DM Hannover Waffenkontrolle wozu?

  • .....und leider auch bei einer DM normal.

    Es ist traurig wenn sowas als Normalität betrachtet wird. Für was mach ich denn vor dem Wettkampf eine Waffenkontrolle, wenn sie mich dann nach dem Wettkampf disqualifizieren?

    Das tragische dabei ist, daß eine DM kein tägliches Event ist, was man halt dann nächste Woche nochmal macht, sondern mancheiner schafft vielleicht nur einmal im Leben die Qualifikation für diese Meisterschaft. U.U. muss derjenige auch noch Urlaub nehmen und viel Geld für Anreise und Hotel investieren um dann mit einer Disqualifikation heimzufahren.

    Wenn ich 50ster werde kann ich mir davon nicht mal einen Blumentopf kaufen aber ich weiß zumindest, daß ich in diesem Jahr zu den Top 50 gehört habe.

    Mit nichts heimfahren ist bitter.

    "The pure and simple truth is rarely pure and never simple"

  • Es ist traurig wenn sowas als Normalität betrachtet wird. Für was mach ich denn vor dem Wettkampf eine Waffenkontrolle, wenn sie mich dann nach dem Wettkampf disqualifizieren?

    Weil es der Realität entspricht, das weiß man aber auch vorher schon, dass dort auch oft nur Laien sitzen. Mir wurde vor fast 20 Jahren mal ein Wettkampf "versaut", weil ein Offizieller mich ansprach warum ich denn den Stehendanschlag beim KK3x40 oder 3x20 mit nem Handstop schießen würde. Es war die Champion-Handstütze von MEC und wo ihm die vordere Hälfte handstoplike vorkam...man kann es ihm noch nicht einmal verübeln. Und wenn man es genau haben will beim Equipment, dann fragt man sich vorher den Mund fusselig oder tippt sich die Finger wund...z.B. ob man diese Handstütze ohne sie zu verschwenken beim KK100m verwenden darf. Und man belässt es nicht bei einer Aussage, auch wenn diese von höchster Stelle im Landesverband oder wo auch immer kommen sollte. Man bekommt die aller möglichsten Aussagen, viele weichen einem auch aus, weil sie es einem nicht nachweislich mitteilen wollen. Ich weiß jetzt wie ich das Teil bei KK100m zu präparieren habe, aber auch dann wird man beäugt und ist nicht davor gefeit, dass einen wieder jemand fragt, was das denn wäre um festzulegen, dass es verboten ist.

  • Du gestehst dir selber Fehler ein? Prinzipiell natürlich richtig sich an die eigene Nase zu fassen und die Schuld nicht bei anderen suchen. Aber - in diesem Fall??!!

    Chris dann wünsche ich Dir bei deiner Kampfrichtertätigkeit mal so ein Prachtexemplar von Schützen:

    Zitat von Liane

    Ich stand links von ihm und als Linksschützin musste ich ihm direkt ins Gesicht schauen. Er stellte sich aber genau zwischen unsere Stände und breitete seine Sachen so weit aus, dass ich kaum noch Platz für meine Munitionsdose hatte. Er rückte mir richtig auf die Pelle. Ein widerlicher Typ, der von einer Wolke aus Nikotin, Schweiß und anderen unangenehmen Gerüchen umgeben war.

    Jedes Mal wenn ich im Anschlag war, hauchte er mich mit seinem Stinkeatem aus Knoblauch, Zwiebeln, Bier und Schnaps direkt an

    Anscheinend nehmen auch Kampfrichter an Wettkämpfen teil.

    Hier hat nicht nur eine Person einen Fehler begangen, nein, es waren anscheinend sogar zwei, KR und Schütze,

    Das wird halt bei der Schuldzuweisung gerne vergessen.

  • Guten Abend an alle noch einmal.

    Zuerst möchte ich mich bei euch bedanken für die doch teilweise sehr netten Zeilen hier!

    Um es noch einmal zu sagen, ich suche die Fehler immer zuerst bei mir und wie ich schon schrieb, habe ich auch einen Fehler gemacht. Leider halt auch andere.

