Meyton oder Disag zuhause im Gebrauch?

  • Und Kontrollstreifen... Sorry. Wer meint, dass man damit bei der "Blackbox Messrahmen" Licht ins Dunkel bekommt, malt auch mitm Borstenpinsel Scheiben aufs Millimeterpapier. Der Vorschub von so einem Motor hat nie die Präzision, die beim Sportschießen für Zehntelringe erforderlich wäre.

    Dass die Messrahmen besser messen als der Kontrollstreifenmotor vorschiebt, davon kann man bei allen zertifizierten Anlagen wohl locker ausgehen. :)

    Deswegen bieten die ISSF-zertifizierten Messrahmen auch diese Möglichkeit und nicht den Borstenpinsel ;)

  • Bei den Kontrollstreifen gehts oft gar nicht um die eigenen Schüsse, sondern um Fremdbeschuss von den Nachbarständen.

    Zentelwertung über nen Kontrollstreifen ist wohl nicht wirklich der Bringer, aber die 7 vom Nachbarn lässt sich durch ne Kontrollscheibe oder Streifen durchaus erkennen. Da braucht man Schussbild und Kontrollbild ur übereinander legen und kann erkennen welche Schüsse vom Schusswinkel nicht passen.

  • Hallo Matse,

    auf der letzten LM KK-Auflage 50 m hatte ich plötzlich eine 9 auf meiner Anzeige, die 9 kam gerade als ich am einlegen der Munition war. Ich holte die Aufsicht. Sie fragte links und rechts von mir, hatte aber keinen Erfolg. Man nahm mir die 9 wieder weg. Nach Beendigung des Wettkampfes konnte auch nicht festgestellt werden, wo der Treffer herkam. Man kann generell nicht sagen, das Treffer vom Nebenmann /frau erkannt werden. Wäre bei mir eine 8 oder 7 getroffen worden, hätte man es feststellen können.

    Gruß

    frajola

  • Wir schießen im Verein auf Disag und sind voll zufrieden, zuhause habe ich leider keinen Platz für einen Schießstand. Mache dann halt Yoga oder Krafttraining, wenn ich zuhause bin.

    Never give up. With zero you still can reach 390.8)

  • Also Murmelchen, nur auf deinem Verständnis von "Schießstätten betreiben" herum zu hacken, klingt fast so gebetsmühlenartig, als hättest du einen an der Murmel. Ich betreibe keine Schießstätte, wenn ich <=7,5 Joule schieße und die Betonung liegt auf "ich" und auch ein Kugelfang macht dann aus meinem Keller keine Schießstätte, sondern er dient lediglich dem, was schon der Name sagt, er fängt Kugeln und wenn er zudem auch noch eine elektronische Treffer-Übermittlung zu meinem Computer hat, um so besser. Es kann ja nicht in meinem Sinne sein, meine Wände zu zerschießen und Querschläger in Kauf zu nehmen, die mich selbst verletzen oder andere Dinge wie Schränke, Lampen usw. zu zerstören. Ich weiß, dass du auch das nicht akzeptierst, denn wenn man schon verbohrt ist, muss mann das auch mit Klauen und Zähnen verteidigen und wenn es dich beruhigt, ich akzeptiere es voll, wenn du persönlich dich diesen dir selbst auferlegten Richtlinien auch zu 100% unterwirfst.

    Einmal editiert, zuletzt von MensanInside (26. März 2020 um 02:23)

  • Also Murmelchen, nur auf deinem Verständnis von "Schießstätten betreiben" herum zu hacken, klingt fast so gebetsmühlenartig, als hättest du einen an der Murmel. Ich betreibe keine Schießstätte, wenn ich <=7,5 Joule schieße und die Betonung liegt auf "ich" und auch ein Kugelfang macht dann aus meinem Keller keine Schießstätte.[...] Ich weiß, dass du auch das nicht akzeptierst, denn wenn man schon verbohrt ist, muss mann das auch mit Klauen und Zähnen verteidigen und wenn es dich beruhigt, ich akzeptiere es voll, wenn du persönlich dich diesen dir selbst auferlegten Richtlinien auch zu 100% unterwirfst.

    Hallo MensanInside,

    ich finde es ehrlich gesagt sehr schade, wenn zu sachlichen Themen doch so emotional reagiert wird. Aber sei es drum, hat nicht jeder immer einen guten Tag.

    Schlussendlich muss jeder für sich selbst entscheiden, ob und welches Risiko er in seinen vier Wänden eingeht. Welche Konsequenzen daraus folgen wird im Zweifelsfall nur ein Richter entscheiden können.

