Nachweis der Sportschützeneigenschaften als Anlage zum Bedürfnisantrag für den Erwerb einer Waffe (BSSB)

  • Guten Tag.

    Ich bin ganz frisch hier im Forum angemeldet und hoffe dass ich das richtige Forum gewählt habe, und hoffe dass mir hier weitergeholfen werden kann.

    Ich bin seit fast einem Jahr (noch einige Tage) im Verband angemeldet und gehe mehr oder weniger Regelmäßig zum Schießtraining. Ich schieße alles mögliche, KK Revolver, KK Pistole, KK Büchse, GK Revolver, GK Pistole, GK Büchse, GK Flinte.
    Jetzt bin ich eben dabei das Dokument "Nachweis der Sportschützeneigenschaften als Anlage zum Bedürfnisantrag für den Erwerb einer Waffe" vom BSSB auszufüllen. Da ich einen AUslandsaufenthalt hatte, benötige ich 18 und nicht 12 Einträge. Ich habe deutlich mehr, allerdings bin ich mir nicht sicher ob ich alles richtig gemacht habe.

    Beantragen möchte ich eine grüne WBK für eine 9mm Selbstladepistole (HK P30) sowie einen Revolver im cal. .357 Magnum.
    Ausserdem die Gelbe WBK für eine GK-Repetierbüchse und/oder eventuell eine KK Selbstlader-Büchse. (Geht das überhaupt, ein KK Selbstlader auf die Gelbe WBK)

    Muss ich jetzt pro Kaliber, also z.B. 9mm jeweils 18 Scheißeinträge haben und nochmals 18 für .357mg. und nochmals 18 Stück usw?
    Oder habe ich es hoffentlich richtig gemacht und es genügen 18 Einträge, egal ob KK, GK, LW oder KW?

    Desweiteren kapiere ich nicht was ich in das Formular eintragen soll. Hier mal einen Link zu dem Formular: https://www.bssb.de/service/downlo…ad0d/no_html,1/
    Ich habe ja viel mehr Einträge in meinem Schießbuch als ich dort eintragen kann. Darf ich mir jetzt aussuchen welche Einträge ich in das Formular übertragen möchte? Muss ich für den 9mm Antrag ein solche Formular ausfüllen und für .357mag. nochmals? Für die gelbe WBK auch eines?

    Ich hab im Verein gefragt, beim Vorstand.. und habe ÜBERALL andere Aussagen erhalten. Keiner weiß wirklich richtig Bescheid. Ich möchte doch nur alles korrekt und richtig machen.

    Mir wurde auch gesagt dass ich in die Schießkladde und ins Schießbuch nur die Waffenart eintragen müsse, also KKK für KleinKaliberKurz oder GKK für GroßKaliberKurz.
    In dem Formular muss ich jetzt aber das Kaliber sowie die Disziplinnummer lt. Sportordnung mit eintragen. Es ist für mich aber absolut nicht mehr nachvollziehbar wann ich was für ein Kaliber geschoßen habe. Wie bereits geschrieben, ich habe alles mögliche durchgewechselt, von allem etwas. Insgesamt habe ich 39 Einträge in meinem Schießbuch.

    Ich hoffe Ihr könnt mir kompetent weiterhelfen und habt Verständnis für meine "Anfängerfrage". Auch hoffe ich dass ich jetzt nicht ein Jahr lang umsonst bezahlt und geschossen habe und alles mögliche falsch gemacht habe - ich habe alles gemacht wie es mir vom Vorstand und von der Aufsicht gesagt wurde.


    Viele liebe Grüße,
    Jones


    Edit:

    Entschuldigung, aber ich habe noch mehr Fragen zur Disziplinübersicht bzw. Regel Nr. Sportordnung.

    https://www.bssb.de/service/downlo…0e25/no_html,1/

    Bei den von mir genannten Waffen muss ich laut Aufsicht Regelnr. 2.53 (Sportpistole) und 2.55 (Sportrevolver) auswählen, ist das korrekt? Was ist dann BSSB Kombi (B21A, B21B) ?
    Der Vorstand war leider nicht da, hat mir aber die Woche zuvor wohl ein veraltetes Blatt gezeigt, dort gab es "Gebrauchswaffe" als Regelnummer. Bei meinem gibt es das nicht.


