§15 Abs. 5 WaffG, Meldung ausgeschiedener Mitglieder

  • Hinzu kommt, dass die waffenrechtlichen Anträge nicht auf elektronischen Weg eingereicht werden, sondern in Papierform, die per Fotokopie problemlos in einem Ordner abgelegt werden können.

    Ich habe nicht gesagt, dass wir Kopien der Anträge vorhalten. Ich sage nur, es ist kein Problem eine Aktennotiz der für das Mitglied zuständigen Behörde zu machen.

    Stimmt. Aber es wurde angemerkt, daß eine Kopie problemlos in einem Ordner abgelegt werden könne, was natürlich nicht heißt, daß das in Deinem Verein so erfolgt. Ihr müßt bitte tun, was Ihr für richtig haltet.

    Aber ich höre und lese so vieles, was die DSGVO betrifft und was ihrem Inhalt dermaßen zuwiderläuft, daß ich gelegentlich einfach etwas dazu anmerken muß.

    Apropos, es gab in diesem Land mal aus gutem Grund eine Zeit, da war man mit der obigen Meldung schon verdammt nah am Denunzianten und der galt damals ja bekanntlich als der schlimmste Lump im ganzen Land.

    Aber keine Sorge, das ist schon lange wieder vorbei.

    Irrenhaus oder auch nicht. Hauptsache gut verwaltet. Ob man den Artikel in Allem gut findet, ist eine Sache. Aber was die Verwaltungswut betrifft, dürfte er treffend sein.

    Dazu gab es mal einen Witz: Sitzen ein Amerikaner, ein Russe, ein Deutscher und ein deutscher Beamter in einem Zugabteil. Der Ami: "Wir Amerikaner haben den besten Brandy der Welt." Er nimmt einen Schluck aus der vollen Flasche, wirft sie aus dem Fenster und meint. "Und wir haben so viel davon, daß wir ihn aus dem Fenster werfen können. Darauf der Russe: "Wir Russen haben den besten Wodka der Welt." Er nimmt einen Schluck aus der vollen Flasche und wirft sie ebenfalls aus dem Fenster und meint: "Und wir haben so viel Wodka, daß wir ihn aus dem Fenster werfen können. Dann sehen sie den Deutschen an. Der steht wortlos auf, öffnet das Fenster und wirft den deutschen Beamten hinaus.

    Früher standen die Menschen einander näher. Was blieb ihnen auch übrig, so ganz ohne Feuerwaffen.

  • Stimmt. Aber es wurde angemerkt, daß eine Kopie problemlos in einem Ordner abgelegt werden könne, was natürlich nicht heißt, daß das in Deinem Verein so erfolgt. Ihr müßt bitte tun, was Ihr für richtig haltet.

    Aber ich höre und lese so vieles, was die DSGVO betrifft und was ihrem Inhalt dermaßen zuwiderläuft, daß ich gelegentlich einfach etwas dazu anmerken muß.

    Irrenhaus oder auch nicht. Hauptsache gut verwaltet. Ob man den Artikel in Allem gut findet, ist eine Sache. Aber was die Verwaltungswut betrifft, dürfte er treffend sein.

    Dazu gab es mal einen Witz: Sitzen ein Amerikaner, ein Russe, ein Deutscher und ein deutscher Beamter in einem Zugabteil. Der Ami: "Wir Amerikaner haben den besten Brandy der Welt." Er nimmt einen Schluck aus der vollen Flasche, wirft sie aus dem Fenster und meint. "Und wir haben so viel davon, daß wir ihn aus dem Fenster werfen können. Darauf der Russe: "Wir Russen haben den besten Wodka der Welt." Er nimmt einen Schluck aus der vollen Flasche und wirft sie ebenfalls aus dem Fenster und meint: "Und wir haben so viel Wodka, daß wir ihn aus dem Fenster werfen können. Dann sehen sie den Deutschen an. Der steht wortlos auf, öffnet das Fenster und wirft den deutschen Beamten hinaus.


    Laut meinem SB darf die Behörde die Daten nicht an eine andere Behörde weitergeben, wenn sie nicht dafür zuständig sind.

    Die Meldung muss an die für das scheidende Mitglied zuständige Behörde erfolgen.

    Ist richtig, war unglücklich von mir formuliert.