    Ich habe mir mal bzgl. Deiner aufgeführten Argumente (die Schießstätte betreffend) das gute alte Waffengesetz angesehen. Es gilt ja bei Deinen Argumenten zu klären

    1. Was sind Waffen?

    Zitat

    Waffengesetz (WaffG) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) "Begriffsbestimmungen" (LINK):

    1.1 Schusswaffen - Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

    1.2 Gleichgestellte Gegenstände - Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände,

    1.2.3 - bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste). Dies gilt nicht für feste Körper, die mit elastischen Geschossspitzen (z. B. Saugnapf aus Gummi) versehen sind, bei denen eine maximale Bewegungsenergie der Geschossspitzen je Flächeneinheit von 0,16 J/cm2 nicht überschritten wird;

    2. Was sind Schießstätten?

    Zitat

    Waffengesetz (WaffG) § 27 "Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten" (LINK):

    (1) Wer eine ortsfeste oder ortsveränderliche Anlage, die ausschließlich oder neben anderen Zwecken dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dient (Schießstätte), betreiben oder in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. [...]

    (2) Absatz 1 Satz 1 ist nicht anzuwenden auf Schießstätten, bei denen in geschlossenen Räumen ausschließlich zur Erprobung von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionshersteller, durch Waffen- oder Munitionssachverständige oder durch wissenschaftliche Einrichtungen geschossen wird. [...]

    Wenn man sich aus einen der beiden Fragen rausreden kann, dann gibt es sowieso kein Problem. Da die Ausführungen des Gesetzgebers jedoch sehr allgemein gehalten sind und z.B. keine Differenzierung von Privatbereichen und teil-/öffentlichen Bereichen gemacht wird, gilt das wohl erstmal für alle. Einzig über das Wort "betreiben" in §27 Nr. 1 WaffG kann man hier noch referieren:

    3. Was ist betreiben? Eine mögliche Definition:

    Zitat

    Handelsgesetzbuch (HGB) § 1 (LINK):

    (1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.

    (2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb [...]

    Somit liegt die Auffassung erstmal nahe, dass es sich um eine gewerbsmäßige Tätigkeit handelt. Aber ob dass HGB hier die richtige Ecke ist, auch hinsichtlich Vereine etc., kann man durchaus diskutieren.

    Wie gesagt, alles Weitere ist dann eigenes Risiko und Rechtsempfinden.

    Sachliche Grüße!

  • Vorab, Ich habe keinen Stand privat und auch keinen Platz dafür, und wenn ich daheim mal "trainiere", dann nur trocken mit Scatt oder Trace auf 6m.

    Aber mal ganz einfach gefragt:

    was soll es irgend Jemanden interessieren wenn ich im Keller einen 10m Luftdruck Stand habe, egal ob mit Zuganlage, elektronischer Anzeige oder nur einem Kugelfang, fest montiert oder "mobil" ?
    Solange ich da keinen Publikumsverkehr habe ist das doch das gleiche wie eine Dartscheibe, eine Hantelbank, ein Heimkino oder eine Kellerbar.

    Ich "betreibe" dann auch keinen Pub, Fitnessstudio, Kino oder Kneipe.
    Es ist rein PRIVAT, in meinen eigenen 4 Wänden und nur für die eigene private Nutzung.
    unter "Betreiben" sehe ich wie RifleRob auch eine Gewerbsmässige Nutzung, und dann bräuchte ein Heimkino z.B. auch Notausgänge.

    hat da jemand zuverlässige Info für den Privaten Bereich?
    wo steht dazu der Text in welchem Gesetz? Ich glaube das die Texte die hier bereits gepostet wurden alle auf öffentliche Anlagen zutreffen.
    Grundsätzlich iInteressant wäre auch eine Info von offizieller Stelle zu bekommen, evtl. ist hier im Forum ja jemad von einer Behörde dabei?

  • "Für die Geschosse der Druckluftwaffen gelten keine Vorgaben des Waffenrechts. Das Schießen wiederum unterliegt dem Waffengesetz und darf nur auf zugelassenen Schießständen stattfinden. Auch auf umfriedeten Grundstücken ist dies erlaubt, wenn der Eigentümer dem zustimmt und die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können."

    Das "AUCH" in dem Text ist entscheidend, denn der Erste Satz ist bezogen auf öffentliche Schießstände und der Satz mit dem "AUCH" trifft auf den privaten Keller zu. Der ist "umfriedet" und da stimme ich mir selbst zu mit LG oder LP zu schießen, außerdem kann das Geschoß auch nicht aus dem Keller raus.
    Das öffentliche Stände zugelassen sein müssen steht außer Frage.

  • Hallo zusammen,

    wie wäre der Vorschlag: Einfach mal die netten Leute in der entsprechenden Behörde unverbindlich fragen.

