Abgelaufene Pressluftkartuschen eine Gefahr?

  • Hallo,
    Kartuschen ohne TÜV dürfen bei Wettkämpfen ja eigentlich nicht mehr benützt werden.
    Wenn ich sie aber im Training verwende interessiert das keinen Menschen.
    Gehe deshalb davon aus, dass auch Kartuschen ohne TÜV zu sicher sind, sonst müsste
    die Verwendung ja gänzlich verboten sein.
    Sollte es so eine Kartusche jemals zerreißen ist es schließlich egal ob ich beim Training oder
    im Wettkampf bin.
    Wie seht ihr das?

    Gruß Beschi

  • Solange nichts passiert, wird nichts passieren.
    Aber sollte dir ein Unfall mit einer abgelaufenen Kartusche passieren - und ggf. ein anderer dabei geschädigt werden -, kannst du Gift drauf nehmen, daß man dir dann einen Strick draus dreht.

    Ich würde es lassen.

    Oder würdest du z.B. mit einer scharfen Waffe (Baujahr nach 1891) auf den Stand schießen gehen, die kein CIP-Beschußzeichen trägt?
    Die Frage ist nämlich in erster Linie nicht, ob und mit welcher Wahrscheinlichkeit "etwas passieren kann", sondern, ob du dich an die geltenden Vorschriften und den "Stand der Technik" gehalten hast.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Ich würde jetzt sicherlich nicht mit einer Waffe ohne Beschußzeichen schießen,
    oder mit einem Auto ohne gültigen TÜV herumfahren ect., eben einfach weil es verboten ist.
    Aber niemand weiß so recht, ob man abgelaufene Kartuschen am Schießstand noch benutzen darf.
    Ich meine von Gesetzes wegen, eben wegen Unfallgefahr.
    Ich sehe da nämlich noch viele mit alten Kartuschen.
    Ich selbst habe übrigens eine gültige Kartusche.

    Gruß Beschi

    Einmal editiert, zuletzt von beschi (1. Oktober 2015 um 13:25)

  • Die Frage des "Ablaufs" von Kartuschen ist eine von DSB und einigen wenigen Herstellern ins Spiel gebrachte Variante, weil seinerzeit bei EINEM Hersteller mal Unfälle passiert sind. Diese waren nach meinen Informationen aber AUSSCHLIEßLICH auf mangelhaftes Material DIESES Herstellers zurück zu führen. Die Fa. Steyr, die mittlerweile auch dieser Regelung beigetreten ist (musste, da im herstellerverband) hat mir seinerzeit SCHRIFTLICH gegeben, dass sie bei ordnungsgemäßer Lagerung und Handhabung eine deutlich längere Haltbarkeit als 10 Jahre angeben können.

    Und das ist letztlich auch des Pudels Kern: Ohne ordnungsmäße Herstellung, Handhabung und Lagerung bringen auch die 10 Jahre "Haltbarkeitsdatum" nichts. Wenn das Ding feucht gelagert wird und ggf. "rostet" (z.B. die Stahlkartuschen), dann können sie auch vor 10 Jahre um die Ohren fliegen. Und dann nützt es mir als Geschädigtem auch nur wenig, wenn dieses "legal" passiert.
    Das Ganze ist ein ausgemachter Marketingschachzug zwischen DSB und den Herstellern. 8)

    Im Gegensatz zum "Ablaufdatum" der Kartuschen ist das CIP-(Beschuss-)Zeichen ein gesetzlich verpflichtendes Zeichen. Also bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. :thumbdown:

    Der Ausrichter einer Meisterschaft bestimmt, was er zulässt und was nicht. Das ist mit der Sicherheitspatrone bzw. dem bunten Faden das Gleiche. Nur bei Meisterschaften vorgeschrieben, aber keine GESETZLICHE Verpflichtung. Da passiert im Schadensfall eher nichts, solange man dir kein Verschulden nachweist. Wird dieses aber nachgewiesen, ist es auch egal, ob eine Kartusche noch nicht abgelaufen ist oder eine Pufferpatrone im Lauf war.

  • Soweit mir bekannt gibt es von gesetzeswegen keine Prüfpflicht für Druckluftkartuschen unter einem bestimmten Volumen, wo auch unsere Kartuschen zu zahlen soweit ich mich erinnere.

