Untergriff als Fingerauflage bei Auflagewaffen

  • Meine KK ,, von Anschütz und mein LG, Walther 300 xt habe ich mir für das Auflageschießen eingerichtet.

    Die Vorderschäfte auf die maximal zulässige Länge verlängert, parallel zum Lauf ausgerichtet (die Schrägen bei den KK zusätzlich zur Mündung nivelliert) und mit einer Schräge von ca. 7° nach links gekippt.

    Meinen Anschlag führe ich bisher mit einem Griff von oben über den Lauf aus.

    Bei meiner Montage führt dies dazu, dass ich bewusst darauf achten muss die Waffe wegen des hohen Schwerpunktes nicht zu kippen.

    Ich muss also zusätzlich mit der linken Hand/dem Arm eine Spannung aufbauen und halten.

    Die DSB Technische Kommission hat mit Az 1/2013 am 06.08.2015 entschieden, dass die Fingerauflage unter der Waffe (Untergriff) bei neuen Feinwerkbauwaffen zulässig ist und der Sportordnung entspricht.

    Mit Az 3/2014 am 06.08.2015 (selber Tag), dass auch an älteren Standardgewehren aller Fabrikate solche Griffe als Nachbauten zulässig angebracht werden können, wenn sie denn die maximale Höhe von 90mm des Vorderschaftes einhalten.

    Damit war für mich eine Umrüstung auf eine Fingerauflage unter dem Lauf am Vorderschaft nicht möglich, weil alle Vorderschäfte meiner Waffen im Anbaubereich nahezu/gleich die Höhe von 90mm zur Laufmitte aufwiesen.

    Mit Az Nov 2016-1 wurden Beschlüsse der Gesamtvorstandssitzung vom 12.11.2016 als Änderungen der SpO vorab veröffentlicht.

    Danach wurde die zulässige Vorderschafthöhe an die ISSF Regel angeglichen, nach der der Vorderschaft eine Höhe von bis zu 120mm haben darf.

    Und nun meine Frage:

    Ist damit auch die maximale Begrenzung für die Fingerauflage von bisher 90mm auf die nun möglichen 120mm Vorderschafthöhe möglich?

    Für mich und sicher auch für viele Sportfreunde/Innen hätte dies sicher erhebliche Vorteile, denn ein Kippen der Waffe würde durch den niedrigen Schwerpunkt nahezu ausgeschlossen und, weil die Reichweite nach unten, an den Untergriff, kürzer ist als der Griff nach oben, über den Lauf, könnte „entspannter“ gehalten werden.

    Ich habe dies erprobt und bin geradezu begeistert!

    Wer weiß etwas darüber?

    Danke!

    Gruß Joachim

    Stammschießen?
    Ich bin dabei!

  • ich kann es nur vermuten, es sollte möglich sein.

    Aber keine maßnahmen ohne Zustimmung des großen Häuptlings!!

    Bin mal gespannt wie lange das dauert.

    Grüße aus dem Süden

  • 120 mm sind zulässig,...aber die Untergriffe sollten die 12 cm nicht überschreiten.....

    Danke für die Antwort! Das ist richtig und auch in der Informationsunterlage "Der Kampfrichter" 6/2018 so ausgeführt.

    Zwischenzeitlich habe ich alle meine Auflagewaffen mit entsprechenden Untergriffen (Eigenbau) ausgerüstet und erprobt.

    Die Haltung der Waffe mit dem Untergriff hat m.E. erhebliche Vorteile.

    Neben der kürzeren und entspannteren Armhaltung ist die Haltung von unten bei Waffen mit einer Verkantung des Unterschaftes von Vorteil. Insbesondere dann, wenn man vorher die Waffe von oben auf/über dem Lauf gehalten hat.

    Gruß Joachim

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