Bei uns kam neulich die Diskussion auf, ob ein Jagdscheininhaber, der beim jagdlichen Schießen Aufsicht machen dürfte, auch beim Schützenverein Aufsicht machen darf (z. B. KK).
Bei uns wird es aber anscheinend so gehandhabt, dass dies nicht geht. Wenn jemand dies machen möchte, muss er innerhalb des Schützenwesens seine Waffensachkunde noch einmal machen. Wobei seine Waffensachkunde für den Zugriff auf "Schützen-"Waffen ausreicht.
Mein Kenntnisstand ist, dass das rechtlich wohl ginge, aber sich die Verbände (DSB?, NSSV?) dagegen aussprechen.
Wird das überall so gehandhabt, was sind da die genauen Einschränkungen?