Ab wann Bedürfniserteilung im BDS?

  • Hallo zusammen,

    bin schon gut 15 Jahre Mitglied im DSB, habe gelbe/grüne WBK und möchte nun mit den Flintendisziplinen im BDS bei einem weiteren Verein beginnen.

    Gibt es beim BDS so eine Art "Mindestmitgliedschaft" bevor dieser ein Bedürfnis ausspricht? Oder kann man eintreten und am nächsten Tag gleich den passenden Bedürfnisantrag hinterher schicken?

    Es geht mir hier nicht um die einjährige Mindestmitgliedschaft im Schützenverein generell, da die Vss. ersichtlich samt Schießnachweise erfüllt sind.

    Vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen - danke ^^

  • Da du eine Flinte auf die gelbe WBK kaufen kannst, die du doch schon hast, brauchst du doch keine Bedürfnisbescheinigung des BDS für eine solche Waffe.

    Ansonsten kenne ich einige Verbände, die den Bedürfniszeitraum ab der Meldung bei ihnen rechnen, da sie anderes nicht nachprüfen könne (und wollen ;) ).

    Ob da der BDS auch zu gehört, weiss ich aber nicht.

  • Der beste/einzige Weg: Deinen Landesverband fragen.

    Was nützen dir bei so einer Frage Spekulationen in einem Forum?
    Hier im LV1 ist es, glaube ich, ein halbes Jahr.
    Das kann in deinem Landesverband aber ganz anders sein.

    schmidtchen:
    Kommt auf die Flinte an.
    Beim BDS gibt es auch Disziplinen für Repetier- und Selbstladeflinten,
    die gehen dann auf die Grüne.

  • Hallo zusammen,

    bin schon gut 15 Jahre Mitglied im DSB, habe gelbe/grüne WBK und möchte nun mit den Flintendisziplinen im BDS bei einem weiteren Verein beginnen.

    Gibt es beim BDS so eine Art "Mindestmitgliedschaft" bevor dieser ein Bedürfnis ausspricht? Oder kann man eintreten und am nächsten Tag gleich den passenden Bedürfnisantrag hinterher schicken?

    Es geht mir hier nicht um die einjährige Mindestmitgliedschaft im Schützenverein generell, da die Vss. ersichtlich samt Schießnachweise erfüllt sind.

    Vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen - danke ^^

    Die Antwort lautet: 4 Monate

    Axel

  • Da du eine Flinte auf die gelbe WBK kaufen kannst, die du doch schon hast, brauchst du doch keine Bedürfnisbescheinigung des BDS für eine solche Waffe.

    Ansonsten kenne ich einige Verbände, die den Bedürfniszeitraum ab der Meldung bei ihnen rechnen, da sie anderes nicht nachprüfen könne (und wollen ;) ).

    Ob da der BDS auch zu gehört, weiss ich aber nicht.

    Ich will eine Selbstladeflinte mit glattem Lauf - da geht die gelbe WBK nicht.
    Die Sache mit der Nachprüfung kann ich verstehen, wenn jemand ohne WBKs kommt ...bei allen anderen muss zum Ersterwerb die Jahresfrist ja bereits abgelaufen sein.


    Der beste/einzige Weg: Deinen Landesverband fragen.

    Was nützen dir bei so einer Frage Spekulationen in einem Forum?

    Wer sagt, dass ich hier spekuliere? Ich hatte mir eine Antwort wie von AxelA erhofft mit zusätzlicher Quellenangabe - nicht mehr, aber auch nicht weniger
    :thumbup:
    Mailanfrage an meinen Landesverband ist schon vor Start des Topics rausgegangen - aber ich dachte die Frage stellen sich vll. noch andere Schützen und die Antwort lässt sich als BDS-Insider vll. aus dem FF geben ;)

    Die Antwort lautet: 4 MonateAxel

    Und woraus ergibt sich das?

  • Die Bedürfnisbescheinigungen stellt nicht der BDS, sondern Dein BDS-Landesverband aus.
    Jeder LV hat eigene und voneinander punktuell abweichende "Befürwortungsrichtlinien".
    Um deine Frage also korrekt zu beantworten, muß man erst mal wissen, wo du wohnst.

    Noch einfacher und zielführender ist ein kurzer Anruf bei der Geschäftsstelle deines Landesverbandes, bei dem du dein Anliegen schilderst.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Gespräch über dieses Thema mit Friedrich Gepperth.

    Mag sein. Der Fritz ist aber für die Bedürfnisse der LVs nicht zuständig. Nur für seinen eigenen.
    In meinem LV steht diesbezüglich nichts diesbezügliches in der Befürwortungsrichtline.
    Bei uns kann man direkt und ohne Wartezeit innerhalb des BDS von Verein zu Verein wechseln.
    Kann aber bein Threadstarter anders sein.
    Ohne zu wissen, in welchem LV er Mitglied ist, ist das alles Spökenkiekerei.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Bin im LV 7 (Baden-Württemberg), insofern dürfte die Aussage von AxelA dann zutreffen.
    Eine Fundstelle würde mich dennoch interessieren - vielleicht bekomme ich diese per Mail vom Verband.

