Aufbewahrung im Tresor Stufe B mit Innenfach

  • Hallo zusammen,

    ich stelle mir schon seit längerem die Frage ob ich die Pistolen nicht auch im extra Fach legen kann und die Munition im Tresor.

    Ich werde in Kürze einen Munitionstest machen, und mir dann eine größere Menge an Munition kaufen.
    Diese wird dann nicht ins Munitionsfach vom Tresor passen. Wenn ich jetzt die beiden Pistolen in das Munitionsfach lege
    dann hätte ich im Tresor genügend platz für die Munition...

    Ich das rechtlich zulässig?

    Viele Grüße
    Holger

  • nur, wenn das innenfach wieder mit stufe B gesichert ist, d.h. bolzenverschluss auf 3 seiten.
    ist es nur ein unklassifiziertes metallbehältnis mit schwenkriegelschloss (blödes beamtendeutsch), dann wäre mir nicht wohl dabei.
    Aber: für die munition tuts auch ne separate metallkiste mit schwenkriegelschloss. Bei mir ne große Kasse.

    mfsg daniel

  • Also wenn du eine WBK hast , dann hast du auch einen Sachkundelehrgang!
    In dem sollte auch erklärt worden sein was du wo und wie zu lagern hast.
    Aber keine Angst jeder Händler von Waffenschränken/Tresoren hat eine Liste.

    https://www.waffenschrank24.de/info/Waffenaufbewahrung.html

    http://www.frankonia.de/images/multime…ufbewahrung.pdf

    https://www.tresore.net/waffenschrank-waffentresore.htm

    Wenn du Frühstück am Bett möchtest,
    dann schlaf gefälligst in der Küche!

  • Ihr beiden habt die Frage nicht verstanden. Er lagert seine Waffen ja sicherer als vorgeschrieben, da er ja nochmals einschließt. Normal sind die Innentresore nur nicht groß genug.
    Diese Frage ist absolut berechtigt. Ich würde da einfach mal mit der Erlaubnisbehörde reden.

    Mit freundlichstem Schützengruß
    Johann

  • Also wenn du eine WBK hast , dann hast du auch einen Sachkundelehrgang!

    Nichts gegen dich persönlich, aber der kommt immer wieder und wird dabei nicht besser.
    nur weil du 1900 anno dazumal den führerschein gemacht hast,
    musst du nicht aus sofort dieses verkehrszeichen deuten können:
    klich mich

    Aber gemäß unserer Sorgfaltspflicht machen wir uns vorher schlau :)

    mfsg daniel

  • nur weil du 1900 anno dazumal den führerschein gemacht hast,
    musst du nicht aus sofort dieses verkehrszeichen deuten können:
    klich mich

    Also wenn nicht der Name des Schildes im Namen der URL geschrieben stände... Noch wie was davon gehört!
    (Muss ich jetzt meinen Führerschein abgeben?)
    Johannes und Daniel scheinen wohl die Einzigen zu sein, die meine Frage richtig verstanden haben...

    Sei es drum.


  • ich stelle mir schon seit längerem die Frage ob ich die Pistolen nicht auch im extra Fach legen kann und die Munition im Tresor.

    Wenn du nur die Pistolen im B-Tresor hast bzw. keine anderen Waffen mit gleichem Kaliber dazu, dann ist der Tausch von Waffen und Munition kein Problem. Die Waffen sind immer noch in einem B-Tresor untergebracht und die Munition getrennt von diesen, gegen Wegnahme gesichert (was in dem B-Tresor gegeben ist). Insofern sehe ich da kein Problem.

  • Ist logischerweise erlaubt, da sich die Waffe im B Tresor befindet. Ob die Waffe zusätzlich im Innenfach, in einer Geldkassette oder in eine Aldi Tüte steckt ist egal. Gibt ja auch B Tresore in die man den ganzen Waffenkoffer stellen kann. Auch erlaubt.
    Das Innenfach dient nur dazu die Waffe vorschriftsgemäß von der Muni zu trennen. Wie rum Du das machst ist egal


    Mit freundlichem Schützengruß

    Fieli