Compliance im Schützenwesen?

  • Hallo.
    Wilhelm wie Du ja selber richtig schreibst wir haben Regeln und Gesetze. Doch wie heißt es so schön bei uns, von der Wiege bis zur Bahre......, leider ist das so ein Kult bei uns, das viele keine Ämter mehr übernehmen wollen. Denn a keiner steigt mehr so richtig durch und b es wird fast zum voll time Job und gerade in unserer Sportart bist du mit einem Bein im Knast. um auf Compliane zurück zu kommen, da sollst du dich auch noch mit beschäftigen! Ich denke es reicht langsam übertrieben gesagt, man muss ja schon fast Gelehrter sein um in allen fit zu sein.
    Klare Gesetze, klare Regeln dann kann man auch arbeiten ohne Komplikationen.

    Gruß Kogge

  • Ich arbeite gerade ca. 150 Seiten teils wissenschaftliche, teils technische, teils juristische Texte durch, die sich alle mit der simplen Frage befassen, wie man ein Nasenspekulum fachgerecht und beamtensicher desinfiziert.
    Kommt mir jetzt nicht noch mit QM-Gedöns beim Hobby.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Karl,
    was meinst Du damit, "vermutlich nicht vorhandene Probleme" zu klären? Etwa die fehlende Betriebserlaubnis?

    Nachdem ich davon ausgehe dass man dann nie mit einer vorläufigen Betriebserlaubnis gearbeitet hätte war der Hinweis eigentlich nur akademischer Natur. Wobei man bei einem Schießstand im Außenbereich schon mal daran denken könnte dass durch spätere Änderung des Bebauungsplans die künftigen Nachbarn verärgert sein könnten.
    Ein Bekannter der sich 1990 in Hochbrück in einen Neubau eingekauft hat, hat sich bei mir über meine Freunde, die da draußen immer unzumutbaren Lärm verursachen beschwert. Vermutlich hat der damals verantwortliche, ein Jurist sich auch nicht um die Einhaltung von Regeln gekümmert.

    Zitat


    Gehst Du in Deiner Vorstellungswelt eigentlich davon aus, bestehende Gesetze und Regeln - auch in Betrieben - zu umgehen?

    Nun, als an unserer ausgebuchten Hütte die Fäkalien, Freitag Nachmittags durch den Keller liefen habe ich im als einziges anwesendes Vereinsmitglied ohne Amt, einfach einen Spediteur, der uns die Kacke abpumpt beauftragt statt eine Versammlung anzuregen, die die Notwendigkeit der Arbeiten nach Einhaltung der 14 tägigen Frist dann vielleicht genehmigt hätte. Das die nach Satzung zur Entscheidung berechtigten Vorstände nicht erreichbar waren war mir allerdings bekannt.
    Ich gehe in meiner Vorstellungswelt allerdings davon aus, das auch die bestehenden Bestimmungen die Gremien zu einem gesetzestreuen handeln anhalten.

    Karl

  • Hallo Wilhelm,
    ich fasse Karls Antwort folgendermaßen auf: wenn man alle Eventualitäten erst erfasst, aufschreibt, bewertet, wieder prüft, abermals bewertet, die sich veränderten Rahmenbedingungen im Zeitablauf der ersten 4 Punkte neu auf den Prüfstand stellt, Anfragen in Bezug auf Einhaltung aller EU-Vorschriften prüft (nicht zu vergessen die unzähligen deutschen Regularien in Betracht zieht - welche sich nicht immer im Einklang mit den EU-Vorschriften befinden) , wieder verwirft ....... ist das Rad leider immer noch nicht erfunden, wir sitzen alle in Höhlen - weil keine Baugenehmigung ..grins.. . und um zum Abschluß einen Comedian zu zitieren: "nicht quatschen - machen" ist meistens der Anfang einer großen Sache.

    Als Beispiel wie das dann läuft könnte man den Jäger 90 sehen nachdem alle Bedenken ausgeräumt wurde konnte man gleich die Nachfolgegeneration in Dienst stellen.

    Verschiedene andere Projekte im öffentlichen Dienst, sind ebenfalls ein Beispiel wie sich Planungen dann durch das Regelwerk selbst behindern.

    Karl

  • Verschiedene andere Projekte im öffentlichen Dienst, sind ebenfalls ein Beispiel wie sich Planungen dann durch das Regelwerk selbst behindern.

    Karl bevorzugt die Variante wie sie beim BER zum Einsatz kam.

    Axel

  • Jetzt hab ich den Sinn der gelebten Compliance verstanden. Es wird weniger Regelverstöße geben weil niemand mehr übrig bleibt, der gegen was auch immer verstoßen könnte.

    Beim BER wird es sicherlich mehr Leute in Kontrollfunktionen gegeben haben als Ausführende vor Ort und geholfen hat es auch nichts.

  • Karl bevorzugt die Variante wie sie beim BER zum Einsatz kam.

    Axel


    Axel,

    für mich nur zum Verständnis bitte eine einfache Antwort.

    Willst Du hier nur stänkern?

    Soll der Beitrag lustig sein?

    Oder hast Du meinen Beitrag nur nicht verstanden?

    Karl


  • für mich nur zum Verständnis bitte eine einfache Antwort.


    Aber gerne doch.

    Zitat

    Willst Du hier nur stänkern?


    Nein

    Zitat

    Soll der Beitrag lustig sein?


    Ja

    Zitat

    Oder hast Du meinen Beitrag nur nicht verstanden?


    Es mir unverständlich, dass jemand wie du der für seine unpräzisen und nicht ausformulierten Beiträge bekannt ist, sich darüber aufregt, dass er durch den Kakao gezogen wird. DU hast den unpassenden Vergleich mit Projekte im öffentlichen Dienst in den Thread geworfen. Etwas mehr von der Denke die so hinter "Compliance" steht, hätte dem uns allseits bekannten LLZ auf jeden Fall nicht geschadet.

    Axel

  • Auch ich möchte keinen Streit vom Zaun brechen und enthalte mich deshalb detaillierterer Bewertungen, aber schon seit dem ersten Tag des neuen Themas habe ich mich gefragt, was damit erreicht werden sollte und fühlte mich an Hape Kerkeling erinnert.
    Das mag auch damit zusammenhängen, dass ich mir unter Compliance zunächst kaum etwas vorstellen konnte. Das habe ich nun nachgeholt – womit zumindest für meine Allgemeinbildung etwas erreicht wurde - und kann dann auch gleich widersprechen und ergänzen, denn auf strikte Einhaltung der Normen wird nicht nur in erfolgreichen Unternehmen geachtet, sondern auch in mafiagleichen Strukturen. Dort wird ein Verstoß vermutlich verzugslos und sehr konsequent und einfallsreich sanktioniert.
    Es gibt kaum einen gesellschaftlichen Bereich, der so durchsichtig ist wie die Führung eines Vereins nach dem Vereinsrecht. Die Mitwirkungsmöglichkeiten der Mitglieder sind umfassend, es gibt ausreichend Kontrollmöglichkeiten und die Vorstände sind rechenschaftspflichtig. Ergebnisse müssen dokumentiert, genehmigt und zeitlich befristet 10 Jahre für Nachprüfungen verwahrt werden.
    Prüf- und Kontrollmöglichkeiten sind ausreichend gegeben. Woran es oft mangelt, ist die Bereitschaft die Möglichkeiten auch zu nutzen.
    Es ist auch bequemer hinterher zu mäkeln.
    Die Frage zu stellen, ob denn am Beispiel des LLZ des NWDSB ein zusätzliches Prüf- und Kontrollverfahren zu einem anderen Ergebnis geführt hätte setzt voraus, dass gegen das Regelwerk des NWDSB verstoßen wurde. Das sehe ich aber nicht. Die aktuelle Misere ist das Ergebnis von Fehleinschätzungen, denen ihrerseits fehlerhafte fachliche Beratungen und darauf fußende Berechnungen zu Grunde liegen. Zu keiner Zeit – und das ist mir wichtig – ist irgendjemandem in der Führung des NWDSB der Vorwurf zu machen, wider besseres Wissen gehandelt zu haben. Das wäre/ist ehrabschneidend und nicht akzeptabel!
    Womit ich auch am Ende bin und Hape Kerkeling wieder aufgreife, alles „Hurz“.

    Stammschießen?
    Ich bin dabei!

  • Tja und nun ist das eingetreten, was ich nach Einrichtung dieses Themas durch Wilhelm befürchtet habe. Es kommt mir grad so vor, als ob hier eine Verlagerung des Themas NWDSB stattgefunden hat.

    Ich danke meinem direkten Vorredner HaJoxyz für seine Worte, schade nur, dass sie mir so nicht eingefallen sind.

  • Erneute Prüfung der Gemeinnützigkeit bei jeder steuerlich relevanten Sat- zungsänderung

    Nach Auffassung des Finanzgerichts (FG) Berlin-Brandenburg kann das Finanzamt bei jeder Sat- zungsänderung, die für die Gemeinnützigkeit von Bedeutung sein kann, erneut prüfen, ob die Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung noch vorliegen.

    Nach § 60a Abs. 4 AO muss das Finanzamt die Feststellung, dass die Satzung den Gemeinnüt- zigkeitsvorgaben entspricht, aufheben, wenn bei den für die Feststellung erheblichen Verhältnis- sen eine Änderung eintritt. Als erhebliche oder tatsächliche Verhältnisse gelten dabei steuerrecht- lich relevante Änderungen der Satzung, etwa eine Änderung des satzungsmäßigen Zwecks, eine Anpassung der Satzung an die Mustersatzung oder eine Änderung der satzungsmäßigen Vermö- gensbindung.

    Ungeklärt ist aber, ob eine Aufhebung auch dann erfolgen muss oder kann, wenn der Verein seine Satzung zwar ändert, diese Änderung aber im Ergebnis nicht schädlich für die Steuerbegünsti- gung ist.

    Hier trifft das FG eine Klarstellung: Mit dem Begriff „erhebliche Verhältnisse“ sind die satzungs- mäßigen Voraussetzungen nach § 60a Abs. 1 AO gemeint, und zwar unabhängig davon, ob die Änderung steuerbegünstigungsschädlich ist oder nicht. Jede Änderung der für die Beurteilung der formellen Satzungsmäßigkeit relevanten Regelungen macht eine Aufhebung des bisherigen Fest- stellungsbescheides erforderlich. Das Problem bei gemeinnützigkeitsrelevanten Satzungsände- rungen ist dabei: Die Gemeinnützigkeit kann rückwirkend für bis zu 10 Jahre entzogen werden. Die Organisation wird dabei so behandelt, als wäre sie nie gemeinnützig gewesen.

    Vereine sollten deswegen Satzungsänderungen immer im Vorfeld mit dem Finanzamt abstimmen. Das gilt auch, wenn keine unmittelbare Bedeutung für die Gemeinnützigkeit erkennbar ist oder nur redaktionelle Änderungen an den Satzungszwecken erfolgen.

    Wird die Gemeinnützigkeit entzogen, kann sie nach Auffassung der Finanzverwaltung erst zum nächsten Jahr wieder gewährt werden. Auch bei einer umgehenden Korrektur der Änderung ist der Verein für mindestens ein Jahr ohne Begünstigung.

    Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1.11.2018, 8 K 11191/16

    Quelle:

    Vereinsknowhow.de – Vereinsinfobrief Nr. 366 – Ausgabe 8/2019 – 30.05.2019

  • Hallo Willhelm,

    um mal wieder auf deine Ursprünglichen Fragen zurück zu kommen:

    Compliance ist für uns alle wichtig. Im privaten, beruflich aber auch im Vereinsleben. Compliance ist nur eine englische Wortschöpfung für "Regeltreue", die uns allen inhaltlich nicht unbekannt ist:

    Wir alle wissen, dass man nicht stielt, nicht bei rot über die Ampel fährt und von Handwerkern immer vor Zahlung eine Rechnung verlangt. Das ist der Teil "Gesetze und Regulatorik". Darüber hinaus wissen wir aber auch dass wir z.B. Sonntags in die Kirche gehen und regelmäßig beten sollen (sofern wir einer christlichen Konfession angehören) oder das wir unseren Onkel und Tante zum Geburtstag einladen, dass ist der Teil Verbands- bzw. "internen Regelungen".

    Zugegeben vereinfacht dargestellt , aber alles in allem nichts neues. Für einen Verein sieht es ähnlich aus. Eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen und darüber hinaus noch Anforderungen aus den Bundes-, Landes-, Regional- usw. Verbänden.

    Die "Compliance-Funktion", also eine Person oder Gruppe die sich mit den relevanten Do's und Don'ts aus diesen vielfältigen Regeln und Anforderungen befasst und sowohl darauf hinwirkt, dass Neuerungen implementiert werden als auch vorhandene Lücken identifiziert und geschlossen werden, ist zwar prinzipiell ein gutes Instrument, aber in keiner Weise Pflicht und für Schützenvereine (die keine Mitgliederzahlen wie der FC Bayern haben) völlig überzogen.

    Nichts desto trotz möchte ich behaupten, dass sich jeder Verein bewusst mit der Einhaltung von Regeln und Anforderungen auseinandersetzt. Mindestens durch den verantwortlichen Vorstand.

    Also kühlen wir erstmal alle runter und merken, dass "Compliance" nichts neues und bedrohliches ist, sondern alltäglich und typisch im Vereinsleben.

    Aber die wirklich interessante Frage die Du, Willhelm, zwischen den Zeilen gestellt hast ist: Wie schafft es ein Verein, der wie z.B. meiner nur 30 Mitglieder hat, mit allen Gesetzen und Regelungen 100% am Ball zu bleiben?

    Ich schätze gar nicht! Zumindest nicht ohne fremde Hilfe. Und dafür sind doch Verbände da oder irre ich? Verbände bekommen regelmäßig Beiträge von ihren Vereinen um übergreifende Aufgaben wahrzunehmen und die Vereine damit zu entlasten. Warum also nicht auch die Compliance-Funktion für Schützenvereine!?

    Schafft Compliance-Schulungen für Vorstände, schafft Compliance-Beratungsstellen für Vereine, informiert regelmäßig über diesbezügliche Vorkommnisse in den Verbandsvereinen mit Tipps zur Vermeidung. Dann müssen wir künftig auch nicht darüber streiten ob uns das alles überfordert oder nicht.

    LG