Luftgewehr - Vorderschafterhöhung/Handstütze

  • Hallo zusammen,

    ich wollte mich wegen einer Kleinigkeit erkundigen. Im Verein wusste keiner so richtig weiter diesbezüglich, daher wende ich mich an euch.

    Im unteren Teil des Beitrages habe ich ein Bild zu meinem Vorderschaft beim Luftgewehr hinzugefügt. Ist das so erlaubt?

    Seit kurzem ist es ja erlaubt, den Vorderschaft - ausgehend von der Laufseelenachse - auf bis zu 120mm zu erhöhen. Jenes habe ich hier auch mehrfach nachgemessen, sollte passen. Dazu gesellte sich jetzt aber die Frage, ob die Konstruktion, wie im Bild zu sehen, so erlaubt ist, oder ob es schon als Handstütze durchgeht und somit nicht erlaubt ist. Den Anschütz-Holzblock ist ja an sich eine Vorderschafterhöhung. Ich habe lediglich die Höhe verändert. Die Idee war nämlich, dass ich die Erhöhung am Gewehr dran lasse, die Vorderschafterhöhung aber auch trennen kann für das KK-Schießen.

    Ich habe bereits hier im Forum die Suche genutzt, aber bin auf die Beantwortung dieser Frage auf nichts sinnvolles gestoßen. Ich würde mich freuen über jede Antwort!

    Grüße, Rouven

  • Walther hat seit eh und jeh nur eine ....Handstütze..... mit 2 Steinchen die geschwenkt werden können,.....

    zur Not nen Styrodurblock durchstecken damit es "voll" ist.....

  • Die maßgeblichen Informationen findest du in Ziffer 1.4.3 und 1.5.4 SpO.

    Insbesondere die Formulierung in 1.5.4 "Material, das die Griffigkeit verbessert, darf an Vorderschaft, Pistolengriff oder am unteren Teil des Schafts nicht angebracht werden." veranlasst mich zu der Vermutung, dass es da aufgrund des an der Unterseite verwendeten Materials Schwierigkeiten geben könnte.

    Ob die Konstruktion von aq86wuhau tatsächlich bei jedem Kampfrichter Zustimmung findet, bin ich mir auch nicht sicher. Ziffer 1.4.3 sagt dazu u.a. "Jegliche Zusatzvorrichtung oder Erhöhung unter dem Vorderschaft, die in puncto Breite und Verlauf nicht

    mit dem Vorderschaft übereinstimmt, bzw. Griffmulden aufweist, ist als Handstütze anzusehen."

    Nach dem ersten Eindruck könnte hier die Breite deutlich breiter als der Vorderschaft sein, auch wenn die 60mm zulässige Gesamtbreite eingehalten werden. Das kann Probleme geben.

  • Ich klinke mich einmal in das Thema mit einer Frage ein, die wohl alle betrifft, die mit alten Holzschäften schießen. Bei der Tesro meiner Gattin habe ich einfach Distanzstücke für das Griffstück des Vorderschaftes genutzt. Das sollte wohl nicht zu beanstanden sein.

    Ich selbst schieße aber ein LG mit einem dieser traditionellen Holzschäfte, bei denen der Abstand zwischen Laufachse und Vorderschaft konstruktiv meist (auf jeden Fall bei allen FWB seit der 600) auf 90 mm ausgelegt wurde. Ich habe jetzt einfach ein Stück Holz (nicht breiter als der Vorderschaft) mit Rampa-Muffen montiert, so dass ich auf 120 mm komme. Das sollte doch zulässig sein?

    (Die FWB mit Aluschaft auf den Fotos gehört unserem Sohn.)

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    Ich selbst schieße aber ein LG mit einem dieser traditionellen Holzschäfte, bei denen der Abstand zwischen Laufachse und Vorderschaft konstruktiv meist (auf jeden Fall bei allen FWB seit der 600) auf 90 mm ausgelegt wurde. Ich habe jetzt einfach ein Stück Holz (nicht breiter als der Vorderschaft) mit Rampa-Muffen montiert, so dass ich auf 120 mm komme. Das sollte doch zulässig sein?

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    Hallo TB!

    Ich wüsste nicht, was dagegen sprechen sollte? Die Erhöhung ist fest montiert und die Abmessungen laut SPO werden eingehalten.

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    Ob die Konstruktion von aq86wuhau tatsächlich bei jedem Kampfrichter Zustimmung findet, bin ich mir auch nicht sicher. Ziffer 1.4.3 sagt dazu u.a. "Jegliche Zusatzvorrichtung oder Erhöhung unter dem Vorderschaft, die in puncto Breite und Verlauf nicht

    mit dem Vorderschaft übereinstimmt, bzw. Griffmulden aufweist, ist als Handstütze anzusehen."

    Nach dem ersten Eindruck könnte hier die Breite deutlich breiter als der Vorderschaft sein, auch wenn die 60mm zulässige Gesamtbreite eingehalten werden. Das kann Probleme geben.

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    Hallo zusammen,

    selbst wenn ein Gewehrschaft schmaler ist als die untergebaute Erhöhung, würde ich bei der Waffenkontrolle das gelten lassen, da die max. Breite von 6cm nicht überschritten wurde.

    Als KR entscheide ich immer für den Sportler, solange es mit der SpO konform geht, und da ich bis zur DM als KR tätig bin, denke ich, dass ich mit meinen Entscheidungen richtig liege.

    Gruß, der pan