@ Schmitdchen
Nicht das Du mich falsch verstanden hast. Ich halte die Beamten im m.D. für fähig und gebe Dir recht, dass manch einer wesentlich kompetenter sein kann als sein Kollege im g.D. Daher meinte ich auch in meinem letzten Post mit juristischer Ausbildung Beamte im m.D., Verwaltungsfachangestellte und Beamte und Angestellte im g.D.
@ Karl
Das ein Chef (Verwaltungsleiter z.B.) einem die WBK verweigern kann, stimmt definitiv nicht, da wir sonst kein Rechtstaat mehr wären. Sicherlich können die Verwaltungschef Einfluss nehmen, indem dann das Waffenrecht z.B. restriktiver durch die Sachbearbeiter dann ausgelegt wird.
Beispiel:
Meine Behörde ist der Landrat als Ordnungsbehörde. Der Kreis gehört mit seinen Organen zur ausführenden Gewalt. Der Landrat ist Chef und verweigert mir die WBK, obwohl alle Voraussetzungen zur Gewährung vorliegen. Die Ablehnung ist ein Verwaltungsakt. Dagegen kann ich Widerspruch einlegen. Wird dieser nicht stattgegeben, dann kann ich beim Verwaltungsgericht (richterliche Gewalt) klagen.
Spätestens hier würde ich dann Recht bekommen und die Ordnungsbehörde müsste mir die WBK ausstellen.
Recht hast Du, dass es immer wieder Einflussnahmen der politischen Ämter auf die Verwaltung gibt. Dafür haben wir dann aber als Kontrollfunktion u.a. die Gerichte. Auch hier gibt es sicherlich hier und da nicht ganz nachvollziehbare Urteile (meist ideologisch begründet); aber doch Gott sein Dank eher die Ausnahme.