Beschallung beim RWK

  • Ich habe mir jetzt mal einige RWK Ordnungen angeschaut, in keiner war die Beschallung explizit geregelt aber bei einigen auf die Sportordnung des DSB verwiesen und damit als Störung wohl nicht erlaubt.

  • Auf welche Punkte in der Sportordnung wird hier verwiesen?

    @MichaelB

    In den früheren RWK - Ordnungen unseres Gaus stand noch ausdrücklich dass die Wettkämpfe nach den Regeln der Sportordnung durchgeführt werden, ob das erforderlich war und ist mögen der Verband und die "Juristen" hier entscheiden.

    ein neuere Beispiele;

    Zitat

    Soweit hier nicht gesondert geregelt, sind die Rundenwettkampfordnung des NWDSB
    und die jeweils gültige Fassung der SpO des DSB maßgeblich.

    oder,

    Zitat

    Es gelten die Bestimmungen der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, ergänzt durch die speziellen Ausführungsbestimmungen der Rundenwettkampfordnung des BSV.

  • Ich habe mir jetzt mal einige RWK Ordnungen angeschaut, in keiner war die Beschallung explizit geregelt aber bei einigen auf die Sportordnung des DSB verwiesen und damit als Störung wohl nicht erlaubt.

    Nochmal meine Frage: auf welche Punkte in der Sportordnung wird hier verwiesen?

  • Muss für alles eine Regel da sein?
    Ist meiner Meinung nach alles ganz einfach.

    Will man Musik beim Wettkampf laufen lassen, fragt man den Gegner. Ist der damit einverstanden, ok.
    Wenn nicht, bleibt die Musik aus.

    So handhaben wir das seit Jahren. Und es gab deshalb noch nie Probleme.

    Seit diesem Jahr ist bei uns im Saarland sogar Musik bei den Landesmeisterschaften erlaubt.

    Das hat unsere Sportkommission so beschlossen. Die Lautstärke muss natürlich im Rahmen bleiben.

    Walther LG400 Anatomic - Walther LP400 Alu 5D - Cold Steel Professional .625 Big Bore - ;)

  • Ich muss meine Beiträg #21 und #24 berichtigen:

    Regel 0.1.6.2.7 wurde ergänzt: (Nicht als störende Lärmquelle gelten Beifallsäußerungen und angepasste Musikübertragungen).

  • Hi Zusammen,

    wer wird den gleich wegen einem Radio mit Nachrichten Probleme bekommen. Gibt genügend Schießstände, wo GK nebenan geschossen wird oder drüber/drunter gekegelt wird. Damit muss man dann auch leben. Wenn es stört, freundlich nachfragen, ob es ausgemacht wird. Wenn ja, bedanken und sich freuen. Wenn Nein, sich bedanken und Ohrstöpsel rein mit Sieg heimfahren und gut ist.

    Bloß nicht drüber aufregen, ändern kann man es dann eh nicht (ist ja kein Heimkampf) und aufregen ist nie gut fürs persönliche Ergebnis.

    Ich würde es halt einfach im Training bei mir ab und zu mit einbauen, dann gewöhnt man sich daran.

    Ich habe das erste Mal über 370 bei einem Verein geschossen, der Blasmusik mit guter Lautstärke an hatte. Ich habe mich einfach deutlich besser auf den einzelnen Schuß konzentriert, wie sonst. Hat irgendwie geholfen, obwohl es mich doch schon gestört hat, bzw. einfach ungewohnt war.

    Never give up. With zero you still can reach 390.8)

  • Genauso sehe ich es auch, man muss es akzeptieren (können).

    Gestern haben wir uns auf dem Schießstand während eines Ligawettkampfes in normaler Lautstärke unterhalten. Ein Schütze drehte sich um und bat darum, dass wir unsere Fachgespräche doch leiser oder woanders abhalten sollten. Unisono schallte es zurück, "warum, wir sind hierbei auf einem Schießstand? ".

  • Bei uns läuft meist Radio in angenehmer Lautstärke.

    Ich denke auch, dass es von Vorteil ist seine Trainingsbedingungen nicht zu angenehm zu gestalten, dann ist man bei Wettkämpfen nicht überrascht wenn es mal ungewohnt hektisch ist. Ebenso sollten alle anderen Möglichkeiten einer Variation hin und wieder durchgespielt werden, so bleibt der Geist auch in unruhigen Phasen entspannt und lernt sich zu fokussieren.

    Hier könnte man aufzählen nicht immer auf der gleichen Bahn schießen. Die Beleuchtung gelegentlich leicht ändern, die Heizung an/abstellen, Beschallung, mit hektischen Sportfreunden zusammen trainieren, die einen immer nerven u. v. m.

  • Ich muss meine Beiträg #21 und #24 berichtigen:


    Regel 0.1.6.2.7 wurde ergänzt: (Nicht als störende Lärmquelle gelten Beifallsäußerungen und angepasste Musikübertragungen).

    Hallo Karl,

    nur interessehalber: 0.1.6.2.7 gibt es in der SpO 2018 ff. nicht, meinst Du (irgegend)eine RuKaO ??

  • Hallo Karl,

    nur interessehalber: 0.1.6.2.7 gibt es in der SpO 2018 ff. nicht, meinst Du (irgegend)eine RuKaO ??

    Du musst Jurist sein!

    Sorry war ein Zahlendreher: richtig ist 0.6.1.2.

  • Du musst Jurist sein!


    Sorry war ein Zahlendreher: richtig ist 0.6.1.2.

    Danke für Deine wie ich finde wichtige Hinweisquelle, hätte ich auch selber finden können. Daran sieht man, dass ich kein Jurist bin.