Sieht denn der Weltverband solche 'Konstruktionen' überhaupt vor?
Aber das auch nur am Rande.
Danke für die Nachfrage. Ich habe die Antwort darauf in ein separates Posting verlagert:
Seit wann genau es die Kontinentalverbände schon gibt, weiß ich in der Tat nicht genau. Einerseits bestehen sie schon lange, andererseits gab es sie bei der Gründung der UIT noch nicht. Die Gründung der ESC zum Beispiel datiert von 1969, mit einer Vorgeschichte bis 1958.
Aktuell schaut man nach, wo und wie sie in den Statuten der ISSF (ISSF Constitution in mehreren Sprachen, aber nur der englische Text ist offiziell) erwähnt werden. Und man wird schon gleich zu Anfang in der Zweckbestimmung fündig, nämlich in Ziffer 1.1.2:
(1.1.2. Stärkt die Bande der Freundschaft und Zusammenarbeit zwischen Schießverbänden aller
Nationen, Kontinentenkonföderationen sowie anderen Sportorganisationen und -organen gemäß
den in der Olympischen Charta definierten Grundprinzipien der Olympischen Bewegung.)
Dann weiter:
(3.11. ZUSÄTZLICHE PFLICHTEN VON VOLLMITGLIEDERN
3.11.2. Mit seinen Athleten pro Jahr an mindestens zwei ISSF-Wettbewerben, welche
Kontinentalmeisterschaften, Kontinentalspiele und andere internationale Wettkämpfe organisiert
durch Kontinentenkonföderationen einschließen, teilnehmen.)
Vorgegeben ist auch die Beteiligung der Kontinentalverbände im Exekutivkomitee:
8.1.4 Fünf (5) Vertreter der Kontinentenkonföderationen (einer von jedem Kontinent), gemäß Artikel 21.7;
und im Athletenkomitee:
14.3. Das Athletenkomitee soll mindestens einen Athleten von Mitgliedsverbänden einer jeden
Kontinentalkonföderation aufweisen.
Aber so richtig ausführlich geregelt sind die Kontinentalverbände dann in Ziffer 21 der Satzung, das ist die eigentliche sedes materiae:
21. KONTINENTENKONFÖDERATIONEN
21.1. Zweck der Kontinentenkonföderationen ist es, den Schießsport in Übereinstimmung mit der Satzung
Inoffizielle Übersetzung
und den Bestimmungen der ISSF zu erhalten, zu stärken und zu entwickeln, sowie Bande der
Freundschaft und guter Beziehungen zwischen den Mitgliedsverbänden zu festigen.
21.2. Die ISSF erkennt die Kontinentenkonföderationen an, die ihrerseits aus Nationalen Verbänden
bestehen, welche grundsätzlich zum vom Kontinent erfassten Gebiet gehören.
21.3. Jeder Verband kann nur einer einzigen Konföderation angehören. Ein Wechsel der Konföderation
erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung durch die betroffenen Parteien, einschließlich des ISSF-Rats.
21.4. Das Verhältnis zwischen der ISSF und der Konföderation ist durch konkrete ISSF-Bestimmungen oder
durch einen Vertrag geregelt.
21.5. Die ISSF erkennt die folgenden fünf Kontinentenkonföderationen an:
- African Shooting Sport Federation (ASSF)
- Shooting Confederation of the Americans (CAT)
- Asian Shooting Confederation (ASC)
- European Shooting Conferation (ESC)- Oceania Shooting Confederation (OSC)
21.6. Die Ziele der Kontinentenkonföderationen sind:
21.6.1. Den Schießsport innerhalb ihres Territoriums im Geist des Friedens, des Verständnisses und des Fair
Play zu fördern, ohne Diskriminierung aufgrund von Politik, Geschlecht, Religion, Ethnie oder
anderweitiger Gründe;
21.6.2. Zur Förderung und Entwicklung des Schießsports gute Beziehungen zur ISSF aufrechtzuerhalten und
mit ihr zusammenzuarbeiten;
21.6.3. Regelmäßig Kontinentale Meisterschaften auszurichten;
21.6.4. Im Einvernehmen mit dem ISSF-Exekutivkomitee ISSF-Wettbewerbe zu organisieren;
21.6.5. Die Förderung traditioneller Regionaler Meisterschaften und anderer bedeutender Schießbewerbe
innerhalb des Kontinents anzuregen;
21.6.6. Zur Förderung und Entwicklung des Schießsports innerhalb des Kontinents Beziehungen zwischen
den Nationalen Mitgliedsverbänden aufrechtzuerhalten;
21.6.7. Den Austausch von Erfahrung zu fördern, und zwar durch Abhalten von Vorlesungen, Debatten,
Konferenzen oder Kursen in enger Zusammenarbeit und in Übereinstimmung mit den ISSF-
Richtlinien;
21.6.8. An der Umsetzung der Entwicklungs- und Ausbildungsprogramme der ISSF mitzuarbeiten;
21.6.9. Kenntnis über den Schießsport über die Massenmedien zu fördern;
21.7. Die Kontinentenkonföderationen müssen im Exekutivkomitee und im Rat der ISSF gemäß dem
folgenden Schlüssel, der die entsprechende Zahl der Kontinentalvertreter für die Wahlperiode
festlegt, vertreten sein:
21.7.1. Kontinentenkonföderation mit bis zu 15 ISSF-Mitgliedsverbänden – 1 Exekutivkomiteemitglied
21.7.2. Kontinentenkonföderation mit 16-25 ISSF-Mitgliedsverbänden – 1 Exekutivkomiteemitglied und 1
Ratsmitglied
21.7.3. Kontinentenkonföderation mit 26-35 ISSF-Mitgliedsverbänden – 1 Exekutivkomiteemitglied und 2
Ratsmitglieder
21.7.4. Kontinentenkonföderation mit 36-45 ISSF-Mitgliedsverbänden – 1 Exekutivkomiteemitglied und 3
Ratsmitglieder
21.7.5. Kontinentenkonföderation mit 46 oder mehr ISSF-Mitgliedsverbänden – 1 Exekutivkomiteemitglied
und 4 Ratsmitglieder
21.8. Alle Vertreter der Kontinentenkonföderationen im Exekutivkomitee und im Rat müssen
unterschiedliche ISSF-Mitgliedsverbände vertreten und durch entsprechende statutarische Organe
der jeweiligen Kontinentenkonföderation gewählt sein.
21.9. Im Fall, dass eine Kontinentenkonföderation mehr als zwei Mitglieder im Rat haben kann, muss sie
durch beide Geschlechter im Rat vertreten sein.
21.10. Das betreffende statutarische Organ einer Kontinentenkonföderation kann ihren Vertreter im ISSF-
Exekutivkomitee und im Rat jederzeit austauschen, aber nur einmal für die verbleibende Amtszeit
des Exekutivkomitees und des Rats.
21.11. Die Kontinentenkonföderationen müssen jeder Ratssitzung Berichte über ihre Aktivitäten
unterbreiten.
Nun etwas nachvollziehbarer?
Gruß, Carcano