Auslegung neues Waffenrecht, aktuelle Infos von F. Gepperth

  • Hallo Strindberg,

    bevor ich auf deinen Beitrag reagiere, möchte ich dich (und auch andere) fragen: Welche Lockerungen im WaffG würdet ihr einführen?

  • Welche Lockerungen im WaffG würdet ihr einführen?

    Numero 1: Wegfall des "kleinen Anscheinsparagraphen", insbesondere für Kleinkaliber

    Numero 2: Finger weg von den Magazingrößen!

    Numero 3: Nieder mit den sinnlosen Altersbegrenzungen (12J, 14 J, 18 J.) für die Ausübung des Schießsportes!

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Welche Lockerungen im WaffG würdet ihr einführen?

    Gerne doch, ich versuche mich mal.

    1. bei nicht-deliktrelevanten Waffen (z.B. Einzellader, Repetierlangwaffen, mehrschüssige Vorderlader aller Art) Verzicht auf das Bedürfnisprinzip, also für die Waffen, die Sportschützen heutzutage auf die gelbe WBK erwerben dürfen, bedarf es nur eines Mindestalters, der Zuverlässigkeit, Eignung und Sachkunde

    2. Verzicht auf die Registrierpflicht für kleinkalibrige Flobert-Einzellader, -Repetierer und -Kurzwaffen bis 7,5 Joule. Nur Umbauten aus größeren Kalibern unterliegen Zuverlässigkeit, Eignung, Sachkunde und Registrierpflicht, sind aber bedürfnisfrei.

    3. Abschaffung des Erwerbsstreckungsgebots

    4. Lockerung des Bedürfnisses für Kurzwaffen oder Selbstlader - zu einer genehmigten Waffe wird eine kalibergleiche Waffe ohne Wettkampfnachweise als Ersatzwaffe anerkannt

    5. Rückkehr zu Sicherheitsbehältnissen Stufe A und B bzw. S1 und S2

    6. Schießen von Waffen bis 7,5 Joule unter Aufsicht Erwachsener ohne Altersbeschränkung. Von Waffen über 7,5 Joule unter Aufsicht sachkundiger, erwachsener Personen ab 12 Jahre frei

    7. Munitionsbesitz ohne Bedürfnis. Sachkunde, Zuverlässigkeit und Eignung reichen aus.

    8. Schalldämpfer sind frei

    9. für Sammler entfällt die Verpflichtung ihre Sammlung stetig ausbauen zu müssen

    10. bei Magazinen Verzicht auf Kapazitätsgrenzen

    11. es soll unerheblich sein, ob eine Waffe so aussieht wie eine Waffe die auf der Kriegswaffenkontrollliste steht oder nicht, sondern ob sie die Funktionskriterien einer vollautomatischen Kriegswaffe erfüllt und damit üblicherweise nicht ohne Erlaubnis erworben und besessen werden kann

    12. Waffen dürfen bei Sachkunde und Zuverlässigkeit ererbt werden ohne das die Waffen gesperrt werden müssten - Benutzung ist selbstverständlich im üblichen Rahmen freigestellt - Munitionsbesitz (siehe 7.) ist frei

    13. Verzicht auf regelmäßige, verdachtsunabhängige Kontrollen. Kontrollen bei Verdacht auf Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften reichen aus, und nur bei einem festgestellten Verstoß ist eine dem Aufwand angemessene Gebühr zu zahlen. Bei kleineren Verstößen Verzicht auf Strafe und ersteinmal nur eine kostenlose Ermahnung

    14. Die Zuverlässigkeit wird nur bei Gewaltverbrechen oder wiederholten Straftaten (!) aberkannt und nicht bei bußgeldbewehrten Taten oder pauschal bei über 60 Tagessätzen, ohne nochmals den Einzelfall zu bewerten

    15. Der Erwerb und Besitz von zertifizierten Deko- und Salutwaffen ist wie bis 2017 ab 18 Jahren frei

    16. Wiederlader dürfen Munition aller Kaliber laden und besitzen (siehe wieder 7.)

    17. jahrelange Auslandsaufenthalte oder wenn sich der Schütze nur im Ausland schießsportlich betätigt führen nicht automatisch zur Aberkennung des Bedürfnisses für im Besitz befindliche Waffen