    Ich hebe auch keine Anträge auf, außer meine eigenen.

    Es ist aber auch kein Problem, anhand des Wohnortes, welches der Verein ja anhand der Mitgliederstammdaten kennen sollte, per google die zuständige Behörde herauszusuchen.

  • Na so langsam geht es doch,

    am besten morgen nochmal alles kritisch durchlesen,

    und dann so nach und nach sämtlichen Unsinn weglöschen...

    das bezog sich auf das Aufheben von Antragskopien, mehr nicht.

    Nachwievor und nach Rücksprache mit meinem SB, ist die Vorgabe klar.

    Es ist die Behörde, die für das scheidende Mitglied zuständig ist zu informieren.

    Laut meinem SB darf die Behörde die Daten nicht an eine andere Behörde weitergeben, wenn sie nicht dafür zuständig sind.

    Die Meldung muss an die für das scheidende Mitglied zuständige Behörde erfolgen.

    Ist richtig, war unglücklich von mir formuliert.

    Ich hebe auch keine Anträge auf, außer meine eigenen.

    Es ist aber auch kein Problem, anhand des Wohnortes, welches der Verein ja anhand der Mitgliederstammdaten kennen sollte, per google die zuständige Behörde herauszusuchen.

  • Der Unsinn wird immer schlimmer.

    Ich kann Di rnur das wiedergeben, was mir mei SB mitgeteilt hat und was deren Datenschutzbeauftragter, der scheinbar sehr restriktiv unterwegs ist, anweist.

    Und hier werden Personen, die z.B. eine Austrittsmeldung für ein scheidendes Mitglieds, das nicht in die Betreuung dieser Waffenbehörde fällt, mit dem Hinweis auf die DSGVO weggeschickt.

    So einfach ist das.!

    Wenn das Eure Behörde anders praktiziert, ist das deren Sache.

    Und wie bereits mehrfach erwähnt, hat der Verein den Austritt an die für das scheidende Mitglied zuständige Waffenbehörde zu melden.

  • Nein, das tut er nicht, das ist auch nicht seine Aufgabe!

    Der Vereinsvorstand wird nur das bestätigen, was der Verband von ihm verlangt, nämlich:

    MITGLIEDSCHAFT und Erfüllung der TRAININGSMINIMA

    Und, das er über einen für die beantragten Waffen geeignete Schießständ(e) verfügt.

  • Mich würde mal interessieren, was ein Nationales Waffenregister für einen Sinn macht, wenn man jetzt mit der DSGVO um die Ecke kommt.

    IMHO liegt es im Interesse der Behörden, wenn ein Verein dieser Meldepflicht nachkommt. Dann sollten sie sich auch um die weiteren Schritte kümmern. Von dem her ist es der Behörde sehr wohl zuzumuten sich um den Fall zu kümmern (zumindest nicht weniger, als dem Verein selbst).

    Ich bleib dabei. Melden macht frei.

    "The pure and simple truth is rarely pure and never simple"

  • Mich würde mal interessieren, was ein Nationales Waffenregister für einen Sinn macht, wenn man jetzt mit der DSGVO um die Ecke kommt.

    Man schiebt Arbeit weg.

    Hier in Österreich heißt das Beamten- Mikado und hat nur eine Regel: "Der erste, der sich bewegt, hat verloren."

    Früher standen die Menschen einander näher. Was blieb ihnen auch übrig, so ganz ohne Feuerwaffen.

  • Mich würde mal interessieren, was ein Nationales Waffenregister für einen Sinn macht, wenn man jetzt mit der DSGVO um die Ecke kommt.

    IMHO liegt es im Interesse der Behörden, wenn ein Verein dieser Meldepflicht nachkommt. Dann sollten sie sich auch um die weiteren Schritte kümmern. Von dem her ist es der Behörde sehr wohl zuzumuten sich um den Fall zu kümmern (zumindest nicht weniger, als dem Verein selbst).

    Ich bleib dabei. Melden macht frei.

    Das nationale Waffenregister ist nicht dafür gedacht, die Faulheit der Vereinsvorstände zu kompensieren.

    Ohne Weiteres kann und darf nicht jeder einfach abfragen, soweit ich weis.

    Ich kann mich nur wiederholen.

    § 15 Abs. 5 gibt vor, dass eine Austrittsmeldung an die Waffenbehörde abzugeben ist.

