SpO 2020 zum Download verfügbar

  • Leider hat man da die Fehlerkorrektur der Seiten 1-11 und 1-12 nicht eingearbeitet. Hatte man aber auch nur drei Monate Zeit dazu... :(

    Das wird die Ausgabe sein, die dem BVA zur Genehmigung vorlag und die bekommt i.d.R. Mitte des Jahres ihren Segen. Nur weil/seit es dort veröffentlicht wird, gibt´s den unfreiwilligen Dienst am Kunden auch beim DSB selber.

  • Das wird die Ausgabe sein, die dem BVA zur Genehmigung vorlag und die bekommt i.d.R. Mitte des Jahres ihren Segen. Nur weil/seit es dort veröffentlicht wird, gibt´s den unfreiwilligen Dienst am Kunden auch beim DSB selber.

    Das glaube ich nicht. Meines Wissens musste die vorliegende Ausgabe nicht genehmigt werden, da keine waffenrechtsrelevanten Änderungen vorgenommen wurden. Auf der BVA-Seite gibt‘s auch nur die 2019 er Ausgabe. Bei genehmigten Versionen gab es diese dort früher als beim DSB selbst.

  • Das glaube ich nicht. Meines Wissens musste die vorliegende Ausgabe nicht genehmigt werden, da keine waffenrechtsrelevanten Änderungen vorgenommen wurden. Auf der BVA-Seite gibt‘s auch nur die 2019 er Ausgabe. Bei genehmigten Versionen gab es diese dort früher als beim DSB selbst.

    In den letzten Jahren ist "eigentlich" jede SpO bzw. Änderung/Ergänzung beim BVA sichtbar gewesen und hatte auch dort den Zusatz "genehmigt mit Bescheid vom ...". Mal interessehalber, bei was für Änderungen muss denn die SpO neu genehmigt werden? Reicht das schon, wenn ne volle Ringwertung auf 10tel-Wertung umgestellt wird oder geht´s eher darum, wenn komplett neue Wettkämpfe/Disziplinen beschlossen werden?

    Davon ab liest man aber auch dieses Jahr beim DSB: Nach der aktuellen (Stand 01.01.2020) vom Bundesverwaltungsamt (BVA) genehmigten Sportordnung können die olympischen Wettkämpfe ausgetragen werden in den Wettbewerben...

  • Leider hat man da die Fehlerkorrektur der Seiten 1-11 und 1-12 nicht eingearbeitet. Hatte man aber auch nur drei Monate Zeit dazu... :(

    Hallo Parallax,

    welche Fehlerkorrektur meinst Du? Wenn ich die Papier- und die Onlineversion vergleiche, finde ich keinen Unterschied. Ich gehe von Teil 1, Seite 11+12 aus. Kannst Du mir bitte auf die Sprünge helfen?

    Gruß

    Rüdiger

  • In den letzten Jahren ist "eigentlich" jede SpO bzw. Änderung/Ergänzung beim BVA sichtbar gewesen und hatte auch dort den Zusatz "genehmigt mit Bescheid vom ...". Mal interessehalber, bei was für Änderungen muss denn die SpO neu genehmigt werden? Reicht das schon, wenn ne volle Ringwertung auf 10tel-Wertung umgestellt wird oder geht´s eher darum, wenn komplett neue Wettkämpfe/Disziplinen beschlossen werden?

    Davon ab liest man aber auch dieses Jahr beim DSB: Nach der aktuellen (Stand 01.01.2020) vom Bundesverwaltungsamt (BVA) genehmigten Sportordnung können die olympischen Wettkämpfe ausgetragen werden in den Wettbewerben...

    Nach meinem Kenntnisstand ist das Verfahren 2013 umgestellt worden, u.a. auch weil das BVA teilweise sehr lange zur Prüfung brauchte und daher manche SpO zu Jahresbeginn noch nicht genehmigt war, obwohl schon nach ihr geschossen werden sollte. Ab 2013 (für die Ausgabe 2014) musste nur noch genehmigt werden, wenn waffenrechtlich relevante Teile geändert wurden, also wenn z.B. eine neue Disziplin eingeführt werden sollte, die dann auch wieder neue Bedürfnisse für Waffen nach sich gezogen hätte. Wenn sich aber nur z.B. Schusszahlen einer Disziplin ändern, dann bedarf es eben keiner expliziten Genehmigung mehr, weil sich dadurch waffenrechtlich nicht ändert (im Sinne von zusätzlichen Bedürfnissen oder anderen Auslegungen solcher Bedürfnisse). Der DSB hat dem BVA in diesen Fällen die geänderte SpO nur zur Kenntnis zu geben.

    Leider ist die entsprechende Meldung im Rahmen der Neustrukturierung des DSB-Internetauftritts verschwunden.

    "DSB-Sportordnung vom BVA freigegeben - Deutscher ...

    https://www.google.com/url?sa=t&rct=j…GDy0NMXzP5KSPs115.10.2013 – Die Sportordnung des Deutschen Schützenbundes (Stand 01. ... (BVA) hat die Überarbeitung der Bundessportordnung zur Kenntnis genommen. "

    Es gibt nur noch einige entsprechende Hinweise auf anderen Seiten, z.B. HIER

    Ob nun die 2020er Ausgabe vom BVA genehmigt wurde oder denen nur zur Kenntnis gegeben wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Auf den BVA-Seiten ist auf jeden Fall immer noch die genehmigte 2019er Version veröffentlicht. Das war in der Vergangenheit anders. Da wurde die neue Version nach Genehmigung dort eingestellt, nämlich deutlich früher als beim DSB, wo sie immer erst zu Jahresbeginn auftaucht.

  • Also deutlich früher ist es die letzten 5-6 Jahre nie gewesen. Ich hab die Downloads beim BVA immer erst Anfang Januar entdeckt,die beim DSB auch, meist 2-3-4 Tage später. I.d.R. in der ersten Januarwoche.