Hallo Freunde,
eine Anmerkung sei mir hier noch gestattet. Wir reden hier über die Feinheiten der Sachkundeprüfung nach §7 bzw. der verantwortlichen Aufsichtsperson nach §27 und kommt jemand daher und behauptet, Druckluftwaffen fallen nicht unter des Waffengesetz. Das zeigt mir doch deutlich, dass bei der ganzen Kompliziertheit und Überregulierung des Waffengesetzes und der daraus abgeleiteten Meinungsvielfalt arg was faul ist.
Mir wurde auch schon von gestandenen Funktionären mitgeteilt, dass eine Aufsicht ja nur bei Wettkämpfen nötig sei, nicht aber beim Training.
Aber statt die Sache soweit wie möglich zu vereinfachen, wird immer noch einer oben drauf gesetzt. Das daraus resultierende Chaos und die ganzen gut gemeinten Falschaussagen führen dazu, das keiner mehr so genau weiß, was überhaupt noch statthaft ist und was nicht. Ich sehe da eine weitere große Gefahr für den Schießsport.
neuenkruger: Deine Unkenntnis mit den Druckluftwaffen werfe ich Dir nicht vor und das ich Dich hier zitiere, ist auch nicht böse gemeint.
Mit bestem Schützengruß
Frank