Boresights vs. WaffG Anlage 2 1.2.4.1

  • Moin,

    in einer Konversation über Trocken-Schießtrainingssystem-Justierung kam die Idee der Nutzung eines Boresight Lasers zur Feststellung wo der Lauf hin zeigt auf. Gibts in Form fürs Patronenlager oder zum Einstecken in die Mündung. Mein Konversationspartner wies auf das Verbot von Zielbeleuchtern hin:

    Den Buchstaben nach sind solche Boresights in der Tat "für Schußwaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten". Wenn man als "das Ziel" (ein nicht näher definierter Begriff) das annimmt, wo der Lauf grob hinzeigt.

    Meine Argumentation war das nach gesundem Menschenverstand ein Laser im Lauf die Waffe unbrauchbar macht und damit 1.2.4.1 ins Leere läuft, da der Sinn des Verbots (präzises Schießen vereinfachen) ja gar nicht berührt wird. Ein Boresight Laser ist damit ein höchst aufwendig und teuer festgehaltener simpler Laserpointer.

    Allerdings bin ich auch nach längeren Recherchen nicht in der Lage, das sauber anhand Gesetzestexten, Kommentaren und ggfs. BKA Feststellungsbeschlüssen zu unterfüttern.

    Hat jemand ne Idee, wie man das sauber herleitet, oder sind die Boresights tatsächlich "den Buchstaben nach" verbotene Gegenstände und man müßte im Falle des Falles auf die Gnade des gesunden Menschenverstands hoffen? Das kann ich mir nicht wirklich vorstellen so offen und frei das selbst Frankonia verkauft, aber...

  • Aufgrund einer jüngsten Diskussion mit meinem Sachbearbeiter zu einem ähnlichen Thema,hatte er zufällig dienstlich/privat mit einem SB des BKA zu tun, der für genau dieses Thema zuständig ist.

    Seiner Info nach, fallen diese Boresight Systeme nicht unter das Verbot, was auch durch Feststellungsbescheide wohl bestätigt wird.

    Einfach mal auf der BKA Seite schauen.

    Grund liegt darin, dass sich bei der Nutzung dieser Systeme keine Patrone im Patronenlager befindet und kein Schuss abgegeben werden kann.

    Bei mehrläufigen Waffen, wenn man tatsächlich bei alles und jedem das Haar in der Suppe suchen und auch finden möchte, könnte es wiederum Ausnahmen geben, die im Einzelfall geklärt werden müssten.

  • deine theorie, dass das ziel während der nutzung des bore sight nicht beschossen werden kann, führen doppelläufige schrotflinten ad absurdum

    Grund liegt darin, dass sich bei der Nutzung dieser Systeme keine Patrone im Patronenlager befindet und kein Schuss abgegeben werden kann.

    Müssen dann für die Waffenbesitzer die alles erklären und verstehen müssen, bei mehrläufigen Waffen in alle Läufe bore sight eingelegt werden?

  • Natürlich! Ich darf ja nicht ungesetzlich handeln. Alles andere würde eine Aushöhlung des Staates mit seinen Sicherheitsorganen mit sich bringen.
    In der Konsequenz würde man feststellen, dass es den Weihnachtsmann nicht gibt, und das Christkind sich auch nicht zuständig fühlt.

    Alles in allem, einen guten Start ins 2019!

    mit erheiterten grüßen

    Kulzer Daniel

  • Müssen dann für die Waffenbesitzer die alles erklären und verstehen müssen, ...

    Es scheint eine allgemeine Zwangshandlung der deutschen Schützen zu sein, immer noch die staatlichen Regeln auf "Lücken" abzuklopfen und so durch abenteuerliche mentale Konstruktionen Schreckensszenarien zu finden und dann damit öffentlich hausieren zu gehen.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Ich informiere mich lieber bevor es Ärger gibt und kenne möglichst fundiert die Rechtslage. Aber das ist natürlich anti-cool, verstehe.

    Ich will mal versuchen es anders zu beschreiben.

    Meine Anfrage an meinen SB war folgende.

    Ich wollte zur Verbesserung der Lichtverhältnisse bei Filmaufnahmen eine Kamerlampe über meiner GoPro montieren, während diese an meinem Micro Roni Schaftsystem angebracht ist.

    Da die Lampe nicht dem Zwecke der Zielanleuchtung und des Zielens dient, sondern einzig für die Lichtverhältnisse für die Aufnahmen bei den Nahaufnahmen des Verschlusses verbessern sollte, hatte er keine Einwände und hatte mir das auch schriftlich bestätigt.

    Der Zufall wollte es aber, dass ein BKA Beamter, der für das Thema verbotene Gegenstände zuständig ist, zu meinem SB ins Amt gekommen war und somit hat mein SB da Thema mit ihm noch mal besprochen.

    In der Begründung meines SB hat er auch explizit die Laser Bore Sight Zieleinstellhilfen angesprochen und auch gegenüber dem BKAler angeführt.

    Aussage des BKAlers, der selber SpoSchü ist, war, folgende zu meiner Anfrage:

    Formalrechtlich wäre die Lampe kein Problem. Er sieht es rechtlich genauso wie mein SB.

