Voraussetzungen für eigene Waffe (HK MR308 + Munition)

  • Hallo zusammen,

    mir sind Gesetzesvorlagen immer nicht ganz geheuer. Da frage ich in die Runde (ich weiss vermutlich schon häufig behandelt). Daher frage ich soweit ich kann speziell.

    Ich möchte nach langer Zeit wieder mit dem Schiessen beginnen. (Ich war früher länger im Ausland. dort gab es keine besonderen Regelungen/ Oder auch nicht so kontrolliert wie in Deutschland).

    Daher jetzt die Frage:

    Welche Voraussetzungen muss ich als Sportschütze erfüllen um ein HK MR308 Halbautomat besitzen zu dürfen????

    -Soweit ich weiß Schützenverein min.12 Monate Mitglied + min. 18 mal nachgewiesen auf dem Schiessstand + Sachkundenachweise(positive Prüfung) usw.????

    Wo wird die Sachkundeprüfung durchgeführt????

    Vielleicht könnte ich hier Auskunft bekommen?

    Vielen Dank im Voraus für kurze eindeutige Aussage nach zu erfüllenden Punkten.

    Also vorab, ich bin ohne jegliche gesetzliche Vorstrafenen und 46 Jahre.

    Danke

    Gruss

  • Grüß dich,

    du hast die Falsche Denkrichtung.

    1. Du bist Mitglied in einem Verein (der zu einem Verband gehört...) bei dem diese eine Disziplin angeboten und geschossen wird.

    2. Du bist Mitglied und hast 18 mal im Jahr regelmäßig trainiert.

    3. Du machst die große Waffensachkunde, um vertieft am Sport teilnehmen zu können. Diese bietet der Verband oft günstig an.

    3. Da du jetzt besser wirst, hast du bedarf an einer eigenen Waffe.

    4. Du kaufst einen Klasse 0 oder 1 Waffenschrank.

    5. Du stellst beim Verband einen Bedürfnis-Antrag für die trainierte Waffe.

    6. Du stellst Antrag auf Austellung einer grünen WBK mit Voreintrag halbautomatische Langwaffe und mit Munitionserwerb & weisst den Besitz der Sachkunde und Waffenschrank nach.

    7. WBK abholen

    8. Waffe kaufen.

    9. Weiter schießen


    Das wäre in deinem Fall z.B. die Disziplin Fallscheibe großkaliber Büche im BDS - Verband

    mfsg daniel

  • Das wäre in deinem Fall z.B. die Disziplin Fallscheibe Großkaliber Büchse im BDS - Verband

    Daniel hat den Werdegang perfekt beschrieben.

    Nur die Disziplin ist nicht ganz korrekt, da die Fallplatten i.d.R. "richtige" Büchsenmunition nicht lange überleben.

    Darum ist Fallscheibe im BDS neben GK- und KK-Kurzwaffen für nur Büchsen in KK und solche für "Kurzwaffenmunition" (z.B. 9mm Luger, .357, .44 Mag...) sowie Flinten ausgeschrieben.

    Fallscheiben-Schießen im BDS - Disziplinenübersicht

    Aber, um im BDS ein MR308 zu bekommen, wäre z.B. die Disziplinen 100 m Präzision / Zeitserie / Fertigkeit,

    Wertungsklasse Sportgewehr Selbstlader off. Visier über 6,4 mm passend.

    100 m Langwaffe im BDS - Disziplinenübersicht

    Trainieren kannst du vor dem Erwerb natürlich auch mit anderen - natürlich erlaubnispflichtigen - Waffen, auch anderen Waffenarten als das von dir begehrte Selbstladegewehr. Ansonsten könnten in den Vereinen ja keine neuen Disziplinen eingeführt werden, wenn noch niemand die entsprechende Waffe hat.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Hallo,

    bekomme ich als Mitglied des DSB eine SL8 (Halbautomat-Selbstlader) in eine grüne WBK eingetragen?

    (Gelbe WBK vorhanden!)

    Oder muss ich Mitglied beim BDS werden?

    Mfg Reinhold

  • Hallo,

    bekomme ich als Mitglied des DSB eine SL8 (Halbautomat-Selbstlader) in eine grüne WBK eingetragen?

    (Gelbe WBK vorhanden!)

    Oder muss ich Mitglied beim BDS werden?

    Mfg Reinhold

    Da schaust Du am besten in die Sportordnung (Liste B) Deines Landesverbands.

