Waffenschrank Neu wenn Frau dazu kommt

  • Wenn einer der Aufbewahrer die Berechtigung zum Erwerb und Besitz eines großkalibrigen Revolvers (grüne WBK) hat, dann darf der andere, der lediglich eine (gelbe) WBK für Sportschützen besitzt, ein Kleinkalibergewehr eben nicht zusammen mit dem Revolver einlagern, weil eben nicht alle auf die jeweilige Waffe Zugriffsberechtigten das gleiche Erlaubnisniveau aufweisen.

    Und wenn Du das jetzt immer noch nicht glaubst, dann glaubst es halt nicht.

    1. Er darf.

    2. Dein Wahn ist dir unbenommen. Er ist gut genug für dich.

  • Lieber Wollvieh,

    es gibt seitens der WBKs keine wie auch immer gearteten Hierarchien. Wäre das wirklich so gewollt, dürfte es den Paragraphen 12 WaffG in dieser Form so gar nicht geben. Wo liegen denn die Unterschiede bei diesen WBKs? Doch nur bei den unterschiedlichen Bedürfnissen und den sich daraus ergebenden unterschiedlichen Waffentypen, welche von Seiten des Antragstellers erworben werden wollen. Die weiteren und viel wichtigen Voraussetzungen Sachkunde, Zuverlässigkeit und Eignung sind aber für alle WBKs gleich und die Überprüfung dieser Voraussetzungen durch die Behörden läuft auch immer gleich ab. Es gelten schlicht die gleichen Kriterien.

    Es ist doch auch ein bisschen abstrus, anzunehmen, ein Mensch, der eh schon eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz bestimmter Waffen erteilt bekommen hat, wartet nur auf die erstbeste Gelegenheit, den Tresor eines Menschen zu plündern, mit dem er in häuslicher Gemeinschaft zusammenlebt. Zumal er sich ja die vorhandenen Waffen eh auch ganz legal ausleihen darf, sofern nicht bestimmte Einschränkungen in Bezug auf das Bedürfnis bestehen. Und wie schon geschrieben, auch hier begrenzt nur wieder das Bedürfnis und das wird ja letztlich durch den Inhaber einer Erlaubnis selbst festgelegt.

    Ich räume ja auch niemandem die Möglichkeit ein, mit mir in häuslicher Gemeinschaft zu leben, wenn ich davon ausgehe, dass mir derjenige dann auch gleich bei erster Gelegenheit die ganze Bude ausräumt. So etwas hat doch immer auch was mit Vertrauen zu tun und natürlich auch mit der Realität. Wie oft kommt so etwas denn vor im Zusammenhang mit gemeinsamer Waffenaufbewahrung? Ansonsten könnte man sich das mit dem privaten Waffenbesitz doch auch gleich komplett schenken, etwas, was ja bestimmte Teile unserer Gesellschaft ja eh wollen.


    Zu guter Letzt, ich weiß jetzt nicht, ob diese Fehlinterpretation nur auf deinem eigenen Mist gewachsen ist, oder ob da inzwischen schon (gezielte) Parolen im Umlauf sind, um den Weg für weitere Verschärfungen und Gängeleien zu ebnen. Selbst das halte ich inzwischen für möglich.

    Es gibt ja Beispiele, wo solche Verschärfungen als Töpfchenparolen begannen und schon nach kurzer Zeit Bestandteil der Rechtsauslegung wurden. Und haben sich solchen Sachen erst einmal verfestigt, dann wird es gerade auch bei der heutigen Rechtsprechung in den Bereich, auch oft sehr schwierig, diese Geister dann auch wieder los zu werden.

    Frei nach dem Motto, wenn die lieben Schützen das ja selbst schon so sehen bzw. fordern, dann tun wir ihnen doch auch gerne den Gefallen. Wir sind ja gar nicht so.

    Und genau deshalb finde ich es auch immer so problematisch, wenn hier im quasi öffentlichen Raum mit so großer Inbrunst und Überzeugung solche Töpfchenparolen und Falschaussagen behauptet werden, zumal die ja fast immer noch ein Schüppchen auf die schon eh schon äußerst restriktiven Regeln und Auslegungen drauflegen. Ich hoffe, wenigsten das ist nachvollziehbar,


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen