Munition im Gewehrkoffer

  • Was hat man davon wenn die Richter den Munitionstransport im Waffenkoffer anders beurteilt als man selber?

    ENTZUG DES WAFFENSCHEINS WEGEN UNZUVERLÄSSIGKEIT!


    IST ES DAS WERT???

    Fragt euch doch mal warum der Schießsport bei Aussenstehenden immer weniger Akzeptanz findet!

    Fragt Euch doch mal, warum solche Stammtischparolen bei versierten Sportschützen keine Akzeptanz finden :/...hier wird die Antwort gleich mitgeliefert. Was hat ein Waffenschein mit dem Waffentransport von Sportschützen zu tun, aber...macht mal...auch dabei, beim machen, kann man einiges falsch machen :S

  • Mein Rat an alle die es lesen wollen oder auch nicht.

    Bei Fragen zum Waffengesetz fragt eure Waffenbehörde.

    Bei Fragen zum Ablauf einer Kontrolle bei der Fahrt zu Schießstand fragt eure Polizei oder das zuständige Ministerium.

    Beide machen keine Rechtsberatung, also stellt konkrete Fragen.

    Alle drei genannten Institutionen sind, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, gerne behilflich und sind nicht da um den Bürger zu ärgern.

    Stellt die Fragen sachlich klar und schriftlich, dann werden die beantwortet, freundlich und kompetent.

    Wenn ihr die Antworten habt vergleicht die mit dem was hier so geschrieben wird. Ihr werdet euch wundern und vielleicht das eine oder andere Mitglied hier anders sehen.

    Ratschlag ENDE.

    Mit bestem Schützengruß

    Dieter

  • Bei Fragen zum Ablauf einer Kontrolle bei der Fahrt zu Schießstand fragt eure Polizei oder das zuständige Ministerium.

    Koffer mit Schloss sichern, wie ohnehin vorgeschrieben, und die Kontrolle ist relativ schnell beendet. Steht übrigens nirgends geschrieben, dass man auch die Zahlenkombination nennen oder überhaupt wissen muss, aber ein schöner Koffer kann ja auch entzücken...

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • Wenn ihr die Antworten habt vergleicht die mit dem was hier so geschrieben wird. Ihr werdet euch wundern und vielleicht das eine oder andere Mitglied hier anders sehen.

    Aber auch dann wirst Du feststellen das es unterschiedliche Lösungen für das gleiche Problem geben kann.


    Steht übrigens nirgends geschrieben, dass man auch die Zahlenkombination nennen oder überhaupt wissen muss, aber ein schöner Koffer kann ja auch entzücken..

    Zweifellos richtig, es besteht dazu auf keinerlei Grund. Allerdings muß man aber auch mit den Konsequenzen seines Handelns leben können.


    Karl

  • Einen schönen guten Abend.

    Habe das leise Gefühl, Geronimo hat auch etwas eingenommen. Eine von den inhaltlosen Aussagen, die dieses Forum so interessant machen.

    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) 