    Viele Grüße
    Jones

    Einmal editiert, zuletzt von Jones (20. Dezember 2016 um 12:37)

  • Hallo @Jones,
    willkommen im Forum. Tja das Ganze ist nicht immer ganz einfach und auch nicht logisch.
    Die erste schlechte Nachricht ist, dass du dir jetzt noch nicht alles kaufen kannst, was du haben möchtest. Aufgrund des sogenannten Erwerbsstreckungsgebotes in § 14 Abs. 2 letzter Satz WaffG dürfen in der Regel, und die wird für dich sicherlich als Neuling gelten, nur 2 erlaubnispflichtige Waffen gekauft werden.

    Beim Nachweis des Bedürfnisses für die Waffen kommt es darauf an, dass man die Erfordernisse für die jeweilige Kategorie erfüllt. Für Kurzwaffen benötigt mal also den Nachweis von 18 maligem Training mit erlaubnispflichtigen Kurzwaffen (egal welchen Kalibers) und für den Bedürfnisnachweis bei Langwaffen oder für die erste Waffe auf der gelben WBK halt 18 mal Training mit erlaubnispflichtigen Langwaffen.

    Das das Formular des BSSB nur 12 Einträge vorsieht, hängt vielleicht damit zusammen, dass die mehr Nachfrage für 12 Einträge haben. Wie dem auch sei, dann musst du halt ein 2. Blatt anlegen und dazu tun. Bezgl. der Nachvollziehbarkeit deiner Einträge in der Schießkladde haste zwar ein Problem mit den Disziplinnummern, aber rechtstechnisch stellt dieses wohl keines dar. Du musst halt nur jemanden finden, der dir das Ganze gegenzeichnet. Es kann ja niemand das Gegenteil beweisen, wenn im Schießbuch GKK steht und du .357 mag bzw. SpO Nr. 2.55 einträgst. Die Regelnrn. B21A und B21B werden wohl landesverbandsinterne Disziplinen sein, die in einer sogenannten Liste B bei jedem Landesverband aufgeführt sind.
    Manche Waffen kann man ja für unterschiedliche Disziplinen nutzen (z.B. die Kurzwaffe .22 lfB für die 25mPistole, die Standardpistole oder auch die OSP).Welche du dann angibst, sollte dir überlassen sein, solange du das Grundkontingent nicht überschreitest. danach könnten die nachfragen, welche Disziplinen mit welcher Waffe geschossen werden sollen.

    Da nur 18 Einträge notwendig sind, du aber mehr Einträge in der Schießkladde hast, wie du sagst, musst du nicht unbedingt ALLE Termine übertragen. Für die Befürwortung brauchen die halt nur 18 Kurz- und 18 Langwaffentermine.

    Wünsche dir viel Spass.

  • Hi Jones,
    du musst nicht pro Kaliber den Schießnachweis bringen, nur insgesamt. Such dir einfach ein paar Termine raus. So gab es zumindest bei mir kein Problem.
    Die SL Büchse geht auch auf die Grüne. Ist ja schließlich ein Selbstlader.
    Welche WBK für was ist kannst du auf Wiki nachlesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Waffenbes…fenbesitzkarten
    Die SpO Nummern kannst du in der Sportordnung nachschauen. Solle eigendlich in jedem Verein ausliegen. Steht aber auch auf der bssb Homepage.

    Die Kombis sind Liste B Disziplinen. D.h. das gibt es nur in Bayern, nicht Deutschlandweit.


    Grüßle,
    ChoKo

    A bad shot starts in the mind and ends up in the eight ring

    Der größte Unsicherheitsfaktor bei mir ist das Bedienpersonal meines Sportgeräts.

  • Hallo Schmidtchen,

    vielen Dank für deine Antwort. Das hört sich für mich logisch und plausibel an. Ich hoffe nur dass das mit der SpO Nr. klar geht.
    In dem Formular sind pro Monat (1-12) zwei Zeilen, da lassen sich also auch 18 eintragen.

    Was ich aber nicht verstehe, wenn ich zwei KW auf die Grüne WBK beantrage, hab ich ja noch die Gelbe WBK. Da benötige ich doch keinen Voreitrag und könnte somit doch noch eine Büchse kaufen?! Naja, dann nehm ich halt erst mal nur eine KW und eine LW, wäre jetzt auch kein Weltuntergang.

    Viele Grüße und Danke!
    Jones

    Edit:

    @ChoKo

    du musst nicht pro Kaliber den Schießnachweis bringen, nur insgesamt.

    Aber dann wie Schmidtchen gemeint hat 18 für LW und 18 für KW? Siehst du das auch so?


    Danke und Grüße
    Jones

  • Moin, Moin,


    In dem Formular sind pro Monat (1-12) zwei Zeilen, da lassen sich also auch 18 eintragen.

    Ich denke genau so, hat sich das der Erfinder des Blatts gedacht. Du muss halt bei unregelmäßigen Terminen 18 Termine nachweisen, wenn Du mehr hast schön, aber ich würde die dann nicht noch mit in die Liste packen. 18 reichen.


    Aber dann wie Schmidtchen gemeint hat 18 für LW und 18 für KW? Siehst du das auch so?

    Ich bin immer davon ausgegangen, dass es um Nachweise für die Waffenart (also LW oder KW) geht. Bei der Überschrift der Spalte (Gewehr/Pistole/Revolver) sieht es aber so aus, also ob noch zusätzlich zwischen Pistole und Revolver unterschieden wird. Kann da jemand was zu sagen?

    Grüße
    Hobbes

  • Hallo.

    Ist eine Heckler&Koch P30 eigentlich schon eine "Sportpistole"? Den Begriff Gebrauchspistole gibt es beim BSSB anscheinend nicht.

    Ich blick da nicht mehr durch.

    VG, Jones

  • Hi Hobbes.

    Das hab ich bereits verlinkt, aber dort steht keine Definition, also was z.B. Zentralfeuerpistole (2.45) und Sportpistole (2.53) voneinander unterscheidet.
    Ich kenne für die P30 den Begriff Gebrauchspistole, aber der ist nicht vorhanden. Verstehst du was ich meine?
    Dort wird eine Zentralfeuerpistole auch GK-Sportpistole genannt.
    Ich find das sehr verwirrend.
    Auch B21A und B ist für mich noch immer ein Rätsel.

    Irgendwo muß das doch genau erklärt werden. Ich dachte immer eine Sportpistole wäre ein Einzellader.

    Beim BSSB anrufen bringt auch nichts, dort konnten die mir auch nicht weiterhelfen. Erst im neuen Jahr, ich benötige den Antrag aber morgen wenn ich in den Verein gehe, allerspätestens am Freitag :(

    Viele Grüße
    Jones

    2 Mal editiert, zuletzt von Jones (20. Dezember 2016 um 23:38)

  • Die P 30 fällt eher unter den Begriff Sportpistole, wobei es auch möglich ist die Diszipin Zentralfeuerpistole damit zu bestreiten wie in einem anderem Forum geschrieben wurde.

  • Hallo,

    ich denke wichtig für das Verständnis ist, dass man "Waffe" und "Disziplin" (der Sportordnung) nicht durcheinander bringt. Es kann gut möglich sein, dass Du mit einer Waffe/Kaliber mehrere Disziplinen schießen kannst.
    Auf den Seiten des DSB sind die Disziplinen und die hierfür benötigten Waffeneigenschaften recht übersichtlich dargestellt:

    z.B.: kannst Du hier sehen, dass die Disziplin Standardpistole (2.60) auch mit der klassischen Walther GSP geschossen werden kann, mit der aber auch die Disziplin Sportpistole 25m (2.40) klappt


