Man kann sich ein paar Dinge merken:
1. "Verschlossenes" Behältnis ist bei Schusswaffen eine zwar hinreichende, aber nicht notwendige Bedingung. Notwendig ist nur "nicht zugriffsbereit", was nicht verschlossen zu sein braucht (aber kann).
Anders liegt es absurderweise nur bei Messern, Hieb- und Stoßwaffen und Anscheinwaffen, die müssen tatsächlich in einem verschlossenen Behältnis (§ 42a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2) transportiert werden, wenn die Sozialadäquanzklausel (§ 42a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2) für Messer- und Hieb- und Stoßwaffen nicht greift.
2. Munition im Behältnis, nicht in der Waffe.
3. Wer sein Transportbehältnis mit jeder Menge offenkundig waffenbezogener Aufkleber bepflastert, darf das - das WaffG erlegt ja kein Schweigegelübde auf -, ist aber selber schuld.
4. Bei Polizeikontrollen ist man höflich-gelangweilt (bis freundlich-genervt), aber weder bockig noch liebedienerisch-beflissen. Beides ist verdächtig. Man zeigt die Dokumente, die der Kontrollierende sehen will, und nichts sonst.
5. Vor allem (!) ist man nicht so blöd und weist von sich aus auf transportierte Waffen, Munition oder Treibladungsmittel hin. Siehe mein früheres Posting.
6. Auf Fragen antwortet man korrekt, aber unscharf (ein "Das geht SIE überHAUPT nichts an, Sie....!!!" mag rechtlich korrekt sein, ist aber unklug). Also: Sporttasche, das sind meine Sportsachen drin. Ich bin Jäger, da ist meine Jagdausrüstung. Gelangweilt die Achseln zucken. Wer groß erklärt, macht sich verdächtig.
7. Wenn es zu einer Waffenkontrolle kommt, gibt man ohne ausdrückliche Fragen keine Auskünfte zum woher und wohin. Das gehört zum Bereich des sich-um-Kopf-und-Kragen-Redens. Wenn die Schutzfrau was wissen will, wird sie fragen. Im Zweifel kommt man immer direkt von Schießstand (Büchsenmacher etc.) oder fährt direkt dorthin. Weitere Angaben macht man nicht. Ob man vormittags Tante Amalie besucht hat und nachmittags bei der Domina war, bevor man dann jetzt abends zum Rundenwettkampf will, und den Koffer immer im Auto hatte, geht keinen was an.
8. *Wenn* ein Behältnis geöffnet wird (muss man nicht unbedingt, genauere Auskünfte hierzu sind kostenpflichtige Einzelfallberatung), dann betätigt man IMMER noch rädchendrehenderweise das Zahlenschloss oder fummelt mit dem Schlüssel herum, soweit vorhanden. Dieses Getue beweist ja augenfällig, DASS es verschlossen gewesen sein muss - gell?
9. Weitere Fragen beantwortet man nicht, beziehungsweise fragt (ganz sachlich und höflich), was einem denn vorgeworfen würde, und stellt klar, dass man sich gerne dazu äußere, aber besser nach Überlegung schriftlich, es sei schon spät und man sei in Eile *freundliches Lächeln*. Und dabei bleibt man.
10. Seine Autoritätsphobie lebt man anderswo aus, und Gedröhne über Behördenwillkür, Unverschämtheit, Bürgerrechte, Dienstaufsichtsbeschwerden, Sie hören von meinem Anwalt, der Landrat ist mein Duzfreund / Logenbruder, wissen Sie überhaupt wer ich bin?!, das lässt man alles auch sein. Vor allem das letztere, sonst hört man u.a. eine - bewusst laut gesprochene - Funkmeldung an die Zentrale mit: "Nein, wissen wir leider auch nicht, aber warten Sie mal, ich frage nach: Hier haben wir eine offenbar hilflose Person, die nicht mehr weiß, wer sie ist, sollen wir die vorsorglich in Gewahrsam nehmen bis zur Identitätsklärung?" 
Carcano