Stellungnahme des DSB zum FAZ Feuilleton

  • Weißt Du vielleicht mehr als das was in der Zeitung stand? *michratlosamkopfkratze*

    Nein ich weiß nicht mehr als das was an die Öffentlichkeit dringen darf.

    Ich habe diese Fragen nur mal gestellt weil ich aus eigener Erfahrung immer wieder sehe
    wie die Bestimmungen und Gesetze gehandhabt werden.

    Wer hat denn erlebt oder erfahren das die sogenanten "Altbestandschützen" auf ihre Bedürftigkeit
    durch entsprechende Stellen überprüft wurden?
    Für meinen Teil kann ich jederzeit einen Nachweis bringen obwohl ich seit 1971 ständig trainiere und an Wettkämpfen auf allen Ebenen teilnehme.
    Eine sauber geführte Exel-Datei über meine Meisterschaften mit Datum,Platz und Urkunde hat schon so manchen Amtsleiter im Ordnungsamt in
    Erstaunen gebracht.

    So mancher Schütze hätte hier seine Probleme.
    Es sei denn er findet jemanden in seinem Verein der seine Unterschrift hergibt.

    Wie ich schon am Anfang meines Kommentars gesagt habe freue ich mich auf den Sturm im Wasserglas.
    Die Wortmeldungen und Beiträge zeigen mir das ich doch nicht so falsch lag.

  • Nein ich weiß nicht mehr als das was an die Öffentlichkeit dringen darf.

    Ich habe diese Fragen nur mal gestellt weil ich aus eigener Erfahrung immer wieder sehe wie die Bestimmungen und Gesetze gehandhabt werden.

    Naja .. ich hab da so meine Probleme, wenn man gleich eine Verschwörung/Versäumnisse sieht, wenn nicht alles haarklein in der Zeitung steht. Aber sei's drum ...

    Wer hat denn erlebt oder erfahren das die sogenanten "Altbestandschützen" auf ihre Bedürftigkeit durch entsprechende Stellen überprüft wurden?

    Bei mir im Verein z.B. Hier fallen mir spontan sieben Mitglieder ein, die nach Post von mindestens drei verschiedenen Ämtern ihre (überwiegend) Kurzwaffen nun wieder ausführen um die entsprechenden Nachweise führen zu können. Wettkampfschützen wurden aus denen zwar i.d.R. keine mehr, aber immerhin erscheinen sie wieder ab und an zum Training. Einige Mitglieder haben ihre Waffen nach entsprechender Post vom Amt auch verkauft.

  • Die Überprüfung der "schießsportlichen Aktivität" gerade von solchen, die sich lange nicht mehr auf dem Amt haben sehen lassen, wird hier betrieben, seitdem ich Sportschütze bin. Und das sind ca. 15 Jahre. Ob mit oder ohne (echte) Rechtsgrundlage - viele haben dann ihre Waffen "günstig" verkauft, weil sie sich nicht aufgerafft haben, mit dem Amt zu streiten.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • viele haben dann ihre Waffen "günstig" verkauft, weil sie sich nicht aufgerafft haben, mit dem Amt zu streiten.

    Warum denn streiten?
    entweder bin ich Sportschütze und bin voll bei der Sache oder ich steige aus.

  • Und was ist mit dem grundgesetzlichen Schutz des Eigentums?
    Es muß ja auch (noch) niemand sein Auto abgeben, weil er keine 15.000 km pro Jahr schafft.


    entweder bin ich Sportschütze und bin voll bei der Sache oder ich steige aus.

    Dieser Satz zeigt ein hohes Maß an Arroganz gepaart mit angelerntem Untertanentum. Denk mal drüber nach.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • @Karl
    Zumindest hier wird von psychischen Problemen (Depressionen) bzw. ärztlicher Behandlung gesprochen:
    http://n-tv.de/panorama/53-Jaehriger-…nina-article16757946.html
    http://abendzeitung-muenchen.de/inhal…6a-aaf9-8ae8becf1152.html

    Meine Links scheinen etwas jünger und damit aktueller zu sein und da wird nicht mehr davon geschrieben, abgesehen davon war er noch Fahrer bei einer Behörde und den Führer Schein ist man dort schneller los als eine private WBK. Wobei dann noch die Frage wäre, wie die Behörden von einer Behandlung erfahren sollten.

