die Pistolenwettbewerbe das Doppeln eine "anerkannte Waffenstörung" (Ziffer 2.7.1. Nr. 6). Das weitere Procedere ist dann ausführlich in Ziffer 2.8.5 geregelt: der Schießleiter schießt nacheinander zwei 5-Schuss-Serien. Wenn die Waffe dann wieder doppelt - und erst und nur dann -, wird sie in aller Regel (Ermessen der Wettkampfleitung) aus dem Verkehr genommen und ist zu reparieren oder auszutauschen. Wenn die beiden Serien dagegen funktionieren, kann der Schütze mit der Waffe weiterschießen, so er mag.

    Nach den Internationalen Pistol Rules der ISSF, die bezüglich der "alibis" in einigen Aspekten nicht ganz unwesentlich von den nationalen deutschen Regeln abweichen, ist das Doppeln ("automatic fire") ebenfalls eine anerkannte Waffenstörung ("allowable malfunction") gemäß dortiger Ziffer 8.9.4.1 lit. g).
    Das weitere Verfahren (8.9.2. und 8.9.3 sowie 8.9.4.3) scheint dann aber nicht so genau festgelegt wie in Deutschland.

    Carcano

    Ich hab ungefähr die gleiche Frage wie zu Anfang , nur brauch ich einen für Luftdruck und für GK. Aktive Gehörschützer sind ja glaub beim Wettkampf Luftdruck eh nicht erlaubt oder hab ich da was falsch gelesen?

    Die Sportordnung des DSB regelt das im Teil 0, Seite 3:

    "Zum Schutz vor Gehörschäden wird bei allen Wettbewerben (außer Luftdruck und Bogen) beim Schieß-
    betrieb ein Gehörschutz vorgeschrieben. Schützen ist die Verwendung eines Gehörschutzes mit eingebau-
    ten Empfangsvorrichtungen jeder Art verboten. Nicht davon betroffen sind elektronisch niveauabhängig
    dämmende Gehörschützer, solange diese nicht mit Funk- oder Spracheinrichtungen versehen sind."

    Samson: Gewiss war es auf Seiten Deines Händlers weniger böser Wille, als Unbeholfenheit und darauf aufbauende mangelnde Lust (das hat auch Cool Mint angesprochen). Und auch Du hattest natürlich einen Fehler gemacht mit deiner frustralen Abwarterei. Aber das ist im nachhinein immer leicht festzustellen. Jedenfalls hat die Geschichte nun ein Ende gefunden.

    Kurzer Hinweis: der 3M Peltor Optime III war lange Zeit das Referenzmodell, also der am stärksten dämmende (passive) Kapselgehörschützer auf dem Markt. Da er sehr preiswert ist, ist er auch weiterhin ein idealer Vereinsgehörschützer.

    Das hat sich jetzt seit 2-3 Jahren geändert. Der neue graue 3M Peltor X5 weist noch einmal eine wesentlich (!!) bessere Dämmung auf, wie jeder Selbstversuch sofort und ziemlich schlagend zeigt. Die Wertetrias (H-M-L) kann man im Herstellerdatenblatt nachlesen.

    Carcano

    Macht es aus eurer Sicht Sinn in einen aktiven Kapselgehörschutz wie z.B. Peltor Sporttac oder Sordin Supreme Pro X zu investieren oder lieber 1-2 hundert Euro woanders auszugeben? Im Verein werden in der Regel normale, nicht aktive Gehörschützer verwendet.

    Nein, nicht wenn größer als .22 lfB geschossen wird. Denn die tatsächliche Dämmleistung der aktiven Gehörschützer ist deutlich geringer als die der besten passiven (die beiden großen Peltor-Modelle, insbesonder der graue). Bei GK-Waffen kommt dann noch ein à la longue gesundheitsschädliches Level durch.

    "Moin in die Gemeinde,"


    Der Gruß stimmt soweit. Denn Waffenreinigung und Waffenpflege sind ja Themen, die mit geradezu religiöser Inbrunst, sehr selten dagegen mit Ratio und Empirie verfochten werden.

    • Wie ist Eure Philosophie zum Thema Putzen der Präzisionsbüchse?
    • Welche Putzutensilien verwendet Ihr?
    • Welche Putzutensilien meidet Ihr?

    Da in meinen Augen das Thema "Putzmittel" meist eine Glaubensfrage ist, persönliche Präferenz also, lassen wir die Fette und Flüssigkeiten mal außen vor.

