Muss ausgebildeter Pädagoge JuBaLi machen?

  • Hallo,

    müssen eigentlich erfahrene und ausgebildete Pädagogen (sprich Lehrer/in, Erzieher/in), die einen Schießleiterschein haben, zur Betreuung von Jugendlichen in einem Schützenverein ebenfalls die JuBaLi nachweisen?

    Diese Frage erregte vor kurzem die Gemüter und weil die Beantwortung nicht so einfach zu sein scheint, möchte ich gerne wissen, was ihr zu diesem Thema zu sagen habt.

    Ohne Mut zur Niederlage - keine Sternstunde.

  • Die Jugendbasislizenz ist weder im WaffG noch in der AWaffV genannt. In § 27 Abs. 3 WaffG wird der Begriff "verantwortliche und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeignete Aufsichtsperson" verwendet, in § 10 Abs. 1-4 AWaffV dagegen "die Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit" voraus gesetzt. Nach § 10 Abs. 5 AWaffV muss die Aufsichtsperson hierfür (Anm.: für die Wahrnehmung der Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche) qualifiziert sein.

    Gem. § 10 Abs. 6 AWaffV gilt: "Die Qualifizierung zur Aufsichtsperson oder zur Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit kann durch die Jagdverbände oder die anerkannten Schießsportverbände erfolgen; bei Schießsportverbänden sind die Qualifizierungsrichtlinien Bestandteil des Anerkennungsverfahrens nach § 15 des Waffengesetzes."

    Im Bereich des DSB wird unter diesen Begrifflichkeiten der/die Inhaber/in einer JuBaLi verstanden. Auch hier haben wir (wie bei der Sachkunde) eine mittelbare Verbindlichkeit der Qualifizierungsrichtlinien / -pläne der Verbände. Und evtl. Gelegenheit, auch dies kontrovers zu diskutieren ...

    Weder Gesetz noch Verordnung schließen anderweitig erlangte Eignung oder Qualifizierung ausdrücklich aus. Nur wer wollte dies mit welchen Argumenten bei wem durchsetzen?

    Mal aus einer anderen Richtung gedacht - was hindert einen Interessenten daran, die entsprechende Qualifizierung einfach zu machen? Der Aufwand ist überschaubar, die Kosten ebenso und das dabei erworbene Wissen wird kaum schaden. Einfach gemacht und "gut is" ...

    Jede Schießsport-Disziplin hat ihre Existenzberechtigung. Zusammenhalt ist wichtig - über die Grenzen von Disziplinen und Verbänden hinweg.

  • Ich finde nicht dass eine Jubali durch keine andersweitige Ausbildung zu vergleichen ist.
    Zwar beschreibt das Feld der Jubali hauptsächlich den Umgang und die Betreuung von Kindern, jedoch das immer im Bezug auf den Sport -Schießen-
    Wie Frank schon sagt, was spricht dagegen diesen Lehrgang abzulegen?
    Ich habe ihn erst anfang diesen Jahres gemacht. Und muss sagen ich hab viel gelernt. :D Mit wenig Aufwand und geringen Kosten.
    Lieber weiße ich genau das vor, im Bezug auf Schießen und dabei der Arbeit mit Jugendlichen, als dass was passiert und es wieder losgeht dass im Sportschießen alles zu locker gehandhabt wird. :cursing:

  • Primär geht es nicht darum, die JuBaLi "nicht machen zu wollen" - sondern darum - worin die Notwendigkeit besteht, als Sportschütze oder Sportschützin, die berufsmäßig mit Jugendlichen zu tun haben (siehe Studium etc., bla bla) und sich hobbymäßig dem Schießsport verschrieben haben, diesen Nachweis zu erbringen. Und um es vorweg zu nehmen: Es geht hier auch nicht um mich oder eine andere Person, meine Frage ist eine rein fiktive - aber - wie ich meine eine interessante. Natürlich kann man auch sagen, solange sie keinen realen Hintergrund hat, ist eine Beantwortung auch müßig.

    Ohne Mut zur Niederlage - keine Sternstunde.

  • Ich denke die Frage kann man klar mit nein beantworten. Besondere Obhut ist lediglich für Kinder notwendig.

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • Ich werfe mal in den Raum, daß Pädagogik mehr ist als das Unterrichten von Kindern.
    Deswegen würde ich das von Fall zu Fall entscheiden.
    Bei jemandem mit wenig Schießerfahrung würde ich schon eine JuBaLi einfordern.
    So ein Zertifikat ist ja auch irgendwie Werbung für den Verein bzw. den Trainer.

  • Von Fall zu Fall, finde ich gerade im Bereich schießen, wo es um Waffen geht sehr schwierig 8| .
    Ich meine kla wissen Pädagogen wie man mit Kindern umgeht, keine Frage.
    Aber ich denke wegen Amokvorfällen und der Tatsache dass im Schießtraining viel passieren kann das unumgänglich, alleine den Nichtschützen gegenüber... solange alles gut geht ist das in Ordnung. :D
    Aber wenn einmal was passiert, geht das Kritische gerede wieder los. Und wenn es dann noch an Prüfung fehlt, braucht man für die Aufregung nicht mehr zu sorgen. :(

  • Die grundlegende Ausbildung zur Schieß- und Standaufsicht wird immer benötigt.

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
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    small minds discuss people.“

  • Besondere Obhut ist lediglich für Kinder notwendig.


    Und für Jugendliche beim KK-Schießen, wenn diese noch nicht 16 Jahre alt sind.

    Jede Schießsport-Disziplin hat ihre Existenzberechtigung. Zusammenhalt ist wichtig - über die Grenzen von Disziplinen und Verbänden hinweg.

  • Stimmt. Ist nicht gerade meine Fachrichtung. Wir trainieren mit Luftgewehr und Luftpistole.

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • Wir trainieren mit Luftgewehr ...

    ich/wir auch, daher kenne ich den Effekt. Wer nur einen Hammer hat, für den sieht jedes Problem wie ein Nagel aus :D. Ich sehe auch immer erst mal nur Luftgewehr freihand ...

    Jede Schießsport-Disziplin hat ihre Existenzberechtigung. Zusammenhalt ist wichtig - über die Grenzen von Disziplinen und Verbänden hinweg.

  • Mal unabhängig von der Qualifizierungsfrage: §27 schreibt ja die Obhut für Kinder und Jugendliche vor und fordert das Einverständnis der Erziehungsberechtigten. Die Obhut wird aber begrenzt auf Kinder bis 14 für Druckluft und auf Jugendliche bis 16 für KK und Flinte. Aus dieser Konstellation wird jetzt von einigen Schützen bis hin zur Verbandsebene die These abgeleitet, auch nur für diese Kinder und Jugendlichen müsse das Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegen. Ich verstehe den Gesetzestext anders und bin der Ansicht, dass unabhängig von der besonderen Obhut das Einverständnis bis 18 immer vorliegen muss.

    Wie seht ihr das?


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Ich vermute die Geschäftsfähigkeit ist ausschlaggebend.

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
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  • Hallo Geronimo,

    aus vereinsrechtlicher Sicht macht das auf jeden Fall Sinn, aber es geht mir hier konkret um das Waffenrecht. Denn sollte die Forderung generell für Jugendliche unter 18 gelten, und davon gehe ich trotz anders lautender Meinungen aus, dann läge bei Verstoß mindestens eine Ordnungswidrigkeit vor.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Natürlich. Ich denke die Auslegung der Verbände ist richtig und hierbei entscheidend.

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“