    Wenn nun einschließlich mir, bei den nächsten Meisterschaften generell so ein Fehler dadurch vermieden wird ist ja schon viel gewonnen.

    Meine Tochter sagte zu mir Judith, der Drops ist gelutscht, C’est la vie.

    Genau so ist es halt.

    Vielen Dank euch.

    Liebe Grüße Billy

    Ach als letztes noch,

    @ moinman, den Punkt groß zu schreiben musste nicht sein. Aber klingt dann so.. Wissend..

    Also gefragt hatte ich an mehreren Stellen und wie ich schrieb mit Ausnahme der TK.

    Dazu noch, Geld habe ich auch ausgegeben.

    So und nun bitte ich dich als etwas ältere und wie es scheint doch etwas dumme Frau mir so von Schütze zu Schützin zu helfen.

    Da du, wie es scheint ja auch die neueste Sportordnung dein eigenes nennst und dich damit auszukennen scheinst, hilf mir doch bitte.

    Bitte nenne mir doch nun die Stelle, wo einmal steht wie lange die Auflageplatte doch maximal sein darf.

    Dann ob man an dieser und wo dann Gewichte anbringen darf.

    Ganz toll wäre nun auch noch, wenn du mir nun auch noch sagen kannst, ob es tatsächlich so wie drei Jurymitglieder und ein Kampfrichter es sagten, irgendwo in der Sportordnung steht, das diese Auflageplatte tatsächlich als separates Teil anzusehen ist.

    Weiter wäre natürlich dann noch super, wenn du mir sagen könntest, ab welcher Instanz du der Auskunft wenn du Fragen würdest den Glauben schenken würdest.

    Also Geld habe ich wie gesagt ausgegeben, aber das verstehen damit scheint es zu happern.

    Also es wäre tatsächlich sehr lieb von dir!

    Würde mir und vielleicht anderen auch sehr helfen.

    Danke im voraus.

    Billy

    KK500 und LG400 für Auflage

  • Bitte nenne mir doch nun die Stelle, wo einmal steht wie lange die Auflageplatte doch maximal sein darf.

    Dann ob man an dieser und wo dann Gewichte anbringen darf.

    Die erste Frage hatte ich tatsächlich auch mal auf einer Fortbildung gestellt, ist jetzt aber schon 2-3 Jahre her. Als Antwort wurde erstmal der Sinn in Frage gestellt, wieso man das denn überhaupt machen sollte. Hatte mir auch wie Du die Gedanken gemacht, Gewichte nach vorne sind begrenzt, Auflageplatte nicht, was liegt da näher als mit der Auflageplatte Gewicht nach vorne zu bringen.

    Die Sportordnung findest Du hier. Mein Resumee war damals, ich habe keine Antwort bekommen, mit der ich zufrieden war.

    Hilft Dir das Bild hier evtl.?

  • Guten Abend Schergen,

    Danke dir!

    Die Sportordnung habe ich ja, aber nichts gefunden was sich nur eine meiner Fragen letztlich beantwortet.

    Weder Länge noch auf die anderen Fragen.

    Oder übersehe ich da nun doch etwas. Oder haben die Kampfrichter doch Recht und es gibt kein Maß und alles ist frei?

    Trotzdem danke dir.

    Grüße Billy

    KK500 und LG400 für Auflage

  • Billy

    und vielleicht mal ein bisschen Geld ausgeben für eine aktuelle Sportordnung, und diese lesen und verstehen! PUNKT!

    das ging wahrscheinlich gegen mich.
    Nachdem ich jetzt die Sachlage kenne, denke ich, dass du dir alle Mühe gegeben hast, die Sache vorher zu klären.

    Und das hier von Kampfrichterseite große Fehler gemacht wurden, ist wohl auch inzwischen unbestritten.

    Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, ragte dein an der Auflageschiene angebrachtes Zusatzgewicht über die Mündung hinaus?

    Walther LG400 Anatomic - Walther LP400 Alu 5D - Cold Steel Professional .625 Big Bore - ;)

  • Guten Abend Quieckley,

    Nein war es nicht und wollte auch mit meiner Antwort niemand verletzen.