    Es ist völlig klar, dass mit dir eine ernsthafte Diskussion nicht möglich ist, weil du keine willst.
    Das hast du ja hiermit klargestellt.

    Troll mal schön weiter.

    Carcano

    Abgesehen davon, dass ich nicht glaube, dass die überhaupt eine eigene Rechtsabteilung haben, was sollten die in dem Fall groß ausrichten?

    Sie könnten natürlich mal Carcano fragen, aber auch da ...

    Kommt darauf an, ob wir von SIG-Sauer sprechen, oder von Sauer & Sohn. Für SIG-Sauer kann ich gerne mal schauen, da gibt's auch echt nette Leute. Bei Sauer & Sohn bin ich sehr gerne auf der Gegenseite gestanden und habe ihnen (und ihrer mehr aufgeblasenen als wirklich kompetenten) Großkanzlei eine richtig schöne und teure Niederlage beschert. Hat Spaß gemacht. Den darf man sogar als Anwalt mal haben.

    Carcano

    Leute Leute Leute... es ist doch einfach ohne Führerschein kein Erlaubnis Auto fahren zu dürfen ..so verhält sich auch beim Sportschiessen...

    Lieber Tokei-Ihto, darum geht es den Kritikern der Bestimmungen bzgl. Ausichtspersonen nicht. Sie haben nicht in Abrede gestellt, dass die Waffensachkundeprüfung sinnvoll ist (vgl. Fahrerlaubnisprüfung).

    Sie haben aber darauf hingewiesen, dass man grundsätzlich, sobald man nach bestandener Prüfung den Führerschein in der Tasche hat, auch allein fahren darf (abgesehen vom Sonderfall des begleiteten Fahrens ab 17), obwohl das viel gefährlicher für eine unbestimmte Vielzahl von Personen ist, als das Schießen allein auf dem Stand. Das war den Punkt, auf den weiter oben teilweise abgestellt wurde.

    Carcano

    Jain, wenn neben der VA keine weitere zur Aufsicht befähigte Person anwesend ist, dann ja, ist er die Aufsicht und muss sich auf dem Stand befinden.

    Ansonsten, wenn weitere zur Aufsicht befähigte Personen anwesend sind und vom VA als Standaufsicht für den Abend/Tag benannt wurden, muss die VA nicht auf dem Stand sein, sondern sich nur auf der Anlage aufhalten und erreichbar sein.

    Die VA ist nicht perse die Aufsicht, sondern die VA trägt die Verantwortung. Stellt im Vorfeld sicher, dass der Schießstand in Ordnung ist, Erste Hilfe Material da ist, Feuerlöscher da sind und aktuel geprüft sind, etc. Er stellt sicher, dass der Schießbetrieb sicher erfolgen kann und trägt die Verantwortung für den sicheren Schießbetrieb und ja, er muss vom Verein berufen sein.

    Alles falsch. Warum, wurde schon von anderen (Mumelchen und Parallax) zutreffend dargelegt.
    Man lese die Normen, und man lese sie genau.

    den Begriff des Schießsportleiters gibt es halt in unseren Schützenvereinen nicht.

    PPS: Meine Aussagen zur ursprünglichen Frage waren richtig, oder?

    1. Außerhalb des DSB nicht. Innerhalb der DSB-Landesverbände überall einheitlich so benannt, weil bundesmäßig seit Anno Pfeifendeckel namentlich verbindlich vorgegeben als Vorstufenqualifikation, durch den Qualifizierungsplan. "Schießsportleiter" ist keine Stellung oder Funktion (wie Zieler oder Pritschenmeister), sondern eine Qualifikation.

    2. Eher nicht so.

    Was Grumpy schreibt, ist richtig. Hier muss man allerdings genau hinschauen:

    - Die Haltung der Verbände ist es, dass wenn man halt an einem Schießtag mit sechs oder acht Waffen schösse, das nicht als "6 oder 8 Termine (sic)" auf die Gesamtanzahl der notwendigen Übungsnachweise der letzten zwölf Monate anrechnen lassen kann.

    - Aus Sicht der Behörden, die dem - m.E. verfehlten - Urteil des VGH Baden-Württemberg folgen wollten, kommt es darauf an, dass man mit allen relevanten Waffen oft genug geschossen hätte und dass die Verbände das bestätigen, zur Glaubhaftmachung des Bedürfnisfortbestandes. Unter diesem Aspekt kann und wird ein Verband das natürlich bestätigen können und wollen, wenn man den obigen Unterschied mit ihm bespricht.

    Carcano