• Wenn ich einfach mal den "Klugscheißermodus" einschalten darf:

    In den Unterlagen der Waffenschränke ist ein Hinweis abgedruckt: Der Waffenschrank entfaltet seine Sicherheitsfunktion erst bei fester Verbindung mit einem massiven Gebäudeteil.

    Das bedeutet wohl: Ohne Verankerung an Wand und/oder Boden ist die Sicherheitsstufe nicht gegeben.

    "Klugscheißermodus" aus.

    Abgesehen davon finde ich es immer wieder bemerkenswert, mit welcher Penetranz einige Forumsmitglieder versuchen, Regeln zu umgehen. :D:D

    Gruß

  • Du bist ein ganz ein ganz ein Toller

    Sillikon und Schraubenattrappen sagt doch schon alles !

    Du hast doch alles reduziert auf Deine Voraussetzungen oder nicht, finde den Fehler......

    Mein Tresor hat die Löcher schon, Deiner nicht? hat villeicht was mit Weitblick zu tun!

    Thema Ende ......

    Steyr EVO/E
    Match Gun MG2E / MG5E
    Felix Team 45 ACP
    SIG 210/6 Full Race Gun, Oschatz

  • Meine B-Würfel nach VDMA 24992 (vor vielen Jahren im Baumarkt gekauft) haben nur ein Typenschild mit Angaben zu Baujahr, Gewicht, etc.

    Darauf sind keine Einschränkungen oder Hinweise (wie oben einer genannt wurde) abgedruckt. Andere Papiere waren nicht dabei. Möglicherweise macht das jeder Hersteller anders. Was eine Verschraubung an der Wand an der Sicherheitsklasse ändern sollte, würde mich allerdings interessieren. Bekommt man ihn dann schwerer auf? Ist er beständiger gegen Gewalteinwirkung? Brennt er weniger schnell? Die Klassifizierung "Klasse B" ist jedenfalls nicht gekoppelt an eine vorgeschriebene Befestigung.


    Und der no limits hat auf der Welle an Überheblichkeit auf der er schwebt, trotz Hinweis meinerseits immer noch nicht erkannt, daß meine Äußerungen mit dem Silikon und den Schraubenattrappen nicht ganz ernst gemeint war. Aber das ist mir eigentlich so ziemlich egal.

    An dieser Stelle wäre nur noch interessant, ob es in diesem Forum einen Ignore-Button gibt? Solche abfälligen Äußerungen muss ich nämlicht nicht dauernd lesen. Bin erst seit einem halben Jahr im Forum aber mir sind aus dieser Richtung schon einige von der Art her ähnliche Äußerungen negativ aufgestoßen.

    "The pure and simple truth is rarely pure and never simple"

  • In den Unterlagen der Waffenschränke ist ein Hinweis abgedruckt: Der Waffenschrank entfaltet seine Sicherheitsfunktion erst bei fester Verbindung mit einem massiven Gebäudeteil.

    Bei weitem nicht jeder Schrank hat einen solchen Satz in "seinen Unterlagen" stehen. Mag ja sein, dass du so einen hast, dann ist eine Verankerung tatsächlich vonnöten, aber ich gehe davon aus, dass bei einem 100 kg-Schrank dieser Satz eher nicht drin steht. ;)

    Abgesehen davon finde ich es immer wieder bemerkenswert, mit welcher Penetranz einige Forumsmitglieder versuchen, Regeln zu umgehen. :D:D

    Und ich sehe nicht ein, warum ich nicht vorhandene Regeln befolgen soll, nur weil ein nichtwissender SB meint, dass müsse so sein.
    Ich würde allerdings im ersten Schritt tatsächlich mal persönlich dort vorstellig werden und mit ihm und ggf. auch mit seinem Vorgesetzten ein Gespräch über die Rechtsgrundlage führen.

  • Hallo zusammen,

    falls es noch jemandem interessiert, bei mir wurde auch nach einer Verankerung(Foto) gefragt....

    2 Löcher gebohrt, 10er Dübel rein, Schrauben, und Foto für die Behörde....

    Alle waren zufrieden....