    Karl

  • Hallo,

    bekomme ich als Mitglied des DSB eine SL8 (Halbautomat-Selbstlader) in eine grüne WBK eingetragen?

    (Gelbe WBK vorhanden!)

    Oder muss ich Mitglied beim BDS werden?

    Mfg Reinhold

    Wie kann man an eine HK SL8 denken wenn man sich nicht mal mit der Sportordnung/Disziplinen des DSB auskennt? Nein bekommst Du nicht!!

  • zu Punkt 5: Er muss laut Gesetz, nicht zwangsläufig mit der zu beantragenden Waffe trainiert werden. Es reicht Training mit einer erlaubnispflichtigen Waffe.

  • A) Wer mit Waffen schießen möchte, sollte wissen um was es geht.

    B) Liste B ist nicht aussagekräftig. Das sie nicht für die Allgemeinheit zählt.

    A) Zustimmung.

    B) Und genau das ist falsch. Grundfalsch.

    Für Mitglieder des SSB ist die sächsische B-Liste auch für Waffen auf Grüne WBK absolut gültig. Siehe Antwort von Karl.

    Für Mitglieder anderer DSB-Landesverbände natürlich nicht.

    Die Mitglieder des sächsischen DSB (SSB) bekommen problemlos Selbstladebüchsen, Vorderschaftrepetierflinten, Selbstladeflinten,

    Pistolen in anderen als den DSB-üblichen Kalibern (z.B. Makarow 9x18).

    Im Bereich der Gelben WBK entfaltet die Liste B jedoch sehr wohl allgemeine Wirkung, selbst für Mitglieder ANDERER Dachverbände außerhalb des DSB.
    Siehe die die Behörden bindende AWaffVO.

    Zitat

    Oder muss ich Mitglied beim BDS werden?

    Das kommt ganz drauf an, wo du wohnst und in welchem Landesverband des DSB du organisiert bist.

    Für Selbstladebüchse fällt mir da ad hoc nur Sachsen ein.

    Eine Zweitmitgliedschaft im BDS (oder DSU, BDMP oder ...) macht die Sache natürlich bundesweit einfacher.

    Bedenke aber: Trittst du dann wieder aus dem BDS (oder DSU, ... etc.) aus, mußt du weiterhin in einem Landesverband eines staatlich anerkannten Dachverbandes sein/bleiben, in dem die begehrte Waffe auch sportlich geschossen wird und so ein Bedürfnis generiert wird.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

    Einmal editiert, zuletzt von Califax (22. Oktober 2017 um 00:51)

  • B) Und genau das ist falsch. Grundfalsch.

    Warum? Nur weil es beim SSB möglich ist?

    Im Bereich der Gelben WBK entfaltet die Liste B jedoch sehr wohl allgemeine Wirkung, selbst für Mitglieder ANDERER Dachverbände außerhalb des DSB.
    Siehe die die Behörden bindende AWaffVO.

    Das würde ich gerne mal erklärt haben. In der AWaffV finde ich nichts über die gelbe WBK und Liste B.

  • Bedenke aber: Trittst du dann wieder aus dem BDS (oder DSU, ... etc.) aus, mußt du weiterhin in einem Landesverband eines staatlich anerkannten Dachverbandes sein/bleiben, in dem die begehrte Waffe auch sportlich geschossen wird und so ein Bedürfnis generiert wird.

    Das wird aber von einigen Behörden noch anders gesehen, die halten sich einfach nur an den Gesetzestext.

    Karl

  • Wer mit Waffen schießen möchte, sollte wissen um was es geht. Liste B ist nicht aussagekräftig. Das sie nicht für die Allgemeinheit zählt.

    Das würde ich gerne mal erklärt haben. In der AWaffV finde ich nichts über die gelbe WBK und Liste B.

    Das Basiswissen für die Waffensachkunde will ich mal einfach als vorhanden annehmen.

    Für Waffen, die die grüne WBK erfordern muss Dir ein Verband indem Du Mitglied bist ein "Bedürfnis " bestätigen und dass ist nachdem Du den DSB ansprichst ein im DSB angeschlossener Landesverband und nicht der DSB als Dachverband.

    Der Landesverband erstellt die "Bedürfnisbescheinigungen" nach seiner genehmigten Sportordnung und die besteht aus den Disziplinen die der DSB anbietet sondern in einigen oder vielen ergänzenden Disziplinen die eben die LV in ihrer Sportordnung als Liste B anbieten.

    Alles weitere auch welche Waffen auf Gelb möglich sind findet sich im WaffG.

