Ich habe jetzt tatsächlich mal was auf der DSB-Seite gefunden. (Ist schon lange nicht mehr vorgekommen...)
Luftgewehr und Luftpistole:
Alle Luftdruckwaffen müssen außerhalb des Schützenstandes (zugewiesener Bereich,
der dem Schützen für den Wettkampf zur Verfügung steht) mit einer
Sicherheitskennzeichnung versehen sein.
Zugelassen sind Sicherheitsschnüre – (mit sichtbarem Überstand an der Lademulde
und an der Mündung) oder eine zugelassene Mündungsabdeckung.
Da ist dann auch ein Bild zu sehen, von dem ich aber nicht weiß, wie ich das hier ins Forum hineinkopiere.
Es könnte ein rotes Ledertütchen sein...
Fürs Wiederfinden:
"Empfohlene Sicherheitseinrichtungen an Waffen beim Training und bei Wettkämpfen innerhalb des DSB"
(https://www.dsb.de/fileadmin/_hor…_10.11.2017.pdf )
Man erreicht es über https://www.dsb.de/der-verband/ue…-sportschiessen .