Hallo Leute,
bei mir im Gau ist eine Diskussion (wenn auch mehr oder minder von mir entfacht) entbrannt. Es geht um folgendes:
Laut Teil 1 Regeln für Gewehr Seite 18 (Tabelle) Sportordnung heißt es: "Die Zeitvorgabe für die Standbelegung regelt der Veranstalter", eine Empfehlung oder irgendetwas in der Richtung habe ich nicht gefunden.
Bedeutet dieser Satz auch, dass der Veranstalter auch keine Zeit zur Standbelegung geben darf? - So bei mir am Wochenende, das Kommando Sportgeräte auspacken und Vorbereitungszeitsstart wurde nahezu gleichzeitig gegeben, nun bin ich jemand, der erst verschiedene Teile noch anbauen muss, da das Gewehr sonst nicht in den Koffer passt (Diopter, Hakenkappe, Handstütze, Handstopp), und mich dann noch fertig anziehen (Hose und Jacke zumachen, Handschuh, Stirnband etc.), zeitaufwendig eben. Das führt dann dazu, dass die Zeit schnell abläuft und ich (subjektiv) kaum noch Zeit für Probeschüsse habe (ca.7-10 min.), auf einem fremden Stand muss ich ja auch Diopter erst noch etwas einstellen und so weiter und sofort...
Also zusammenfassend: Darf der Veranstalter die Zeit des Standbelegens einfach streichen? Am besten gebt mir gleich eine schriftliche Quelle (Link oder genaue Stelle) dazu
LG
Felix