    Das ließe sich je nach Interessenlage und vernünftig durchdacht sicher noch fortsetzen. Wichtig wäre mir, dass man den Gesetzen, wie es wohl bei allen neu erdachten Gesetzen oder deren Überarbeitung sinnvoll wäre, ersteinmal einen Evaluierungszeitraum von z.B. 5 Jahren auferlegt, dann unabhängig prüft, ob sie sich bewährt haben um sie dann ersteinmal ohne zeitliche Beschränkung weiterzuführen oder abzulösen oder zu verwerfen.

  • - Abschaffung der Pflicht, neue Sicherheitschränke bei Erbwaffen (die bisher in älteren Schränken untergebracht waren) anschaffen zu müssen.

    Die Waffen sind lt. Altbestandsregelung beim aktuellen Besitzer sicher. Wenn sie das nicht wären, würde es keine Altbestandsregelung geben.

    Erbt jemand die Waffen, muss er sich dafür neue Waffenschränke kaufen, die der "neuen" Sicherheitsnorm entsprechen.
    Die selben Waffen sind beim Erben in denselben Schränken lt. der Gesetzesideologie weniger sicher als beim Altbesitzer.

    Was für eine Idiotie.


    - Abschaffung des Rechts für Waffenbehörden verdachtsunabhänigige Kontrollen machen zu dürfen.

    Bei bekannten Gewaltverbrechern brauchts einen richterlichen Durchsuchungsbefehl (oder Gefahr im Verzug), bei Legalwaffenbesitzern können die (theoretisch) jederzeit vorbeischauen.

    Gut, interessiert mich nicht. Bei mir kann klingeln wer will. Ohne Anmeldung oder wenn ich niemanden erwarte, bleibt die Tür zu. Aber rein das prinzipielle Betretungsrecht der Wohnung geht mir gehörig auf die Nerven.

    Besonders die damit zusammenhängende Dreistigkeit mancher Behörden ein Bearbeitungsgeld zu verlangen, wenn der Betreffende nicht angetroffen wurde. Ich weiß zwar nicht, wie oft letzteres in der Praxis tatsächlich stattgefunden hat aber bei waffen-online waren vor Jahren etliche Fälle bekanntgeworden.

    "The pure and simple truth is rarely pure and never simple"

  • Nicht daß wir hier in AT ein ideales Waffenrecht hätten, aber wenn ich das oben lese, fühle ich direkt, wie ich mit der kalten Bergluft einen Hauch Freiheit einatme.

    Früher standen die Menschen einander näher. Was blieb ihnen auch übrig, so ganz ohne Feuerwaffen.

  • Jetzt hoffe ich nur, das der Beschluß der Bayerischen Landesregierung einige überzogene Forderungen auf unsägliche Verschärfung des Waffengesetzes etwas bewirkt.

    Geht das auch in richtigem Deutsch, ohne sich selbst ins Knie zu schießen? Merci.

  • Nicht daß wir hier in AT ein ideales Waffenrecht hätten, aber wenn ich das oben lese, fühle ich direkt, wie ich mit der kalten Bergluft einen Hauch Freiheit einatme.

    Schöne kalte Bergluft haben wir zumindest hier im Sauerland ja manchmal auch,

    waffenrechtlich würde ich allerdings auch liebend gerne mit euch tauschen wollen,

    auch wenn es hier im Forum auch ein oder zwei Protagonisten gibt, die in der Hinsicht schon mal gerne mit Nebelkerzen um sich schmeissen. Du ahnst sicher, wen ich da meine.


    Mit bestem Schützengruß in die Alpenrepublik

    Murmelchen

  • Geht das auch in richtigem Deutsch, ohne sich selbst ins Knie zu schießen? Merci.

    Natürlich war das ein Versprecher, oder eher ein Verschreiber. Natürlich muß das heißen: ..gegen die .... Verschärfung. Kann doch mal passieren und war natürlich nicht Absicht. Ihr habt es schon verstanden, wenn ihr den Link aufgemacht habt.

