Beiträge von Geronimo

    Ein kurzes Fazit: Man sollte zwischen Waffengesetz und Umsetzung der Verbände unterscheiden. Es gibt dabei aber weder richtig noch falsch. Die verschiedenen Verbände stellen sicher nicht ohne Grund weitere Bedingungen. Akzeptabel? 8)

    Ich fasse mal die ganze Diskussion zusammen. Auf der einen Seite wird hier behauptet, der Jagdschein allein reiche nicht zur Aufsichtsführung nach §27 WaffG. Auf der anderen Seite wird behauptet, für reine Druckluftstände reiche schon eine einfache Bescheinigung der Sachkunde durch den Verein. Nach meinem Kenntnisstand sind beide Aussagen nicht richtig.

    Entsprechend der Regelungen des Waffengesetzes. Zumindest der DSB setzt aber die Qualifzierung zur Schieß- und Standaufsicht zwingend voraus. Die reine Sachkunde ist nicht ausreichend. Das musst du einfach so hinnehmen.

    Ich habe hier eine schriftliche Bestätigung von meiner Kreispolizeibehörde vorliegen, wonach bestätigt wird, das der Sachkundenachweis nach §7 WaffG nötig, aber auch ausreichend ist, um auf allen Schießständen als verantwortliche Aufsichtsperson im Sinne des Waffenrechts zu fungieren. Bei meiner Anfrage ging es um die Aufsichtsführung beim Traditionellen Vogelschießen, also um eine Schießstätte, die in Bezug auf die Risiken durchaus nicht ganz unproblematisch ist.

    Klar. So stehts im Waffengesetz.

    Der Sachkundenachweis nach §7 ist immer nötig. Und im Gegensatz zum alten Waffenrecht ist dieser immer durch Ablegen einer Prüfung zu erbringen. Der Verein kann natürlich auch selbst so eine Prüfung organisieren und dann bei Bestehen die Sachkunde dann bestätigen.

    Ich denke die Kombination aus Bestätigung der eher praktischen Sachkunde durch den Sportverein und Bestätigung der eher theoretischen Sachkunde durch den Lehrgang ist gesetzlich völlig ausreichend.

    Nochmal, im Waffengesetz wird nicht nach den Schießstätten unterschieden. Einschränkungen kann es nur dann geben, wenn in der Sachkundeprüfung nur bestimmte Waffen behandelt worden sind.

    Sicher. Nur enthält das Gesetz keine wirklich konkreten Ausführungsbestimmungen. Die sind - teilweise - auch Aufgabe der Verbände.

    Wir sind wieder beim Thema: auf der einen Seite Sachkunde DeLuxe, auf der anderen Sachkunde Light. Ist beides Quatsch, auch wenn es vom DSB kommt.

    Auch die Sachkunde für Feuerwaffen ist wirklich Anfängerwissen. Ich würde sie trotzdem nicht absolvieren. Die relevanten Inhalte sind Bestandteil der Qualifizierung zur Schieß- und Standaufsicht. Ich habe keine Ahnung von Feuerwaffen.

    [...] und kommt jemand daher und behauptet, Druckluftwaffen fallen nicht unter des Waffengesetz. Das zeigt mir doch deutlich, dass bei der ganzen Kompliziertheit und Überregulierung des Waffengesetzes und der daraus abgeleiteten Meinungsvielfalt arg was faul ist.

    Ich denke das war nur eine ziemlich unglückliche Formulierung.

    Genau dieser Passus aus dem Qualifikationsplan stimmt meiner Meinung nach so nicht. Auch für Druckluftstände ist der Sachkundenachweis vorgeschrieben. Das Waffengesetz unterscheidet hier nicht nach den Schießstätten. Genau dieser Punkt zeigt mir deutlich, dass man sich auch nicht immer auf die Aussagen der Verbände verlassen kann. Einmal wird mehr als nach Waffenrecht gefordert, und dann wird die Forderung wieder unterlaufen. Man möge mich eines besseren belehren.