        1. Nach § 12 Absatz 3 Nummer 2 WaffG dürfen die Schusswaffen beim Transport zum Schießstand oder Büchsenmacher weder schuss- noch zugriffsbereit sein; dies gilt auch für den Transport durch Jäger. Für die Fahrt zum Schießstand oder Büchsenmacher folgt daraus, dass die Schusswaffe im Fahrzeug am besten in einem (mit einem Zahlen- oder Vorhängeschloss) verschlossenen Futteral oder Waffenkoffer transportiert wird, da die Waffe dann auf jeden Fall „nicht zugriffsbereit“ im Sinne der Vorschrift ist. Soweit Waffen in unverschlossenen Behältnissen transportiert werden, sind sie nur dann „nicht zugriffsbereit“, wenn sie nicht innerhalb von drei Sekunden und mit weniger als drei Handgriffen unmittelbar in Anschlag gebracht werden können, vgl. BT-Drs. 16/8224, S. 32 f. (weil sie sich während der Fahrt im Kofferraum eines Fahrzeugs befindet). Wer Schusswaffen im Fahrzeug auf Reisen beispielsweise zu einer weiter entfernten Jagd-oder Sportveranstaltung transportiert, muss stets gemäß § 36 Absatz 1 Satz 1 die erforderlichen Vorkehrungen treffen, um zu verhindern, dass Waffen und Munition abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Darüber hinaus sind Schusswaffen grundsätzlich getrennt von der Munition aufzubewahren, sofern sie nicht in einem entsprechenden Sicherheitsbehältnis aufbewahrt werden (vgl. § 36 Absatz 1 Satz 2). Welche Vorkehrungen konkret zu treffen sind, ist abhängig vom Einzelfall und vom verantwortungsbewussten Waffenbesitzer in der jeweiligen Situation abzuwägen. Dies bedeutet, dass ein Fahrzeug mit Schusswaffen nicht über einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt abgestellt werden darf und die Waffen nicht von außen erkennbar sein sollten. Bei Hotelübernachtungen ist die Waffe ggf. im Hotelzimmer oder Hotelsafe einzuschließen, damit sie nicht aus einem abgestellten Fahrzeug entwendet werden kann. Zusätzliche Sicherungen an der Schusswaffe in Form von Abzugs- oder Waffenschlössern sind eine sinnvolle Ergänzung. Sinnvoll sind jedenfalls auch die von der PTB zugelassenen elektronischen Sicherungssysteme. Ebenso kann die Entfernung wesentlicher Waffenteile (z. B. Schloss, Kammerstängel, Vorderschaft) sinnvoll sein.

    Diese Verwaltungsvorschrift ist wohl jedem Anwalt eines Opfers, dass durch einer beim Transport entwendeter Waffe zu Schaden gekommen ist, bekannt.

    Sollten weiterhin noch Unklarheiten bezüglich der Rechtslage bestehen ist Hopfen und Malz verloren.

    In diesem Sinne noch ein schönes Wochenende

    Claus-Dieter

    Bist Du nicht bereit, dir die Zeit zu nehmen um einen Gruß deiner Frage anzuhängen, kannst Du auch nicht erwarten, dass dir jemand seine Zeit schenkt, um zu antworten.

  • Hallo dododogge,

    Habe das leise Gefühl, Geronimo hat auch etwas eingenommen. Eine von den inhaltlosen Aussagen, die dieses Forum so interessant machen.

    bevor ich inhaltlich auf deinen Beitrag eingehe, möchte ich erstmal etwas klarstellen, denn genau das sind die Beiträge, die wir hier nicht haben möchten. Solltest du andere Mitglieder so respektlos ansprechen, ist dein Beitrag schneller weg als du schauen kannst, ich hoffe das ist deutlich genug.

    Anstatt nur einfach die vermutlich allen zumindest grob bekannte Verwaltungsvorschrift zu zitieren, könntest du vielleicht erstmal erklären, was genau dich an meiner Aussage, man solle sich doch einfach an die gesetzlichen Vorgaben halten und den Waffenkoffer mit einem Schloss sichern, stört.

    Beste Grüße

    Gerhard

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • Hallo Geronimo,

    ich bin schon stark über Deine Reaktion erstaunt.

    Zu beginn meiner Ausführung noch einmal die Begrüßung beim Eintritt in das Forum.

    Willkommen bei den Meisterschützen! Die Meisterschützen …. Die verschiedenen hier vertretenen Gruppierungen haben jeweils ihre eigenen Ansichten, Erfahrungen und Voraussetzungen. Das verlangt von jedem Einzelnen von den eigenen Überzeugungen abweichende Meinungen zu akzeptieren und zu respektieren. Wir erwarten einen freundlichen und respektvollen Umgangston.

    Dieser Text ist schon eine Überlegung wert.

    Deine Anmerkung zu Post 65 war auch nicht gemeint. Mein Beitrag kam direkt hinter dem von Karl mit seinem Zitat, das sich auf dich bezog. Und genau darauf bezog sich meine Anmerkung. Zumal diese von mir auch mit „Gefällt mir“ gekennzeichnet war, hätte man zumindest weitläufig einen Zusammenhang herstellen können.