  • Das Basiswissen für die Waffensachkunde will ich mal einfach als vorhanden annehmen.

    Für Waffen, die die grüne WBK erfordern muss Dir ein Verband indem Du Mitglied bist ein "Bedürfnis " bestätigen und dass ist nachdem Du den DSB ansprichst ein im DSB angeschlossener Landesverband und nicht der DSB als Dachverband.

    Der Landesverband erstellt die "Bedürfnisbescheinigungen" nach seiner genehmigten Sportordnung und die besteht aus den Disziplinen die der DSB anbietet sondern in einigen oder vielen ergänzenden Disziplinen die eben die LV in ihrer Sportordnung als Liste B anbieten.

    Alles weitere auch welche Waffen auf Gelb möglich sind findet sich im WaffG.

    Willst Du mir jetzt die Welt neu erklären? Das weiß ich auch :)

  • Das würde ich gerne mal erklärt haben. In der AWaffV finde ich nichts über die gelbe WBK und Liste B.

    Sorry, hier habe ich mich vertippt. Nicht AWaffV, sondern WaffVwV:

    Zitat von Karl

    Das wird aber von einigen Behörden noch anders gesehen, die halten sich einfach nur an den Gesetzestext.

    Dann muß man sie einfach auf obige Passage in ihrer Verwaltungsvorschrift hinweisen. Nett und freundlich, aber bestimmt.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Califax

    jetzt verblüffst Du mich aber doch.

    Dann muß man sie einfach auf obige Passage in ihrer Verwaltungsvorschrift hinweisen. Nett und freundlich, aber bestimmt.

    Eine Zweitmitgliedschaft im BDS (oder DSU, BDMP oder ...) macht die Sache natürlich bundesweit einfacher.


    Bedenke aber: Trittst du dann wieder aus dem BDS (oder DSU, ... etc.) aus, mußt du weiterhin in einem Landesverband eines staatlich anerkannten Dachverbandes sein/bleiben, in dem die begehrte Waffe auch sportlich geschossen wird und so ein Bedürfnis generiert wird.

    Hier geht es um eine Waffe die auf Grün beschafft wird und Du beanstandest dass Sachbearbeiter(Behörden) den Gesetzestext anscheinend großzügiger als Du auslegt. Ich kann mit dieser Falschinterpretation gut leben.

    Karl

  • und Du beanstandest dass Sachbearbeiter(Behörden) den Gesetzestext anscheinend großzügiger als Du auslegt. Ich kann mit dieser Falschinterpretation gut leben.

    Das wolle ich nicht ausdrücken.

    Ich beziehe mich ausschließlich auf die aktuelle rechtliche Situation bei einem Verbandswechsel.

    Dass etwas von den Behörden nicht beanstandet wird (wohl auch nicht immer bemerkt wird), ist eine ganz andere Sache.

    Auch kann man ja im Zweifel immer noch auf §8 WaffG plädieren. Ist nur wesentlich schwieriger im Nachweis als über §14.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • bekomme ich als Mitglied des DSB eine SL8 (Halbautomat-Selbstlader) in eine grüne WBK eingetragen?

    Da schaust Du am besten in die Sportordnung (Liste B) Deines Landesverbands.

    So ist es. Oder in die Gesamtliste, die man kostenlos beim Bundesverwaltungsamt herunterladen kann:

    http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Dow…sb_liste_b.html

    Über die Suchbegriffe "Selbstladegewehr" und "Selbstladebüchse" habe ich die relevanten Disziplinen gefunden.

    Angeboten werden sie von:

    Badischer Sportschützenverband e.V.

    Brandenburgischer Schützenbund e.V.

    Landesschützenverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.

    Nordwestdeutscher Schützenbund e.V.

    Pfälzer Sportschützenbund e.V.

    Sächsischer Schützenbund e.V.

    Landesschützenverband Sachsen-Anhalt e.V.

    Südbadischer Schützenverband e.V.

    Württembergischer Schützenverband e.V.

    Der Schützenverband Berlin-Brandenburg e.V. bietet nur Disziplinen für KK-Selbstladebüchsen an.

    Beim Pfälzer Sportschützenbund e.V. und Nordwestdeutschen Schützenbund könnte man zwar auch mit einer .223 antreten, aber in 10 - 15 Sekunden 5 Schuss mit mehr als KK sauber ins Ziel zu setzen wäre eine Glanzleistung. Aber warum nicht, mit entsprechender Übung könnte es gelingen.