Wettkampfzeiten

  • Hallo Leute,

    bei mir im Gau ist eine Diskussion (wenn auch mehr oder minder von mir entfacht) entbrannt. Es geht um folgendes:

    Laut Teil 1 Regeln für Gewehr Seite 18 (Tabelle) Sportordnung heißt es: "Die Zeitvorgabe für die Standbelegung regelt der Veranstalter", eine Empfehlung oder irgendetwas in der Richtung habe ich nicht gefunden.

    Bedeutet dieser Satz auch, dass der Veranstalter auch keine Zeit zur Standbelegung geben darf? - So bei mir am Wochenende, das Kommando Sportgeräte auspacken und Vorbereitungszeitsstart wurde nahezu gleichzeitig gegeben, nun bin ich jemand, der erst verschiedene Teile noch anbauen muss, da das Gewehr sonst nicht in den Koffer passt (Diopter, Hakenkappe, Handstütze, Handstopp), und mich dann noch fertig anziehen (Hose und Jacke zumachen, Handschuh, Stirnband etc.), zeitaufwendig eben. Das führt dann dazu, dass die Zeit schnell abläuft und ich (subjektiv) kaum noch Zeit für Probeschüsse habe (ca.7-10 min.), auf einem fremden Stand muss ich ja auch Diopter erst noch etwas einstellen und so weiter und sofort...

    Also zusammenfassend: Darf der Veranstalter die Zeit des Standbelegens einfach streichen? Am besten gebt mir gleich eine schriftliche Quelle (Link oder genaue Stelle) dazu ;)


    LG
    Felix

    DE-JO Evolution IV mit Anschütz 1907
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    Einmal editiert, zuletzt von Felix (26. März 2015 um 10:55)

  • In dem Dokument "Die neue Sportordnung - Teil 0" ist ein "Musterablauf" für einen Wettkampf drin. Dort sind als Standbelegungszeit 15 Minuten vorgesehen, das kann man dann wohl im weitesten Sinne als Empfehlung zu sehen. Auch wenn das Dokument nicht Teil der Sportordnung ist.

    Bei den Meisterschaften hier liegen zwischen den Durchgängen planmäßig auch nur wenige Minuten, da immer drauf spekuliert wird, dass die Schützen früher fertig sind. Und wenn mal ein Schütze länger braucht wird in der Regel auch gewartet, bis alle soweit sind oder nachgefragt ob man warten soll oder anfangen kann ...

    Edit:
    Das Dokument findest du hier: http://www.dsb.de/dsb/statuten_des_dsb/ (gleiche Seite wie die Sportordnung verlinkt ist)

  • Hi,

    zunächst einmal Danke für deine Antwort, das hilft mir schon etwas weiter. Als ich mich beschwert habe, kam genau diese Antwort, die du andeutest, es ist alles zu eng geplant, es wird nicht wirklich eingeplant, dass die volle Zeit annähernd gebraucht wird...


    Teil 0" ist ein "Musterablauf" für einen Wettkampf drin

    Wo denn genau?


    Aber insgesamt beantwortet das die Frage nicht, darf der Veranstalter die Standbelegungszeit streichen?

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  • Seite 4 Zeitablauf. Da wird die Zeit runtergezählt und die erlaubten Aktionen beschrieben.

    Da dies nur eine Empfehlung ist, kann der Veranstalter die Standbelegungszeit theoretisch streichen und direkt mit der Probezeit beginnen. Leider auch schon oft geschehen.

    Ich kann auch nur sagen, dass es nach wie vor sehr unterschiedliche Auslegungen der Zeiten vor dem eigentlichen Wettkampfstart gibt.

    Beim LG Relegationswettkampf zur 2. BuLi Ost wurden uns überraschenderweise die "empfohlenen" 15min Standbelegungszeit gewährt, bevor nach dem 15minütigen Probeschießen, die 50min Wettkampfzeit starteten.

    Leider nicht die Regel.