    VG

    Greg

  • Moin,

    als bei mir persönlich jemand von der Behörde zur Überprüfung des Aufbewahrungskonzept vorbei kam, sagte dieser sinngemäß: "...Es wäre noch besser, wenn Sie den Waffenschrank fest am Fußboden oder der Wand verschrauben würden..."

    Ich: "....aber es ist kein muss!..."

    Er: "Nein"

    Ergo: Ohne den Waffenschrank verschrauben zu müssen, bei Lagerung von 3 Langwaffen und Munition alles ok.

    Ich meine aber vor langer Zeit mal gehört/gelesen zu haben, dass jemand zur Lagerung von mehreren Kurzwaffen seinen Waffenschrank fest am Boden verschrauben musste, um somit das spezifische Gewicht zu erhöhen. Das war aber definitiv noch vor der Zeit der Änderung zu den Waffenschränken.

    Gruß Sven

  • Bei weitem nicht jeder Schrank hat einen solchen Satz in "seinen Unterlagen" stehen. Mag ja sein, dass du so einen hast, dann ist eine Verankerung tatsächlich vonnöten, aber ich gehe davon aus, dass bei einem 100 kg-Schrank dieser Satz eher nicht drin steht. ;)

    Format formuliert es korrekter:

    "Wenn Sie den Inhalt Ihres Tresors versichern wollen, ist die fachgerechte Befestigung Ihres Tresors bei einem Eigengewicht unter 1000kg eine Mindestanforderung gemäß der Europäischen Norm DIN EN 1143-1. Stimmen Sie bitte die Rahmenbedingungen zum Aufstellort und zur Verankerung mit Ihrem Sachversicherer ab."

    (Hervorhebung durch mich)

    Verankern muß man, wenn man versichern will. Hier gehts aber darum dem WaffG genüge zu tun, und das erfordert per se erstmal keine Verankerung. Ob man der Diebstahlsicherung hinreichend Genüge getan hat wird wohl in einer Einzelfallprüfung vor Gericht entschieden. Da kann dann eine Verankerung bei der Argumentation helfen.

    So jedenfalls habe ich das alles verstanden. Man möge mich korrigieren. :)

    Ich meine aber vor langer Zeit mal gehört/gelesen zu haben, dass jemand zur Lagerung von mehreren Kurzwaffen seinen Waffenschrank fest am Boden verschrauben musste, um somit das spezifische Gewicht zu erhöhen. Das war aber definitiv noch vor der Zeit der Änderung zu den Waffenschränken.

    Nun, Schränken Klasse 0 oder B dürfen mehr als 5 Kurzwaffen halt nur bei Abrißgewicht über 200kg gelagert werden (max 10). Sprich entweder der Schrank hat bereits mehr als 200kg Gewicht, oder er wird entsprechend verankert damit er das Abrißgewicht von mind. 200kg erreicht. Gilt auch für entsprechende Altbestände.

    2 Mal editiert, zuletzt von Parallax (17. April 2019 um 12:01)

  • Moin, Moin,

    Nun, Schränken Klasse 0 oder B dürfen mehr als 5 Kurzwaffen halt nur bei Abrißgewicht über 200kg gelagert werden (max 10). Sprich entweder der Schrank hat bereits mehr als 200kg Gewicht, oder er wird entsprechend verankert damit er das Abrißgewicht von mind. 200kg erreicht. Gilt auch für entsprechende Altbestände.

    Bist Du Dir da sicher? Ich meine die 200 kg beziehen sich bei einem 0er nur auf das Gewicht und nicht auf ein Abrissgewicht (DSB-Hinweisblatt). Sprich unabhängig von der Verankerung gehen in einen 0er 5 KW bei Gewicht < 200 kg und 10 KW bei einem Gewicht über 200 kg. Daher ist der der 0er gegenüber dem alten B-Schrank eigentlich im Nachteil (von der Munitionslagerung mal abgesehen).

    Grüße

    Hobbes

  • Bist Du Dir da sicher? Ich meine die 200 kg beziehen sich bei einem 0er nur auf das Gewicht und nicht auf ein Abrissgewicht (DSB-Hinweisblatt).

    Nicht bei Hänschen guggen, sondern Hans:

    Die Regelung für B und 0 Schrank ist exakt gleich.

