Wenn einer der Aufbewahrer die Berechtigung zum Erwerb und Besitz eines großkalibrigen Revolvers (grüne WBK) hat, dann darf der andere, der lediglich eine (gelbe) WBK für Sportschützen besitzt, ein Kleinkalibergewehr eben nicht zusammen mit dem Revolver einlagern, weil eben nicht alle auf die jeweilige Waffe Zugriffsberechtigten das gleiche Erlaubnisniveau aufweisen.
Und wenn Du das jetzt immer noch nicht glaubst, dann glaubst es halt nicht.
1. Er darf.
2. Dein Wahn ist dir unbenommen. Er ist gut genug für dich.