Gebührenordnung für Schießstandsachverständige

  • Unser Schießstand wurde kürzlich neu abgenommen wir hatte über 1000 Euro an Gebühren zu zahlen. In Anbetracht daß es das letzte mal noch nicht mal 300Euro waren steht die Frage im Raum wie die Höhe der Gebühren geregelt ist.

    Zum besseren Verständnis, früher hat unser Kreisschützenmeister als SSV fungiert. Jetzt hat die Abnahme quasi ein "freier SSV" durchgeführt.

  • Es gibt in diesem Bereich leider keine verbindliche Gebührenordnung für die Herren und Damen. Daher kann es da zu erheblichen Differenzen kommen. Es gab mal eine "Empfehlung" von 50,- €/ h,. aber das ist schon ne Zeit lang her. Fraglich ist auch immer, wie umfangreich das Gutachten gemacht wird. Wenn man immer den Gleichen hat, kann dieser auf seinem letzten Gutachten aufbauen und es sollte deutlich preiswerter werden. Aber 1.000,- € ist ja schon ne Hausnummer. Da würde ich mal nachfragen, wie sich das zusammensetzt.

    Leider besteht derzeit aufgrund der gesetzlichen Regelungen eine erheblich Nachfrage nach SSV, da diese ja (noch?) öffentlich bestellt und vereidigt sein müssen und deren Anzahl recht gering ist. Nur in Bayern sieht die Sache mit den von den Bezirksregierungen öffentlich bestellten und BEeidigten etwas besser aus.

  • Unser Schießstand wurde kürzlich neu abgenommen wir hatte über 1000 Euro an Gebühren zu zahlen

    Wir haben vor einem Jahr unseren Schießstand (Luftgewehr) umgebaut und neu abnehmen lassen, das hat nicht ganz 100€ gekostet. Anreise war hier ca.25-30 min. Ist also echt sehr human gewesen, hatten mit mehr gerechnet.

    Never give up. With zero you still can reach 390.8)

  • Hallo,

    war es ein reiner Luftdruck-Stand?

    Wir hatten vor kurzem einen kleinen Umbau von einem Seilzug in einen 11 elektronischen.

    Diese "neue" Standabnahme hatte dann zwischen 400 und 500€ gekostet inklusive Anfahrt und Gutachten mit Bildern per Post.


    Grüße

    Armin

  • Zum besseren Verständnis, früher hat unser Kreisschützenmeister als SSV fungiert. Jetzt hat die Abnahme quasi ein "freier SSV" durchgeführt.

    Vermutlich hat der Kreisschützenmeister die Tätigkeit nicht zum Broterwerb betrieben und daher nicht unbedingt kostendeckend kalkuliert.

    Die Kosten für einen Sachverständigen der von seiner Arbeit leben muss und Steuern zahlt dürfte bei einem Stundensatz von rund 120 € inkl. MWSt. liegen, da ist es natürlich von Vorteil wenn er auf seine vorherigen Abnahmen zurückgreifen kann.

  • Die erhöhten Preise haben, soweit ich das im Kopf habe auch etwas mit gestiegenen Gebühren für Sachverständige selbst zutun, die evtl. umgelegt werden müssen.

    Vor glaube ich zwei Jahren war auch irgendwas mit der Bestellung Sachverständigen, die in einigen Ländern seit dem anders gereglt ist, bekomme ich aber gerade nicht mehr komplett zusammen, was da genau war. Es hat aber wohl (soweit ich mich erinnere) dazu geführt, dass um kostendeckend arbeiten zu können schon mehr Geld verlangt werden muss und das einige Sachverständige nicht mehr so arbeiten können, wie vorher.

    Wird halt alles teurer und komplexer...
    Gruß Ritter

  • Die erhöhten Preise haben, soweit ich das im Kopf habe auch etwas mit gestiegenen Gebühren für Sachverständige selbst zutun, die evtl. umgelegt werden müssen.