    Gerne. :D In beiden Fällen ist Sachkunde natürlich absolut notwendig. Sie wird bei Luftdruckwaffen durch den Verein und bei Feuerwaffen durch die Prüfung bestätigt. Ich dürfte beispielsweise trotz Übungsleiterlizenz keine Feuerwaffenschützen beaufsichtigen. Eine sinnvolle Regelung.

    Begründe deinen Standpunkt doch mal auch unter Berücksichtigung meiner Anmerkungen.

    Gerne. Du kannst auf einen Blick erkennen ob wirklich Sicherheit hergestellt wurde. Bei einigen Luftdruckwaffen ist das Handling sicher nicht optimal. Bei unseren Anschütz 8002 muss man auch die Sicherheitsschnur etwas nach vorne schieben damit sich der Verschluss schließen lässt. Mit etwas Pech fliegt die orange Sicherheitsschnur zwei oder drei Meter. Aber natürlich auch nur wenn der Schütze den Verschluss zum Einschieben der Sicherheitsschnur zu weit öffnet.

    Die Schieß- und Standaufsicht ist kein allzu langer Weg, umfasst ja nur 4 Stunden, Waffensachkunde mal vorausgesetzt.

    Es gibt jedenfalls eine Ausbildung für Luftdruckwaffen mit 6 Unterrichtseinheiten und eine Ausbildung für Feuerwaffen mit 10 Unterrichtseinheiten. Sie werden von unseren Gauübungsleitern angeboten. Im direkten Nachbargau ist dafür der Schützenmeister zuständig. Für eine Ausbildung für Feuerwaffen wird zusätzlich eine Sachkundeprüfung benötigt. Das entspricht den Vorgaben der Ausbildungsstruktur (Sachkunde ggf. nach Waffengesetz).

    Natürlich muss eine Aufsichtsperson mit den Regeln und den Disziplinen vertraut sein. Aber dieses Wissen kann doch auch ohne weitere Prüfung erworben werden. Niemand macht doch mal eben so Aufsicht. Normalerweise wird erstmal ein langer Weg durchlaufen.

    Ein langer Weg? Dabei ist gerade die Qualifizierung zur Schieß- und Standaufsicht die Grundlage für jede der Ausbildungen.

    Ein weitere Unsicherheit habe ich mit der Unterscheidung DSB von Druckluftständen gegenüber Ständen für Feuerwaffen. Nach meinem Kenntnisstand unterscheidet hier der Gesetzgeber nicht. Die jeweilige Aufsicht, die Aufsichten, müssen immer sachkundig sein. Eine Sachkunde Light gibt es nicht.

    Ich denke die Sachkunde bei Luftdruckwaffen wird einfach vorausgesetzt.

    Das ist in meinen Augen genauso daneben wie die Forderung nach den Signalfähnchen bei Druckluftwaffen. Bei Feuerwaffen mag das Sinn machen, aber nicht bei Waffen, wo das Treibmittel ja immer an Bord ist. Wenn es ganz dumm kommt, dann wird hier auf einmal das Fähnchen selbst zum Geschoss. Ganz zu schweigen von einigen alten Seitenspanner, die ja erst mal gespannt werden müssen, um das Fähnchen da überhaupt hinein zu bekommen. So eine Forderung steht nicht im Waffengesetz, aber unser Verband findet es toll. Dabei wird damit noch nicht einmal wirklich die Sicherheit erhöht.

    Ich finde die Sicherheitsschnüre eine absolut sinnvolle Sicherheitsmaßnahme.

    Eine ärztliche Bestätigung ist bei uns nicht mehr notwendig. Eine sinnvolle Entscheidung. Die meisten Ärzte wussten gar nicht worauf es beim Schießsport ankommt. Der Einstieg in den Schießsport erfolgt meist mit 10 bis 12 Jahren. Die leichten Jugendgewehre kann jeder einige Minuten halten. Wir reden ja nicht von einem kompletten Wettkampfprogramm. Die ersten Wochen und Monate wird überwiegend stehend aufgelegt geschossen. So können die genauen Abläufe ohne besonders große körperliche Anstrengungen optimal trainiert werden. Für unsere Kinder unter 10 Jahren wäre allerdings eine Alternative schon wirklich interessant. Mit einem Lichtgewehr auf Biathlonziele zu schießen wird schnell langweilig.