Zimmerstutzen (Schmidt - Stutzen)

  • Hallo würde gerne wissen, ob man beim Erwerb eines Zimmerstutzens auch seine Schießen nachweisen muss oder ob es langt den Zimmerstutzen vorab in die WBK eintragen zu lassen. Bin im Besitz einer WBK . Vorab schon mal Danke für die Antworten.

  • Da du im Besitz einer WBK bist, also Sachkundig bist solltest du dies eigentlich wissen.
    Ein Zimmerstutzen geht auf die gelbe WBK (sofern du diese hast), also nichts mit irgendwas nachweisen.

  • Möglicherweise hat er ja nur eine grüne WBK - dann gehts nicht so einfach ... :(

    Hat er aber leider nicht dazugeschrieben ....
    VG

    Holger

    C-Trainer DOSB - Steyr Challenge - Anschütz 1913 in Tesro Evolution-Schaft mit Simalux ZF - Walther LP 400 - TOZ 35 mit Lottes Balance

  • Da du im Besitz einer WBK bist, also Sachkundig bist solltest du dies eigentlich wissen.

    Da Du sicher im Besitz eines Führerscheins bist, kennst Du ja auch alle Verkehrsregeln, oder? - Nein??? - Wie kommst? Du hast doch mal die Führerscheinprüfung bestanden ...

  • Der Vergleich hinkt aber schon furchtbar. Der Waffenerwerb ist wie die rechts vor links Regel. Fundamentales Wissen.

    Mit freundlichstem Schützengruß
    Johann

  • Der Vergleich hinkt aber schon furchtbar. Der Waffenerwerb ist wie die rechts vor links Regel. Fundamentales Wissen.

    Für Waffenhändler sicher, ob für den Sportschützen der vielleicht vor 20 Jahren die letzte Waffe gekauft hat die Sonderregelung für Zimmerstutzen so präsent sein muss möchte ich doch bezweifeln.

    Auch wenn es die unterhaltsame Diskussion stört: den Voreintrag für Zimmerstutzen gibt es ohne Bedürfnisnachweis, ob da auch eine gelbe WBK möglich ist klärst Du am besten mit Deiner Behörde.

    Karl

  • ... den Voreintrag für Zimmerstutzen gibt es ohne Bedürfnisnachweis


    Den gab es mal ohne, sogar ganz ohne Bedürfnis und nicht nur ohne dessen Nachweis, zu unserer Zeit, Karl. Aber wenn ich mich jetzt nicht ganz böse verhaue, dann geht es ohne Bedürfnis nur noch, wenn auch die Feuerwaffen analog zu Druckluft unter der 7,5 Joule Grenze bleiben. Die 4mm Rand lang liegt aber im Gegensatz zur 4mm M20 deutlich oberhalb dieser Grenze.

    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Aber wenn ich mich jetzt nicht ganz böse verhaue, dann geht es ohne Bedürfnis nur noch, wenn auch die Feuerwaffen analog zu Druckluft unter der 7,5 Joule Grenze bleiben.


    Die Gelbe WBK ist das offiziell anerkannte Bedürfnis!

    Auf Gelb geht alles, was man in IRGENDEINER vom BVA genehmigten Sportordnung IRGENDEINES anerkannten Verbandes ODER Landesverbandes ("Liste B") finden kann
    UND
    entweder:
    - Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf (z.B. die meisten Ordonanzgewehre, sonstige Büchsen etc. pp., jedoch keine Selbstlader!),
    - Einzelladerlangwaffe mit beliebigem Lauf (z.B. Bockflinte, Zimmerstutzen, Matchgewehr, Weitschußluftgewehr über 7,5 Joule...),
    - Einzelladerkurzwaffe für Patronenmunition (also keine Tingle oder Ähnliches! - z.B. Freie Pistole) oder
    - mehrschüssiche Kurz- und Langwaffen mit Perkussionszündung (z.B. VL-Revolver)
    ist.

    Ansonsten hast du recht. Bedürfnisfrei (aber mit Eintragung in WBK) sind aber auch inzwischen auch nur noch die geborenen, nicht die umgebauten Feuerwaffen unter 7,5 Joule.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Nach altem Waffenrecht war der Zimmerstutzen bedürfnisfrei, aber nicht erlaubnisfrei. Man konnte ihn aber trotzdem auch in die alte WBK Gelb eintragen lassen, da die Erteilung dieser WBK zwar auch ein Bedürfnis, also einen Grund, voraussetzte, die jeweiligen Waffen, welche man damit erwerben und besitzen konnte (durfte), aber nicht an ein Bedürfnis gebunden waren.

    Das ist jetzt bei der neuen WBK Gelb aber anderes. Auch wenn das Bedürfnis (im Gegensatz zur WBK Grün als Sportschütze) nicht für jede der zu erwebenden Waffen einzeln nachgewiesen werden muss, ist er trotzdem immer an ein Bedürfnis geknüpft. Daraus ergab sich dann die auch die etwas von hinten ins Knie Logik, wonach Waffen, die bedürfnisfrei erwerbbar sind, nicht in die neue Gelbe eingetragen werden können. Wäre also der Zimmerstutzen immer noch bedürfnisfrei, so könne er demnach auch nicht in die neue Gelbe eingetragen werden, wohl aber in Grün. Die ganzen 4mm M20 Teile gehen ja (nach meinem Kenntnisstand) auch nur auf Grün oder Gelb alt, wenn es sich um Einzellader lang handelt. Das spielt aber in Bezug auf den Zimmerstutzen keine Rolle, da der Zimmerstutzen eben über dieser neuen Energiegrenze liegt und damit auch nicht mehr bedürfnisfrei ist.

    Ich sehe ein, das ist alles nicht so ganz einfach. Mir schwirrt auch regelmäßig leicht der Kopf bei diesen Gedankengängen. ?(


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Ich vermute mal, einige der bisherigen Beiträge und unsere Exkursion in die waffenrechtliche Geschichte waren eher dazu angetan, mehr zu verwirren denn Hilfe zu leisten.

    Also versuche ich mich mal in dieser Hinsicht.

    @soko,

    deine Anmerkung bezüglich des Voreintrags lässt darauf schließen, dass Du bisher im Besitz einer WBK Grün bist. Wie Du schon selbst angedeutet hast, benötigst Du (als Sportschütze) für den Erwerb einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe und damit eben auch für einen Zimmerstutzen auf diese Erlaubnis immer einen Voreintrag. Diesen Voreintrag musst Du bei deiner zuständigen Behörde beantragen.

    Es ist durchaus möglich, dass deine zuständige Behörde Dir in deinem Fall - Inhaber einer WBK Grün als Sportschütze und Antrag auf Voreintrag für einen auf WBK Gelb auch ohne weiteren Bedürfnisnachweis erwerbaren Zimmerstutzen - diesen Voreintrag auch ohne weitere Forderungen gewährt, es kann aber auch sein, das sie auf einen Bedürfnisnachweis von deiner Seite aus besteht. Sie kann das tun und es lohnt sich dann auch nicht, darüber zu streiten. Du kannst das aber nur herausfinden, indem Du bei deiner Behörde anfragst, denen im Zweifel erklärst, was so ein Zimmerstutzen überhaupt ist und hoffst. Wie schon gesagt, wenn die sich stur stellen und nur nach Schema F vorgehen, kommt Du um einen Bedürfnisnachweis durch deinen Verband nicht herum.

    Alternativ könntest Du dich auch fragen, ob Du nicht gleich einen Antrag auf eine WBK Gelb stellst. Auch wenn Du dann auch einen Bedürfnisbescheid deines Verbandes vorlegen musst, was in deinem Fall als schon WBK Grün Inhaber aber auch nicht zwingend sein muss, es kommt immer auf die jeweilige Behörde und deren Mitarbeiter an, so kannst Du mit der WBK Gelb dann zukünftig doch einfacher und ohne Voreinträge und ohne Bedürfnisnachweis für jede einzelne Waffe die entsprechenden Schusswaffen, welche auf Gelb erwerbar sind, erwerben. Und die Kosten für die Eintragungen sind dann auch noch geringer.

    Apropos, solltest Du einem Verband angehören, wo der Zimmerstutzen nicht zu den Disziplinen gehört, wäre das für den Erwerb auf WBK Gelb auch kein Problem, könnte in deinem Fall in Bezug auf den möglichen Bedürfnisnachweis die Sache aber verkomplizieren, da der Verband ja nur schlecht ein Bedürfnis für eine Waffe bescheinigen kann, die im Verband gar nicht geschossen wird. Dann würde ich Dir auf jeden Fall gleich den Weg über die WBK Gelb empfehlen. Im Zweifel, falls auf dem Antragsformular gefordert, kannst Du dort dann einfach auch ein KK-Gewehr oder so angeben. Wenn Du danach dann auf diese WBK Gelb stattdessen einen Zimmerstutzen erwirbst, ist das absolut zulässig. Stichwort Gastschütze in der Verwaltungsvorschrift usw. Bliebe dabei nur noch die mögliche Falle mit Voreinträgen auch in die WBK Gelb. Aber das machen auch nur die absoluten Knaller-Behörden und da darfst Du dann auch meckern und kannst den Stuss auch einfach ignorieren.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • @ Murmel:
    Wenn man das Bedürfnis verspürt, ein amtlich beglaubigtes Bedürfnis dokumentieren zu lassen, um eine erlaubnispflichtige Waffe dauerhaft erwerben zu wollen, die auf "Sportschützen-WBK" (also "gelb" geht, wie z.B. der Zimmerstutzen), dann beantragt man als Sportschütze eben eine Gelbe WBK.
    Ggf. unter Angabe der zu erwerben beabsichtigten Waffe bei seinem Landesverband und der zuständigen Waffenbehörde (in dieser Reihenfolge).

    Alles andere ist grober Unfug und WESENTLICH teurer.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)