Harte Zeiten für die Tradition

  • Bedeutet Tradition nicht auch die Einhaltung von Werten wie Disziplin und Ordnung (Gesetz)

    Nö. Nicht generell.
    In nicht ganz wenigen Regionen Deutschland bedeutet Tradition auch hergebrachter Ungehorsam gegenüber der Obrigkeit oder bäuerlich / bürgerliche Aufmüpfigkeit. :D

    Carcano

  • Hallo Leute,
    jetzt aber macht Ihr einige Leute doch ziemlich unsicher denke ich- jedenfall gehts mir so.
    Die Frage bleibt: Muss jeder der 4 Schützen einer KK RWK Mannschaft 0 Promille haben, wenn man mit einem Auto auf dem Rückweg ist vom RWK??? Oder nur der Fahrer- was selbstvertändlich ist?
    Bitte um Antwort!
    Grüsse
    Reinhold

  • Wenn man den Sieg entsprechend gefeiert und begossen hat, sollte die Obhut über die Waffen allein der nüchterne Fahrer ausüben (heißt: im Kofferraum).
    Der selbstverantwortliche Transport (= erlaubnisfreies Führen) von Waffen in alkoholisiertem Zustand *kann* waffenrechtlich bedenklich sein, unabhängig von Straßenverkehrsrecht.

  • Reinhold,

    das Urteil bezog sich auf einen Jäger, der in der Nähe von Spaziergängern geschossen hat und eine Dosis intus hatte die beim Kraftfahrer ohne Auffälligkeit zum Entzug der Fahrerlaubnis führen könnte. Das wurde entschieden und nichts anderes. 0 Promille wird es nicht geben, aber mit einer Behandlung wie bei Kraftfahrern ist künftig zu rechnen.
    Wenn wir Glück haben erwischt es vorher mal einen Politiker, dann könnten wir vielleicht mit einem Präzedensfall mit Augenmaß rechnen.

    Karl

  • http://www.dsb.de/infothek/recht…-und-Schiessen/

    Auch ein einmaliges Fehlverhalten könne nicht mehr toleriert werden;
    vielmehr müsse in einer solchen Situation der Umgang mit Waffen und Munition wegen der typischerweise eintretenden Minderung der Reaktionsgeschwindigkeit und Wahrnehmungsfähigkeit als so riskant eingestuft werden, dass jeder Gebrauch von Schusswaffen unter Alkoholeinfluss die Annahme der Unzuverlässigkeit begründet.

    Zitat


    Diese klaren und eindeutigen Worte des BVerwG zeigen auf, dass beim Gebrauch einer Schusswaffe grundsätzlich kein Alkohol im Spiel sein darf. Das
    Schnäpschen vor dem Schießen und das Bier während des Schießens sind daher tabu. Und im übrigen auch unter Dopinggesichtspunkten sportlich relevant.

    Nachher - wenn die Waffen ordnungsgemäß weggepackt sind - darf gewiss mit einem Bier der Sieg gefeiert oder die vergebene Chance begossen werden. Aber bitte daran denken: Auch auf dem Weg nach Hause mit dem Auto kein Alkohol!

    Eine Regelung mit der man leben könnte.

    Karl