    Die Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz präzisieren diesen eher plumpen Satz in die Vorschrift, die Meldung an die Behörde abzugeben, die für das scheidende Mitglied zuständig ist.

    Ich frage mich wirklich, wo das Problem dabei ist. Nur Faulheit, einfach nur Ignoranz oder was auch immer.

    Selbst wenn der Vereinsvorstand, der die Austrittsmeldung abgeben muss, keine Aktennotiz der für das scheidende Mitglied der zuständigen Behörde abgelegt hat, hilft google oder jede andere Suchmaschine weiter.

    In den Stammdaten des Mitgliedes, die jeder Verein vorliegen hat, ist der Wohnort bekannt. In der Suchmaschine den Wohnort mit dem Zusatz des Wortes Waffenbehörde eingeben und binnen Sekunden ist die zuständige Behörde bekannt und kann angeschrieben werden.

    Und der Vollständigkeit halber sei noch zu erwähnen, dass diese Meldung nur abgegeben werden muss, wenn das scheidende Mitglied auch über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügt, also eine oder mehrere WBKs besitzt.

    Ist das scheidende Mitglied ein reiner Luftdruckschütze und der Verein hat keine Kenntnis über den Besitz einer WBK, muss auch keine Meldung erfolgen.

    Zitat

    (5) Der schießsportliche Verein ist verpflichtet, der zuständigen Behörde Sportschützen, die Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind und die aus ihrem Verein ausgeschieden sind, unverzüglich zu benennen.

  • Das nationale Waffenregister ist nicht dafür gedacht, die Faulheit der Vereinsvorstände zu kompensieren.

    Jetzt halte aber mal bitte den Ball flach. Die Vereinsvorstände können auch nichts dafür, dass das Waffengesetz unpräzise formuliert ist.

    Ohne Weiteres kann und darf nicht jeder einfach abfragen, soweit ich weis.

    Ich kann mich nur wiederholen.

    Deswegen wird das, was du sagst durch das Wiederholen aber nicht richtiger. Wenn die Behörde ein berechtigtes Interesse daran hat, bestimmte Informationen zu bekommen, darf sie natürlich diese Daten auch abfragen.
    Wenn ich z.B. ein ausgeschiedenes Mitglied mit waffenrechtlicher Erlaubnis melde, von dem ich keine gültige Adresse mehr habe, MUSS sie solch eine Abfrage sogar machen. Und auch im hier dargelegten Fall, dass sie eine Meldung bekommt, für die sie nicht zuständig ist, darf sie aus meiner Sicht die zuständige Behörde ermitteln, denn, und jetzt kommen wir zu deinem berühmten § 15 Abs. 5 WaffG

    § 15 Abs. 5 gibt vor, dass eine Austrittsmeldung an die Waffenbehörde abzugeben ist.

    Jupp, der gibt sogar vor dass diese Meldung an die zuständige Waffenbehörde zu erfolgen hat. Aber er sagt eben nicht, ob es um die für den meldenden Verein zuständige Behörde handelt oder um die zuständige Behörde des Schützen.
    Insofern komme ich mit meiner Meldung an meine Vereinsbehörde der gesetzlichen Pflicht nach. Mehr MUSS ich nicht tun. Dein SB darf mich gerne auf was anderes hinweisen, aber rechtlich gesehen habe ich meine Pflicht getan.

    Die Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz präzisieren diesen eher plumpen Satz in die Vorschrift, die Meldung an die Behörde abzugeben, die für das scheidende Mitglied zuständig ist.

    Das ist schön, dass die WaffVwV das sagt, aber, wie ich und auch Carcano weiter vorne schon ausführten, hat die WaffVwV keine Außenwirkung sondern entfaltet nur verwaltungsintern eine Bindungswirkung, auf die ich mich(sowohl als Verein wie auch als Schütze), wie entsprechende Gerichtsurteile schon gezeigt haben, noch nicht einmal berufen kann, wenn die Verwaltung diese Vorgaben nicht einhält. Und auf einmal soll ich (als Verein) mich daran halten müssen, was da drin steht ? Wo steht DAS denn ?

    Ich frage mich wirklich, wo das Problem dabei ist. Nur Faulheit, einfach nur Ignoranz oder was auch immer.