  • Ich nehm im Bereich Waffenrecht mittlerweile keine Sekundärquellen mehr ernst und lese es selbst in den Primärquellen (WaffG, AWaffV, bedingt WaffVwV) nach. Es gibt so viel Halbwahrheiten, urbane Mythen im Stille-Post-Verfahren und schlichtweg Blödsinn da draußen, wie Du siehst selbst von den großen Verbänden...

  • Moin, Moin,

    frisch belesen nochmal zu dem Thema zurück. Parallax hat mich auf die WaffVwV hingewiesen (36.2.4 s.o.). Dort liest es sich, als ob die Regelungen vom B-Schrank hinsichtlich Gewicht und Abrissgewicht auf für die 0er-Schränke gilt. In der AWaffV wird jedoch unter §13 (2) unter Ziffer 3 & 4 explizit zwischen 0er mit Gewicht unter 200 kg und darüber unterschieden. Von einem Abrissgewicht ist hier nicht mehr die Rede:

    Zitat

    AWaffV:

    § 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

    (2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren:

    3.in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (..) entspricht und bei dem das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm unterschreitet: a)eine unbegrenzte Anzahl von Langwaffen und insgesamt bis zu fünf  (..) Kurzwaffen

    4.in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (..) entspricht und bei dem das Gewicht des Behältnisses mindestens 200 Kilogramm beträgt: a)eine unbegrenzte Anzahl von Langwaffen und bis zu zehn (..) Kurzwaffen

    Wer steht den jetzt über wem? AWaffV über WaffVwV oder anderes herum? Oder sucht man sich das raus, was man möchte und liefert der juristischen Selbstbeschäftigungsmaschinerie neues Futter? Bei solchen Regelwerken bekommt man irgendwie schon so ein Gefühl frei Haus mitgeliefert.

    Hobbes

  • Hallo Hobbes,

    in der Tat wurde die Sache mit dem 'gegen Abriss gesichert' bei der letzten Änderung mal eben so und ziemlich klammheimlich aus der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) entfernt.

    Mann beachte eh die umfangreichen Änderungen:

    https://www.buzer.de/gesetz/2881/v207360-2017-07-06.htm


    Wenn ich mir das Maß dieser Änderungen so anschaue, dann frage ich mich schon, ob das mit Rechtssicherheit wirklich noch etwas zu tun hat und auf das gute und bewährte Prinzip des Bestandsschutzes wird man da wohl auch nicht hoffen dürfen.


    Aber egal, solange wir Schützen und Bürger uns diese Art der Behandlung auch weiterhin gefallen lassen, ja uns sogar regelmäßig auch noch per Bückling dafür bedanken, so wird der Gesetzgeber und eine kleine Gruppe unserer Gesellschaft auch weitermachen mit dem Gängeln und der weiteren Beschneidung unser Rechte, bis hin zum bitteren Ende.

    Und immer schön daran denken, entweder ist es gut für die Sicherheit, den Kampf gegen den Terror, jawoll, oder für das Klima und die Umwelt, im Zweifel auf jeden Fall für den Osterhasen. Und da kann man ja nun auch wirklich nicht gegen sein. Also weiter wie bisher und nicht vergessen, immer schön tief bücken.


    Parallax hat trotzdem und auch gerade deswegen Recht, man darf sich bei dem Thema niemals nur auf Sekundärquellen verlassen, von den vielfältigen Töpfchenparolen mal ganz zu schweigen. Und selbst bei vermeintlichen Werken aus Primärquellen ist zwingend auf den Frischegrad zu achten.


    Mit wie immer bestem Schützengruß

    Murmelchen

  • AWaffV hat bindende Wirkung für den Bürger, die WaffVwV nur für die Verwaltung.

    Mea culpa, ich habe gestern in der AWaffV nach "200" gesucht und unerklärlicherweise keine Fundstelle gehabt... und deshalb weiter in der WaffVwV gesucht. Du hast recht, in der aktuellen AWaffV wird unmißverständlich auf das reine Gewicht abgehoben.

    In einer älteren Fassung der AWaffV witzigerweise aber in der Tat noch auf Abrißgewicht ("unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen auf fünf") - das hat sich also irgendwann in den letzten Jahren geändert.