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  • Allerdings kann man sich mit der WaffVwV auch weitgehend nur den Allerwertesten abwischen da sie keinerlei Außenwirkung entfaltet - sprich, man sich als Betroffener nicht darauf berufen kann.

    Insofern sind dort ausgeführte positive Bestimmung sehr mit Vorsicht zu genießen.

  • Allerdings kann man sich mit der WaffVwV auch weitgehend nur den Allerwertesten abwischen da sie keinerlei Außenwirkung entfaltet - sprich, man sich als Betroffener nicht darauf berufen kann.

    Insofern sind dort ausgeführte positive Bestimmung sehr mit Vorsicht zu genießen.

    Neu ist das aber auch nicht.

  • Insofern sind dort ausgeführte positive Bestimmung sehr mit Vorsicht zu genießen.

    Darum schrieb ich: "Es darf nichts wegkommen". Denn vor Gericht und auf Hoher See ...

    da sie keinerlei Außenwirkung entfaltet

    Wer ist dann eigentlich der Adressat der o.g. Vorschrift, wie Waffen im Hotel zu lagern sind?
    Gilt das also nur für Sachbearbeiter, die in Personalunion Sportschützen sind?

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Wer ist dann eigentlich der Adressat der o.g. Vorschrift, wie Waffen im Hotel zu lagern sind?

    Die Behörden, wie sie Regelungen im Gesetz auslegen und handhaben sollen. Indirekt natürlich die Betroffenen, aber leider gaukeln die VwV Rechtssicherheit vor, die nicht existiert. Die Behörden kommen regelmäßig damit weg, die VwV gravierend kreativ auszulegen oder gar exakt das Gegenteil davon zu tun was da drin steht. Solange das politisch "von oben" gedeckt ist und der/die Richter(in) das weltanschaulich gerade passt, wird die VwV allseits ignoriert. Traurig, aber wahr.

  • Die Behörden kommen regelmäßig damit weg, die VwV gravierend kreativ auszulegen oder gar exakt das Gegenteil davon zu tun was da drin steht. Solange das politisch "von oben" gedeckt ist und der/die Richter(in) das weltanschaulich gerade passt, wird die VwV allseits ignoriert. Traurig, aber wahr.

    Ja, das ist die reine Lehre des vollendeten Rechtsstaats.

    Warum fragen wir uns denn überhaupt noch, was die Regeln sind, wenn der Staat sie brechen kann, wann, wo und wie er will?
    Wenn Regeln nur für Bürger, aber nicht den Staat gelten, haben wir Willkür.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Der Rechtsstaat ist vermutlich eine der größten Errungenschaften der Menschheit.

    Der größte Nachteil des Rechtsstaates ist allerdings, dass er nur richtig funktioniert, wenn er auch vom Willen der Handelnden getragen wird. Es gibt letztlich keine übergeordneten Kontrollinstanzen mit wirklichen Sanktionsmöglichkeiten.


    Apropos Rechtsstaat, Samstag war der "Internationale Tag gegen Hexenwahn".

    https://de.wikipedia.org/wiki/Internati…gegen_Hexenwahn

    https://web.archive.org/web/2021062101…rfolgt-100.html

    Ich hatte das bisher so noch gar nicht auf dem Radar, aber dieser Tag wurde als Gedenktag und zur Erinnerung ausgerufen, weil es das Problem immer noch gibt, und zwar richtig heftig. In nicht wenigen Teilen der Welt werden hauptsächlich Frauen noch immer ausgestoßen, geächtet, gequält und gefoltert, oft sogar bis hin zum Tod, aus den gleichen Gründen wie auch bei uns damals.

    Und moderne Kommunikationsmittel wie Handys, die ja inzwischen auch ihren Weg selbst in die entlegensten Winkel der Erde geschafft haben, verschlimmern das Problem wohl nur noch, da durch die Verbreitung der Nachrichten sich die Handelnden teilweise erst recht gegenseitig aufhetzen und in den Wahn steigern.

    Ich zitiere mal einen Abschnitt aus dem obigen Artikel:

    > Es wird angenommen, dass dadurch seit 1960 weltweit mehr Menschen wegen angeblicher Hexerei getötet worden sind als in der großen europäischen Verfolgungsperiode.[4] Die modernen Hexenjagden werden inzwischen vom UNHCR und der UNO kontinuierlich als massivste Missachtung der Menschenrechte kritisiert. Betroffen sind nach den Reports des UNHCR die sozial Schwächsten in der Gesellschaft: vor allem Frauen und Kinder sowie Alte und Außenseitergruppen.

    Das muss man sich einfach mal vorstellen, von wegen Aufklärung. Wenn ich so etwas lese, dann befürchte ich einmal mehr, es wird auf Dauer nicht gut gehen mit dieser Menschheit.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

  • Allerdings kann man sich mit der WaffVwV auch weitgehend nur den Allerwertesten abwischen da sie keinerlei Außenwirkung entfaltet - sprich, man sich als Betroffener nicht darauf berufen kann.

    Insofern sind dort ausgeführte positive Bestimmung sehr mit Vorsicht zu genießen.

    Die eher maßgebliche Bestimmung, die es uns erlaubt, Waffen auch außerhalb von Sicherheitsbehältnissen unter bestimmten Bedingungen aufzubewahren, ist nicht die WaffVwV, sondern §13 Abs. 9 AWaffV:

    Code
    Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2
    oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen
    Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder
    durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern,
    wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen des Absatzes 1 und 2 nicht möglich ist.

    Die Ziffer 36.2.15 der alten WaffVwV (aus 2012, da gab es den § 13 AWaffV noch gar nicht in der Form) dient im Prinzip ja nur der Hilfestellung der SB, was eben z.B. unter "erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern" zu verstehen ist.

    Und ja, Califax ist durchaus beizupflichten, dass am Besten nix wegkommt, aber es ändert nix dran, dass es manchmal einfach nicht möglich ist, bei einer DM Waffen noch ordnungsgemäß einzulagern, aus welchen Gründen auch immer (es gab schon Jahre, da haben sie keine Waffen mehr angenommen bzw. die Kammer war bereits geschlossen, trotz anderslautender Ankündigung). Dafür ist diese Regelung ja extra gemacht worden.

    Und auf die AWaffV kann man sich sehr wohl berufen. Klar bleibt die Frage offen, was "erforderliche Maßnahmen gegen Abhandenkommen" effektiv sind, aber meine Pistole in einem Zimmertresor einzulagern, ggf. sogar ein wesentliches Teil zu entnehmen, sollte da durchaus ausreichen.

    Ein Problem haben wir übrigens nicht nur mit der Exekutive, sprich den Behörden und SB, sondern durchaus auch mit der Judikative, indem sich immer öfter Richter dazu aufspielen, "eigene" gesetzliche Bestimmungen bzw. Interpretationen, was der Gesetzgeber gemeint hat (noch nicht mal "gemeint haben könnte"), kreieren, selbst wenn sich aus dem Gesetzgebungsverfahren und den Materialien dazu ganz klar ergibt, dass er genau DAS eben gar nicht gemeint hat, was sie da gerade reinfabulieren. Da gibt es also nicht nur die "Herrgötter in Weiß" sondern auch die in den schwarzen oder sonstwie farbigen Roben. Und das gilt durchaus nicht nur für das Waffenrecht, wie ich schon mehrfach erlebt habe.