    Und ich frage mich, was dein ganzer Zirkus hier soll ? Und dann mit einer solchen Vehemenz den Vereinsvorständen Böswilligkeit und Ignoranz zu unterstellen, nur weil man ggf. mit der Unklarheit des Gesetzes nicht so umgeht wie DU es dir vorstellst, ist schon heftig.

    In den Stammdaten des Mitgliedes, die jeder Verein vorliegen hat, ist der Wohnort bekannt. In der Suchmaschine den Wohnort mit dem Zusatz des Wortes Waffenbehörde eingeben und binnen Sekunden ist die zuständige Behörde bekannt und kann angeschrieben werden.

    Es mag ja für deine festgefahrene Denkweise schwierig sein, sich Fälle vorzustellen, bei denen der Vorstand gar nicht anders kann, als SEINER zuständigen Behörde eine entsprechende Mitteilung zu machen, aber
    a) gibt es Fälle, in denen das Mitglied dem Verein nicht seinen Hauptwohnsitz sondern seinen Nebenwohnsitz als Adresse angegeben hat. Davon habe ich zwei im Verein, die nämlich ihren Nebenwohnsitz in der Nähe des Vereins haben. Zufällig kenne ich privat auch den Hauptwohnsitz, in den Akten steht aber auf dem Anmeldeformular nur der Nebenwohnsitz. Wie @Karl vorne ausführte, ist der in der WaffVwV genannte "gewöhnliche Aufenthalt" aber eben der Hauptwohnsitz.

    b) Es gibt Fälle, in denen das Mitglied mittlerweile nicht mehr da wohnt, wo es zur Anmeldezeit wohnte. In Zeiten elektronischer Kommunikation bekommt man dieses oft gar nicht mehr mit, da man ja per Mail verkehrt. Nun ist das Mitglied verzogen und ausgetreten und teilt mir selbst auf Nachfrage nicht mehr mit, wo sein gewöhnlicher Aufenthalt ist. Und nu, was macht der nichtsnutzige Vereinsvorstand mit deiner tollen Google-Suchmaschine ? Wenn er will 'ne Mondfahrt, sonst aber auch nix !

    Und der Vollständigkeit halber sei noch zu erwähnen, dass diese Meldung nur abgegeben werden muss, wenn das scheidende Mitglied auch über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügt, also eine oder mehrere WBKs besitzt.

    Ist das scheidende Mitglied ein reiner Luftdruckschütze und der Verein hat keine Kenntnis über den Besitz einer WBK, muss auch keine Meldung erfolgen.

    Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass der Verein eine solche Meldung im Falle einer nicht vorhandenen waffenrechtlichen Erlaubnis auch gar nicht abgeben DARF. Tut er es trotzdem (weil er in vorauseilendem Gehorsam lieber alle meldet, damit er keinen vergisst) begeht er einen Verstoß gegen die Datenschutzvorschriften.

  • Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass der Verein eine solche Meldung im Falle einer nicht vorhandenen waffenrechtlichen Erlaubnis auch gar nicht abgeben DARF. Tut er es trotzdem (weil er in vorauseilendem Gehorsam lieber alle meldet, damit er keinen vergisst) begeht er einen Verstoß gegen die Datenschutzvorschriften.

    Wobei hier der Verein nicht erfahren muss wenn ein bisheriger WBK Besitzer aus den verschiedensten Gründen nicht mehr WBK Besitzer ist.

    Bei einem nicht aktiven Mitglied besteht auch kein Grund z.B. vor Standnutzung die WBK zu überprüfen.


  • Lies einfach mal das Gesetz und die Verwaltungsvorschriften. >wenn Du diesen nicht glaubst, Frag Deinen SB, wie ich es gemacht habe.

    Und wenn ein Mitglied weggezogen ist und seine neue Anschrift dem Verein nicht mitgeteilt hat, dann meldet er an die Behörde, die dem letzt bekannten Wohnort zugeordnet ist.

  • Wobei hier der Verein nicht erfahren muss wenn ein bisheriger WBK Besitzer aus den verschiedensten Gründen nicht mehr WBK Besitzer ist.

    Bei einem nicht aktiven Mitglied besteht auch kein Grund z.B. vor Standnutzung die WBK zu überprüfen.