    Auch nein, mein Gewicht ging nicht über die Mündung. Es ging bis kurz vor die Mündung und war an der Auflageplatte befestigt und nicht weiter unten als 50mm unter der Laufachse.

    Grüße Billy

    KK500 und LG400 für Auflage

  • Auch nein, mein Gewicht ging nicht über die Mündung. Es ging bis kurz vor die Mündung und war an der Auflageplatte befestigt und nicht weiter unten als 50mm unter der Laufachse.

    Das würde gegen die Zeichnung aus meinem letzten Beitrag verstoßen, wobei das eine Zeichnung aus den TK-Zusammenstellungen ist. Die SpO 2020 besitze ich noch nicht, und aus der Änderungsbeschreibung des DSB geht nicht klar hervor ob diese Zeichnung jetzt Bestandteil der SpO geworden ist.

    Habe gerade noch mal beim DSB geschaut, hier https://www.dsb.de/der-verband/ue…sportschiessen/ findest Du den ganzen TK-Kram. Wobei es da auch keine Zusammenfassung gibt, was gilt noch, was ist in die SpO mit eingeflossen, was gilt immer noch "nur" als TK-Info. Da findet man jetzt diese beiden Seiten von Ende September mit der Überschrift Fehlerkorrektur Seite 11/12 Teil 1, SpO 01.01.2020. Und auf diesen beiden Seiten findet man auch wieder meine obige Zeichnung.

  • Ja diese Zeichnung ist mir ja schon bekannt.

    Laut den erwähnten Personen, wird die Auflageplatte eigenständig gesehen und hat nichts mit den Schaft zu tun.

    Die Auflageplatte bezüglich der Länge ist nicht reglementiert und darf .... lang sein.

    Geregelt ist nur die Breite und der Punkt bis wohin aufgeregt werden darf. 55cm vom Systemkastenende aus.

    So wenn die Auflageplatte nicht zum Schaft gehört und von der Länge nicht begrenzt ist, warum darf dann das Gewicht an der Auflageplatte befestigt nicht länger sein.

    Ich hatte ja auch eine Auflageplatte 90 cm lang machen können und dann, was ist dann anders.

    Ich habe jetzt auch ein Bild angehängt wo man sehen kann wie vorne die Markierung an der Auflageschiene über die Gewichtsstange angebracht wurde.

    Also das Teil wurde nicht nachträglich nach der Kontrolle angebracht, so gesehen, abgenommen und ich habe gefragt ob alles so ok ist.

  • Die Auflageplatte bezüglich der Länge ist nicht reglementiert und darf .... lang sein.

    Geregelt ist nur die Breite und der Punkt bis wohin aufgeregt werden darf. 55cm vom Systemkastenende aus.

    So wenn die Auflageplatte nicht zum Schaft gehört und von der Länge nicht begrenzt ist, warum darf dann das Gewicht an der Auflageplatte befestigt nicht länger sein.

    Ich hatte ja auch eine Auflageplatte 90 cm lang machen können und dann, was ist dann anders.

    Dem stimme ich zu - ich kann in der SpO nichts dagegen finden die Auflageplatte so lang wie beliebt zu machen, und auch so schwer wie beliebt (im Rahmen des Gesamtgewichts).

    Den Buchstaben nach. Da man aber in 1.5.4 reglementiert, wie weit Gewichte "am Schaft angebracht" nach vorne ragen dürfen (max 70cm vom Systemende), ist klar was man hier will. Man hat nur nicht dran gedacht diese Definition an Auflagegewehre anzupassen.

    Du hast das Schlupfloch gefunden und genutzt. Die handwerkliche Schlampigkeit in der SpO kann man Dir nicht zum Vorwurf machen, meiner Meinung nach. Zum Handling seitens der KR/Jury ist schon alles gesagt. Als gerade frisch Schießsportleiter-lizensierter habe ich allerdings gehörigen Respekt vor der Anforderungen an KR/Jury, innerhalb kürzester Zeit belastbar korrekte Entscheidungen zu treffen... das ist gerade bei der unübersichtlichen, bisweilen schlampigen SpO alles andere als einfach. Das der individuelle Schütze sich nicht bei der Waffenkontrolle für sich selbst eine belastbare Absolution abholen kann ist auch großer Mist, da man aktuell halt in gewissem Maße der Beliebigkeit ausgeliefert ist.


    "Sicherheitsvorrichtung" bei 25m-Wettbewerben ist auch so ein Mist. LuPi darf man ohne ablegen, SpoPi etc. aber nicht mehr. Dummerweise hat man das nur "nachgeschoben" und labert vorher was von "darf nur mit offenem Verschluß abgelegt werden". Mehrere Sätze später dann zusätzlich "darf nur mit eingeführter Sicherheitsvorrichtung abgelegt werden" - ja was nu? Erster Satz ist überflüssig wenn letzterer gilt.

    Gab da wieder einige DISQ wegen Verletzung Sicherheitsvorschriften - würde mich interessieren obs genau deshalb war.

    Und don't get me started zum Geeiere um die Schutzbrillenregelung... aaaaargh!

    Aber wir wissen ja wo das alles herkommt. Das Problem wird sich wohl nur durch verstrichene Zeit irgendwann lösen...

    EDIT: zwar nicht direkt in der SpO, aber in TK-Mitteilung 4-2019: "Auflagekeile, die als Zubehör unter den Waffen angebracht sind müssen in ihren Abmaßen dem Vorderschaft folgen". Also ist die Länge der Auflage sehr wohl begrenzt. Und damit wäre es folgerichtig die Gewichtsregelung aus 1.5.4 analog auch bei Anbringung am Auflagekeil anzuwenden - auch wenn es die Buchstaben nicht hergeben (und damit im Zweifel im Sinne des Schützen).

    Einmal editiert, zuletzt von Parallax (10. Oktober 2019 um 23:37)

  • Guten Abend Parallax,

    Vielen Dank für deine Mühe und Erklärung!

    Bin nur froh, das ich nichts überlesen, bzw. übersehen habe.

    In einem Jahr wenn es meine Gesundheit noch zulässt wieder auf ein neues in Hannover. Jetzt werde ich auf jeden Fall für nächstes Jahr über den Landesverband eine Anfrage bei der TK machen, bezüglich der Länge der Auflageplatte und Gewichte. Damit dann nichts mehr schiefgeht.

    So einen Ärger brauche ich nämlich nicht noch einmal.

    Viele Grüße Billy

    KK500 und LG400 für Auflage

  • "1.5.4 dritte Zeichnung


    Zeichnung KK-Gewehr wurde hinter die Tabelle „Festlegungen“ geschoben und in der Zeichnung das

    Maß 140 mm gelöscht"

    Ist auch so noch Mist, weil es ja immer noch unter dem Gliederungspunkt "1.5.4 Abmessungen für Luftgewehr und GK-Standardgewehr" steht und der endet logischerweise erst vor dem Gliederungspunkt 1.6. Die Zeichnung behandelt aber explizit die KK-Gewehre und hat dadurch unter Punkt 1.5.4 genau gar nichts verloren. Die einzig richtige Lösung wäre hier die Erweiterung der Gliederung um den Punkt "1.5.5 Festlegungen für KK-Gewehre".

    Die Tabelle bei den Auflagedisziplinen (SpO 2019) sagt übrigens bezüglich der Gewichte wieder etwas anderes. :cursing:

    Aber was will man auch erwarten, wenn doch selbst solche recht einfachen formalen Dinge den Hüter der Sportordnung offensichtlich schon überfordern. Wie passt das eigentlich zum Selbstverständnis und Anspruch des immerhin doch viertgrößten Sportverbandes unseres Landes?


    Mit leicht bösem Schützengruß

    Murmelchen

  • Wie passt das eigentlich zum Selbstverständnis und Anspruch des immerhin doch viertgrößten Sportverbandes unseres Landes?

    Qualitätsansprüche werden nur an die anderen adressiert (Schützen, Industrie, LV etc.) zur Vorsicht aber nicht an sich selbst. ;)

  • Vielen Dank für die ausgiebige Diskusion. Man hat viel erfahren was für einige Forenleser sicher von Interesse ist. Anscheinend gibt es in der Sportordnung Lücken sowie Regeln die nicht korrekt gehandhabt wurden. Das Geschehene animiert zum Nachdenken.

