Kapitel 1.4.3 Handstütze Stehendschießen

  • Frage zur Sportordnung 2018. Ich schieße LG Freihand und habe eine Verständnis Frage.

    Auf der Seite 113 unter 1.4.3 Handstütze steht:

    Die Handstütze für das Stehendschießen darf nicht weiter als 200mm unterhalb der Laufachse reichen.

    Unter Punkt 1.5.4 Abmessung für LG Buchstabe D Tiefe des Vorderschaftes steht aber 120mm.

    Wie Tief darf meine Handstütze jetzt sein 120 oder bis zu 200mm?

    Gut Schuss

  • Hallo Coach 1653 ,

    bin nun überhaupt kein Spezialist der SpO. Deshalb keine Antwort, sondern Gegenfragen: Kann es sein, dass "Handstütze" ein anderes Bauteil am LG bezeichnet als "Vorderschaft"? Eventuell die Handstützen, die es bei den freien Waffen gibt?

    Gruß

    Konrad

    Über 30 Jahre aktives Schiessen und immer noch was zum dazulernen!

  • Von den 200mm lese ich zum ersten Mal.

    Von der Laufachse bis zur Unterkante darf der Voderschaft max 120mm haben.

    Ich denke die Handstütze und das zugehörige Maß von 200mm bezieht sich auf KK/GK. Denn auf Seite 118 in der Tabelle unter „F“ gleich nach der LG Zeichnung ist explizit das Verbot einer Handstütze genannt. Es darf sich scheinbar nur um einen erhöhten Vorderschaft und kein eigenständiges Anbauteil handeln.

    So zumindest meine Interpretation.

  • 1.4.3 bezieht sich für die Handstütze. Eine Handstütze ist nach Sportordnung keine Vorderschafterhöhung. Eine Vorderschafterhöhung darf beim LG max. 120 mm hoch sein ( gemessen Laufmitte zur Unterkante der Vorderschafterhöhung.

    Was viele auch nicht wissen, eine Handstütze ist bei einigen Gewehrdisziplinen ( z.B. KK100m) nicht erlaubt!

  • Was viele auch nicht wissen, eine Handstütze ist bei einigen Gewehrdisziplinen ( z.B. KK100m) nicht erlaubt!

    ...und auch bei 1.10 LG, auf das sich die Frage hier bezieht.

    Ich denke die Handstütze und das zugehörige Maß von 200mm bezieht sich auf KK/GK. Denn auf Seite 118 in der Tabelle unter „F“ gleich nach der LG Zeichnung ist explizit das Verbot einer Handstütze genannt.

    Es bezieht sich zumindest auf die Disziplinen, in denen eine Handstütze erlaubt ist. Das ist zum Teil in der Gewehrtabelle beschrieben, dass es nicht erlaubt ist. Für GK-Standardgewehr und LG ist es in 1.54 beschrieben, dass die Handstütze in diesen Disziplinen nicht erlaubt ist.

    Wobei die klassischen Handstützen ja diese Dinger hier sind oder die hier. Die Frage nach der Beschaffenheit einer Handstütze ist aber durch die Umschreibung in der SpO auch nicht endgültige vom Tisch. In meinen Augen sind viele Vorderschafterhöhungen, die auch für LG verwendet werden, wenn sie umgriffen werden können auch Handstützen laut dieser Definition. Bei der MEC-Handstütze Champion war man bei KK100m seinerzeit auf der sicheren Seite, wenn man den Zwischenraum zwischen Holzplatte und Schaft mit Styropor oder Holz ausgefüllt hatte, damit die Möglichkeit des Reingreifens nicht besteht. Mit dem Ding hier ist diese Handhaltung auch möglich, wird aber für LG beworben. Keine Ahnung wie nervös da die Kampfrichter heutzutage sind.

  • Bez. nervöse Kampfrichter... da wird mittlerweile vermehrt darauf geachtet.

    Nach den letzten 10m CH-Meisterschaften gab‘s eine explizite Weisung bez. Umgreifen, resp. auch schon „Finger senkrecht vor der Vorderschafterhöhung“ (was auch schon ein potenzielles „zu sich ziehen“ des LGs mit der Stützhand erlaubt). Es wurde darauf hingewiesen, dass dies an kommenden Wettkämpfen genauer kontrolliert und bei Verstoss geahndet wird, weil sich verbotene Handhaltungen häufen würden..