Ausleihen von erwerbsberechtigte Waffen?

  • Hallo,

    ich würde mir gerne eine Freie Pistole kaufen. Da es meine dritte Waffe (eingetragen sind .45 ACP und .22lfb Sportpistole) in meiner WBK Grün wäre, muss ich ja die Teilnahme, mit der zu erwerbenden Waffenart, von zwei Wettkämpfen oder Meisterschaften vorweisen.

    Dazu braucht man ja genau diese Waffe, also eine Freie Pistole, um dieses zu erfüllen.

    So müsste ich mir ja eine Freie Pistole ausleihen, um damit diese Vorgaben erfüllen zu können, wenn ich das richtig verstanden habe!

    Dafür müsste ich ja an Meisterschaften teilnehmen, da wir im Moment keine Rundenwettkämpfe schießen, und mir eine Waffe ausleihen, nur denke ich, dass man sich Waffen nicht über einen beliebigen Zeitraum ausleihen kann, wie geht das ganze denn vor sich?

    Oder reicht es schon, wenn ich zwei Wettkämpfe mit der Sportpistole nachweise?

  • Warum willst du die Freie Pistole denn auf dein Grüne WBK eintragen? Das kostet doch einen Haufen Geld!!!

    Beantrage doch einfach eine gelbe WBK (kostet um die 56€)!
    Mit der Gelben kannst du Freie Pistolen, Einzelladerlangwaffen mit glatten und gezogenen Läufen und Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen sowie merschüssige Perkussionswaffen erwerben. Ohne Voreintrag!
    Jeder Eintrag kostet um die 12€.
    Du musst zum Erwerb (außer bei der Beantragung) auch kein genaues Bedürfnis nachweisen, es reicht z.B. wenn eine Waffe im BDS einsetzbar ist, obwohl du nur im DSB Mitglied bist usw.
    Die Munitionserwerbsberechtigug ist in die gelbe WBK automatisch integriert!

    Mit der gelbe WBK bist du auch nicht gezwungen, an Wettkämpfen teilzunehmen, egal wie viele Waffen du in ihr eingetragen hast!

    Hier noch mal einen Link:
    http://wsv1850.de/cms/iwebs/?mmid=1385&smid=4203


    Oder google einfach mal " Gelbe WBK" oder "WBK für Sportschützen"

    Die Freie Pistole auf die Grüne zu kaufen wäre wirklich unklug!
    Wenn du auch mal Langwaffen schießen möchtest, wirst du die gelbe WBK sowieso brauchen!

    Mit freundlichem Schützengruß!

  • Ja hast du, danke dir!

    Wie ist der Satz: Der Erwerb muss innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Waffenbehörde angemeldet werden! zu verstehen?

    Heißt das, dass ich innerhalb von zwei Wochen nach der Eintragung der Waffe zur Behörde muss, dass sie es bei sich eintragen, so wie bei der grünen WBK?

  • Moin,
    Wenn Du eine gelbe WBK blanko hast, gehst damit zum Büma,kaufst und ab dem Augenblick musst Du innerhalb von zwei Wochen zum SB und der trägt die darin ein.

    Facebook Streu Kreis

  • Heißt das, dass ich innerhalb von zwei Wochen nach der Eintragung der Waffe zur Behörde muss, dass sie es bei sich eintragen, so wie bei der grünen WBK?

    Genau das!

    Binnen 14 Tagen musst du den Erwerb bei der Behörde "abstempeln" lassen.

    Mit freundlichem Schützengruß!

  • Nabend,

    ich habe heute einmal mit dem Herren bei meinem Landesverband von Hessen telefoniert. Sie wollen beim Bedürfnis zum Erstantrag genau wissen, was als erstes auf die gelbe WBK für Sportschützen soll, also Freie Pistole und das Kaliber .22lfb, da man sonst ja kein Bedürfnis hat, da sagte ich, wieso, bin doch Sportschütze und schieße mit erwerbspflichtigen Waffen, da habe ich doch ein Bedürfnis, da schwieg er dann dazu. Schon lustig, denn am Aufbau des Antrages für ein Bedürfnis ist nicht ersichtlich, dass man dies ausfüllen muss.

    Wie wird das denn bei euch so gehandhabt!

  • Wie wird das denn bei euch so gehandhabt!

    Wenn es die Verbandssachbearbeiter glücklich macht, schreib was hin - was du auch in nächster Zeit mal kaufen willst, z.B. FP in .22 lfB.
    Wenn dir aber vorher ein super geiles Ordonanzgewehr über den Weg läuft, das schreit "Kauf mich!!!", dann nimm es. Sofort!
    Du bist nicht an eine Waffenart bei der Gelben gebunden.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)


  • Wie wird das denn bei euch so gehandhabt!

    Es scheint mit weit verbreitet üblich zu sein dass bei der Beantragung der WBK auch eine Waffe mit beantragt wird die dann nicht zwingend gekauft werden muss.

    Karl

  • Moin,

    geht auch anders.

    Antrag nach § 14 Abs. 4 WaffG – neue WBK für Sportschützen

    Gut, über die 18er-Nummer könnte man noch streiten, aber ansonsten.


    Problematisch kann diese von den Verbänden teilweise gelebte Praxis mit der konkreten Nennung einer Waffe werden, wenn so ein Antrag dann auch noch bei einer absoluten Überflieger-Behörde landet. Dann hat man hinterher unter Umständen auch schon mal eine neue WBK Gelb mit Voreintrag.

    Glaubt ihr jetzt nicht? Doch, alles schon passiert!


    Mit bestem Schützengruß

    Frank - war auch schon mal im Besitz einer Machtbüchse

  • Moin,

    geht auch anders.

    Antrag nach § 14 Abs. 4 WaffG – neue WBK für Sportschützen

    Gut, über die 18er-Nummer könnte man noch streiten, aber ansonsten.


    Man könnte sich noch fragen, was den Verband angeht, ob ich sachkundig bin und wann ich diese gemacht habe (sofern ich nicht schon eine WBK habe). Diese Prüfung unterliegt doch wohl nicht der Bedürfnisprüfung, die der Verband zu bescheinigen hat.
    Das dürfte genauso Sache der Behörde sein wie die Prüfung der anderen Tatbestandsmerkmale des § 4 Abs. 1 WaffG.

    Irgendwie meinen immer alle, sie müssten alles wissen (und mit Sicherheit auch sammeln :thumbdown: )