    Vielleicht hat das Ganze auch was gutes.

    Bin nur froh, das ich nichts überlesen, bzw. übersehen habe.

    In einem Jahr wenn es meine Gesundheit noch zulässt wieder auf ein neues in Hannover. Jetzt werde ich auf jeden Fall für nächstes Jahr über den Landesverband eine Anfrage bei der TK machen, bezüglich der Länge der Auflageplatte und Gewichte. Damit dann nichts mehr schiefgeht.

    So einen Ärger brauche ich nämlich nicht noch einmal.

    Ein offenes Ende. Auf die Antwort der TK bin ich gespannt.

    Lass den Kopf nicht hängen. Mach weiter Billy.

  • Das Geschehene animiert zum Nachdenken.

    Vielleicht hat das Ganze auch was gutes.

    Eine verständliche überschaubare Sportordnung die dann auch konsequent angewendet wird könnte eine wünschenswerte Folge sein.

  • Hallo,

    ich möchte aus aktuellem Anlass die technische Problematik hierzu aus der SpO wie folgt nach meinem Verständnis kurz zusammenfassen:

    1. Die Länge des Schaftes/Auflagekeils ist nicht begrenzt, bei Länge >55cm wird abgeklebt. Ein Auflagekeil wird offensichtlich Teil des Schaftes (9.7.1 SpO 2020).

    2. Am Vorderschaft angebrachte Zusatzgewichte dürfen ab Systemende nicht länger als 700mm und nicht tiefer als 90mm ab Laufachse reichen (1.5.4 SpO 2020, Abbildung KK-Gewehre). Der Sinn oder Unsinn dieser Regelung soll bezüglich der Frage, wo der Unterschied zwischen einem längeren Auflagekeil anstatt eines Zusatzgewichtes besteht, mal außen vor bleiben.

    Die 700mm wurden in Hannover zumindest schon am Donnerstag mittag konsequent kontrolliert. So auch bei mir, ich musste 2 cm kürzen. Was ich im Hinblick auf Rz. 1.5.4 auch klaglos akzeptiert habe.

    Der von mir erwähnte aktuelle Anlass war jedoch vergangene Woche ein Ligawettkampf LG-Auflage, bei der eine Schützin am Schaft eine Zusatzgewichtsstange samt nach unten ragendes Zweibein befestigt hatte. Im Laufe der nachträglichen Diskussionen, ob dies zulässig sei, wurde eingewendet, dass

    1. die diesbezügliche Abbildung in Rz. 1.5.4 nur KK-Gewehre und keine Luftgewehre betrifft und dass

    2. nach 9.7 in Teil 9 für das Auflageschießen Abweichungen von Teil 1 (hier insbesondere 1.5.4) im Teil 9 geregelt werden.

    So besagt die Tabelle im Teil 9 sowohl zur Regelnummer 1.11 LG als auch 1.36 und 1.41 KK 100/50, dass

    - die 90mm aus Rz. 1.5.4 auf 60mm reduziert werden und

    - Lauf- und Schaftbeschwerungen bis zur sichtbaren Mündung reichen dürfen.

    Letzteres heißt doch dann m.E. wohl, dass die 70mm bei KK aus Rz. 1.5.4 hierdurch aufgehoben sind oder? Wenn dem so sein sollte, hat dies bei der DM in Hannover noch keiner bemerkt?

    In diese Richtung geht m.E. auch die Aussage von Murmelchen in Beitrag #54:

    Die Tabelle bei den Auflagedisziplinen (SpO 2019) sagt übrigens bezüglich der Gewichte wieder etwas anderes.

    Daher die Frage an Billy,

    Jetzt werde ich auf jeden Fall für nächstes Jahr über den Landesverband eine Anfrage bei der TK machen, bezüglich der Länge der Auflageplatte und Gewichte.

    hast Du die Anfrage schon gemacht und wenn ja, welche Antwort hast Du bekommen?