    Warten wir mal das Ergebnis ab, Verhandlungen sind ja öffentlich.

    Ich habe diese Fragen nur mal gestellt weil ich aus eigener Erfahrung immer wieder sehe
    wie die Bestimmungen und Gesetze gehandhabt werden.

    Die Staatsanwaltschaft stellt diese Fragen selbstverständlich nicht.
    Sie müsste ja zugeben ihre eigenen Auflagen vernachlässigt zu haben.


    Nach diesem Satz muss ich allerdings bezweifeln ob Du das überhaupt verstehst. Bevor Du jetzt mit unzähligen Beispielen kommst: Vorgänge wie der um Gustl Mollath kommen vor sind aber eben nicht der Regelfall.

    Eine sauber geführte Exel-Datei über meine Meisterschaften mit Datum,Platz und Urkunde hat schon so manchen Amtsleiter im Ordnungsamt in
    Erstaunen gebracht.

    Das muss ja nicht immer bedeuten dass diese Nachweise für eine weitere Bearbeitung relevant sein müssen, ältere Nachweise sind das in den seltensten Fällen.

    Aber trotzdem, Aufpassen dass so eine Datei nicht mal auf die eigenen Füße fällt.

    Um aufs eigentliche Thema zurückzukommen:

    In anderen Foren regt sich die Waffenbesitzergemeine auf dass dem Sprecher der Polizei nicht klar ist dass der Waffenbesitz von vor 2002 (und natürlich auch die alte gelbe WBK) keiner nachträglichen Überprüfung bedarf.

    Es scheint nun mal so zu sein dass hier jemand, für dessen Waffenbesitz aus den Reihen der Waffenbesitzer üblicherweise eingetreten wird, auffällig geworden ist.

    Damit müssen wir nun mal leben, ein Tötungsdelikt ist nun mal was anderes als ein "Parkrempler" eines Autofahrers wobei es da auch der geschrottete Ferrari eines 19 jährigen mit der Frage ob man so ein Auto einem Anfänger überlassen darf in die Presse schaffte?

    Hier kam ein Mensch ums Leben, verantwortlich ist erstmal der am Abzug, den ohne Waffe hätte er einfach ein anderes Werkzeug genommen, das hat ja Schmidtchen oben schon erklärt. (Dass der Karl das nicht glaubt spielt hier keine Rolle.)

  • Hier kam ein Mensch ums Leben, verantwortlich ist erstmal der am Abzug, den ohne Waffe hätte er einfach ein anderes Werkzeug genommen, das hat ja Schmidtchen oben schon erklärt.

    Sicher, ist derjenige verantwortlich, der abgedrückt hat. Problem bei dem "dann hätte er halt was anderes genommen" ist nur meistens, dass dann die Folgen weit weniger gravierend gewesen wäre oder ggf. gar nix passiert wäre. Da hab ich dann auch nicht immer so wirklich was zum erwidern parat ...

  • ... denn ohne Waffe hätte er einfach ein anderes Werkzeug genommen, das hat ja Schmidtchen oben schon erklärt. (Dass der Karl das nicht glaubt spielt hier keine Rolle.)

    Du musst das auch nicht glauben,

    aber gerade in dem hier vorliegenden Fall - sofern die bisherigen Informationen dazu überhaupt stimmen - spricht schon einiges dafür, dass gerade dieser Täter auch ein anderes Tatmittel benutzt haben könnte. Es deutet schon einiges auf eine Handlung im Affekt hin und gerade in solchen Fällen spielt das Tatmittel nur eine untergeordnete Rolle. Da wird schlicht benutzt, was gerade zur Verfügung steht. Er hätte auch einfach mit einem Auto in die Menge fahren können und es wäre dann auch nicht die erste Tat dieser Art gewesen.

    Aber wie wäre die Berichterstattung und die Diskussionen dann wohl verlaufen? Hätte es dann auch die gleichen Schnellschlüsse gegeben, wie sie immer nur dann kommen, wenn legale Schusswaffen im Spiel waren?