    Standardpistole 25m


    • Waffe: zugelassen sind Revolver und selbstladende Pistolen des Kalibers 5,6 mm (.22 lfb/lr) wie für den Wettbewerb Sport- und Schnellfeuerpistole, Höchstgewicht der Waffe 1,4 kg, Abzugswiderstand 1000 g
    • Munition: handelsübliche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22 lfb/lr)
      Scheiben: wie Freie Pistole 50 m
    • Entfernung: 25 m
    • Anschlag: stehend freihändig (Fertighaltung*), in der 150-Sekunden-Serie ist der Voranschlag erlaubt Programm: 60 Schuss in drei aufeinanderfolgenden Durchgängen von je 20 Schuss, jeder Durchgang besteht aus vier Serien à fünf Schuss in der Reihenfolge 4 x 5 Schuss in 150 Sekunden, 4 x 5 Schuss in 20 Sekunden, 4 x 5 Schuss in 10 Sekunden


    Die Kombi-Disziplin aus der B-Liste gibt mMn ein Bedürfnis für zwei GK KW her (halt Pistole und Revolver)

    Grüße
    Hobbes

  • Aber dann wie Schmidtchen gemeint hat 18 für LW und 18 für KW? Siehst du das auch so?


    Jones:
    Sehe ich anders. Bei uns (im WSV) ist egal ob kurz oder lang. Auch Kaliber ist egal. Es muss nur eine "Scharfe" sein :)

    A bad shot starts in the mind and ends up in the eight ring

    Der größte Unsicherheitsfaktor bei mir ist das Bedienpersonal meines Sportgeräts.

  • Laut Antrag soll hauptsächlich mit der Waffenart geschossen werden, welche auch beantragt wird.
    Wenn ihr aber z.B. keine Langwaffe im Verein habt geht es eben nicht. Das Beispiel ist aber zweitranging, weil in diesem Fall ja eine Sportschützen WBK beantragt werden kann.

    Unter anderem ist dies alles beim BSSB nachzulesen: https://www.bssb.de/service/downlo…fenbeantragung/
    Hier ein Musterbedürfnis: http://www.feuerschuetzengesellschaft-gars.de/images/stories…lare/muster.pdf

  • Jones:
    Sehe ich anders. Bei uns (im WSV) ist egal ob kurz oder lang. Auch Kaliber ist egal. Es muss nur eine "Scharfe" sein :)


    Ich ziehe meine Aussage zurück. Hab da was verwechselt. Gemäß Ziffer 14.3 der WaffVwV ist die Frage der Waffenart (also KW oder LW) nur bei den Anträgen von Bedeutung, die das Grundkontingent übersteigen und für die man Wettkämpfe nachweisen muss (so auch die Erläuterung bei den Bayern). Für das Grundkontingent reciht gem. Ziffer 14.2.1 das regelmäßige Training mit erlaubnispflichtigen Waffen (eine Einschränkung bzgl. Waffenart wird da nicht gemacht). Sorry für die Irritation

    Hallo.
    Ist eine Heckler&Koch P30 eigentlich schon eine "Sportpistole"? Den Begriff Gebrauchspistole gibt es beim BSSB anscheinend nicht.

    Der Begriff "Sportpistole" ist etwas irritierend, da dieser im DSB früher eine Disziplinbezeichnung für die heutige Disziplin "25m Pistole" (Disziplin 2.40 SpO) war und auch für die dazugehörige Waffe benutzt wurde. Diese Waffe war und ist aber nur eine des Kalibers .22 lfB bzw. lr.
    Wenn du "Sportpistole" als zum sportlichen Schießen geeignete Waffe meinst, so kann man sie so bezeichnen. Sie dürfte meines Wissens für die Disziplin 2.53 SpO (9mm Luger) zugelassen sein. Der Begriff "Gebrauchspistole" ist ebenfalls so ein irritierender Begriff. Früher hießen die Disziplinen 2.53 - 2.59 mal Zentralfeuer-Gebrauchspistole/-Revolver. Das hat man später mal in Großkaliber-Pistole/-Revolver (GK-Pistole/-Revolver) geändert. Viele verwenden heute aber immer noch diesen Begriff, wenn sie beim DSB die Disziplinen 2.53 - 2.59 meinen. In den Regelwerken findet er sich nicht mehr.
    Wenn du in Tante Google mal nach diesem Begriff suchst, wirst du sehen, was ich meine.