    So in der Art "wir haben da mal diskutiert und sind da auf keinen Nenner gekommen, wie das so geregelt ist"

    Im Normalfall sind die sehr hilfsbereit (bei uns zumindest).


    Da schaut dann die nette Dame in ihre schlauen Bücher und in die WaffVV (an die die Verwaltung per Gesetz gebunden ist) und gibt einem Auskunft.

    Viele Grüße

    Markus

    Der Lauf schießt, aber der Schaft trifft ;)

  • Der Vorschlag wäre sehr schlecht.

    Bestens. Von dir kommt ständig so eine

    Behördenkeule.

    Einfach bruddlig ein Satz hingeknallt ohne Begründung oder sonst was.

    Trennung.

    Das mit der VwV wurde hier schonmal diskutiert. Grundsätzlich ist die für Behörden bindend, was aber vor Gericht völlig anders ausgehen kann, weil die Gerichte wiederum das Gestz auslegen und sich nicht auf die VwV stützen.

    Das kann dann halt im schlimmsten Fall böse ins Auge gehen, wenn einem ein Nachnar oder sonstwer etwas Böses will.

    Ich kann gerne morgen mal meine Kollegen von der Waffenbehörde fragen, dann kann ich berichten, wie das bei uns im Kreis gesehen wird. Allerdings könnte es sein, dass ich nicht sofort eine Antwort bekomme, Corona bestimmt leider auch unseren Alltag.

    Bleibt gesund!

  • Carcano schwafelt nur nicht lange und geht davon aus das sein Gegenüber nach folgendem Nachdenken selbst drauf kommt.

    Eine unverbindliche Anfrage bringt überhaupt nichts. Alles außer einer schriftlichen, verbindlichen Antwort bringt rein gar nichts, und selbst diese ist ggfs. nicht "sicher". Alternativ bringt man sich mit einer solchen Anfrage natürlich auch aufs "Radar", insofern würde ich eine solche Anfrage eher über die Verbände und nicht bezogen auf einen konkreten Anfrager über Bande spielen.

    Das war jetzt die Langform. :)

  • Ja, mit welcher Begründung ist das ein schlechter Vorschlag?

    Hab ich heut übrigens bei uns gemacht.

    War ein sehr nettes Gespräch mit dem Endergebnis, dass bei uns eine Anlage im Keller für Luftdruckwaffen nicht genehmigt werden muss.

    Man braucht ja nicht gleich seine komplette Adresse und Ähnliches aufzuführen.

    Falls ich Besuch von der freundlichen Dame krieg, berichte ich hier. Die war so nett, dass man sie gern mal auf nen Kaffee einladen könnt.

    Und wenn ich jetzt wirklich auf dem Radar bin, ist das halb so wild, weil ich nix zum verbergen hab.


    Ist vll manchmal einfacher, die Leute von den Behörden nicht gleich als den nennen wirs mal bösen Feind zu sehen.

    Immer diese Paranoia.

    Viele Grüße

    Markus

    Der Lauf schießt, aber der Schaft trifft ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Ironman87 (26. März 2020 um 16:55)

  • Ich lebe in der Schweiz und bin nie auf die Idee gekommen zu fragen, ob meine eine Scheibe 10m im Keller bewilligungspflichtig ist. Im Moment wird sie noch nicht gebraucht, aber nächste Woche werde ich dann mal wieder Luftpistole schiessen. Bleibt alle gesund!

  • Ist vll manchmal einfacher, die Leute von den Behörden nicht gleich als den nennen wirs mal bösen Feind zu sehen.

    Immer diese Paranoia.

    Nix Paranoia, nur keine Naivität im Umgang mit Behörden.

    Szenario: Deine nette Sachbearbeiterin wechselt den Job. Die Nachfolger(in) kommt irgendwann zur Erkenntnis das Du da einen heimischen Schießstand hast und befindet das als Verstoß gegen das Waffenrecht (egal ob zu Recht oder nicht). Nun kommst Du mit "aber Ihr Vorgänger hat gesagt..." und Du stehst ohne jeden Nachweis da. Viel Spaß.

    Alles was Du nicht schriftlich hast (oder hinreichend viele glaubhafte Zeugen), ist rechtlich betrachtet "nicht vorhanden".

    Deshalb: freundlich schriftlich anfragen und nur schriftliche Antwort (nicht telefonnischen Rückruf mit Aussage) akzeptieren. Mal schauen ob sie das dann immer noch so locker sieht. :)

  • Erstens, hab ich keinen Schießstand sondern nur danach gefragt.

    Zweitens, hat die nur meinen Familiennamen und von dem gibts viele.

    Drittens, wenn ich nen Stand einrichte, würde ich die Frage schriftlich stellen.

    Viele Grüße

    Markus

    Der Lauf schießt, aber der Schaft trifft ;)