    Und nun die Anmerkung zu meinem von Dir zitierten Satz:

    Habe das leise Gefühl, Geronimo hat auch etwas eingenommen. Eine von den inhaltslosen Aussagen, die dieses Forum so interessant machen.

    Vor dem Hintergrund, dass einige Teilnehmer in diesem Forum auch Anregungen aufnehmen, ist Deine Aussage:

    "Steht übrigens nirgends geschrieben, dass man auch die Zahlenkombination nennen oder überhaupt wissen muss, aber ein schöner Koffer kann ja auch entzücken" ( Zitat von Karl) doch recht gewagt.

    Durch die mittlerweile gegebene Respektlosigkeit gegenüber der Polizei und der Sensibilisierung durch Anschläge ist mit deiner Vorgabe der Verhaltensweise bei einer Kontrolle damit zu rechnen, dass der Gewehrkoffer gezielt gesprengt wird ( diese Aussage habe ich vor einer Std. von einem Sportkameraden, einem Leiter einer Polizeiwache in Hamburg erhalten). Deinem beispiel folgend; Denn der Betreffende zeigt durch sein Verhalten in diesem Fall keine Bereitschaft zur Mithilfe bei der Kontrolle. Zumindest hätte er den Besitzer des Koffers benennen müssen, um die Zahlenkombination zu erhalten. Aber Geronimo, dass wäre doch an den Haaren herbeigezogen, dass dem Kontrollierten der Koffer nicht gehört.

    Daher meine Bemerkung zu deiner Aussage. Und was sollte daran Respektlos sein?

    Mein 1. Satz ist eine Frage und der 2. Satz eine Feststellung meiner Meinung. Weiterhin fehlen jegliche Beschimpfungen für eine Respektlosigkeit.

    Was mich allerdings etwas Stutzig macht, ist Deine massive Drohung gegen mich.

    Weiterhin Deine Anmerkung zu den Verwaltungsvorschriften. Sie ist eine Anlage und Erklärung zu dem Gesetzestext in etwas verständlicherer Ausführung wie der mit Paragraphen gespickte Gesetzestext in reinstem Amtsdeutsch. Dass diese allen bekannt ist (auch Du schreibst „vermutlich“), möchte ich stark bezweifeln. Denn damit brauchte man keine 6 Seiten um sich auszutauschen, ob und wie Munition transportiert wird. Entscheidend ist im einem Schadensfall § 36 Absatz 1 Satz 2. Dieses wurde in ähnlichem Wortlaut auch einige male so dargestellt.

    Zum Schluss habe ich allerdings noch ein schönes Zitat von @ AxelA:

    Warum sollen die Druckluftschützen besser als die anderen Kugelschützen gestellt werden? Damit sie die Nase noch höher recken können?

    Zu lesen in „verantwortliche Aufsichtspersonen“ # 20 . Wie soll man diese Aussage Bewerten? Zumindest betrifft es hierin eine sehr große Personengruppe.

    Dass ist allerdings nicht mehr mein Problem. Ich gehöre nun auch zu dem Kreis derer, die sich in diesem Forum zurücknehmen und beschränke mich auf das Stammschießen 2017. Dort finde ich noch den Zustand, wie ich ihn mir in einem Forum mit Sportschützen vorstelle.

    Allen anderen noch viel gute Ratschläge, Anregungen und Tipps, die Euch im Schießsport von Nutzen sind.

    Mit freundlichen Grüßen

    Claus-Dieter

  • Transport ist keine Aufbewahrung, worauf sich §36 bezieht, sonst müssten wir alle mit B-schränken im Auto herumfahren. Oder 500kg Schrank im VW Polo :E

    Schloss und Vorderschaft sind wesentliche Waffenteile, steht in dieser Verwaltungsvorschrift, wenn Du weiterließt. Gleich der nächste Absatz.