    Bitte nicht falsch verstehen, das ist kein Rechtfertigungs- oder Ablenkungsversuch. Aber es ist auch legitim, Forderungen und Maßnahmen, ich nenne sie mal Schnellschlüsse, auf ihre Eignung, solche Taten zukünftig auch wirklich verhindern zu können, auch kritisch zu hinterfragen. Würde man jeglichen legalen Schusswaffenbesitz in diesem Land verbieten, dann gäbe in der Tat keine Taten mehr mit legalen Schusswaffen. Das ist aber auch schon der einzig zulässige Schluss, alles andere reine Spekulation. Es ist nämlich mehr als fragwürdig, ob solch ein Verbot auch angesichts der Tatsache, dass die legalen Schusswaffen noch nie eine wirklich signifikante Rolle als Tatmittel gespielt haben, auch überhaupt einen Einfluss auf die Kriminalitätsrate haben würde. Betrachtet man nämlich die jeweilige Verfügbarkeit von Schusswaffen und die Kriminalitätsrate in unterschiedlichen Gesellschaften, dann spricht schon einiges dafür, dass die Verfügbarkeit nur einen sehr geringen oder sogar gar keine Einfluss auf die jeweilige Kriminalitätsrate hat. Ganz anders sieht es aber aber aus, betrachtet man auch die jeweiligen sozialen Verhältnisse, wobei man selbst dabei mit Schnellschlüssen sehr vorsichtig sein muss.

    Ist das aber so, und es spricht wie schon gesagt mehr als nur einiges dafür, dann sind Forderungen und Maßnahmen, die sich immer nur einseitig auf den Bereich beziehen, der in Wirklichkeit gar keinen signifikanten Einfluss auf die jeweilige Kriminalitätsrate hat, nicht nur überflüssig, sondern sogar auch noch kontraproduktiv, weil sie nichts bewirken und zudem auch noch den Blick auf die wirklichen Ursachen und Gründe verstellen.


    Und an Fische49: Wie würde denn dein zwar auf eine Art verständlicher aber ansonsten wenig hilfreicher Rundumschlag aussehen, wenn der Täter ein (nach deinen Kriterien) aktiver Schütze gewesen wäre?

    Auch nur mal so als Anregung zum Nachdenken.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Sicher, ist derjenige verantwortlich, der abgedrückt hat. Problem bei dem "dann hätte er halt was anderes genommen" ist nur meistens, dass dann die Folgen weit weniger gravierend gewesen wäre oder ggf. gar nix passiert wäre. Da hab ich dann auch nicht immer so wirklich was zum erwidern parat ...

    Hallo GroMar,

    es ist zwar richtig, dass Schusswaffen theoretisch eine größere Wirkung entfalten können. In der Praxis stimmt das aber so nicht. So endet zum Beispiel nur ein (eher geringer) Teil der Taten, wo Schusswaffen eingesetzt werden, auch wirklich tödlich.

    Abgesehen davon spielen Schusswaffen bei Straftaten (gegen das Leben) eh nur eine untergeordnete Rolle und wenn doch, so sind es in mehr als 95 Prozent aller Fälle illegale Schusswaffen.

    Das gemeine Messer hingegen ist in unserem Land nach wie vor das Tatmittel Nummer Eins. Ansonsten wird so ziemlich alles verwendet, was den Tätern gerade zur Verfügung steht. Selbst Golfschläger sind nicht davor gefeit, auf diese Art missbraucht zu werden. Alles nachlesbar in der PKS.


    Man darf bei solchen Thesen nicht den Fehler begehen, sich von seinen eigenen Bauchgefühlen und den Bildern, die wir alle ja auch dank der oftmals grandiosen Machwerke nicht nur aus Hollywood im Kopf haben, verleiten zu lassen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • @Murmelchen
    Hmmm ... ich glaube Du hast mich da irgendwie missverstanden, denn Deinem Beitrag würde ich jetzt auch zustimmen.

    Mir ging es einfach darum, dass einem bei bestimmten Punkten in Diskussionen (mit Waffengegnern) dann halt mal die Argumente ausgehen und man dem Gegenüber zustimmen muss (auch wenn es einem gegen den Strich geht). Weitere Ausführungen würde ich gerne lassen, ich kann meinen Standpunkt grad nicht so in Worte fassen ohne dass es missverständlich wird. ;)

  • Jemand der größtmöglichen Schaden anrichten will, findet wahrlich effizientere Wege im Baumarkt.

    [...] (Ich habe die Materialliste mal weggelassen, bin aber. sollte es jemand bezweifeln, gerne bereit die nach zu liefern)

    Axel

  • Wer hat denn erlebt oder erfahren das die sogenanten "Altbestandschützen" auf ihre Bedürftigkeit
    durch entsprechende Stellen überprüft wurden?
    Für meinen Teil kann ich jederzeit einen Nachweis bringen obwohl ich seit 1971 ständig trainiere und an Wettkämpfen auf allen Ebenen teilnehme.
    Eine sauber geführte Exel-Datei über meine Meisterschaften mit Datum,Platz und Urkunde hat schon so manchen Amtsleiter im Ordnungsamt in
    Erstaunen gebracht.

    Es ist ja schön, dass du schon immer weiter warst als der Gesetzgeber, aber nichts desto trotz sieht selbst dieser es bisher in Bezug auf die stetige Bedürfnisprüfung wohl eher nicht so, wie es einige Behörden auslegen:

    Zitat

    Ziffer 4.4 WaffVwV
    Mit § 4 Absatz 4 Satz 3 wird keine Regelüberprüfung alle drei Jahre eingeführt.
    Hiermit soll die Grundlage geschaffen werden, Fällen nachgehen zu können, in
    denen der Waffenerlaubnisinhaber [/b]offensichtlich[/b] kein Bedürfnis mehr hat.

    also z.B., wenn er sich aus seinem einzigen Verein abmeldet und dieser das ordnungsgemäß der Behörde meldet.

    Das sich bisher nur wenige "Altbesitzer" gegen solches vorgehen gewehrt haben ist wohl tatsächlich der Tatsache geschuldet, dass die "alten Kameraden" keine Energie haben, sich mit der Behörde derwegen anzulegen. Aber wegen einem alten KK-Gewehr (und um so was geht es bei uns bei den Sportschützen in ca. 60% der Fälle) so einen Aufstand seitens der Behörde zu machen ist auch eher unverständlich. Da wüsste ich andere Einsatzgebiete ! Übrigens dürfen diese Waffen nur noch zu einem geringen Teil kostenlos dem Verein überlassen werden, da dieser auch nur eine bestimmte Anzahl haben darf

    Zitat

    Ziffer 8.1.2 WaffVwV
    Die Zahl der einem Verein zuzubilligenden Vereinswaffen bemisst sich nach den Regelungen in der Satzung und der Zahl der in der Übungs-/Probephase
    befindlichen Mitglieder des Vereins und der vom Verein in diesem Zusammenhang konkret nutzbaren Schießstättenkapazitäten (verfügbare Bahnen,
    Häufigkeit der Nutzung etc.). Unter Beachtung dieser Parameter wird dem Verein ein Waffenkontingent zugestanden, welches bei umfassender Nutzung
    aller in diesem enthaltenen Vereinswaffen einen nach objektiven Maßstäben effektiven Schießbetrieb in diesem Bereich ermöglicht.


    Da wiederum achten sie penibel genau auf die Einhaltung der Vorschrift ! X(

    Bleibt also i.d.R. nur die Verschrottung des KK-Gewehres von <1970. X(

  • Ich hätte eine OT-Frage (für die sich mMn. kein eigener Thread lohnt).

    Bald mache ich meinen Sachkundelehrgang u.a., damit ich mit einer KK-Pistolendisziplin beginnen kann. Das Problem ist, dass mein Verein zwar KK anbietet, aber praktisch wird KK nicht ausgeübt und wenn dann nur Gewehr. Nun weiss ich, dass mein Verein mir für die WBK ein Bedürfnis ausstellen soll. Wenn ich nun in einem anderen Verein (sagen wir als Gastschütze) KK-Pistole mitschiessen würde, wäre das ein rechtliches Problem?

  • Hallo,

    Dein Verein soll bestätigen, dass Du dort KK-Pistole schießen kannst und dass Du diese Disziplin im letzten Jahr regelmäßig trainiert hast. Das ist der Fall, also kann das bestätigt werden. Ich sehe als juristischer Laie da kein Problem.

    Ich würde das rechtzeitig mit Sportwart oder Vorsitzendem Deines Vereins besprechen, aber die bescheinigen nichts falsches.

    Gruss, Marcos

  • Hallo homofaber,

    vorab und das ist jetzt keine Wortklauberei, dein Verein hat nur noch zu bestätigen, dein Verband bescheinigt Dir (oder auch nicht) dein Bedürfnis.

    Das Antragsformular des WSB kennst Du schon?

    WSB - Antrag nach § 14 Abs. 2 WaffG

    Da stecken inzwischen auch so einige Drops drin! Auf Seite 3 erfährt man auch, woher der Wind weht - Zitat "... sowie Erlassen und Vorgaben des Innenministeriums NRW" - und beim WSB gibt es (leider) zudem auch noch etliche Kräfte, denen so etwas gar nicht so ungelegen kommt.

    Für Dich ist die folgende Passage besonders interessant und auch nicht ganz unproblematisch:

    "Des weiteren wird bestätigt, dass der Verein über eine Schießstätte bzw. eine geregelte Nutzungsmöglichkeit einer Schießstätte verfügt, auf der die vom Schützen beantragte Waffe in der beschriebenen Disziplin (siehe Blatt 1) geschossen werden kann!"


    Mit bestem Schützengruß

    Frank - sagte ich eigentlich schon, dass ich dieses unsägliche Bedürfnisprinzip in seiner jetzigen Ausprägung strikt ablehne - ach was, ich lehne das ganze Bedürfnisprinzip ab

  • Die Frage ist also:
    Habt ihr einen Stand, auf dem man 25m schießen kann? (Wenn es nur einen 50m-Stand gibt, kann der auch auf 25m genutzt werden?)
    Wenn ja, mit wie viel Joule?
    Gibt es Beschränkungen bezüglich der Waffenart oder des Anschlages?

    Für SpoPi braucht man keine elektronische oder Drehanlage. Das Drehen kann man - zu Übungszwecken - auch mit einem handelsüblichen Timer simulieren.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Marcos: Danke für deine Einschätzung!

    @Murmelchen + Califax:

    ...
    Da stecken inzwischen auch so einige Drops drin! Auf Seite 3 erfährt man auch, woher der Wind weht - Zitat "... sowie Erlassen und Vorgaben des Innenministeriums NRW" - und beim WSB gibt es (leider) zudem auch noch etliche Kräfte, denen so etwas gar nicht so ungelegen kommt.

    Für Dich ist die folgende Passage besonders interessant und auch nicht ganz unproblematisch:

    "Des weiteren wird bestätigt, dass der Verein über eine Schießstätte bzw. eine geregelte Nutzungsmöglichkeit einer Schießstätte verfügt, auf der die vom Schützen beantragte Waffe in der beschriebenen Disziplin (siehe Blatt 1) geschossen werden kann!"
    ...

    Nein, das Formular kannte ich bisher nicht. Ich bin etwas erstaunt, weil man beim WSB richtig Leistung nachweisen muss, um KK schießen zu dürfen (da ich einen großen Trainingsfleiß habe, sehe ich erstmal kein Problem).
    Der WSB scheint doch recht vorsichtig zu sein.
    Mein Verein darf eine öffentliche Anlage nutzen. 25m sind definitiv möglich; 50m wahrscheinlich auch, denn es wurde dort Gewehr geschossen (eine 25m Disziplin für Gewehr gibt es nicht, oder?). Allerdings bräuchte ich die 50m für die Freie.
    WSB-Mitglieb bin ich seit >12Monaten, sprich ich müsste im schlimmsten Fall, wenn es mit den 50m nicht klappt, in einen zweiten Verein eintreten, oder?

  • >Ich hätte eine OT-Frage (für die sich mMn. kein eigener Thread lohnt)
    Na mal seh'n!


    >Bald mache ich meinen Sachkundelehrgang u.a., damit ich mit einer KK-Pistolendisziplin beginnen kann.


