Munition im Gewehrkoffer

  • Mit Verlaub, Freunde,

    schmeißt doch bitte nicht alles durcheinander!

    Waffen und Munition sind getrennt zu transportieren.

    Das stimmt so einfach nicht!

    Du verwechselst hier schlicht den Transport nach § 12 und die sichere (unbeaufsichtigte) Aufbewahrung nach $ 36.

    Für den Transport von Munition gibt es überhaupt keine Vorschrift. Du kannst die Munition sogar unterm Arm oder in der Hosentasche transportieren. Nur darf sich keine Munition in der Waffe befinden, die Waffe darf also nicht geladen, teilgeladen oder unterladen sein und nur diese, sprich die Waffe, darf für den Transport auch nicht (schnell) zugriffsbereit sein. So und nicht anders steht es im Gesetz.

    Es ist also durchaus zulässig, wenn die Munition (in der üblichen Verpackung) neben und zusammen mit der Waffe in einem verschlossenen Behältnis transportiert wird.

    Anders sieht es bei der (unbeaufsichtigten) sicheren Aufbewahrung nach § 36 WaffG. Hier ist die Munition immer räumlich getrennt von den Waffen zu lagern, mit denen sie verschossen werden kann, es sei denn, es werden bestimmte weitergehende Sicherheitskriterien durch den Aufbewahrungsort oder das Aufbewahrungsbehältnis erfüllt.

    Derjenige, der das so bemängelt hat, egal ob nun Oberförster Pudlich oder Wachtmeister Krause, hat schlicht keine Ahnung vom geltenden Waffenrecht.

    Du übererfüllst mit deiner Art, die Munition zu transportieren, die gesetzlichen Forderungen. Du kannst das natürlich gerne so machen, vom Gesetz her ist es aber nicht erforderlich. Siehe weiter oben.

    Und bedenken solltest Du auch, dass man auf eine solche Art auch Präzedenzfälle schaffen kann, die dann irgendwann auch gerne dankend vom Gesetzgeber aufgenommen werden.


    Vielleicht solltest Du Dir einfach mal klar machen, was mit dem nicht zugriffsbereiten Transport denn überhaupt erreicht werden soll und warum schon durch ein Kinderschlösschen am Futteral dem Gesetz genüge getan wird. Damit soll schlicht verhindert werden, dass Du (oder ich) (im Affekt) schnellen Zugriff auf die Waffe haben, um damit zu drohen oder zu schießen. Allein das ist schon absurd, anderseits könnte uns aber weder ein Schlösschen oder eine Kassette usw. aufhalten, sollten wir wirklich mal auf die Idee kommen, jemanden meucheln zu wollen, denn wir üben doch schon die tatsächliche Gewalt sowohl über die Waffe also auch die Munition aus. Was sollte uns denn da aufhalten?

    Nur so etwas tun wir ja nicht, denn wir haben die Erlaubnis doch nur erhalten, weil wir unbescholtene, zuverlässige und zum Umgang mit Schusswaffen geeignete Bürger sind.

    Anders sieht es mit der (unbeaufsichtigten) sicheren Aufbewahrung nach Paragraph 36 WaffG aus. Hier ist die (bis auf Ausnahmen) räumliche Trennung von Munition und zugehöriger Waffe gefordert. Nur geht es hier eben darum, dass ein Unberechtigter, ich wiederhole, ein Unberechtigter, nicht (sofort) gleichzeitig Zugang zu Waffen und der dazugehörigen Munition erlangen soll. Das ist ein ziemlicher Unterschied gegenüber dem Transport durch einen Berechtigten.

    Getrennte Aufbewahrung

    Wie ich schon schrieb, getrennte Aufbewahrung und Transport sind zwei unterschiedliche Schuhe.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Deswegen gibts ja zum Glück Safeboxen und Panzerband :D

    Aber mal im Ernst das ist wirklich ärgerlich wenn die Dose mal aufgeht und sich ergießt.

    Gruß Ritter

  • Freunde,

    ernsthaft, welcher Sportschütze schüttet schon seine Diabolos oder auch Patronen lose in seine Tasche oder seinen Koffer, um sie dann auf dem Schießstand erst mühsam wieder einzeln einzusammeln und zumindest in eine Entnahmevorrichtung zu stecken? Das könnte ich mir ja noch vorstellen, wenn jemand ein paar Schuss .50BMG abgeben möchte oder auch bei einem Wurfscheibenschützen, der nur ein oder zwei Serien schießen möchte und zusätzlich zum Koffer nicht auch noch einen sperrigen Karton Patronen mitschleppen möchte. Die gängigen 25er-Packungen sind schon etwas zu dick für einen flachen Gewehrkoffer, einzeln passen die Patronen aber bequem rein. Und auf dem Schießstand packt dieser Schütze die Patronen ja in der Regel eh in seine Jackentasche. Da ist es dann auch egal, ob er sie einzeln aus den Koffer holt oder aus der Verpackung. Aber ansonsten stellt sich hier doch die Sinnfrage, zudem gerade die Diabolos oder auch die .22lfB ja auch nicht wirklich völlig unempfindlich sind.

    Nur darum geht es hier doch gar nicht.

    Es geht darum, ob es auch rechtlich zulässig ist, Munition auch zusammen mit einer Schusswaffe in einem Behältnis zu transportieren?

    Und eigentlich hätte man die ganze Sache hier schon nach Beitrag #7 beenden können, denn darin hat DuffyDuc auf ein Schreiben des DSB verwiesen, welches von keinem Geringeren als Jürgen Kohlheim verfasst wurde, einem ehemaligen Verwaltungsrichter, der als Vizepräsident des DSB maßgeblich an der Entstehung des neuen Waffengesetzes beteiligt war, und in dem wörtlich steht:

    "Munition darf grundsätzlich mit der Schusswaffe zusammen – auch in einem Waffenkoffer –
    transportiert werden. Diabolos für Luftdruckwaffen gelten in Deutschland nicht als Munition."

    Manche Dinge sollte man einfach auch mal so stehen lassen und akzeptieren, auch wenn sie nicht der eigenen Auffassung oder Sichtweise entsprechen.

    Und wer weiterhin seine Munition getrennt von der Waffe transportieren möchte, kann das ja auch gerne tun. Nur sollte er daraus aber keine Mission ableiten und Schützen, die das anders handhaben, Verantwortungslosigkeit oder Schlimmeres an den Kopf werden.


    Mit bestem Schützengruß und in diesem Sinne

    Frank

  • Dies wurde nun bei einer Gelegenheit bemängelt, denn ichwürde Munition und Waffe nicht getrennt transportieren.

    Dürfen wir wissen wer die Beanstandung ausgesprochen hat, oder sollte der Beitrag nur die Diskussion beleben?

    Karl