    3 Mal editiert, zuletzt von ImmerWieder (19. Februar 2017 um 19:03)

  • Deine Anmerkung zu Post 65 war auch nicht gemeint. Mein Beitrag kam direkt hinter dem von Karl mit seinem Zitat, das sich auf dich bezog. Und genau darauf bezog sich meine Anmerkung. Zumal diese von mir auch mit „Gefällt mir“ gekennzeichnet war, hätte man zumindest weitläufig einen Zusammenhang herstellen können.

    Und warum soll ich mir dann die Mühe machen, wenn du nicht deutlich machen kannst oder willst, worauf du dich beziehst? Karl hat meinen Beitrag zitiert und darauf hast du dann wiederum geantwortet. Also insofern ist das gehüpft wie gesprungen.

    Durch die mittlerweile gegebene Respektlosigkeit gegenüber der Polizei und der Sensibilisierung durch Anschläge ist mit deiner Vorgabe der Verhaltensweise bei einer Kontrolle damit zu rechnen, dass der Gewehrkoffer gezielt gesprengt wird ( diese Aussage habe ich vor einer Std. von einem Sportkameraden, einem Leiter einer Polizeiwache in Hamburg erhalten). Deinem beispiel folgend; Denn der Betreffende zeigt durch sein Verhalten in diesem Fall keine Bereitschaft zur Mithilfe bei der Kontrolle.

    Wenn man der Polizei mitteilt, dass man Schusswaffen transportiert, dann muss sie das erstmal so hinnehmen. Du sagst man müsse damit rechnen, dass der Gewehrkoffer gesprengt wird, aber weshalb denn eigentlich, weil sich evtl. Waffen darin befinden? Genau darüber hat man doch bereits informiert.

    Aber Geronimo, dass wäre doch an den Haaren herbeigezogen, dass dem Kontrollierten der Koffer nicht gehört.

    Als Jugendtrainer war ich häufig mit einem Kofferraum voller Gewehre unterwegs. Und nein ich habe mir nicht für jeden Koffer die Zahlenkombination gemerkt bzw. überhaupt geben lassen. 0000 könnte man natürlich mal probieren.

    Daher meine Bemerkung zu deiner Aussage. Und was sollte daran Respektlos sein?

    Wenn für dich Aussagen wie „Habe das leise Gefühl, Geronimo hat auch etwas eingenommen. Eine von den inhaltlosen Aussagen, die dieses Forum so interessant machen.“ freundlich und respektvoll sind, lege ich keinen Wert darauf zu erfahren, wie du dich ausdrückst, wenn du deine Umgangsformen mal schleifen lässt.

    Dass ist allerdings nicht mehr mein Problem. Ich gehöre nun auch zu dem Kreis derer, die sich in diesem Forum zurücknehmen und beschränke mich auf das Stammschießen 2017. Dort finde ich noch den Zustand, wie ich ihn mir in einem Forum mit Sportschützen vorstelle.

    Das ist alleine deine Entscheidung. Wir haben hier nicht viele Regeln. Aber die paar die wir haben die werden gefälligst auch eingehalten. Ein freundlicher und respektvoller Umgangston ist nun wirklich nicht zuviel verlangt.

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • Einen schönen guten Abend.

    Habe das leise Gefühl, Geronimo hat auch etwas eingenommen. Eine von den inhaltlosen Aussagen, die dieses Forum so interessant machen


    Bist Du nicht bereit, dir die Zeit zu nehmen um einen Gruß deiner Frage anzuhängen, kannst Du auch nicht erwarten, dass dir jemand seine Zeit schenkt, um zu antworten


    @dododogge  Geronimo

    Claus-Dieter,

    von jemanden der wie Du hier die Umgangsformen anderer beanstandest hätte ich eine derartige Aussage nicht erwartet.

    Geronimo,

    wenn ich die Äußerungen mancher User, die hier in den letzten Tagen stehen bleiben konnten betrachte, dann halte ich Deine Reaktion allerdings auch für stark übertrieben, auch oder gerade weil es um Deine Person ging.