    Ich bin mal gespannt wie es am kommenden WE bei der LM LG gehandhabt wird.

    Hierzu mal eine andere Frage:
    Ist irgendwo reglementiert wann der erste Start (Uhrzeit) erfolgen darf?

    Es geht um einen Start der Schützenklasse LG um 08:00
    Jetzt schon zum zweiten mal in Folge ausgerechnet am Tag der Zeitumstellung.

    Vielleicht ist das schon Schimpfen auf hohem Niveau, aber wenn ich dann noch die 75minütige Anreise einrechne und einer Ankunft eine Std. vor Wettkampfbeginn, zwecks Anmeldung etc., dann finde ich dies außerordentlich früh.

  • In diesem Dokument => http://www.dsb.de/media/PDF/Stat…nung_Teil_0.pdf Seite 4. Wenn Du Dir allerdings die 2015er SpO nimmst wirst du an der Stelle nix mehr zu Vorbereitungszeiten o.ä. finden. Da stand mal eine Tabelle drin, wenn ich mich recht erinnere, die machte allerdings in dem Kontext keinen Sinn und wurde dann bei der Überarbeitung rausgenommen. Leider taucht deren Inhalt jetzt nirgends mehr auf ...

  • Es geht um einen Start der Schützenklasse LG um 08:00

    das Problem hatte ich letztes Jahr, hat sich angefühlt beim schießen, als wäre ich nur physisch anwesend gewesen -.-

    In dem Dokument "Die neue Sportordnung - Teil 0" ist ein "Musterablauf" für einen Wettkampf drin. Dort sind als Standbelegungszeit 15 Minuten vorgesehen, das kann man dann wohl im weitesten Sinne als Empfehlung zu sehen. Auch wenn das Dokument nicht Teil der Sportordnung ist.

    Habe mir das jetzt einmal angeschaut und nach meiner Auffassung ist das Teil der Sportordnung, damit muss ein Wettkampf so ablaufen- Warum meinst du, dass es nicht Teil der Sportornung sei?


    Könnte ich jetzt eigentlich noch Einspruch einlegen?

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  • Es ist leider (noch?) nicht Bestandteil der SpO.
    Schau mal in der 2015er SpO Teil 1 Seite 18.

    Dort findest du die Tabelle mit den Schießzeiten und darunter einen kleinen Hinweis, dass die Zeitvorgaben für die Belegung vom Veranstalter geregelt werden.

    Klingt komisch, is' aber so :D

  • Schau dir mal den oben aufgeführten link seite 4 an ;)

    Welche Frist für einen Einspruch muss ich denn Einhalten?

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  • Das von mir verlinkte Dokument kam in 2014 raus (mit zwei anderen zu den Teilen 1 und 2 der SpO) und bezieht sich auf den damaligen Stand der Sportordnung. Es sollte die Regeln der neu aufgelegten SpO etwas besser erklären und auch bei deren Auslegung helfen und wesentliche Änderungen zur vorhergehenden Fassung aufzeigen (steht in der Einleitung). Das Dokument wurde nicht von der techn. Kommission veröffentlicht (auch wenn der Hr. Furnier) unterschrieben hat, von daher hat es m.M. keinen offiziellen verbindlichen Status.

    Außerdem findet sich ja auch der Passus in der SpO, dass der Veranstalter die Standbelegungszeit selbst regelt, das widerspricht ja wieder dem "Musterablauf" in dem verlinkten Dokument. Mit einem Protest wirst du jetzt kaum noch Erfolg haben, es sei denn die Meisterschaft (in deiner Disziplin und Altersklasse) ist noch nicht abgeschlossen. Da endet die Einspruchsfrist 15 Minuten nach Aushang des Endergebnisses (frag mich nicht wo das in der SpO steht, wird bei uns so gehandhabt). Außerdem gibt es noch einen Passus nachdem ein falsches Kommando (in dem Fall das Kommando "Start") sofort reklamiert werden muss, nimmst Du es an (sprich fängst mit Schießen an), dann wars das ...