    Allerdings gibt es fast immer einen Weg der dir quer kommt.

    Für den Betrieb des Schießstandes brauchtst du eine Versicherung -> Versicherung über Verband -> Versicherung haftet nur wenn nach Regeln des Gesetztes UND des Verbandes und seiner Sportordnung gehandelt wird.

    Wenn der Verband die Nutzung verbietet -> keine Versicherung für Betrieb -> Betrieb nicht erlaubt.

  • Hallo Zusammen,

    sorry, ich kann Euch nicht verstehen....

    Unsere Kartuschen haben bis zu 300 bar, wenn 100 bar erreicht sind, wird im Normalfall nachgefüllt.

    Ich möchte nicht dabei sein, wenn es eine Kartusche mit 100 bar zerreißt.

    Kompressoren und Druckkessel in Firmen müssen regelmäßig geprüft werden. Die haben aber keine 100 bar.

    Und wir im Schiesssport diskutieren über eine Kartusche, die zwischen Euro 120,00 und Euro 180,00 kostet?

    Bei einer Verwendbarkeit von 10 Jahren sind das im Jahr maximal Euro 18,00.

    Und wieviel Geld geben wir für unsere restliche Ausrüstung aus?

    Wieviel bezahlen wir für Maßmunition für unsere Gewehre?

    Dann alle paar Jahre eine neue Jacke und eine neue Hose, weil die alte weich geworden sind?

    Nur mal so als Denkanstoss.....

    Für mich gibt's da keine Diskussion.

    Und ich mußte schon 3 Kartuschen entsorgen...

    Sicherheit geht vor. Aber ich bin auch einer derjenigen bei uns in der Firma, der in der Verwaltung arbeitet und nie ohne Sicherheitsschuhe in die Fertigung geht.

    Gruß

    Andreas

  • Ich möchte nicht dabei sein, wenn es eine Kartusche mit 100 bar zerreißt.

    Ich habe gesehen, was eine CO2-Flasche (ca. 60 Bar bei Zimmertemperatur) anrichten kann, wenn das Ventil abbricht.
    Nicht lustig.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Wenn Waffenbesitzer verstehen würde dass auch eine Kartusche im Lauf der Zeit belastet wird und damit einem Verscheiß unterliegt, könnte er vielleicht auch die Notwendigkeit eines Austauschs verstehen.

    Gelegentlich haben ja die gleichen Leute überhaupt kein Problem z.B. die Magazinfedern auch zu tauschen, auch wenn die Gründe hier aus technischer Sicht nicht zu verstehen sind.

  • Grundsätzlich orientiert sich die 10 Jahre Lebensdauer an der Druckbehälterverodnung, nach der derartige Behälter alle 10 Jahre zu prüfen sind. Durch verwendung feuchter Druckluft (z.B. Handpumpe) kann es zu erhöhter Korrosion in den Behältern kommen, was zu Rosten oder Lochfraß führen kann. Auch vor den 10 Jahren. Das Risiko ob eine Kartusche älter als 10 Jahre ist dürfte somit genauso groß sein als wenn sie jünger als 10 Jahre ist und schlecht behandelt wurde. Die Frage der Haftung sieht wieder anders aus. Innerhalb der 10 Jahre Unfall,.... nach 10 Jahren Fahrlässigkeit.......
    Bedenklich finde ich in diesem Zusammenhang, dass die abgelaufenen Kartuschen gern vom Ausland aufgekauft werden wo es die offizielle 10 Jahre Regelung nicht gibt. Trotzdem hört man wenig von entsprechenden Unfällen,......
    Grundsätzlich würde ich eine Kartusche nach 10 Jahren aussondern / Prüfen lassen (sofern stahl). Man muss sich mal zu Gemüte führen was die bis dahin geleistet hat. Meine Kartusche wird in der Woche 5 mal gefüllt..... von 100 auf 200 Bar......da wird das Material schon ein wenig leiden......

  • Alle deutschen die ihre nicht mehr verwenden können....werden bei egun rein gestellt und oft für gutes Geld in die Nachbarländer verhökert.....

    Naja, "gutes Geld" find ich das jetzt nicht. Eher Schnäppchen.
    Abgelaufene Kartuschen gehen teilweise für Bagatelle über den Tisch.
    Selbst welche die einen tadellosen äußeren Anschein erwecken, erreichen manchmal kaum den zweistelligen Euro Bereich.

    Dahingehend bin auch ganz bei schmidtchens Aussage, dass es ein cleverer Schachzug der Industrie war, den DSB durch entsprechende Lobbyarbeit auf die "ach so großen Gefahren" hinzuweisen. Denn seit dem, meines Wissens nach, einzigen Vorfall einer gerissenen Kartusche, auf Grund von Materialfehler, hat man nie wieder von solchen Unglücken gehört. Zugegeben, ich möchte auch nicht anwesend sein, wenn eine 200bar Kartusche hochgeht, halte die Gefahr aber für sehr gering.

    Anderes Beispiel: Warum "erlaubt" bspw. Hersteller Morini seine Kartuschen 20 Jahre zu verwenden?
    Da sagt komischerweise auch keiner etwas und man kann die Kartuschen die gesamte Zeit für Wettkämpfe nutzen.

    Die Hersteller haben aus meiner Sicht schon ein ziemlich raffiniertes Kartell gespannt, um sich laufende Einnahmen zu sichern.
    Ja wir geben für unser Equipment ein wahnsinns Geld aus, aber man muss die Kuh nicht melken, wo es nicht wirklich notwendig wäre.

    Meine Meinung: unnötig, Panik mache, Geldmacherei

    Wünsche trotzdem allen einen schönen Feiertag.

  • Alle deutschen die ihre nicht mehr verwenden können....werden bei egun rein gestellt und oft für gutes Geld in die Nachbarländer verhökert.....

    Wie unsere Schrottautos die dann in Afrika noch Jahre gute Dienste tun ohne TÜV.

  • Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, ist es vom Verband so geregelt, dass jeder Schütze für sein Material selbst verantwortlich ist. Das Ablaufdatum der Kartuschen wird nicht mehr Kontrolliert. Die Verantwortung liegt daher beim Schützen, egal ob eine Kartusche 1 Jahr alt oder 15 Jahre alt ist. Die Hersteller "garantieren" aber die Sicherheit für 10 Jahre. Danach liegt es in der Verantwortung des Schützen ob er eine Kartusche weiter verwendet oder nicht, mir selbst sind bis auf die bereits Erwähnten, keine weiteren Vorfälle bekannt bei denen Kartuschen zerborsten sind. Ich bin mir aber sicher, dass Hersteller und Verbände darauf reagiert hätten, wenn es Vorfälle gegeben hätte.

  • Also bei uns wird das Ablaufdatum der Kartuschen (bei den Meisterschaften) sehr wohl kontrolliert. Wer eine abgelaufene Kartusche hat, kommt bei den Kreismeisterschaften mit einem dezenten Hinweis davon, bei den Bezirksmeisterschaften wahrscheinlich auch noch, aber vor dem Land sucht man sich besser eine gültige Kartusche, sonst ist man nur Zuschauer.

    Das mit dem "der Schütze ist für seine Ausrüstung selbst verantwortlich" ist so zu verstehen, dass der Schütze keinen Einspruch erheben kann, wenn seine Waffe z.B. bei einer Nachkontrolle durchfällt, obwohl die Waffe zuvor durch die Waffenkontrolle gekommen ist. Eine Bekleidungskontrolle gibt es ja unterhalb der Deutschen Meisterschaft ja nicht, das heisst aber nicht, dass die Schießbekleidung nicht der SpO entsprechen muss nur weil das nicht gesondert geprüft wird.

  • Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, ist es vom Verband so geregelt, dass jeder Schütze für sein Material selbst verantwortlich ist.

    Ja und Nein. Wie GroMar auch schon schrieb, ist der Schütze zwar für seine Ausrüstung verantwortlich, jedoch sind Druckluftkartuschen ziemlich eindeutig in der SpO geregelt:

    Und da die Nutzungsdauer vom Hersteller festgelegt wird, ist es m.M.n. unmissverständlich.
    Deshalb ja auch mein zuvor genanntes Bsp. mit Morini Kartuschen, die vom Hersteller für 20 Jahre freigegeben sind.

  • Bei uns hat es diese Woche eine ein Jahr alte Kartusche von einer Walther Luftpistole zerlegt. Es hat beim Befüllen das innenliegende Gewinde nach Außen geschleudert und die defekte Kartusche ist jetzt bei Walther zur Überprüfung.