    Wenn man der Polizei mitteilt, dass man Schusswaffen transportiert, dann muss sie das erstmal so hinnehmen. Du sagst man müsse damit rechnen, dass der Gewehrkoffer gesprengt wird, aber weshalb denn eigentlich, weil sich evtl. Waffen darin befinden? Genau darüber hat man doch bereits informiert.

    Grundsätzlich gilt was ich schon oben geschrieben habe, wenn Du den Koffer nicht zur berechtigten Kontrolle öffnen kannst, musst Du eben mit den Konsequenzen leben können, das wird kaum eine Sprengung des Koffers sein, aber der weitere Transport zum Stand/Wettkampf könnte sich um entscheidende Stunden verzögern.

    Karl

  • Geronimo, wenn ich die Äußerungen mancher User, die hier in den letzten Tagen stehen bleiben konnten betrachte, dann halte ich Deine Reaktion allerdings auch für stark übertrieben, auch oder gerade weil es um Deine Person ging.

    Wenn uns einmal etwas entgeht, dann könnt ihr uns gerne per Meldefunktion darauf hinweisen, aber wie gesagt wäre jemand anderes so angesprochen worden, hätten wir den Beitrag entfernt. Mit der Zeit bekommt man ein dickes Fell, und wenn es mich betrifft sehe ich das oft nicht so eng, auch um mich nicht dem Vorwurf der Zensur auszusetzen, aber vielleicht ist genau das ein Fehler, denn ein Regelverstoß ist und bleibt ein Regelverstoß, egal wen er betrifft.

    Grundsätzlich gilt was ich schon oben geschrieben habe, wenn Du den Koffer nicht zur berechtigten Kontrolle öffnen kannst, musst Du eben mit den Konsequenzen leben können, das wird kaum eine Sprengung des Koffers sein, aber der weitere Transport zum Stand/Wettkampf könnte sich um entscheidende Stunden verzögern.

    Und genau da haben wir doch einen sehr interessanten Punkt. Gibt es denn wirklich eine Pflicht mitgeführte sicher verschlossene Behältnisse zur Kontrolle zu öffnen? Da kann doch bestimmt auch jemand die passenden Verwaltungsvorschriften aufzählen. Wenn es lediglich darum geht, den sicheren Transport zu kontrollieren, sollte das bereits von außen sichtbare Schloss ausreichen. Hat jemand dazu bereits Erfahrungswerte?

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • Gibt es denn wirklich eine Pflicht mitgeführte sicher verschlossene Behältnisse zur Kontrolle zu öffnen? Da kann doch bestimmt auch jemand die passenden Verwaltungsvorschriften aufzählen. Wenn es lediglich darum geht, den sicheren Transport zu kontrollieren, sollte das bereits von außen sichtbare Schloss ausreichen. Hat jemand dazu bereits Erfahrungswerte?

    Erfahrungswerte habe ich nur indirekt, aber nach mehr als 40 Jahren in Schützenvereinen und bald tausenden Fahrten mit Schusswaffen kann ich sagen, dass ich noch nie (!) kontrolliert wurde!

    Dass das Öffnen eines zum Transport von Waffen geeigneten Behältnisses aber jederzeit mit dem Hinweis auf mögliche "Gefahr im Verzuge" verlangt werden darf, davon gehe ich aus.

    Der Beitrag von dododogge ist unpassend. Das ist schade und entspricht nicht seinem Stil.

    Er gehört aber zu denen, die das Forum durch sachkundige, hilfreich verständlich formulierte Beiträge und üblicherweise sehr zurückhaltenden Stil beleben.

    Von daher ist es mein Wunsch, dass die Beteiligten auf der bisherigen Basis weiter miteinander verkehren und kooperieren.

    Das nutzt uns allen!

    Joachim

    Stammschießen?
    Ich bin dabei!

  • Ich verfolgt diesen "Schlagabtausch" nun von Anfang an. Das eigentliche Thema MUNITION IM GEWEHRKOFFER ist leider nicht mehr das Thema. Fast jeder hat hier eine andere (eigene) Meinung. Zum Teil sind die haarsträubend!

