Frage zur Sportordnung 2018. Ich schieße LG Freihand und habe eine Verständnis Frage.
Auf der Seite 113 unter 1.4.3 Handstütze steht:
Die Handstütze für das Stehendschießen darf nicht weiter als 200mm unterhalb der Laufachse reichen.
Unter Punkt 1.5.4 Abmessung für LG Buchstabe D Tiefe des Vorderschaftes steht aber 120mm.
Wie Tief darf meine Handstütze jetzt sein 120 oder bis zu 200mm?