  • Ob Sauerland oder Alpen, man merkt es richtig wie der Sauerstoff, da wie dort nicht bei jedem Zeitgenossen ins Hirn gelangt...

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián

  • Strindberg , @Caliax, Backtotheroot , danke für ihre Standpunkte. Bei diversen Regelungen fehlt mir auch das besagte Augenmaß.

    Mir persönlich liegen aber die besonders strengen gesetzlichen Vorgaben beim Ersterwerb am Herzen. Dort würde ich keine Entschärfung vornehmen, allerdings auch keine Verschärfung.

  • Mir persönlich liegen aber die besonders strengen gesetzlichen Vorgaben beim Ersterwerb am Herzen. Dort würde ich keine Entschärfung vornehmen, allerdings auch keine Verschärfung.

    Dies ist ein für einen friedliebenden Bürger lobenswerter und verständlicher Ansatz. Allerdings sind diejenigen Mitbürger, die sich offiziell um eine legale Waffe bemühen ja ohnehin harmlos und gesetzestreu.

    Bedrohlich sind illegale Waffen, die nirgends registriert sind und ohne Seriennummern auskommen. Die gibt es auch zuhauf. Die sind in den falschen Händen und es gibt keinen wirksamen staatlichen Schutz gegen sie. Ihr Nutzwert für ihre kriminellen Besitzer steigt in dem Maße an, wie die gesetzestreuen Bürger entwaffnet werden. Sie erzeugen dann absolute Überlegenheit der Kriminellen gegenüber Waffen- und damit Wehrlosen. Das ist die eigentliche Auswirkung solcher Vorschriften.

    Früher standen die Menschen einander näher. Was blieb ihnen auch übrig, so ganz ohne Feuerwaffen.

  • Allerdings sind diejenigen Mitbürger, die sich offiziell um eine legale Waffe bemühen ja ohnehin harmlos und gesetzestreu.

    Das ist natürlich richtig, dennoch gibt es immer wieder Anfragen von sagen wir mal zwielichtigen Typen (ich denke, damit hat vermutlich jeder schon mal Erfahrung gesammelt). Ich denke, dass der Schießsport auf solche Leute verzichten kann.

  • Dies ist ein für einen friedliebenden Bürger lobenswerter und verständlicher Ansatz. Allerdings sind diejenigen Mitbürger, die sich offiziell um eine legale Waffe bemühen ja ohnehin harmlos und gesetzestreu.

    Und wenn sie die dann haben?


    Das ist natürlich richtig, dennoch gibt es immer wieder Anfragen von sagen wir mal zwielichtigen Typen (ich denke, damit hat vermutlich jeder schon mal Erfahrung gesammelt). Ich denke, dass der Schießsport auf solche Leute verzichten kann.

    Vorteil hier in Österreich: Man muss nicht Sportschütze oder Jäger sein um Waffen erwerben zu können. Das hält schon viele schräge Typen von den Vereinen ab.

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián

  • Ihr Nutzwert für ihre kriminellen Besitzer steigt in dem Maße an, wie die gesetzestreuen Bürger entwaffnet werden. Sie erzeugen dann absolute Überlegenheit der Kriminellen gegenüber Waffen- und damit Wehrlosen. Das ist die eigentliche Auswirkung solcher Vorschriften.

    Das ist faktisch zwar richtig was du da schreibst aber zumindest in Deutschland hat der Normalbürger schon lange nicht mehr (wenn nicht sogar noch nie) Schusswaffen zu Selbstverteidigungszwecken legal bekommen.

    Folglich spielt die in deinem Beispiel beschriebene Überlegenheit der Kriminellen keine Rolle, weil sich real (in D) i.d.R. niemand mit einer Schusswaffe verteidigen wird. Selbst wenn man aktuell eine hat, liegt die normalerweise getrennt von der Munition im Waffenschrank und ist für den unerwartet schnellen Einsatz nicht gebrauchsfähig. Das mag in Österreich anders sein.