  • Guten Abend Wulfrin,

    also ich habe über den Landesverband eine Anfrage einmal für die Sitzung der Kampfrichter und einmal an die technische Komission stellen lassen.

    Einmal wegen der Vorgehensweise in Hannover, und einmal der dort getätigten Aussagen, bezüglich der Maße der Auflageplatte, der Gewichte und ob diese Auflageplatte nun tatsächlich unabhängig vom Schaft bewertet wird. Sowie dann noch, wo ich die Gewichte daran dann befestigen kann oder darf.

    Eine Antwort hab ich bis jetzt noch von keiner Seite erhalten.

    Einzig ein Freund der auch Kampfrichter ist und die vor einigen Tagen beim Verband eine Sitzung hatten, teile mir genau das mit, wie du oben geschrieben hast.

    Das es eben jetzt dieses Maß der Auflageplatte gibt, und diese bis zur sichtbaren Mündung gehen darf und jetzt als Teil des Schaftes gesehen wird.

    Dies könnte unter Umständen ja eine Reaktion darauf sein. Keine Ahnung.

    Auf meine Frage hin, ob ich dann an der Auflageplatte Gewichte und vor allem wo befestigen darf, meinte er nur, er würde keine Gewichte daran festmachen, da die Auflageplatte ja ab 2020 nun zum Schaft gehört und dieses Maß vom Schaft gemessen, anscheinend immer noch gültig wäre.

    Besser wäre die Platte als solches aus einem anderen Material zu machen das schwerer ist.

    Ist irgendwie nicht wirklich schlüssig das ganze.

    Da ja dann die Auflageplatte auch Gewicht nach vorne bringt, wie jetzt eine Gewicht Stange es auch tut.

    Es ist ja nun so, das man die Auflageplatte als Beispiel, nach vorne schiebt und vorne kurz vor Ende vom Schaft feststellt.

    Dann kommt bei 55 cm von hinten gemessen (da hat sich wie es scheint auch der Punkt etwas geändert, von wo aus nun gemessen wird) dann die Markierung dran.

    Das Auflageteil fängt dann später an und ragt halt bis zur Mündung nach vorne. Dann habe ich letztlich nichts anderes als auch das Gewicht weiter vorne.

    Aber wenn ich wieder erwarten noch eine Antwort erhalte, werde ich diese sicher noch hier mitteilen.

    Grüße

    Billy

    KK500 und LG400 für Auflage

  • 1. Die Länge des Schaftes/Auflagekeils ist nicht begrenzt, bei Länge >55cm wird abgeklebt. Ein Auflagekeil wird offensichtlich Teil des Schaftes (9.7.1 SpO 2020).

    siehe die (auch nicht mehr ganz so) neue TK-Info

    Der von mir erwähnte aktuelle Anlass war jedoch vergangene Woche ein Ligawettkampf LG-Auflage, bei der eine Schützin am Schaft eine Zusatzgewichtsstange samt nach unten ragendes Zweibein befestigt hatte. Im Laufe der nachträglichen Diskussionen, ob dies zulässig sei, wurde eingewendet, dass

    1. die diesbezügliche Abbildung in Rz. 1.5.4 nur KK-Gewehre und keine Luftgewehre betrifft und dass

    2. nach 9.7 in Teil 9 für das Auflageschießen Abweichungen von Teil 1 (hier insbesondere 1.5.4) im Teil 9 geregelt werden.

    für mich steht unter 1.5.4 Abmessungen für Luftgewehr und GK-Standardgewehr

    "Sämtliche Zusatzgewichte müssen innerhalb der Schaftabmessungen liegen."

    Ich kenne keine Zweibeine die nicht über die Schaftbreite rausgehen und die Stange wird sicherlich nach vorne gegangen sein. Ich finde auch keinen Punkt in Teil neun der eine Abweichung bzgl. der Zusatzgewichte für LG beschreibt, also gilt der Wortlaut aus 1.5.4.


    Ich frag mich, was eine Gewichtsstange am Schaft eines LG bewirken soll was man nicht mit anderen erlaubten Mitteln. Laufgewichten, Gewichten an der Tube, auch auf die Reihe bekommt?