  • Mag sein. Der Fritz ist aber für die Bedürfnisse der LVs nicht zuständig. Nur für seinen eigenen.In meinem LV steht diesbezüglich nichts diesbezügliches in der Befürwortungsrichtline.
    Bei uns kann man direkt und ohne Wartezeit innerhalb des BDS von Verein zu Verein wechseln.
    Kann aber bein Threadstarter anders sein.
    Ohne zu wissen, in welchem LV er Mitglied ist, ist das alles Spökenkiekerei.

    Du kannst davon ausgehen, dass bei der Frage ob und wie die Verbandszugehörigkeit bei einem anderen anerkannten Verband zu bewerten ist, es eine Vorgabe durch den Bundesverband gibt. Auch das Thema Vereinswechsel zwischen Landesverbänden des BDS ist meines wissens vom Bundesverband vorgegeben. Der Bundesverband hat die Durchführung der Befürwortungen ja lediglich delegiert.

    Bin im LV 7 (Baden-Württemberg), insofern dürfte die Aussage von AxelA dann zutreffen.
    Eine Fundstelle würde mich dennoch interessieren - vielleicht bekomme ich diese per Mail vom Verband.

    Ich erinnere mich dunkel daran, dass gewisse Personen vom LV7 in den Winterurlaub wollten. Und dann gibt es da ja auch noch gewisse regionale Befindlichkeiten in der Kommunikation. Als Schwabe soll es besser funktionieren, als bei einem Badner :D

    Axel

  • LV7 Bedürfnis

    Dort das Formular runterladen. Oder anrufen.

    Zitat von BDS LV7

    ... seit mind. 12 Monaten Mitglied in einem anerkannten Sportschützenverband ist ...

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  • Antwort gabs per Mail immer noch keine.

    Jetzt habe ich immerhin schon mehrere Alternativen:

    - keine Frist
    - 4 Monate
    - 6 Monate (mündlich im Verein)

    Schau ma mal was da noch kommt :P

  • Telefonische Auskunft:

    Zitat von Landesverband 7


    6-7 Monate
    Das macht man halt so intern, auch wenn WBK vorliegt. Das Gesetz fordere ja ein Jahr Mitgliedschaft im anerkannten Schießsportverband und sie erkennen auch DSB an - aber trotzdem haben sie sich mal intern auf die 6-7 Monate geeinigt. Kodifiziert ist das in keiner (Verbands-)Ordnung.
    Es kann ja nicht sein, dass man einfach eintritt und dann sofort eine Waffe bekommt.
    Auch wenn die Waffe noch unter das Grundkontingent fällt.


    Naja, muss man halt noch warten.
    Aber den Sinn hinter dieser Regelung verstehe ich nicht wirklich, wenn bereits alle WBKs vorliegen und eine mehrjährige Mitgliedschaft in einem anderen Verband vorliegt :thumbdown:


  • Naja, muss man halt noch warten.
    Aber den Sinn hinter dieser Regelung verstehe ich nicht wirklich, wenn bereits alle WBKs vorliegen und eine mehrjährige Mitgliedschaft in einem anderen Verband vorliegt :thumbdown:

    Na, der Sinn ist doch relativ einfach. Man möchte keine kurfristigen "Verbandshüpfer" , die nur wegen der Waffe kommen sondern lieber längerfristige Mitglieder. Und das geht sicher allen Sportschützenverbänden so. :D

  • Ja, das macht natürlich richtig Spaß wenn zusätzliche Hindernisse eines Verbandes geschaffen werden, die sich nichtmal der Gesetzgeber ausgedacht hat - weiter so :thumbup:

    Dass eine "Hüpferei" nur zum Erwerb der Waffen erfolgen soll, liegt hier doch neben der Sache - warum wird man BDS-Mitglied? Weil man dort Disziplinen mit Waffen ausüben kann, die es im DSB nicht gibt. Von entsprechenden Bedürfnisnachweisen mal abgesehen, wenn es lediglich einmalig um den Erwerb geht.
    Es ist halt lästig, bei anderen Schützenkameraden wöchentlich nach der Flinte u.a. zu fragen, nur wegen dieser unkodifizierten Festlegung obwohl man seitens des Gesetzgebers alle Vss. erfüllt.

    Bleibts halt wohl bei der schwäbischen Mentalität: "Des hamma schun immer so gmacht" ;)

  • Ja, das macht natürlich richtig Spaß wenn zusätzliche Hindernisse eines Verbandes geschaffen werden, die sich nichtmal der Gesetzgeber ausgedacht hat - weiter so

    Jetzt zerplatzt aber meine Illusion eines viel gepredigten angeblichen Alleinstellungsmerkmals der DSBs und seiner Verbände wie eine Seifenblase ;(

  • Jetzt zerplatzt aber meine Illusion eines viel gepredigten angeblichen Alleinstellungsmerkmals der DSBs und seiner Verbände wie eine Seifenblase ;(

    Ach? Wie viele Monate in einem anderen anerkannten Verband erkennen denn der DSB bzw. einer seine Landesverbände denn an?

    Axel

  • Ach? Wie viele Monate in einem anderen anerkannten Verband erkennen denn der DSB bzw. einer seine Landesverbände denn an?

    Vermutlich hat man sich dort mit dem Problem noch nicht mal beschäftigt!