    Ich denke auch nicht, daß Einbrecher heutzutage ihre Raubzüge davon abhängig machen, ob jemand theoretisch eine Schusswaffe daheim haben könnte. Entweder sie kommen oder auch nicht. Auch ist der typische Einbrecher vmtl. in den seltensten Fällen mit AK47, K98 und Handgranate bewaffnet.

    Im Falle eines Einbruchs kann man nur hoffen, daß sich der Einbrecher von allein aus dem Staub macht, sobald ihm bewußt wird, daß er bemerkt wurde. Eine direkte Konfrontation kann fast nur tragisch enden. Entweder ist man schwer verletzt, tot oder man sitzt in den meisten Fälle im Knast.

    Mir fällt aktuell nur ein Bespiel aus den Medien ein, bei dem ein älterer Herr ein paar jüngeren Einbrechern hinterher geschossen hat. Einer der Einbrecher starb dabei. Der ältere Herr beruft sich auf Notwehr. Notwehr geht aber u.a. von einem gegenwärtigen Angriff aus. Sobald einer wegläuft, ist es kein Angriff mehr, geschweige denn gegenwärtig. Auch wenn dann kein Knast droht, gibt man zumindest seine legalen Waffen ab.

    Egal wie man es dreht, man verliert immer.

    "The pure and simple truth is rarely pure and never simple"

  • Das Problem ist ja nicht neu und trat bei uns in AT stark auf, als die EU nach Osten erweitert wurde. Damals kam es zu Serieneinbrüchen und mir wurde von der (damals noch Gendarmerie) beschieden, mich nach einem Hilfsmittel für Selbstschutz (Waffe) umzusehen. Man könne bei den nächtlichen Streifen nicht überall sein. Mir wurde erklärt, daß diese neuen Täter im Gegensatz zu früher in bewohnte Gebäude eindrängen und die Bewohner bewußt aufsuchten und zur Herausgabe von Wertgegenständen zwängen, statt sich bei Gefahr von Entdeckung zu verkrümeln. Auch wenn die Überfallenen dabei nicht mißhandelt oder getötet würden, bliebe doch ein schweres Trauma der Hilflosigkeit zurück, das diese Opfer lange quäle und verfolge. Solche Vorfälle sind leider immer wieder in den Medien zu finden. Als Opfer muß man hoffen, daß die Täter sich unerkannt wähnen und nicht auf die Idee kommen, die Zeugen zum Verstummen zu bringen.

    Ich hoffe sehr, daß ich nie in die Verlegenheit kommen werde, mich oder meine Familie mit einem Sportgerät gegen Angreifer verteidigen zu müssen. Das wäre ein Albtraum. Meine Angehörigen der Willkür eines Kriminellen auszuliefern und auf seine moralischen und ethischen Grundsätze und seine Gnade zu hoffen, wäre aber noch schlimmer und verantwortungslos.

    In AT wäre es ohne weiteres möglich, eine geladene Waffe in einem durch Fingerabdrucksensor zu öffnenden Behälter neben dem Bett zu lagern. Dafür werden bei uns die entsprechenden Behälter angeboten.

    https://www.waffengebraucht.at/zubehoer/sonst…erprint--140515

    Wenn der Berechtigte alleine zu Hause ist und seine Wohnung versperrt ist, muß er die Waffen gar nicht wegsperren. Es ist ja niemand da, der sie sich unberechtigt aneignen könnte. Ordnungsgemäß versperren muß man sie aber beim Verlassen der Wohnung, damit sie für Eindringlinge nicht einfach zugänglich sind oder wenn andere Personen anwesend sind, die selbst keine Waffen besitzen dürfen.

    Diese Regelungen hatten sich recht gut bewährt und ich denke, daß sie einigermaßen vernünftig sind. Bitte das nicht als alpine Besserwisserei aufzunehmen, sondern nur als Hinweis, wie es sich etwas entspannter und dabei sicher leben läßt.

    Früher standen die Menschen einander näher. Was blieb ihnen auch übrig, so ganz ohne Feuerwaffen.