    Wir haben in unseren Aufnahmeanträgen bzw. einem Zusatzschreiben für die Befürwortungsanträge drin stehen, dass das Mitglied JEDE Änderung seiner waffenrechtlichen Erlaubnisse dem Verein bekannt zu geben hat. Tut es dieses nicht, kann der Verein nicht für eventuelle Fehlmeldungen bzw. Nichtmeldungen verantwortlich gemacht werden. Ich habe auch Mitglieder, die auch in nem BDS-Verein sind, von deren eigenen Waffen ich nur durch Zufall weiß. Wenn die sie nicht über uns bekommen haben, kann ich auch schlecht ne Meldung nach § 15 Abs. 5 machen, wenn mir das Mitglied nicht mitteilt, dass es jetzt ne waffenrechtliche Erlaubnis hat.

    Lies einfach mal das Gesetz und die Verwaltungsvorschriften. >wenn Du diesen nicht glaubst, Frag Deinen SB, wie ich es gemacht habe.

    Kannst oder willst du es nicht verstehen ? Die Verwaltungsvorschrift ist für uns nicht von rechtlicher Bedeutung, da sie nicht nach außen sondern nur Verwaltungsintern Bindungswirkung entfaltet. Da kann dein SB behaupten was er will.

    Verwaltungsvorschrift, was ist das ?

    Wenn da also drin steht, dass mit zuständiger Behörde diejenige des Schützen gemeint ist und nicht seine (des SB) als diejenige des Vereins, hat er die Berechtigung, den Vorgang an die andere Behörde weiterzuleiten. Er kann natürlich auch den Vorgang an den Verein zurück schicken und diesem sagen er sei nicht zuständig sondern... .

    Dann kann man Carcano folgen und freiwillig die Meldung woanders hin schicken, kann aber rechtlich sich auch auf den Standpunkt stellen, man habe als Verein seine Meldepflicht erfüllt. Dem Verein da einen Strick draus zu drehen, wird meines Erachtens nicht ganz einfach für die Behörde.

    Und wenn ein Mitglied weggezogen ist und seine neue Anschrift dem Verein nicht mitgeteilt hat, dann meldet er an die Behörde, die dem letzt bekannten Wohnort zugeordnet ist.

    Ach, und was macht die dann, wenn der Herr seinen Ummeldeverpflichtungen nicht nachgekommen ist ? Genau: Eine Abfrage ans Melderegister. Die kann man dann auch direkt machen ohne PingPong zu spielen.

    Manchmal komme ich mir vor, als ob nicht nur IN den Behörden Behördenmitarbeiter sitzen sondern auch außerhalb. :(

  • Nochmal, wie ich schon weiter vorne geschrieben habe, macht Ihr das, wie Ihr es für richtig haltet und ich mache es wie ich es für richtig halte.

  • Manchmal komme ich mir vor, als ob nicht nur IN den Behörden Behördenmitarbeiter sitzen sondern auch außerhalb. :(

    Und wie emotional hier über Verwaltungs- Kraftakte diskutiert wird...

    Es wird Zeit, daß die Temperaturen ansteigen und der Schießbetrieb auf den Freiständen wieder losgeht, damit die über den Winter angestauten Energien sinnvoll abgebaut werden können. Und ich dachte, diesen Wintereffekt gäbe es nur in Motorradforen.

    Früher standen die Menschen einander näher. Was blieb ihnen auch übrig, so ganz ohne Feuerwaffen.

  • Glaubt ihr nicht, dass ein Beamter im Gehobenen Dienst der Stadt- bzw. Kreisverwaltung weiß, was zu tun ist?

    Zu wissen was zu tun ist, zu sagen was zu tun ist und zu tun was zu tun ist, sind drei Paar Stiefel.

    Und was einer meint zu wissen (und dies auch sagt), garantiert noch lange nicht dessen Richtigkeit. :)

    "The pure and simple truth is rarely pure and never simple"

  • Glaubt ihr nicht, dass ein Beamter im Gehobenen Dienst der Stadt- bzw. Kreisverwaltung weiß, was zu tun ist?

    "Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen!"

    Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg

    (Der Ursprung des Zitates ist zwar umstritten, aber es passt gerade so schön...)

    Früher standen die Menschen einander näher. Was blieb ihnen auch übrig, so ganz ohne Feuerwaffen.