Handballenauflage beim LG

  • Ich habe schon seit langem eine Frage die mich wirklich interessiert, aber bislang noch keine Antwort darauf in der Sportordnung des DSB finden können(oder ich habs halt nicht gefunden, kann natürlich auch sein :cursing: :(

    Ich habe mal auf der Anschütz HP eine Handballenauflage für Luftgewehre gesehn. Allerdings weiß ich nicht, ob ich das in meiner Disziplin
    (Freihand LG) überhaupt anbringen darf?
    Ein Vereinskollege erzählte mal, er hätte damals bei seiner FWB 300 diese kleine, schwarze Auflage, die sich bei einigen Gewehren unten am Griff befindet, abschrauben müssen. Hat sich da vielleicht im Laufe der Jahre etwas getan?
    Wobei sich die Schilderung ja mit der Tatsache decken würde, das man mit der Handballenauflage quasi einen Vorteil beim Schießen hätte.

    Würde mich über ein paar Antworten freuen ?(

    Gruß,
    Daniel

  • Hallo,

    schau mal in der Sportordnung nach der Regel 1.0.3.6.3.2 unter dem Punkt "F" ist dies erklärt.
    Das Verbot von Handballenauflagen beim LG gilt aber schon lange, müsste inzwischen schon über 20 Jahren gelten.
    Seitdem werden LGs ohnehin ohne Auflage oder Verbreiterungen (oder Mulden zur Daumenauflage) am Griff produziert.

  • Die Handballenauflagen sind schon lange verboten, allerdings ist es erlaubt und auch sinnvoll, den "Pistolengriff" am LG so weit zu verlängern, dass alle Finger platz haben. Man muss nur darauf achten, dass es nur verlängert statt zu verbreitern oder eine Auflage zu schaffen.

    Mein Trainingsmotto:
    Wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein. (Philip Rosenthal, Unternehmer, *1916)