    Vor glaube ich zwei Jahren war auch irgendwas mit der Bestellung Sachverständigen, die in einigen Ländern seit dem anders gereglt ist, bekomme ich aber gerade nicht mehr komplett zusammen, was da genau war. Es hat aber wohl (soweit ich mich erinnere) dazu geführt, dass um kostendeckend arbeiten zu können schon mehr Geld verlangt werden muss und das einige Sachverständige nicht mehr so arbeiten können, wie vorher.

    Wird halt alles teurer und komplexer...
    Gruß Ritter

    Nö, ein Großteil kann gar nicht mehr arbeiten, da derzeit nur noch öffentlich bestellte und vereidigte SV Gutachten erstellen dürfen. (§ 12 Abs. 1 i.V.m. § 12 Abs 4 AWffV). 2015 lief eine Übergangsfrist aus, bis zu der auch andere Sachverständige, die diese Arbeit jahrzehntelang "nebenberuflich" gemacht haben, abnehmen durften. Neuregelung für die Überprüfung von Schießstätten

  • Nö, ein Großteil kann gar nicht mehr arbeiten, da derzeit nur noch öffentlich bestellte und vereidigte SV Gutachten erstellen dürfen. (§ 12 Abs. 1 i.V.m. § 12 Abs 4 AWffV). 2015 lief eine Übergangsfrist aus, bis zu der auch andere Sachverständige, die diese Arbeit jahrzehntelang "nebenberuflich" gemacht haben, abnehmen durften. Neuregelung für die Überprüfung von Schießstätten

    Was nichts mit der Qualität der Abnahmen zu tun hat, sondern schlichtweg mit einer gewollten Ausdünnung des Bestandes an zugelassenen Sachverständigen. Das hat zur Folge, das die Preise und Wartezeiten steigen, und somit weniger Abnahmen stattfinden, was mit einer wachsenden Anzahl an Stilllegungen einher geht.

    Aktuell kämpft man halt mit vielen Mitteln gegen den Schießsport...

  • Hallo Rabe74,

    das ist zwar so zutreffend, aber auch nur ein Teil der Wahrheit. Da spielen mehrere Interessen mit rein und leider ist der DSB auch nicht ganz unschuldig an der ganzen Misere.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

  • was hat der DSB damit zu tun?

    Der hatte mal die Hoheit über die Erstellung der Schießstandrichtlinien inne und war auch für die Ausbildung und Anerkennung der Sachverständigen zuständig.

    Es gibt Stimmen, die meinen, der DSB hätte diese Zuständigkeit zu leicht aufgegeben, andere sprechen gar von verschlafen. Zudem ließ der DSB da wohl auch Kräfte über einen langen Zeitraum werkeln, welche dabei wohl oft eher ihre ganz eigenen Interessen verfolgten denn die des DSB.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

  • Es gibt Stimmen, die meinen, der DSB hätte diese Zuständigkeit zu leicht aufgegeben, andere sprechen gar von verschlafen. Zudem ließ der DSB da wohl auch Kräfte über einen langen Zeitraum werkeln, welche dabei wohl oft eher ihre ganz eigenen Interessen verfolgten denn die des DSB.

    Das ist wohl auch heute teilweise noch so, da der ehemalige bayrische Landesschützenmeister, selbst BEEIDETER Sachverständiger in Bayern (also die bayrische Sonderlösung, die auch zulässig war) , bis zuletzt noch in der entsprechenden Kommission "mitgemischt" hat, und lange verhindern wollte, dass die alte Regelung wiederhergestellt wird.

    Derzeit arbeitet man wohl an einer Zwischenlösung. deren Ergebnis (hoffentlich) recht nah ist.

  • Das ist wohl auch heute teilweise noch so, da der ehemalige bayrische Landesschützenmeister, selbst BEEIDETER Sachverständiger in Bayern (also die bayrische Sonderlösung, die auch zulässig war) , bis zuletzt noch in der entsprechenden Kommission "mitgemischt" hat, und lange verhindern wollte, dass die alte Regelung wiederhergestellt wird.

    Ja, so ganz könnte man es der guten schwäbischen Hausfrau nicht verübeln, wenn sie da von einem leichten Geschmäckle sprechen würde.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen