Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln

  • Das hängt von den Beförderungsrichtlinien des jeweiligen Verkehrsmittels ab.

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • Ich weiß nicht wie es gesetzlich mit dem Transport dort ausschaut, aber die Bahn hat in ihren Transportbedingungen ein ausdrückliches Verbot für die Mitnahme (also denTransport) von Waffen drin stehen.

    Denke mal wenns gesetzlich nicht geklärt ist, kommt eben auf den Betreiber des Verkehrsmittels drauf an und wie er es dementsprechend handhabt...

    "Die Logik der Praxis ist (...) logisch bis zu jenem Punkt, an dem Logischsein nicht mehr praktisch wäre." Pierre Bourdieu (1930-2003)

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  • Hier die Beförderungsbedingungen:
    eGun - Der Marktplatz für Jäger, Schützen und Angler
    weiter unten dieser Punkt.
    (9.1) Sachen
    (1) Der Fahrgast darf Sachen mitnehmen, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gefährdet werden. Andere Fahrgäste dürfen durch die Mitnahme ebenfalls weder gefährdet noch belästigt werden. Der Fahrgast muss seine Sachen dementsprechend unterbringen und beaufsichtigen. Dabei dürfen die Gegenstände keinen eigenen Sitzplatz blockieren. Der Fahrgast haftet für jeden Schaden, der durch die Mitnahme der Sachen verursacht wird.
    (2) Von der Beförderung ausgeschlossen sind gefährliche Stoffe und gefährliche Gegenstände, insbesondere:
    a) explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übel riechende oder ätzende Stoffe,
    b) unverpackte oder ungeschützte Sachen, durch die Fahrgäste verletzt werden können,
    c) Gegenstände, die über die Wagenumgrenzung hinausragen.
    (3) Das Personal entscheidet im Einzelfall, ob Sachen zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind. Vermutet das Personal, dass sich in einem Gepäckstück oder Frachtgut gefährliche Stoffe befinden, so kann es vom Fahrgast Angaben zum Inhalt verlangen. Verweigert der Fahrgast die Auskunft, so wird das Gepäckstück von der Beförderung ausgeschlossen.


    Sehr wahrscheinlich ist es nitcht erlaubt, oder ? Es steht aber direkt nichts von Waffen dort.

  • Beföderungsrichlinien: Deutsche Bahn


    7.2 Beförderungsausschluss
    7.2.1 Von der Mitnahme als Handgepäck oder Traglast sind Gegenstände und Stoffe ausgeschlossen,
    die geeignet sind, Mitreisende zu stören oder zu verletzen oder den Wagen zu beschädigen.
    Ausgeschlossen sind insbesondere gefährliche Stoffe und Gegenstände, Schusswaffen,
    explosive und entzündbare Stoffe und Gegenstände, entzündend wirkende, giftige, radioaktive,
    ätzende und ansteckungsgefährliche Stoffe sowie sonstige gefährliche Güter nach
    dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG) und der hierzu ergangenen
    Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung auf der Straße und
    mit Eisenbahnen (GGVSE), Mopeds oder Mofas und Gegenstände und Stoffe, deren Beförderung
    aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften verboten ist. Nach den Freistellungsvorschriften der
    Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) sind für den
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    persönlichen Gebrauch jedoch Zündhölzer, Feuerzeuge, Spraydosen mit ungefährlichem Inhalt,
    elektronische Aufnahme- und Abspielgeräte, Mobiltelefone sowie tragbare Computer zugelassen.


    Bei der Deutschen Bahn stehts ausdrücklich drin. Denn ich denke auch in diesem Sinne sind Luftdruckwaffen Schusswaffen und somit von der Mitnahme ausgeschlossen

    "Die Logik der Praxis ist (...) logisch bis zu jenem Punkt, an dem Logischsein nicht mehr praktisch wäre." Pierre Bourdieu (1930-2003)

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  • Eigentlich solltest du dein Luftgewehr mitnehmen dürfen. Ich würde aber zur Sicherheit vorher nachfragen.

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • Ist dass einfachste
    dann kann man halt Glück :thumbup: oder Pech :thumbdown: haben ;) .

    Gusti Sp.
    SG Diana Lorenzenberg
    Jugendsprecher
    Disziplin: LP(/LG)
    Gaujugendteam Ebersberg

  • Meines Wissens nach ist der Transport von Waffen in den meisten deutschen Verkehrsbünden gestattet. In den Zügen der deutschen Bahn (ICE, IC, EC) jedoch nicht. Wer auf nummer sicher gehen möchte, sollte sich vorher natürlich nochmal darüber informieren.

    greetz