    Auch B21A und B ist für mich noch immer ein Rätsel.

    Irgendwo muß das doch genau erklärt werden. Ich dachte immer eine Sportpistole wäre ein Einzellader.


    Also, fangen wir mit dem zweiten an: Die meisten Pistolendisziplinen wo mit erlaubnispflichtigen Waffen geschossen wird, verwenden keine Einzellader sondern sogenannte Halbautomaten. Lediglich die Disziplin "50m Pistoie" (2.20 SpO) verwendet klassische Einzellader, weshalb diese, auch als "Freie Pistole" bekannte Waffe (und Disziplin) auch auf die gelbe WBK (§14 (4) WaffG) eingetragen wird.

    Wie schon mal erläutert, findest du die landesverbandsinternen Disziplinen gem. der Liste B eines Landesverbandes nicht in der offiziellen SpO des DSB. Hier musst du bei deinem Landesverband nachschauen. Für den BSSB findest du die Liste B hier

    Liste B BSSB .

    Hier findest du auf S. 55 auch die Disziplin B21 (BSSB Großkaliber Kombinationswettbewerb) und unter welchen Bedingungen und mit welchen Waffen sie geschossen wird. Wenn du dir die Erläuterungen ab S 4 durchliest, wirst du wahrscheinlich auch verstehen, was "Liste B" bedeutet.

  • Schönen guten Abend!

    Wir haben unsere Anträge gestern mit dem Vorstand durchgesehen, es ist alles ok. Pistole 9mm und Revolver sind 2.53 bzw. 2.55.
    Wir benötigen 18 Einträge, welche sind egal meinte er. Habe trotzdem je 18 für KW und 18 für LW beigelegt.

    Tolles Forum! Woanderst wird man direkt als "Troll" abgestempelt wenn man mal ne Anfängerfrage stellt.
    Vielen Dank für eure Hilfe, ich habe nun mehr Durchblick als zuvor.

    Schönen Abend und VG, Jones

  • Wir benötigen 18 Einträge, welche sind egal meinte er. Habe trotzdem je 18 für KW und 18 für LW beigelegt.

    Man darf das Mindestmaß auch gern überschreiten.
    Wer ernsthaft leistungssportlich trainiert, tut das nicht 1 bis 2 mal pro Monat (vollkommen ausreichend für die Sportschützeneigenschaft!), sondern 2-3 mal pro Woche.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Das denke ich mir. Kann ja jeder auch handhaben wie er möchte. Für mich ist das gar nicht möglich. Pro Tag schießen wären es bei mir fast 60km. Ich habe zwei Kinder, gehe ins Fitnesstudio, betreibe Kampfsport, bin vielseitig Interessiert und möchte auch einfach mal lesen, fernsehen, kochen, mit der Familie spazieren bzw. auf Outdoortour gehen. Am Lagefeuer sitzen, Auto putzen, im Haus herumrenovieren, den Garten machen.. u.v.m. :D Dann benötigt man immer noch jemanden der gerade Zeit hat auf die Kinder auf zu passen. Meine Frau kanns nicht, die schießt ja mit mir.

    Ist alles gut wie es ist. Ich möchte einfach bisl schießen üben, einigermaßen Treffen. Das ganze hat für mich auch eine etwas meditative Komponente. Leistungssportlich - nö Danke. Sport hat was mit Ausdauer, Kraft - einfach Power zu tun, meiner Meinung nach.

    Aber wenn wir schon dabei sind, was wäre eigentlich das vorgeschriebene Minimum um ein Bedürfnis aufrecht zu erhalten? Jetzt mal rein Interessehalber. Ein, zweimal im Monat werden wir min. gehen, aber bin neugierig.

    Liebe Grüße

  • was wäre eigentlich das vorgeschriebene Minimum um ein Bedürfnis aufrecht zu erhalten?

    Das ist nicht festgelegt. Die AWaffV geht davon aus, daß für den Erhalt des Bedürfnisses nicht die selben hohen Hürden wie zum Erwerb angelegt werden sollen.
    Also weniger als monatlich einer bzw. 18 jährlich.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)