    Ich habe ganz zu Anfang, als die Diskussionen wunderliche Formen angenommen hatten geschrieben, dass man um allen Ärger aus dem Weg zu gehen einfach nur Waffe und Munition trennen soll (Waffe-Kofferraum, Munition-Handschuhfach). Und habe dafür, dass ich mögliche Folgen der Konfrontation mit dem Gesetzt kurz angesprochen habe, gleich Schläge bekommen.

    Komisch, das solche Vorschläge nicht umgesetzt/angenommen werden. Nein man setzt viel mehr auf Konfrontation mit den Ordnungskräften. WARUM???? Manchmal habe ich das Gefühl JEDER möchte seine eigene Meinung durchsetzten. Und wir wundern uns warum die Welt um uns herum im Chaos versinkt!

    Gruß Uwe

    FWB 800 W Auflage

  • Und genau da haben wir doch einen sehr interessanten Punkt. Gibt es denn wirklich eine Pflicht mitgeführte sicher verschlossene Behältnisse zur Kontrolle zu öffnen? Da kann doch bestimmt auch jemand die passenden Verwaltungsvorschriften aufzählen. Wenn es lediglich darum geht, den sicheren Transport zu kontrollieren, sollte das bereits von außen sichtbare Schloss ausreichen. Hat jemand dazu bereits Erfahrungswerte?

    Diese Frage könnte für Dein Umfeld das Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 80524 München beantworten.

    Ich verfolgt diesen "Schlagabtausch" nun von Anfang an. Das eigentliche Thema MUNITION IM GEWEHRKOFFER ist leider nicht mehr das Thema. Fast jeder hat hier eine andere (eigene) Meinung. Zum Teil sind die haarsträubend!

    Ich habe ganz zu Anfang, als die Diskussionen wunderliche Formen angenommen hatten geschrieben, dass man um allen Ärger aus dem Weg zu gehen einfach nur Waffe und Munition trennen soll (Waffe-Kofferraum, Munition-Handschuhfach). Und habe dafür, dass ich mögliche Folgen der Konfrontation mit dem Gesetzt kurz angesprochen habe, gleich Schläge bekommen.

    Komisch, das solche Vorschläge nicht umgesetzt/angenommen werden. Nein man setzt viel mehr auf Konfrontation mit den Ordnungskräften. WARUM???? Manchmal habe ich das Gefühl JEDER möchte seine eigene Meinung durchsetzten. Und wir wundern uns warum die Welt um uns herum im Chaos versinkt!

    Uwe,

    wirklich falsch und gesetzeswirdrig war in den bisherigen Beiträgen zum eigentlichwen Thema nur das "offene" Zahlenschloß ansonsten waren die angebotenen Alternativen nur übertrieben erfüllten aber keinen Straf- oder OWi Tatbestand.

    Karl

  • Hallo Karl, es ging mir auch nicht um Gesetzeswiedrigkeit, sondern nur um eine Auseinandersetzung mit den "Ordnungshütern"! Und die kann man ohne große Aufwendungen verhindern.

    Gruß Uwe

    FWB 800 W Auflage

  • Uwe,

    die ursprüngliche Frage war aber eine andere.

    Du meinst dann dass die geisternden Polizisten die ja offensichtlich den gesetzestreuen Waffenbesitzer nur schikanieren wollen und von der Sache selbst keinen Plan haben, wie ja hier teilweise umfangreich dargelegt wurde, damit zufrieden sind?

    Karl

  • Komisch, das solche Vorschläge nicht umgesetzt/angenommen werden. Nein man setzt viel mehr auf Konfrontation mit den Ordnungskräften. WARUM???? Manchmal habe ich das Gefühl JEDER möchte seine eigene Meinung durchsetzten. Und wir wundern uns warum die Welt um uns herum im Chaos versinkt!

    Durchsetzen wird hier niemand was. Es ist wie immer, Menschen mit Rückgrat sind seltener, als die welche sich bücken.