    Du kannst die nächsten hundert Jahre soviel KK und GK im Verein/Zweitverein schießen wie du willst/darfst: ohne Sachkundelehrgang.
    Das kann! zwar Vereinspolitik sein und wird ab und an auch mal so gehandhabt; aber nicht nötig (schadet auch nicht).
    Jeder hat so seine Macken. Hundert Jahre nehme ich zurück ->nächste Zeit.

    >Nun weiss ich, dass mein Verein mir für die WBK ein Bedürfnis ausstellen soll.

    -Zweitmitgliedschaft meist günstiger als jedesmal Gastschütze zu sein, falls du evtl. öfter schießt.
    -Bedürfnis kann auch der "Zweitverein" bescheinigen. Das dürfte auch unkomplizierter in deinem Fall sein.
    -angemieteter Stand: Standnachweis des Vereins?
    -hier bei uns ist fast jeder noch woanders Mitglied, oder hat anderen Erstverein. Zweitmitgliedschaft ist keine Straftat!
    Einige Abtrünnige sogar beim BDS .....

    Vielleicht ist ja hier in Bayern einiges ein klein wenig anders, jetzt wo ich WSB lese....


    Stefan

  • Ich bin etwas erstaunt, weil man beim WSB richtig Leistung nachweisen muss, um KK schießen zu dürfen

    Nein, diese (rechtlich ebenfalls fragwürdige) Forderung gilt nur für Antrage nach § 14 Abs. 3 WaffG, also für Anträge über das Grundkontingent hinaus.


    Der WSB scheint doch recht vorsichtig zu sein.

    Man könnte das auch noch anders ausdrücken:

    Der WSB legt das Waffengesetz zum Nachteil seiner Mitglieder aus!

    Der Fairness halber muss man dazu allerdings wohl auch noch anmerken, dass der Verband hier auch ein bisschen in der Zwickmühle steckt, denn die Landesregierung hat auch viele teils recht subtile Möglichkeiten, etwas Druck auszuüben, um ihre eigenen Vorstellungen und Ideologien verwirklicht zu sehen. Ich befürchte allerdings, zu viel Unterwürfigkeit zahlt sich auf Dauer nicht aus. Wie war das noch, ... darauf einen Jägermeister.


    Apropos, wenn Dir klar ist, dass Du Dir neben der SpoPi auf jeden Fall auch (irgendwann) eine Freie zulegen willst, dann könntest Du neben dem Antrag auf eine Erlaubnis nach $ 14.2 - grüne WBK mit Voreintrag, die brauchst Du für die Spopi - auch gleich den Antrag auf eine Erlaubnis nach § 14.4 - gelbe WBK, die WBK für Sportschützen, mit der Du neben der Freien auch Langwaffen usw. erwerben darfst - bei deiner zuständigen Behörde - in der Regel in NRW die Kreispolizeibehörde - stellen. Rechtlich ist das kein Problem und (je nach Behörde) auch so gelebte Praxis und Du sparst dabei auch noch etwas Geld. Mit dem Voreintag in der Grünen WBK hast Du dann ein Jahr Zeit, eine entsprechende Pistole zu erwerben und für die Gelbe WBK gibt es (zumindest theoretisch) keine Frist.

    Du beantragst also beim WSB die Bescheinigung nach § 14.2 und stellst dann bei der KPB zusätzlich einen Antrag auf eine Erlaubnis nach § 14.4. Mit ein bisschen Glück akzeptiert deine zuständige Behörde diesen Antrag auch ohne weitere Bedürfnisbescheinigung seitens des WSB, denn durch das Training mit der SpoPi erfüllst Du ja auch die Anforderungen für eine Erlaubnis nach $ 14.4. Für alle Fälle kannst Du Dir ja auch noch ein paar Trainingseinheiten mit der Freien durch deinen Verein bestätigen lassen. Und einen Nachweis über die sichere Aufbewahrung der zukünftigen Waffen brauchst Du auch noch. Es ist zudem sicher auch nicht ganz verkehrt, wenn Du dabei auch rechtlich halbwegs sattelfest rüberkommst. Allerdings, das muss ich auch sagen, je nach dem wie die für Dich zuständige Behörde so drauf ist, können die auch mauern.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank