Sportordnung 2014, Änderung für LG/KK Anschlag stehend aufgelegt?

  • Hallo Freundinnen/e des Schießsportes,


    die Sportordnung wurde für 2014 in Teilen neu gefasst. Erste
    Auswertungen mit Bewertungen sind von verschiedenen Autoren im Internet
    verfügbar. Das nachfolgende Problem wird dabei nicht erwähnt.


    In unserem Schützenkreis wird verbreitet, dass sich die
    Bedingungen für den Anschlag LG/KK stehend aufgelegt geändert haben. Danach
    darf künftig die die linke Hand (bei Rechtshändern) nicht mehr auf dem Lauf der
    Waffe ruhen, sondern darf nur noch den Schaft berühren, indem dieser entweder
    „von unten“ umfasst/gehalten wird oder man sich „von der Seite“ mit den
    Fingerkuppen quasi einhakt.


    Wer weiß etwas darüber?


    Danke für Eure Antworten!


    Gruß


    HaJo

    Stammschießen?
    Ich bin dabei!

  • Hallo,

    anbei die zutreffende Regel.

    Siehe Punkt 6

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    9.7.6 Anschlag allgemein

    Alle Regeln die für Rechtsschützen ausgelegt sind, gelten sinngemäß auch für die Linksschützen.

    1. Kein Körperteil darf die Auflage berühren.

    2. Das Gewehr darf nur aufgelegt, aber nicht seitlich an der Auflage angelehnt werden.

    3. Die Zuhilfenahme sonstiger Stützen bzw. das Anlehnen von Körper oder Körperteilen ist nicht gestattet.

    4. Zwischen Hand und Auflage muss ein deutlich sichtbarer Abstand sein.

    5. Die Hand des Schützen darf die Auflage in Richtung Gewehrmündung nicht umgreifen.

    6. Die nicht abziehende Hand muss das Gewehr, von oben, auf dem Fernrohr, auf dem Lauf, von unten

    oder seitlich vor der Abzugseinrichtung in Richtung Laufmündung halten.

    7. Das Gewehr darf nur mit beiden Händen, der Schulter, der Wange und dem neben der rechten Schulter

    liegenden Teil der Brust gehalten werden.

    8. Das Gewehr darf außerhalb des Bereiches der rechten Schulter und des rechten Brustteils nicht

    zusätzlich durch die Jacke oder die Brust abgestützt werden.