    Aber da die Zuschauer in den Sozialen Medien nun mal sind, wie sie sind, und die Sportschützen sind wie sie sind, kann es passieren, dass irgendeiner der Meinung ist, ich hätte einen verbotenen Gegenstand an der Waffe und verständig nicht meine Behörde, sondern die Polizei, die in solchen Fällen wohl mit den schwarz bekleideteten und Maskierten die Tür eintreten und erst mal alles konfiszieren. Alles weitere ist dann ein juristenthema.

    Aber da das Thema der Bore Sighter angesprochen wurde, hat er auch gesagt, dass diese Teile unbedenklich sind, da in dem Moment, wenn sie sich im Lauf befinden, keine Patrone in der Waffe geladen ist und somit auch kein Schuss abgegeben werden kann.

    Diese Laserpatronen als auch die Laserdorne (Bore Sighter) haben vor Jahren schon die Einstufung als "nicht verbotener Gegenstand" vom BKA erhalten.

  • sondern einzig für die Lichtverhältnisse für die Aufnahmen bei den Nahaufnahmen des Verschlusses verbessern sollte,

    Wenn Du das so deutlich im anderen Forum geschrieben hättest wären die Antworten vermutlich anders ausgefallen.

    Ich informiere mich lieber bevor es Ärger gibt und kenne möglichst fundiert die Rechtslage. Aber das ist natürlich anti-cool, verstehe.

    Ein Widerspruch oder der dem Forum abgesprochene gehobene Humor?

    Eine fundierte Auskunft auf diese Frage bekommst Du schon

    bei den meisten Händlern, da habe ich schon von bei verschiedenen Anbietern den Hinweis im Beipackzettel od. Prospekt gesehen,

    bei deinem zuständigen SB,

    beim BKA,

    einem Anwalt, aber sicher nicht mit der Einleitung auf verbotene Zielbeleuchtung in einem Waffenforum.

    Auch richtig fragen will gelernt sein.

  • Danke für diese Infos!

    Ich habe bevor ich diesen Thread geposted habe natürlich erstmal beim BKA sämtliche Feststellungsbeschlüsse nach einer passenden durchforstet - ohne Erfolg.

    Das Problem mit den schwarzen Männchen die unsanft zu Besuch kommen kann man nicht verhindern - dafür reicht schon wie gesagt jemand der "trigger-happy" ist und/oder Falschinformationen bekommt.

    Es hilft aber ungemein eine saubere Argumentationsgrundlage mit passenden Verweisen auf WaffG/AWaffV/WaffVwV/BKA-Feststellungsbescheid zu haben, auch bei Kontrollen. Und bislang ist die immer noch nicht aufgetaucht, nur "Meinungen" offenbar auf Basis von "gesundem Menschenverstand" (wenn Ding in Lauf dann nix mehr Schießen und damit Zweck des Verbots nicht gegeben). Aber ich hab lange und oft genug (im Positiven) mit Juristen zu tun gehabt um zu wissen das "gesunder Menschenverstand" im Zweifelsfall nix wert ist.

    Formalrechtlich wäre die Lampe kein Problem. Er sieht es rechtlich genauso wie mein SB.

    Hat er dazu Verweise zum Nachlesen gegeben, oder nur seine "Meinung"? Die Gesetzestexte und Verfügungen/Vorschriften widersprechen dem soweit ich das als juristischer Laie beurteilen kann.

    Vielleicht findet sich ja noch jemand der einen entsprechenden BKA Feststellungsbescheid findet. Möglicherweise hab ich ja trotz intensiver Suche was übersehen...

    durch abenteuerliche mentale Konstruktionen Schreckensszenarien zu finden

    Die braucht man nicht abenteuerlich konstruieren, die kommen automatisch wenn man von/zum Stand unterwegs ist mit Boresighter und in eine Kontrolle kommt bei der das Ding auffällt. Hat der Beamte dann mal was von "Laser an Waffe sind verboten" gehört ist das Szenario ganz schnell ganz konkret, und da will ich dann was sehr spezifisch Zitierfähiges in Papierform in der Hand haben um möglichst den Rattenschwanz an Papier, Nerven, Zeit und Geld der folgt vielleicht noch zu vermeiden wenn der gute Mann oder die gute Frau ein Einsehen vor Ort hat. Und vor allem will ich selbst erstmal sicher sein daß das Ding koscher ist, denn eine Zuverlässigkeit die man mal verliert hat leider massive Konsequenzen. Better safe than sorry.

    Danke für konstruktive Antworten!

  • Ich habe alles schriftlich vorliegen, auch die Begründung meines SB und warum er der Meinung ist, es ist unbedenklich, mit Querverweisen, etc.

    Was die Kameralampe betrifft.

    Was das Thema Laserdorn betrifft, habe ich nur das Gedächtnisprotokoll. Papier zu haben ist immer wichtig, aber da wirst Du tatsächlich eine Anfrage an das BKA stellen müssen. Die können Dir das bestätigen.

  • Wenn Du das so deutlich im anderen Forum geschrieben hättest wären die Antworten vermutlich anders ausgefallen.

    Ein Widerspruch oder der dem Forum abgesprochene gehobene Humor?

    Nee, da ich in dem anderen Forum genau angeführt hatte, dass die Lampe nur als Kamerleuchte herhalten soll, und hatte auch Bilder vor dem Aufbau gepostet.

    Das einzige was ich daraus gelernt habe ist, solche komplexeren Fragen nicht mehr in einem Forum zu platzieren, da es nichts bringt.