  • Und genau da haben wir doch einen sehr interessanten Punkt. Gibt es denn wirklich eine Pflicht mitgeführte sicher verschlossene Behältnisse zur Kontrolle zu öffnen? Da kann doch bestimmt auch jemand die passenden Verwaltungsvorschriften aufzählen. Wenn es lediglich darum geht, den sicheren Transport zu kontrollieren, sollte das bereits von außen sichtbare Schloss ausreichen. Hat jemand dazu bereits Erfahrungswerte?

    Bei der Kontrolle einer Behörde kann, muss man aber nicht, zur Aufklärung des Sachverhaltes beizutragen.

    Klar kann jeder seine Mithilfe verweigern und nur seine Personalien angeben . Ob das Hilfreich ist, sei dahingestellt.

    Die Befugnisse der Polizeibeamten im Rahmen von Kontrollen hängen davon ab, ob die Polizei präventiv, also zur Gefahrenabwehr tätig wird, oder ob die Maßnahme repressiver Natur ist, also der Strafverfolgung dienen soll.

    Ist jemand einer Straftat verdächtig, so kann die Staatsanwaltschaft oder Polizei gemäß § 163 b Absatz 1 StPO die zur Feststellung seiner Identität erforderlichen Maßnahmen treffen. Der Verdächtige darf festgehalten werden, wenn die Identität sonst nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Auch die Durchsuchung des Verdächtigen und der von ihm mitgeführten Sachen sowie die Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen, also z.B. die Aufnahme von Lichtbildern oder Fingerabdrücken (§ 81 b StPO), sind zulässig.

    Schon werden aus einer Kontrolle zwei. Man spricht in einem solchen Fall von einer doppelfunktionalen Maßnahme.

    Mit etwas gesundem Menschenverstand sollte man wissen, wie mit einem reinem Gewissen eine Kontrolle zu überstehen ist. Als Sportschütze sollte ich auch wissen, das in heutiger Zeit das transportieren einer Waffe Probleme bereiten kann. Ich meine, es ist blauäugig zu erwarten, dass sich ein Polizeibeamter mit der Aussage zufrieden gibt, da ist in KK-Gewehr im verschlossenen Behälter, und er wünscht mir darauf hin eine „Gute fahrt“. So könnte man das beigefügten Zitat aber verstehen. Und davon sollen Mitglieder profitieren, die in diesem Forum einen Rat suchen?

    Diese Diskussion empfinde ich so sinnlos, wie selten etwas. cuxi hat es einige male vergebens versucht, brauchbare Argumente beizusteuern.

    Der Beitrag von dododogge ist unpassend. Das ist schade und entspricht nicht seinem Stil.

    HaJoxyz, was bitte schön war unpassend an meiner Aussage?

    Weiß jemand ob es Ständer für Luftgewehr - Auflage (nicht Freihand Stativ) gibt welches direkt auf den Fußboden gestellt wird?

    netman8

    Leider zu Spät, aber ich habe noch ein Bild angefügt. Ich baue diese Teile. Sicher wird Dir in diesem Forum jemand weiterhelfen können.

    Durchsetzen wird hier niemand was. Es ist wie immer, Menschen mit Rückgrat sind seltener, als die welche sich bücken.

    Was willst Du mit dem 1. Satz sagen?

    Cuxi schrieb nur: jeder möchte seine Meinung durchsetzen. Sicher wolltest Du nur bestätigen, das hier niemand seine Meinung durchsetzen kann. Allerdings interpretiere ich deinen Satz anders und so ist er wohl auch gemeint.

    Dein 2. Satz gibt noch mehr Rätsel auf. Welcher Statistik hast Du diese Weisheit entnommen.

    Es ist nicht Leistungsfördernd, wenn man sich mit Leuten umgibt, die dem eigenen Wohlbefinden nicht gut tun.

    Da ich nun auch am Stammschießen nicht mehr teilnehmen möchte, verabschiede ich mich hiermit.

    Sinnvoller ist es, diese zusätzliche Zeit mit dem Training zu verbringen.

    Claus-Dieter