Das Ganze ist ein Problem von Theorie und Praxis.
Ein Blick ins Gesetz (WaffG) und in die damit verbundenen Rechtsverordnungen (AWaffV, WaffVwV) erleichtert ungemein die Rechtsfindung.
Und nicht jedem Dödel mit 2 Meter Bierfahne am Stammtisch und schon gar nicht jedem Verwaltungsangestellten ohne Beleg glauben.